Beiträge von Einhorn

    Hallo ihr Beiden,


    danke für die Antworten. Ich habe irgendwie beim googeln nur gefunden, dass der KU zum Einkommen zählt und somit auch gepfändet werden kann. Dann bräuchte ich mir ja gar keine Sorgen machen...das wäre ja super. Ich könnte also z.B. für die Kleine ein Sparbuch eröffnen und den KV bitten, dort den Unterhalt hin zu zahlen. Und bleibt mein Freibetrag auch bei diesen 1769,- (sind es glaube ich) wenn der KV dann zahlt? Oder fallen dann meine Freibeträge für die Unterhaltsberechtigten wieder raus? (Oje, ich habe sowas von NULL Ahnung...sorry)


    Ich werde nochmals versuchen mit den Gläubigern zu verhandeln, auch wenn ich bereits mehrfach erfolglos kleine Raten angeboten habe. Vielleicht denken sie ich schwimme im Geld und WILL nicht zahlen...


    Liebe Grüße vom Einhorn :sonne

    Hallo :rolleyes2:


    ich hätte da mal wieder eine Frage an die erfahrenen AEs... Seit einigen Tagen ist mein Konto gepfändet, Schulden aus der Ehezeit, die aber dummerweise nur auf meinen Namen laufen, somit ist anscheinend der KV erst mal fein raus und sagt "geht mich nix an". Ob das wirklich so ist, weiss ich nicht, werde ich aber noch klären lassen. Nun darf ich nach diesem Paragraph Dingsbums einen Freibetrag haben (ist auch schon vom Amtsgericht angeordnet), das Kindergeld innerhalb 7 Tagen abheben, wenn mehr Geld reinkommt, ist es weg.


    Bisher kommt mit meinem Gehalt noch weniger rein als der Freibetrag. Ich habe UVG beantragt, weil der KV keine Anstalten macht, KU zu zahlen. Das wäre doch dann auch eine Sozialleistung und ist pfändungsgeschützt wie das Kindergeld, oder? Wenn er dann aber tatsächlich irgendwann KU zahlt, bekomme ich ja keine UVG mehr. Wird mir dann der KU direkt wieder weggepfändet? Das befürchte ich nämlich. Wie ist das, wenn der KV Dinge zahlt und dafür weniger überweist, z.B, Kindergartenbeitrag oder Musikschule oder sowas. Dann kommt es ja nicht auf meinem Konto an, sondern geht dahin wo es auch hin soll, nämlich an die Kinder. Ich würde meinen Kindern so gerne endlich wieder IRGENDWAS (Musik, Sport etc.) ermöglichen, Taschengeld geben usw. - das geht aber erst, wenn KU kommt, ist der gleich wieder weggepfändet, geht wieder nichts und die Kinder sind am Ende die Leidtragenden. Das macht mich gerade echt fertig.


    Momentan haben wir zu viert ca. 200,00 Euro zum Leben übrig, wenn Miete, Kindergarten, Buskarten für die Großen, Versicherungen, alle festen Kosten eben weg sind. Da ist echt nichts drin. Und ich halte mich immer daran fest, dass irgendwann doch der KU kommt... aber so wird das wieder nix :(


    Habt ihr Erfahrungen oder Tipps?


    Liebe Grüße vom Einhorn

    Hallo,


    danke für eure Antworten.


    Die Erstberatung ging über meine Rechtschutzversicherung, ein weiteres Gespräch, ein Telefonat und die beiden Briefe (ein "echter" wg. Unterhalt und eine Mahnung, da immer noch kein Unterhalt gezahlt wird) wurden mir bisher noch nicht berechnet. Nach einem Beratungshilfeschein habe ich mich bisher noch gar nicht erkundigt. Ich fürchte, die Rechnung würde gesalzen ausfallen, wenn ich sage, die Arbeitsweise gefällt mir nicht. Daher wollte ich nur den nebensächlichen Grund nennen und den hauptsächlichen einfach für mich behalten. Die Entfernung ist ja auch ein Thema, da es für mich schwierig geworden ist, persönliche Termine auszumachen und die letzte Besprechung war deshalb nur telefonisch. Würde ich mich dort topp aufgehoben fühlen, wär's mir total egal, aber so...


    Liebe Grüße vom Einhorn

    Hallo liebes Forum,


    bei meinem derzeitigen RA habe ich irgendwie immer mehr das Gefühl, dass ich nicht gut aufgehoben bin :hae: jede Info muss ich erfragen, auf seine Initiative passiert gar nichts, keine Kopien von Schreiben, die verschickt werden - erst auf Nachhaken (naja, es waren nur 2 Schreiben bisher, um die ich gebeten habe) und auch so - mein Bauchgefühl sagt mir, dass er nicht sonderlich engagiert ist. Nun habe ich mir überlegt, dass ich wechseln werde, ich kann es mir nicht leisten, jemanden "unengagiertes" an der Seite zu haben. Hinzukommt, dass die Entfernung zum RA sich durch meinem Umzug auch stark erhöht hat, vorher waren es ca. 14 km, jetzt über 40. Das wollte ich "schonenderweise" als Grund für meinen Wechsel nennen.


