Beiträge von Volleybap

    Im Titel hat ein Termin zu stehen, damit Rechtssicherheit herrscht. Titel ohne Termin sind anfechtbar.


    Trifft die Zahlung nicht ein, muss eigentlich erst gemahnt werden. Bis die Sache beim Gerichtsvollzieher ist und der aktiv wird, können Monate vergehen. Hat der Zahlungspflichtige zwischenzeitlich wenigstens Teilsummen gezahlt, kann die ganze Kiste hinfällig sein und ich bleibe sogar auf Verfahrenskosten sitzen. Eigentlich kann ich nur versuchen, den Zahlungspflichtigen dahin zu bekommen, dass er einen Dauerauftrag einrichtet ...

    Oha. Und pass ja auf.
    Erster Schultag. Eine halbe Stunde Vorstellung mit den Eltern in der Klasse.
    Sohnemann zur Lehrerin: "Sind Sie eigentlich verheiratet?"
    Lehrerin: "Nein, bin ich nicht. Ich hab noch keinen netten Mann gefunden."
    Sohnemann: "Papa ist auch nicht verheiratet."


    Rumoren unter den Eltern im Klassenraum.
    Papa: :tot


    Sei froh, wenn Du nicht überall mehr mit dabei bist, wenn Du nicht alles hörst. Es gibt jetzt immer mehr Dinge, die willst Du gar nicht wissen ... Glaubs mir ...

    Vielen Dank für den Hinweis.
    Seriöse Firmen gehen in dem Fall einer Urheberrechtsverletzung übrigens so vor und schreiben den Betreiber erst einmal an. Denn niemand will ja juristischen Streit.


    Die Rechtssituation lässt aber dem Geschädigten die Wahl, wie er sich gegen den ihm entstandenen Schaden wehrt. Ausdrücklich erlaubt das Gesetz befugten Personen die kostenpflichtige Abmahnung. Dagegen kann man sich auch mit dem vorgelegten Text nicht wehren. Leider.

    Homöopathen müssen eine Prüfung ablegen, bevor sie ihre Zulassung bekommen. Wichtiger Punkt in dieser Prüfung ist der Nachweis, dass sie erkennen, was sie mit ihrer Befähigung behandeln können und wo sie an den Mediziner verweisen müssen.

    Die Wischerblätter an meinem Auto kann ich selbst wechseln. Sogar die Reifen... Ein bisschen Öl nachfüllen. Für die Zündkerzen fehlt mir schon das Werkzeug. Also auf zum Spezialisten.


    Bei Fragen der Gesundheit meinen wir oft, wir können uns selbst medikamentieren. Schlucken Pillen und Säfte. Völlig egal, ob es homöophatische Mittel sind oder Mittel aus der Schulmedizin. Ab einem bestimmten "Level" muss der Spezialist ran. Nur der kann beurteilen, warum was wie verabreicht wird. Die Hybris - in diesem Falle der Eltern -, selbst den Durchblick zu haben, führt genau zu solchen Ergebnissen.


    Und klar, auch Spezialisten machen Fehler. Das ist leider menschlich und wird man immer wieder erleben. Aber Spezialisten machen weniger Fehler, meist gar keine. Und manche sind so gut, dass sie Dinge schaffen, die weit über die Hoffnung und Erwartung rausgehen.

    Balu, ganz ganz wichtig: Nicht DU regelst den Kontakt Eures Sohnes mit dem Vater, sondern IHR als Eltern. IHR müsst das besprechen und klären. Auf Augenhöhe! Eine Regelmässigkeit macht Sinn, wenn da Arbeitszeiten usw. mit dranhängen. Ansonsten ist in dem Alter Eures Kindes viel Beweglichkeit von Euch Eltern eine tolle Sache. Wenn Ihr also könnt, setzt Euch zusammen und besprecht, was gut für das kind, was richtig für Euch ist. Und Lösungen wie: Alle 14 tage ein Wochenende beim Vater sind zwar gut, aber nur dann, wenn Ihr es nicht besser geregelt bekommt und viel offener.

    Aus meiner - leider - üblen Erfahrung ist die Ursache des Problems nicht das Geschwisterkind. Das ist zufällig da und wohlfeiles Opfer. Ursache und Auslöser sind bei den "Großen" außergeschwisterliche, oft auch außerfamiliäre "Probleme". Meist eine Überforderung, mit dem Lebensalltag zurecht zu kommen. Weil die Synapsen nicht funktionieren, wird ein Ventil gesucht, um all seinen Frust herauszulassen. Gnade Gott dem kleinen Geschwisterkind...


