Beiträge von Volleybap

    Familienrichter sind einfach keine Finanzexperten. Und wollen es auch nicht sein. Und brauchen es auch nicht zu sein. Was Du belegen kannst, das gilt als Berechnungsgrundlage. Kommt der Ex mit dem Steuerbescheid, gesiegelt und gestempelt, ist einfach wenig zu machen. In der Praxis musst Du den Ex beim Finanzamt anschwärzen und die müssen ihn erwischen. Sonst ist nichts zu machen.

    Gibt es solche Männer Tomato? :Hm


    Lach. Kommt drauf an, wer gefragt wird. Frag Frauen - die Antwort heißt: Nein. Den einen, den es gibt, den hat meine Freundin ...


    Frag Männer - die Antwort heißt meist: ICH. Auch wenn ich lieber Bier trinke. Nicht so viel rede. Und kein Kardiologe bin.

    Wieso, rübli, du hast doch alles richtig gemacht: Mann in Keller vertrieben, wo es dunkel ist. Kann er gleich die Kartoffeln mit hochholen. Perfekt. ;)
    Schlagen musst Du Dich nur mit tomato. Die muss jetzt wieder warten, bis einer aus den Abgründen auftaucht ...

    Das ist leider alles von Jugendamt zu Jugendamt etwas anders organisiert.
    Geht die Zahlung (nicht) ans JA, werden die von sich aus aktiv dem Zahlungspflichtigen gegenüber. Aber meist nicht gleich am ersten Tag.
    Geht die Zahlung (nicht) an Dich, musst Du aktiv werden.
    Das JA leitet nach Zahlungseingang in angemessener Zeit weiter. Da kann sich natürlich manchmal etwas verzögern. Eine Woche könnte Dir das direkte Überweisen auf Dein Konto schon bringen. Andererseits ist JA psychologisch besser. Du scheinst ja schon zu befürchten, dass die Zahlungen des Unterhaltspflichtigen nicht eingehen.


    Unterhaltsvorschuss gibt es m.W. nur auf Antrag. Der muss von Dir gestellt werden. Automatisch ist da wohl nichts.

    Unterhaltsberechnung ist leider keine Sache des Gefühls, sondern der belegbaren Tatsachen. Und die Sache ist letztlich relativ einfach, auch bei Selbstständigen: Man nehme den letzten Einkommensteuerbescheid und teile das Jahreseinkommen durch zwölf. Dann guckt man in die Düsseldorfer Tabelle ... (natürlich ist es ein kleines bisschen anspruchsvoller ...) Will sagen: Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass der Sachbearbeiter beim JA große Fehler macht.


    Ob Dein Ex Sachen an der Steuer vorbeischiebt, mag sein. Um das belegen zu können, müsstest Du Beweise vorlegen, die auch ein Gericht nachvollziehen und anerkennen kann. Daran harpert es meist. Denn gerade bei Schwarzgeld gibt es ja keine Rechnungen, Quittungen, Belege ...


    Wenn Du also nicht was aus dem Zylinder ziehen kannst, atme das Ganze weg. Und schmeiß nicht noch gutes Geld für Anwalt und Verfahren hinterher.

    Tom,


    im Stich lassen tust Du ihn nicht. Sondern Du bist für ihn da. Er merkt es auch an Zuneigung und Zugewandheit.
    In absehbarer Zeit wird das ein bisschen anders. Er wird noch mehr an Zeit von Dir fordern, höhere Aktivitäten, mehr direkte Zuwendung. Dann wird alles enger. Du musst ja "nebenher" noch den Haushalt schmeißen, alles klären, vorbereiten.
    Mittelfristig ist meine Empfehlung: Versuche, die Arbeitszeit etwas herabzusetzen. Und sei in dieser Zeit als Spielpartner präsent für den Zwerg. Mit gut 2-3 Jahren wird er das sehr sehr stark brauchen. Auch die Trennungsfolgen setzen bei Kindern meist erst nach einem halben bis einem Jahr ein. Wenn man meint, jetzt sei alles überwunden bei den Kids, legen die erst los. Auch da braucht es Zeiteinsatz.
    Und nicht zuletzt: Du machst einen doppelten Job: Ein Kind betreuen und Geld verdienen in (überhöhter) Vollzeit. Das kostet auch bei Dir Substanz. Wahrscheinlich zieht Deine Lebensbatterie im Moment ein bisschen mehr saft, als täglich wieder aufgeladen wird. Eine gewisse Zeit geht das, aber dann springt die Karre eines Tages nicht mehr an. Batterietausch geht beim Auto, aber leider nicht beim Menschen ...
    Auch aus diesem Grund musst Du eigentlich jetzt schon gucken, dass Du nicht über Deine Kräfte lebst. Denn davon hätte Dein Kurzer auch nichts, wenn Du in zwei jahren völlig in den Selen hängst. Du brauchst die Kraft für noch ca. 18 Jahre ...

    Gut, dass Ihr mittlerweile ja einige Dinge selbst regelt und geklärt habt. Irgendwann reibst Du Dich vielleicht auch nicht mehr an so Dingen wie dem Konzert. (Am Wochenende arbeiten heißt ja nicht, 72 Std. am Stück arbeiten. Er könnte also sehr gut das Konzert nebenher wahrgenommen haben ...)


