Beiträge von Deaver

    Hallo Vitus,


    bitte stell das Kindeswohl an erster Stelle und vermeide JEDES Wort das die Kindesmutter angreift oder herabsetzt.


    Es ist egal was sie für einen Lebendwandel hat, solange das Kind nicht zu jeder Affaire mitgenommen wird und das Kindeswohl darunter leidet.



    Führe so gut wie Möglich aus, wie die Betreuung bei Dir gewährleistet ist und das es dem Kind an nichts mangelt.




    Bleib ruhig, auch wenn die JA.Mitarbeiter evtl. erstmal pro Mutter eingestellt sind. Das wird egal sein. Bleibe auf Deinem Weg und lass Dich nicht beirren.



    Nimm Dir einen Fachanwalt für Familienrecht der bei Gericht bekannt ist und nicht einen der nur meint das er es ist. Google mal danach.


    Drücke Dir die Daumen.....


    LG
    Deaver

    was passiert denn nun aber, wenn die Gegenseite gegen det Urteil ist?
    Dann gehts doch vor,s OLG, oder?


    kann sie ja gerne sein... die Gegenseite hat dann 4 Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen. Entweder schmettert das OLG gleich ab... machen sie immer öfter wenn die Verfahrenslage klar ist und die Kinder über ein paar Monate gesagt haben das sie bei dem anderen leben möchten. Oder es kommt zum mündlichen Termin, wo aber auch oft sofort entschieden wird das das Urteil bestehen bleibt. Die Richter die das Urteil schreiben, machen das in der Regel ziemlich Wasserdicht.


    Nüchtern betrachtet bringt es nichts und kostet nur Zeit und Geld.


    LG
    Deaver

    Herzlichen Glückwunsch



    auch ich habe "Gewonnen" ud die Kinder leben jetzt bei mir.


    Aus der Erfahrung kann ich Dir sagen das der Richter in Deinem Sinne entscheiden wird.


    Bei mir war es auch so, dass daß Gutachten pro Vater war, Der Verfahrensbeistand pro Vater und das Jugendamt auch.
    Warum sollte der Richter ein sauteures Gutachten in Auftrag geben und dann anders entscheiden?... Ich hatte auch die Bedenken, aber das wird er nicht tun. ;-)



    Bei mir war es auch ein langer Kampf. Ich hatte die Kinder aber nicht bei mir. sondern das ABR lag bei der Mutter. Und trotzdem habe ich jetzt das ABR und die Kinder.


    :winken:


    Deaver

    Wie diese auch ausfällt, ich habe heute einen Termin beim Jugendamt gemacht und werde mich über das Umgangsrecht und alles weitere informieren. Einen neuen Rechtsanwalt werde ich mir auch suchen. Ich will zumindest für alle Eventualitäten vorbereitet sein.


    Der erst Schritt. ;-)


    Bereite Dich vor..... wenn alles gut wird ist ja schön.... aber wenn nicht, bist Du vorbereitet....



    LG

    Was mich an der Sache so annervt, ist die Tatsache der feine Herr sich erstmal aus der Verantwortung drücken will. er schreibt ja selber das sie ja plötzlich eine "Olle ist die mit wer weiss wem im Bett war und er evtl. gar nicht der Vater sein kann.


    Das allein ist schon ein Armutszeugnuss sondergleichen für ihn..... vom nebeneinandersitzen ist sie wohl kaum Schwanger geworden.



    So, aber jetzt wo MUTTI das Enkelkind mal sehen will, spurt Sohni und bereitet schon einiges vor....
    Was ist das denn für ne Oberlusche?.......


    und ich gehe da überhaupt nicht mit André..... Dreh das mal um und Du dürftest niemals auch nur den Hauch an schlechten Gedanken an Deine Ex haben. ;-)


    Und nu will er auf einmal gleich das GSR????..... er soll sich überhaupt erstmal kümmern.... hat jetzt 1MONAT Unterhalt gezahlt und meint das alle Rechte bei ihm währen?... WAS FÜR EIN FUCKING HELD er doch ist..... Soll man da noch den Hut ziehen?....



    ne ne...... Das jetzt der Frau in die Schuhe zu schieben, weil sie hat sich ja eingelassen, hat was von Inquisition.


    Deaver

    oder bin ich grad wieder auf den Weg in das nächste RIESEN fettnäpfchen???


    Nein Cola...kein Fettnäppfchen... Hochzeit war am 24.09.2010 und Miles kam am 02.08.2010 zur Welt, die anderen beiden sind am 20.12 zu uns gezogen.... ;-)



    :winken:


    :thanks::blume:thanks::blume

    Ich kriege bei solchen Vätern das große :kotz


    Gibt es wirklich solche Typen... was denken die sich bloss dabei?


    heute im Netz gefunden:


    [Text entfernt. Gruß Trisha]
    klick


    Als Antwort hat er dann bekommen das er das GSR wohl kaum kriegen dürfte und er aber eine Umgangspflicht hat der er mal nachkommen sollte.
    Seine Antwort darauf wieder:


    [Text entfernt. Gruß Trisha]


    das gibts doch gar nicht... was denken sich solche Flachpfeiffen eigentlich????


    Unter solchen Erzeugern müssen Väter leiden die sich wirklich um die Kider kümmern wollen.... man man man...


    Deaver

    Hallo zusammen,


    in Absprache mit dem Deaver habe ich die Glückwunschbeiträge hierhin verschoben.Gruß, Czeltik.


    Orginaltext von Deaver:
    Neuere Bilder und damit auch hier alle wissen warum ich so lange "abgetaucht" bin. (hatte wahnsinnig viel um die Ohren) könnt Ihr hier nachschauen.


    http://www.mmazur.de



    Habe jetzt auch alle meine Kinder on Board seit dem 20.12 mit Gerichtsbeschluß, aber das ist eine andere Geschichte die ich in einen anderen Thread mal erzähle.


    LG
    Deaver

    Jedoch soll ich uns weiterhin als getrennt betrachten.


    klar....damit sie mit ihm ohne dich zu betrügen ins Bett hüpfen kann.


    Leider bist Du noch zu verblendet um Hilfe anzunehmen. Melde Dich wenn Du wirklich bereit bist.


    Ach..... Dein Anwalt ist ne Pfeiffe... schiess den in den Wind. So eine Aussage zu treffen ist echt arm. Ich habe 3 Kinder mit meiner Ex... und sie leben nicht bei ihr. ;-) soviel dazu.



    Deaver

    erstes Gebot: Nicht den Kopf in den Sand stecken.


    Aussitzen macht die Gläubiger nur hart. Auf die Leute zugehen und Signalisieren das man zahlen möchte... und wenn es 10 € im Monat sind.


    Reden, Reden , Reden....


    Pfänden wird sie Dir, wie die anderen schon geschrieben haben, wohl nichts.


    LG
    Deaver

    Das Bundessozialgericht ist aber nicht für's Steuerrecht zuständig?


    Zitat

    das bedeutet es dürfen keine anderen Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der selben Wohnung gemeldet sein


    das stimmt eben sooooo nicht. Wenn ich nciht aus "einem Topf" wirtschafte kann ich erstmal in II bleiben.


    Ich habe auch noch II und leben nicht allein. Auf Nachfrage wurde es nicht geändert.



    LG
    Deaver


    Edith sagt:


    Die Formulierung im Gesetz (§ 24b Abs. 2 Satz 2 u. 3) lautet wie folgt:
    Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet Haushaltsgemeinschaft). Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.


    Danke...


    genau darum gehts mir. :wink