    Gibt es irgendwas, worauf ich achten muss? Vielleicht habe ihr ja die passenden Erfahrungen für mich.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    Hallo,


    ja dann werde ich wohl mal hinfahren müssen bzw. erst mal anrufen. Ich habe nicht viel - lediglich die beiden Anwaltsschreiben und einige entsprechende Emails. Ich habe ihn direkt bei der Trennung auch darum gebeten, dass er beim JA den Unterhalt per Titel festlegen lässt (hatte mein RA geraten) aber das hat er verweigert, weil er mit "dem Verein" nichts zu tun haben will.


    Muss ich denn nun einen Titel haben, um UVG zu bekommen? Das habe ich irgendwie noch nicht verstanden.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    Hallo liebes Forum,


    Ende April habe ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass noch Informationen fehlen. Einiges kann ich problemlos nachreichen. Bei anderen Dingen frage ich mich - oje, muss ich das haben?


    Da wäre z.B. die Kopie eines gerichtlichen Unterhaltstitels oder des eingereichten Klageantrages --> habe ich nicht, bin nicht gerichtlich vorgegangen. Dann ein Nachweis über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - was ist damit gemeint? Ich habe die vielen Gespräche mit dem Ex nicht aufgenommen... ein paar Mails dazu könnte ich höchsten kopieren und einen Brief vom Anwalt mit der Aufforderung zur Zahlung sowie einen zweiten mit Anmahnung der Zahlung, da nichts passiert ist.


    Und was hat es mit dem Abtretungsvertrag auf sich? Bedeutet das, dass ich dann auf jeden Fall nur den Betrag vom UVG bekomme, aber alle Ansprüche ans Land abtrete, so dass das Land am Ende mehr bekommt als es mir auszahlt (falls sie es überhaupt genehmigen)?


    Dann steht am Ende des Schreibens "wir haben den unterhaltspflichtigen Elternteil aufgefordert, den rückständigen Unterhalt bis....an Sie zu leisten. Bitte geben Sie bis zum....Bescheid, ob der unterhaltspflichtige Elternteil..... nachgekommen ist"


    Könnt ihr mir aus Erfahrung berichten? Vor allem wegen der Nachweise, die ich ja nur "wenig bis gar nicht" habe.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    Hallo,


    ich kann Dir von meiner "kürzlich gemachten" Erfahrung berichten. Bei uns war die räumliche Trennung zum 1.11.2008 und ich bin mit den Kindern ausgezogen, knapp 30 km entfernt (also kaum bemerkenswert...). Der KV hat die drei im März dann das erste Mal abgeholt, nur einen Tag von 10 bis 18 Uhr, als seine Mutter zu Besuch war. Dann hatte er die Idee mit den Kindern über Ostern zu seinen Eltern zu fahren, was bei allen dreien auch auf Begeisterung gestossen ist. Nun hatte die Kleine (fast 6) aber schon am Ostersonntag ganz arg Heimweh und hat wohl den ganzen Tag geweint - und wurde noch geschimpft dafür :( werde KV noch Oma konnten dafür Verständnis aufbringen.


    Ich bekam am Montag Abend dann ein völlig verändertes Kind zurück, das nie mehr zu Oma wollte und auch nicht mehr so lange zum Papa. Sie hat fast 2 Wochen gebraucht, um wieder in die Reihe zu kommen (ich hatte irgendwo einen Beitrag zu dem Thema, moment... Nach Ostern hier. Sie war nur noch dauertraurig, hing an meinem Hosenzipfel (*g* Röcke trage ich nicht) und stand einfach total neben sich. Und sie ist doppelt so alt wie Deine Kleine... und es waren nur 4 Tage... ich wäre da sehr vorsichtig, denn 2 oder 3 Wochen sind eine sehr lange Zeit, wenn sie nicht gewöhnt ist, den Vater überhaupt zu sehen.


    Lies Dir einfach mal den Beitrag durch, da waren ja einige Antworten.


    So lange es keinen regelmäßig Umgang gibt, werde ich der Kleinen das nicht mehr zumuten, sie soll selbst entscheiden, wie viele Nächte sie beim Vater bleibt. Momentan sagt sie eine Nacht ist okay, aber mehr schafft sie nicht.


    Alles Gute für Dich und die Kids, LG vom Einhorn

    ...und der AE Part kann einmal mehr zurück stecken und zuhause bleiben...

