Beiträge von Volleybap

    Meine Ex hat, nachdem sie zur Zahlung aufgefordert wurde, ihrem Arbeitgeber gegenüber auf so viel Gehalt verzichtet, bis sie auf dem Selbstbedarf saß. Gleichzeitig den Kids mitgeteilt, sie würde jeden Kontakt einschränken, wenn der Vater klagen würde. Dafür rechnet sie noch Porto ab für Briefe und allen Kram. ...
    Also verzichte ich um des lieben Friedens willen auf den Unterhalt, fahre Überstunden usw.

    :daumen Anja, vielen Dank, dass Du als Betroffene so offen sagst: Es ist eine Hilfe, wenn solch schwierige Themen angesprochen werden. Natürlich ist es manchmal nicht einfach, zu bestimmten Dingen etwas zu sagen. Aber manchmal hat man auch Angst, den Betroffenen ungewollt zu verletzen, weil man seine Worte vielleicht ungeschickt wählt. Schön und wichtig zu hören, dass Du aus Erfahrung heraus sagst: Es wäre so wichtig, wenn andere mit einem sprechen würden. Das macht allen Lesern hier vielleicht Mut, in ihrer Umgebung denen ein Gesprächspartner zu werden, die in schwieriger Situation sind.
    Also: Ganz großes Dankeschön für Dein Posting.

    Das Jugendamt berechnet selbstverständlich nur nach den vorgelegten Belegen. Bei 1000 Euro netto bleibt tatsächlich nichts oder kaum etwas übrig. Den Nebenverdienst, so er regelmäßig ist, muss er allerdings angeben. Den gibt er aber vielleicht schnell auf, weil ihm davon nichts bleibt. An den Kanthaken nimmt ihn da dann nur das Gericht und sagt: Du kannst die Mehrleistung bringen, arbeite mehr...


    Nimm auf jeden Fall den Unterhaltsvorschuss mit. Und halte die Beistandschaft aufrecht. Die überprüfen dann alle zwei Jahre die Einnahmen. Dringe darauf, dass er nicht nur den Gehaltszettel vorlegt, sondern deie Einkommenssteuererklärung. Erst da kann man die weiteren Einnahmen drauf erkennen. Hast Du den Eindruck, er ist beständig im Nebenjob tätig, dann fordere die Beistandschaft schriftlich zur Überprüfung der Sachlage auf.
    Wenn Du an jurisdizierbare Beweise für seine Nebentätigkeit heran kommst, wäre das für Dich gut.

    Vielen Dank. Komme kaum dazu, meine Teepause zu machen und hier reinzugucken und die lieben Grüße entgegen zu nehmen. Dauernd kommt jemand ins Büro geschneit oder ruft an. Da gilt die alte Wahrheit: "Nicht nur alt werden, sondern auch alt fühlen. Das ist das eigentliche Geheimnis." Oder auch: "Du bist näher an der Rente als du denkst..."

    Hm, ich hoffe für mich sehr, dass ich mich immer weiter entwickle, verändere (hoffentlich zum Guten).
    Festgefahren auf meine Verhaltensweisen und meine Lebensart für die nächsten vierzig Jahre, das möchte ich nun gar nicht.


    Auf den anderen zu reagieren, sehe ich nicht als verbiegen, sondern als lernen. Am besten gemeinsam und gemeinsam auf ein gemeinsames Ziel zu.

    Frage: Hast Du denn den Unterhaltsvorschuss über das JA bekommen bzw. läuft das? Die sind dann nämlich an ihm dran.
    Zusätzlich solltest Du übers JA eine Beistandschaft einrichten. Die gehen dann an die Sache heran. Grundsätzlich gilt: Der Unterhalt fürs Kind geht den anderen Ansprüchen aus der Privatinsolvenz vor. Kann allerdings sein, dass die ihm dann platzt deswegen...

    Bin vor neun Monaten ausgezogen.
    Ich möchte ja auch dass er mir meinen Anteil ausbezahlt bzw. wir das Haus verkaufen. Kommt noch einiges auf mich zu.