    Und natürlich müssen wir "rein" und Grenzen setzen. Immer und immer wieder. Weil sonst irgendwann Mord und Totschlag herrschen. Druck aus dem Dampfkessel bekommen wir geregelt aber nur, wenn wir die Ursache erkennen können UND dann auch da dann Abhilfe schaffen können. Bei unkommunikativen Teens ist das oft leider gar nicht möglich. Es bleibt nur: präsent sein. Grenzen setzen. Nicht aufgeben. Eine halbe Flasche Weißherbst ...

    ich wollte nur wissen, wie die Wochenenden bei anderen Vätern oder auch Müttern so ablaufen.


    ich finde einfach, wenn mir mein Sohn, egal wie alt er ist, das Gefühl gibt es stimmt was nicht, dann kann ich einfach nicht so tun, als wenn mich das nichts angeht und ihn das allein regeln lassen.


    Zum ersteren: Keine Ahnung. Ich frage nicht so konkret nach, dass ich ein Bild vom Mama-Wochenende hätte. Wenn die Jungs etwas erzählen wollen, dann kommt das bei Gelegenheit. In Puzzlestücken.


    Zum zweiteren: Ich frage schlicht: "Alles klar?" oder: "Gibt es etwas, wovon ich wissen sollte/müsste?" Und dies nicht nur nach dem Mama-WE, sondern nach der Schule, nach der party, nach dem Training...
    Wenn was anliegt, sind Teenager in der Lage, darüber zu sprechen. Oder sollten sein. Würmer aus der Nase ziehen hilft nicht.
    Aber Du hast Recht: Sagt Dein Sohn Dir deutlich: Bei Papa liegt was im Argen, ich will da/ich kann da nicht mehr hin, besteht Handlungsbedarf. Aber vorher nicht.

    Segelpapa hat es deutlich gesagt:


    Wenn der Vermieter sich nicht an alle mündlichen Vereinbarungen erinnern (will), brauchst Du das auch nicht. Dann gilt das geschriebene Wort. Also alles, was im Vertrag aufgeführt ist, gilt.


    Bezüglich der SAT-Schüssel soll er sich mit dem Monteur auseinandersetzen. Nicht Dein Bier.

    Es geht nicht um den lieben Frieden. Es geht darum, dass Du Dir - losgelöst von Deinem Ex und unabhängig von ihm - eine eigene Lebensvorstellung entwickelst. Wo willst Du sein in fünf Jahren? Was willst Du tun. Mit wem (Kind)?
    Wenn Du Dir Lebensziele setzt, dann ergibt es sich oft von selbst, wo und an welchen Stellen Du auf der "Baustelle Ex" aktiv wirst und wo nicht.
    Dann gibt es auch greifbare Ergebnisse. Und nicht nur Scherbenhaufen.

    In jedem Bereich gibt es den sogenannten "Aufsichtsführenden Richter". Der soll einen Blick auf die anhängigen Verfahren haben und entscheidet, ob das Verfahren woanders hingegeben wird. Markerpunkte wären unter anderem, wenn von den betroffenen Parteien entsprechender Druck gemacht wird ...
    Zu empfehlen ist das nicht. Ich habe so eine Konstellation in einem Verfahren gehabt. Der Richter hat bei abgeschaltetem Aufnahmegerät gesagt, er hätte selbstverständlich keine Zeit gehabt, die Akte zu lesen, sondern sich nur einen allgemeinen Überblick verschafft. Der war so schlecht, dass er erst mitten im Verfahren merkte, dass in meinem Fall die übliche Konstellation umgekehrt war: Kinder beim Vater, Mutter versuchte, sie zu sich zu klagen...
    Wie fundiert das Urteil war, kann jeder ahnen...


    Also: Ganz doofe Situation.

    Mach Dir nicht diese Baustelle auf. Dein Sohn ist groß. Er kann sich die Wochenenden bei seinem Vater in Zusammenarbeit mit ihm gut selbst gestalten. Du brauchst das nicht zu kontrollieren. An "Unternehmungen" haben Teenager mit ihren Eltern üblicherweise sowieso kein Interesse. Soie kommen zur Futterzeit aus ihrer Höhle und verschwinden dann wieder - so ist die Realität. Und das wird mit zunehmendem Alter nicht besser, sondern schlimmer. Wenn Dein Sohnemann also überhaupt noch beim Vater aufschlägt, dann ist das im Grunde ein supergutes Zeichen.

    für hilfreiche und freundliche Beiträge, nette Worte. Unterstützung und Hilfestellung. Pointierte Meinung.


    Nein, nicht (nur) von mir, sondern von allen Usern hier. 600x. Dafür ein großes :blume:thanks:

    Tja, entweder ein Gutachten enthält nachweislich sachliche Fehler oder aber es enthält keine.
    Enthält es keine, kann ich mich zwar drüber aufregen, aber ich muss ja mit der Wahrheit leben. Vielleicht ist es ja im positiven Sinne ein Anstoß, etwas bei mir zu verändern.