    Ja, genau das ist der Punkt. Ich stecke immer zurück, richte mich nach ihm, weil ich eben froh bin, wenn er die Kinder überhaupt mal nimmt (nicht froh für mich, aber eben für die Kinder, um die er sich kaum kümmert). Aber es war schon in der Ehe so, dass ich mich ständig zurückgenommen habe, irgendwann muss damit halt auch mal Schluss sein. Ich habe es auch ein halbes Jahr mit freundlichen Gesprächen oder Mails versucht, um ihn zum Kindesunterhalt zu bewegen, erfolglos, also jetzt eben doch Unterhaltsvorschuss beantragt, weil nichts kommt. Ich habe mir meinen Unmut nicht anmerken lassen, wenn er (wiederholt) lieber mit der Freundin in Urlaub geht als für seine Kinder zu sorgen usw. Aber irgendwo muss er doch auch mal Entgegenkommen zeigen - und wenn es nur so was kleines ist, wie eine einigermaßen verlässliche Zeit zum Zurückbringen der Kinder zu nennen (die beiden großen Kinder waren sowieso schon enttäuscht, weil er erst gesagt hat, sie können bei ihm schlafen und dann hat er es sich wieder anders überlegt).


    Liebe Grüße vom Einhorn

    wir verhandeln unsere Rückbringzeit immer neu und individuell


    Ja, wir ja auch :D bei immerhin schon zwei Papatagen im letzten halben Jahr. Nicht dass mich hier jemand falsch verstehet, ich will nicht die Tour "die Kinder müssen immer um 7 da sein" ich hab doch nur gefragt, wann er sie bringt... und wollte das halt auf eine halbe Stunde "genau" wissen, damit ich nicht unnötig früh von meinem "Ausflug" zurückkomme... aber wenn ich so manches hier lese *autsch*


    Liebe Grüße vom Einhorn

    kam er 10.05h blieb die Haustüre zu, kam er 18.35h


    Wow, das ist nun wirklich streng. So extrem will ich es ja gar nicht, ich habe ja auch keine Zeit vorgeschrieben, sondern gefragt, wann er sie bringen will. Naja, ich bin auf jeden Fall mal beruhigt, dass es nicht üblich ist, dass der KV die Kinder nach Lust und Laune zurück bringt und hoffe, dass er ein wenig mehr Verständnis zeigt, wenn er sie mal wieder abholt - wann auch immer das sein wird.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    Achja, es hat übrigens genau um 7.35 geklingelt :D das fand ich nun wirklich lustig. Ich habe nochmal erklärt, warum ich mir eine kleinere Zeitspanne gewünscht habe und er konnte es dann sogar verstehen. Er ist halt einfach nicht gewöhnt, dass ich auch mal was vorhabe - wie auch, wenn ich immer die Kinder zu versorgen habe.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    Ich finde die Diskussion über Übergabezeiten zwar berechtigt, vorliegend ist es aber doch so, dass der Vater das Kind eigentlich einen Tag länger hat. Von daher ist es aus meiner Sicht überhaupt nicht möglich, feste Vereinbarungen zu treffen. Der Vater wird und kann sich hierauf gar nicht einlassen. Er würde dann auf einen Tag Umgang verzichten!


    Mir scheint das sowieso eine Übergangssituation zu sein, bis das Kind dann mit Übernachtung beim Vater bleibt.


    Der Kater :brille

    Hallo Kater, ich verstehe jetzt nicht genau was Du meinst... er wollte die Kinder nicht über Nacht bei sich haben - die Kinder wären gern geblieben und ich hätte dann sogar heute Abend noch zu einer Geburtstagsparty gehen können, die ich nun nicht besuchen kann. Das ist nicht so schlimm, aber es ist definitiv nicht so, dass ich irgendwie im Weg stehe beim Umgang... falls Du das so verstanden hast.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    Hallo :wink


    So, jetzt bin ich wieder zu Hause und habe mal Eure Antworten durchgelesen, die ja sehr vielfältig sind. Ich bin da halt noch völlig unerfahren. Das war nun seit 1.11. erst das 2. mal, dass er die Kinder einen Tag abgeholt hat und beim ersten Mal hatte ich eben keine genaue Zeit bekommen und hing dann wartenderweise über eine Stunde hier, die ich lieber noch anders verwendet hätte. Er war ja über Ostern 4 Tage mit den Kids bei seinen Eltern und da habe ich auch keine genaue Zeit verlangt, weil er da 300 km zu fahren hat. Da hat er angerufen, als er losgefahren ist und das war auch völlig ok. Aber bei einer Entfernung von nicht mal 30 km denke ich, kann er sich schon auf ca. eine halbe Stunde Spielraum festlegen. Es ist für mich eben eine absolute Ausnahme, mal kinderfrei zu haben, weil er sie wie gesagt so selten holt, also möchte ich dann den Tag natürlich mal für mich nutzen.