    Bedeutet in der Rechtssprechung nicht selten, dass Du auf alles, worauf Du an Haushaltssachen keinen Anspruch erhoben hast, keinen mehr erheben kannst. Hast Du denn Deine Forderung nach den Unterlagen innerhalb der ersten sechs Monate gestellt? Schriftlich? Sonst gibt es nette Knilche, die Zeugnisse breit grinsend nach sechs Monaten in die Tonne getreten haben.
    Es ist einfach misslich, diese Situation.

    Ha, Vorsicht, Sponge. Es ist ein Unterschied in D, ob ich es lebend oder tot aus der Beziehung herausschaffe, hüstel.


    Im Scheidungsfall gilt ohne Vereinbarung, dasselbe wie von Dir beschrieben.
    Im Todesfall jedoch sind die Partner ja noch verheiratet und damit gegenseitig Erben. Ohne Ehevertrag gehören 50% von allem dem überlebendendem Partner, so viel ich jetzt weiß ...


    Wenn ich Dinge in die Ehe mit einbringe und nicht an meinen Partner vererben will, muss ich das m.W. notariell regeln. Aber ich müsste da jetzt auch mal nachhören und der Kollege ist wie ich in der Mittagspause...

    Volleybap wird


    * sich über seine Lebensziele und seine Lebensvorstellungen vorher viel intensiver austauschen
    * mehr zuhören, mehr hinterfragen, auch was ihm selbstverständlich erscheint
    * Beziehungspflege höher ansetzen, Alltag und Beruf geringer
    * sich selbst grundsätzlich mehr infrage stellen





    Und ganz losgelöst davon:
    Vor einigen Jahren bin ich einem ungeheuer interessanten "Eheprogramm" begegnet. Familientherapeuten führen einen Ehevorbereitungskurs durch, der mit einem "Test" beginnt. Die potentiellen Partner werden zu allen Bereichen des Lebens befragt, wie ihre Wünsche und Vorstellungen sind. Das kann die Kinderzahl sein, Fragen zur Berufstätigkeit, aber auch, wie man Weihnachten gern verbringt und den Urlaub, wie am liebsten den Alltag gestaltet und, und, und ...
    Den Paaren wird dann mitgeteilt, wie viel Übereinstimmung sie in ihren Wünschen, Hoffnungen und Zielen haben und besprechen dann einzelne Punkte. Erstaunlich ist, wie wenig sich manche Partner über manche Themen gemeinsam Gedanken gemacht haben und damit provozieren, dass einer heftig zurückstecken muss... Dies selbst bei Paaren, die schon über Jahre ihre Beziehung aufzubauen versucht haben.
    Ich muss vielleicht nicht so einen Kurs machen, aber ich weiß, es gibt viel, viel, viel zu reden...

    Wenn die Immobilie mit in die Ehe gebracht wird oder von dem mit in die Ehe gebrachten Geld finanziert wird, ist es im notariellen Testament sehr einfach, sie auf das erbberechtigte Kind zu übertragen.
    Ansonsten gehört ohne Ehevertrag und Testament alles den Ehegatten hältig. Also noch zu Lebzeiten Du 50% vom Haus und allem anderen, Dein Partner 505 vom Haus und allem anderen.
    Verstirbt ein Partner, wird dessen Erbe aufgeteilt. Die Hälfte steht den Kindern zu, die andere Hälfte dem Ehepartner. Bedeutet im Besitz Immobilie: 50% + 25% für den überlebenden Ehepartner. Ihm gehören damit 75% der Immobilie. Die Kinder 25%.


    Wenn bei der Eheschließung zB die Kinder adoptiert werden, erben die auch vom Stiefelternteil.
    Werden sie nicht adoptiert, kann man es jedoch auch im notariellen Testament regeln, dass dieser Erbfall eintreten soll.


    Zu bedenken ist, dass im Normalfall beim eigenen Ableben die Kinder ja eigentlich versorgt sind, weil sie in Lohn und Brot stehen. Der überlebende Partner jedoch gerade die Immobilie oder der Nutzung als Absicherung für das eigene Alter braucht (kostenloser Wohnraum ...).
    Man muss also schwer denken, wie man es haben will und das dann genau definieren lassen vom Notar.

