Hallo Mela,
soweit habe ich das auch verstanden, hab vergessen zu erwähnen, wie das aussieht, wenn noch minderjährige Kinder, also Kindergeldberechtigt mit im Haushalt wohnen?! Dann fällt das komplett weg oder wie :hä? Bei einer Freundin haben wir genau das nämlich erst gestern durchdiskutiert und wussten einfach nicht mehr weiter.
Lieber Gruß, Rilana
Beiträge von Rilana
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Hallo Mela,
wie sieht es dann aus, wenn das eine Kind volljährig ist und sagen wir mal nach Abschluß der Schulausbildung arbeitslos? Bekommt man (frau) dann den Freibetrag nicht mehr?? :Hm
Lieber Gruß, Rilana -
Bin durch Zufall auf diese Seite gestossen (Gott sei Dank gibt es das Internet :strahlen ) und hab mich gleich angemeldet. Werde die nächsten Tage mal gucken, was es hier so alles gibt.
Bin selber schon seit 16 Jahren alleinerziehend und habe vor 15 Monaten nochmal Nachwuchs :schnuller bekommen. War zwar eine mächtig große Umstellung :sleep , aber es ist jetzt einfach nur schön. Freue mich schon auf die Zeit hier.
Liebe Grüße, Rilana -
Hallo!
Habe gerade das selbe in grün. Relevant ist, was Du vor der Geburt des Kindes verdient hast. Wenn Du z.B. vorher in Vollzeit gearbeitet hast und anschließend in Teilzeit gehst, muß Dir der Vater die Differenz bezahlen. Ist bei mir auch gerade so.
Viele Grüße, Rilana