    Problem solcher Gutachten ist halt: Sie greifen ganz tief in meine Lebenssphäre ein, in meine intimsten Dinge. Die von einem Außenstehenden beurteilt zu bekommen - das ist nicht schön.

    Erst einmal brauchst Du niemandem den Krankheitsgrund mitzuteilen. Ob Du nun wegen Fußpilz oder wegen Fingernagelbruch krankgeschrieben bist, geht niemanden etwas an. Weder den Arbeitgeber (noch die ARGE), geschweige denn den Ex.
    Von sich aus wird ein Richter nie nachfragen. Dein Ex müsste den Antrag stellen, dass Du nicht erziehungsfähig bist aufgrund von Krankheit. Falls er den durchbekommt (was sehr selten der Fall ist), würde schon ein Zettel des Hausarztes reichen: Die Erkrankung von Maikind hat keinen Einfluss auf ihre Erziehungsfähigkeit. Punkt.


    Richter hören bei swoas sowieso nicht hin: In 99 Prozent aller Familiengerichtssachen behauptet die eine oder andere Partei, Ex sei a) alkoholabhängig b) gewalttätig c) psychisch krank d) sowieso erziehungsunfähig.
    Also an der Stelle keine Sorge.


    Und zum Unterhalt: Verspätete Zahlungen und Teilzahlungen sind immer übel. Wenn Du einen Titel hast, kannst Du auch gegen den Ex vorgehen. Aber einen Monat Verzug muss man leider mit leben, in der Praxis kann man da nur wenig gegen machen. Bis ein Rechtsweg greift, vergehen mehrere Wochen. Wird dann schnell gezahlt, bleibt man oft auch noch auf Verfahrenskosten hängen. Ganz doof...

    Claire, ich bin mir nicht sicher, ob das Jugendamt das gleiche sagen würde wie Du. Und ich bin mir nicht sicher, ob Einigung so aussieht, dass Du sagst, was machbar ist oder nicht. Diese Grundeinstellung schimmert ein bisschen in Deinem Thread durch. Das Boot ist ein klassisches Beispiel. Wenn Deine Tochter in Obhut des Vater bzw. der Großeltern ist, hast Du nun mal absolut in so eine Sache nicht hineinzuwirken. Vierjährige können auf einem Boot übernachten. Die Aufsichtsperson muss nur verantwortlich handeln. Grundsätzlich ist nichts dagegen zu sagen. Aber Du tust es - und das ist schwierig... Der Konflikt - auch für das Kind - wird hier weniger von den Großeltern ausgelöst als vielmehr von Dir ...
    Ansonsten: Zwei Jahre sind noch keine lange Zeit. Gerade in diesem Zeitabschnitt kommt vieles hoch, da ist noch lange nichts in geordneten Bahnen. Versuch einfach, ein bisschen entspannter an die Sache zu gehen. Probier es und Du wirst sehen, Konflikte lösen sich auf (nicht alle und immer, aber immer öfter...)

    Du musst im Falle eines Falles in dem Gutachten enthaltene objektive Fehler nachweisen können. Wenn die Situation richtig beschrieben ist, Deine Aussagen so getätigt wurden, dann liegt es im Ermessen des Gutachters, wie er das gewichtet. Und es liegt im Ermessen des Gerichts, wie es das Gutachten bewertet.
    Vor dem OLG hast Du keine Chance. Die überprüfen nur, ob Sachfehler im Gutachten sind, die Du im laufenden Verfahren bereits bemängelt hast und die vom Gericht nicht ordnungsgemäß bewertet wurden. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein.

    Du beurteilst jetzt Geschehnisse aufgrund des Berichts Deiner vierjährigen Tochter. Das ist eine sehr fragwürdige Sache. Du weisst ja selbst, wie Deine Tochter Zuhause manche Dinge ganz anders sieht und interpretiert als Du. Sprich: Für die Beziehung der Tochter zu den Großeltern und Deiner Beziehung zu den Schwiegereltern wäre es gut, wenn Du etwas mehr Gelassenheit in die Situation bringen würdest. Ein juristisches Recht auf den Kontakt haben die Großeltern übrigens - über die Zeiten des Papa-WEs hinaus. Dies nur als Randbemerkung.


    Nach einer Trennung müssen sich so Sachen erst einspielen. Mach es nicht zum Streitpunkt. Großeltern und Tochter können nichts dafür, dass die Kindseltern es miteinander nicht mehr hinbekommen. Sie müssen jetzt nur gucken, in dieser schwierigen Situation sich richtig aufzustellen. Dabei dürfen und können auch Fehler passieren. Darauf sollte man nicht rumreiten. Deinem Kind zuliebe ...