    Es ist die Wahl zwischen Pest und Cholera.
    Aber es geht. Und als jemand, dessen Jüngster noch Windeln getragen hat, als die Eltern sich getrennt haben, kann ich sagen: Je älter die Kids sind, desto einfacher ist es mit der 40-Stunden-Woche. Wohl gemerkt: "einfacher". Nicht "einfach". Und man muss verflixt aufpassen, nicht Raubbau an sich selbst zu treiben. Denn es sind eigentlich zwei Jobs, die man bewältigt. Kommt dann noch die Belastung aus dem Rosenkrieg dazu, wird es ganz haarig.


    Deiner Kleinen wird ein Stück bewahrte Kindheit verloren gehen. Dafür wird sie aber das Leben in einer finanziell gesicherten Situation eintauschen. Sie wird eine größere Zukunftsperspektive haben, sagen die Statistiken.


    Und denk an Deine Großen: Du hast sie nachmittags im Teenie-Alter sicherlich selten gesehen und sie waren froh, Dich von hinten zu sehen...
    Wichtig ist/wäre: in den Zeiten, die Du mit Kind hast, sehr präsent zu sein. Bedeutet: Schule und Hausaufgaben sollte - wenn möglich - delegiert sein an Ganztagsschule, Betreuung u.ä. Bedeutet: Alles ist irgendwie eine Organisationsfrage und letztlich mit Geld zu finanzieren.


    Familienrat ist gut: alle sollten mitziehen. Aber vergess Dich dabei nicht: Für Dich und Deine Seele ist die Beruftstätigkeit auch ungeheuer wichtig. Sie gibt Dir Lebensqualität und Lebensfreude. Davon profitieren Deine Kids letztendlich auch.

    Wie lange bist Du aus dem Haus heraus? Da es Dein Miteigentum ist, kannst Du - rechtlich - die Rückkehr für Dich reklamieren und damit den Zugang. Du könntest also theoretisch die Türe aufmachen lassen und selbst ein neues Schloss einbauen.
    Ist natürlich Humbug, aber ein nettes Drohgebärde, dass Du Dir Zugang verschaffen kannst, wenn er nicht da ist - und das sogar ohne größere Rechtsprobleme.


    Deutsche Gerichte gehen da mittlerweile von einem mangelnden Interesse der Öffentlichkeit aus und nichts wird unternommen... Was Dein Anwalt Dir so natürlich nicht sagen kann. (Pers. Beispiel: Meine Ex hat fünf Jahre nach dem Auszug, 1 Jahr nach der Scheidung und nach Abschluss des Vermögensausgleiches sich Zutritt zu meinem Wohnraum verschafft und Möbel rausgeholt, die "so schön" in ihre neue Wohnung passen würden. Darunter auch welche, die erst nach der Trennung angeschafft wurden von mir. Kripo hat ermittelt, sie ist überführt worden, Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt wegen mangelndem öffentlichen Interesse. Es stehe zu vermuten, dass sie einzig bei mir einbrechen würde und bei niemand anderem. Und es wäre nacheheliche Auseinandersetzung, Privatvergnügen. Und tatsächlich ist das ziemlich breit anzutreffen bei den Staatsanwaltschaften in ganz D. Also ein ziemlicher Freibrief... ich will Dir jetzt nicht dazu raten, sondern nur aufzeigen, dass es ein weites Feld ist und man verflixt viel Spielraum hat. Vielleicht hilft allein der Gedanke daran, ein bisschen die Wut runterzubringen... ;) )

    Da ist ganz schwierig drauf zu antworten. Im Prinzip solltest Du das über Deinen Anwalt laufen lassen. Günstig jetzt wäre sicherlich der Versuch der Lohnpfändung. Die sollte Dein Anwalt jetzt beim Gerichtsvollzieher beantragen. Bis die dann kommt, geht auch noch viel Zeit rum, das ist klar. Aber sie macht Druck...
    Der AG wird quasi verpflichtet, die vom Gerichtsvollzieher berechnete Summe jeden Monat direkt an Dich abzuführen. Der KV bekommt nur den Selbstbehalt ausgezahlt. Der Rest ist weg.