    Wir haben uns deshalb ja auch nicht in die Haare bekommen, ich habe freundlich gefragt und erklärt, warum ich es gern etwas genauer wüsste, er hat zynisch geantwortet und ist gegangen. Nun bin ich mal gespannt, wann er dann da ist. Ich hatte einen entspannten Nachmittag :-) war bei einem Muttertagstreffen vom Kindergarten (bewusst von den Erzieherinnen ohne Kids organisiert, damit die Mamas mal einfach Zeit für sich haben) und das war richtig nett. Klar dass man da nicht unbedingt eine Stunde früher gehen möchte, als notwendig ist ;)


    Liebe Grüße vom Einhorn

    Hallo :wink


    Wie ist das denn normalerweise (bei euch?) geregelt, wann der KV die Kinder nach dem Umgang zurückbringt? Mein Ex hat heute morgen um 11 die Kinder abgeholt und will sie aber nicht über Nacht behalten, bringt sie also heute Abend wieder. Auf meine Frage wann er sie denn bringt meinte er "ach so um 7 oder 8..." da er nicht unbedingt der pünktlichste ist, kann das aber auch dann genausogut halb 9 werden... Ich sagte, dass ich es schon gern etwas genauer wüsste, da ich mir heute was vorgenommen habe und nicht gern ab 7 zu Hause sein möchte, wenn er dann doch erst eine Stunde oder noch mehr später hier eintrudelt. Ich sagte, dass ich kein Problem habe, wenn er sagt zwischen 7 und halb 8, aber ein so weitgefasster Zeitraum ist mir halt zu ungenau.


    War das jetzt kleinlich? Ich habe es freundlich gesagt und auch begründet, da ich ja meinen kinderfreien Tag auch nutzen wollte, das habe ich schliesslich fast nie. Er meinte dann recht zynisch "um 7 Uhr 35, ist das genau genug?"


    Ich fand das irgendwie nicht okay. Also erzählt doch mal, wie das bei euch so geregelt ist. :frag


    Liebe Grüße vom Einhorn.

    Ich drück Dich... ich hatte auch zwei Fehlgeburten im 4. Monat, naja da sind sie noch sehr klein, aber man muss dennoch Abschied nehmen. Behalte das Bild von Deinem blonden Engel genau so in Deinem Herzen.


    Liebe Grüße vom Einhorn :troest

    Hallo Mila,


    danke für Deinen Hinweis. Wenn mein Noch-Mann seinen Kindesunterhalt bezahlen würde, wäre das alles kein Problem mehr, nach der DT müsste er für die drei Kids 990,00 Euro zahlen (schon mit dem halben KiG verrechnet), somit hätten wir wirklich mehr als genug zum Leben, auch mit den höheren Betreuungskosten dann (denn die sind einkommensabhängig) und er hätte auch selbst noch einen anständigen Betrag für sich alleine, zumal er zusätzlich noch einiges an Reisespesen bekommt jeden Monat, da er geschäftlich viel unterwegs ist. Für mich selbst wollte ich nie etwas von ihm, habe mir ja wie gesagt sofort Arbeit gesucht, eben damit ich keine Ansprüche an ihn stellen brauche.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    Danke, ihr habt mich nun doch etwas beruhigt. Naja, selbst wenn es irgendwie verrechnet werden würde, was ja aber nicht der Fall ist, kann es ja nicht sein, dass er vom KU befreit werden kann, nur weil ich "dumm genug" war, mir eine Fast-Vollzeitstelle zu suchen. Dadurch habe ich natürlich für die Kleine auch Betreuungskosten von 200,00 Euro für die KiTa (wenn er seinen KU zahlen würde sogar 270,00 und später für den Hort 290,00). Und wir haben momentan zu viert ca. 200,00 Euro zum Leben übrig nachdem alle festen Kosten ab sind, das ist schon sehr hart teilweise.


    Puh, ich geh jetzt schlafen, ich bin völlig platt.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    Also er hat auch nach Abzug des Kindesunterhaltes noch genug zum Leben, mehr als mancher als Familieneinkommen hat... er muss weder am Hungertuch nagen noch aus finanziellen Gründen auf den Umgang verzichten - naja, den nimmt er ohnehin nicht wirklich wahr. Also warte ich dann erst mal ab, was meine Anwältin antwortet. So lange ich keinen Anspruch auf Unterhalt von ihm stelle, ist es also wirklich nicht relevant. Seltsam nur, dass die Anwälte so tun, als sei es relevant, die müssten es ja eigentlich wissen.


    Liebe Grüße vom Einhorn