Hallo :rolleyes2:
ich hätte da mal wieder eine Frage an die erfahrenen AEs... Seit einigen Tagen ist mein Konto gepfändet, Schulden aus der Ehezeit, die aber dummerweise nur auf meinen Namen laufen, somit ist anscheinend der KV erst mal fein raus und sagt "geht mich nix an". Ob das wirklich so ist, weiss ich nicht, werde ich aber noch klären lassen. Nun darf ich nach diesem Paragraph Dingsbums einen Freibetrag haben (ist auch schon vom Amtsgericht angeordnet), das Kindergeld innerhalb 7 Tagen abheben, wenn mehr Geld reinkommt, ist es weg.
Bisher kommt mit meinem Gehalt noch weniger rein als der Freibetrag. Ich habe UVG beantragt, weil der KV keine Anstalten macht, KU zu zahlen. Das wäre doch dann auch eine Sozialleistung und ist pfändungsgeschützt wie das Kindergeld, oder? Wenn er dann aber tatsächlich irgendwann KU zahlt, bekomme ich ja keine UVG mehr. Wird mir dann der KU direkt wieder weggepfändet? Das befürchte ich nämlich. Wie ist das, wenn der KV Dinge zahlt und dafür weniger überweist, z.B, Kindergartenbeitrag oder Musikschule oder sowas. Dann kommt es ja nicht auf meinem Konto an, sondern geht dahin wo es auch hin soll, nämlich an die Kinder. Ich würde meinen Kindern so gerne endlich wieder IRGENDWAS (Musik, Sport etc.) ermöglichen, Taschengeld geben usw. - das geht aber erst, wenn KU kommt, ist der gleich wieder weggepfändet, geht wieder nichts und die Kinder sind am Ende die Leidtragenden. Das macht mich gerade echt fertig.
Momentan haben wir zu viert ca. 200,00 Euro zum Leben übrig, wenn Miete, Kindergarten, Buskarten für die Großen, Versicherungen, alle festen Kosten eben weg sind. Da ist echt nichts drin. Und ich halte mich immer daran fest, dass irgendwann doch der KU kommt... aber so wird das wieder nix
Habt ihr Erfahrungen oder Tipps?
Liebe Grüße vom Einhorn