    Fakt ist: Wo nichts ist, kann nichts geholt werden... Aber Du behältst ein Recht auf das Geld, 30 Jahre lang. So lange steht er unter Zahlungszwang. Das macht Druck, sich zu bemühen.

    Kinder arrangieren sich mit der Situation, sie kämpfen normalerweise nicht dagegen an. Für sie ist das normal, sie kennen es nicht anders. Es sei denn, die Erkrankung tritt abrupt auf und hat Auswirkungen, die vehement das Leben der Kinder ändern. Aber selbst da wird versucht, sich erst einmal mit zu arrangieren.
    Bedeutet also, sie kommen klar mit entsprechenden Erkrankungen der Eltern - bis eine so hohe Belastung auftritt, dass es einfach nicht mehr geht.


    Wer also selbst unter einer Erkrankung leidet, braucht sich nicht zu viele Sorgen um die Kinder zu machen. Sie kommen meist besser klar damit als man selbst.

    Meine haben jahrelang ihr Bettzeugs zur Mutter geschleppt an den Mama-WEs. Nicht weil die kein Bettzeugs hatte, sondern weil es für die Kids heimeliger war, im gewohnten Bettzeugs zu schlafen. Der Jüngste packt mit 11 Jahren noch heute sein Bettzeugs ein, wenn er bei einem Freund übernachtet. Mit Kuschelkissen und Co.
    Entscheidend ist. Womit kommen die Kids am besten klar?


    Und Schlafsack ist ja auch Abenteuer. Geht doch auch...

    Ja, ein Klassiker. Und ein ansich gutes Zeichen. Euer Kind hat vertrauen in beide Elternteile.


    Klar ist: Der, der in der gewohnten Umgebung bleibt, hat Vorteile.


    Es hilft manchmal, wenn die Kids in Trennungsgruppen gehen, werden von Caritas oder Jugendamt oder Diakonie angeboten. Hier wird ihnen spielerisch geholfen, sie machen Erfahrungen mit anderen betroffenen Kindern und werden stark gemacht.


    Dir selbst bleibt nur das Beissholz. man fühlt siuch bewertet und irgendwie abgelhnt. Ganz klar. Aber das ist es nicht. Sondern halt Auswirkung einer ganz blöden Situation.

    Teddybär :respekt und :daumen


    Danke für den guten Austausch via PN. Ich wünsche Dir und Euch, dass Ihr als vernünftige Leute die Probleme auf der Sachebene geklärt bekommt. So wie ich Dich erlebt habe, bist Du dazu in der Lage. Vielleicht sucht Ihr Euch jemand Dritten, einen Mediator, der Euch seine Unterstützung gibt. Das ist zwar auch nicht leicht, aber es funktioniert und hat Perspektive für die Zukunft.

    Fachanwälte für Familienrecht haben grundsätzlich eine Zusatzausbildung und haben bereits eine größere Menge an Fällen vor Gericht durchgezogen. Das braucht es für die Quali Fachanwalt. Danach sollte man gucken. Die niedrigere Stufe ist der Anwalt, der Familienrecht als "Arbeitsschwerpunkt" oder "Interessenschwerpunkt" angibt. Der ist entweder noch jung oder hat in dem Bereich noch nicht gar so viel Verfahren. Er könnte da natürlich ergeizig sein ...


    Fakt ist: Diese Sachen sind "eigentlich" recht einfach. Zahlen auf den Tisch und dann klärt der Richter die Situation ab. Also keine Angst, beim Fachanwalt liegst Du richtig. Gucke einfach, ob Du mit ihm kannst, halt erster und zweiter Eindruck. DU musst Dich wohl fühlen. Ist wichtig für die Seele ...

    Nee, meint er wahrscheinlich nicht. Du kannst vermutlich gar nicht ohne. Und ohne Anwalt hast Du keine Chance, die Klage richtig zu formulieren, es sei denn, Du bist da fit drin.


    Es sei denn, Du könntest Dich außergerichtlich mit dem KV einigen. Das ist allemal besser für alle Beteiligten. Wenn er da mitzieht?