    Offen ist jedoch die Frage, was mit der Gerichtsverhandlung passiert. Die wird ja wohl fortgesetzt. Und das Gutachten wird ja wohl den Anforderungen des Gerichts nicht reichen. Was sagt Dein Anwalt?

    Jep. Genau so könnte es recht friedlich-fair gemacht werden.
    Sag Deinem Bruder, falls es nicht zum gemeinsamen Termin kommt, kommen Formbriefe vom JA, um auf schriftlichen Wege die Sache zu klären. Die sind amtlich und etwas harsch im Ton... Da muss man manchmal was wegatmen. Am Ende steht aber das gute Ergebnis ...

    Du hast eine Vereinbarung vor Gericht. An der kommst Du nicht vorbei und solltest Du auch nicht vorbeigehen. Das gäbe nämlich ein erhebliches Problem. So doof wie das ist oder sein mag: Du musst Dein Töchterlein hinschieben und die Problembewältigung dem KV und dem VP bzw. dem Gericht überlassen. Nur: Die haben im Normalfall eine dickere Haut als Du. Sprich: Was Dir das Herz zerreissen wird, wird von denen als noch machbar angesehen. Da brauchst Du viel Kraft zum Aushalten! Bereite Dich ggfls darauf vor.


    Bis dahin solltest Du aber vor allem Deine Tochter sehr vorsichtig vorbereiten und an den Gedanken des Treffens gewöhnen. Und sei es mit "Bestechung" für hinterher: "Wir gehen danach Eis essen" oder sowas.

    Der Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) ist während des Verfahrens zu stellen. Wenn Du das getan hast, hat das Gericht über den Antrag entschieden nach Prüfung, ob Du leistungsfähig bist. Du hast die (vermutliche) Ablehnung schriftlich bekommen. Schau in Deine Unterlagen. Darin steht auch die Frist, in der Du Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen kannst. Wie die Kosten aufgeteilt werden, ist Dir übrigens bereits im Urteil mitgeteilt worden. Es kann übrigens gut sein, dass Du PKH für Deinen Anwalt bekommen hast, aber nicht für die Verfahrenskosten. Der Staat kommt nicht für Deine (anteilige) "Schuld" auf, sondern nur dafür, dass Du ein faires Verfahren erhältst. Aber wie gesagt: Es steht alles im Urteil.


    Sollte kein Antrag auf PKH gestellt worden sein, ist Eile geboten. Vermutlich ist es jedoch zuspät. Ist das Urteil rechtskräftig und der Kostenbescheid erteilt, kann PKH nicht im Nachhinein beantragt werden.

    Blöde Situation. Vorschlag wäre, einen objektiven Dritten einzuschalten. Das wäre in diesem Fall das JA. Dort sollte die Kindsmutter die Beistandschaft einschalten (und einen gemeinsamen Termin mit dem KV ausmachen, um zu zeigen: wir streiten nicht. Aber wir sind ratlos und wollen den drohenden Streit verhindern...). Die berechnen den Unterhalt, der in der neuen Situation greift. Es könnte sehr gut sein, dass zumindest ein Teil über Unterhaltsvorschuss abgewickelt werden muss, da Dein Bruder nicht leistungsfähig ist.


    In der Sache würde dieses gemeinsame Vorgehen beim JA etwas Entspannung bedeuten und die Situation entkrampfen. Bisher war es doch auch "gut" und selbst geklärt worden. In absehbarer Zeit wird sich die finanzielle Situation Deines Bruders ja wieder ändern. Und dann sieht alles anders aus. Auch das sollte der Mutter freundlich deutlich gemacht werden.

    Eine neue Wohnung wird ja nicht für die Ewigkeit gemietet. Sie kann sehr gut der Übergang für etwas anderes sein.
    Der Druck der Trennung scheint einfach noch nicht groß genug zu sein, dass Du die Latte der Bequemlichkeiten der neuen Wohnung so hoch schraubst, dass sie höher liegt als das Leiden in der gemeinsamen Wohnung.
    Letztlich ist es mir ja egal, was Du machst. Aber für Euer Kind wird natürlich eine katastrophale Situation geschaffen: Eltern, die total zerstritten sind, das Kind für ihre Meinung instrumentalisieren ... Also kann der Rat nur sein: Entweder rauft Ihr Euch zusammen und probiert (vielleicht über eine Paartherapie) das Leben noch einmal zusammen - oder aber Du nimmst Dir die nächstbeste Wohnung. Alles andere ist doch nur Gemurkse auf Kosten der Nerven, der Seele von allen. Das hat letztlich selbstvernichtende Züge ...

    Der Gesetzgeber ist bei seinen Überlegungen zum Sorgerecht nicht völlig weltfremd gewesen.
    Es hat gute Gründe, weshalb nach einer Trennung im ehelichen Bereich das Gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich erst einmal greift. Denn Vater wie Mutter haben ja über einen Zeitraum die Sorge für das Kind bereits ausgeübt. Einem von beiden würde nicht nur etwas weggenommen, sondern vor allem auch dem Kind würde ein sorgender Elternteil entzogen. Beim (Ex-)Ehepaar sind über einen gewissen Zeitraum Erziehungskonzepte angeglichen worden, Ziele fürs Kind abgesteckt worden usw. Ebenfalls macht es Sinn, dem Kind zu vermitteln: Aus der Elterntrennung ist nicht ein Elternteil als Sieger hervorgegangen bezüglich der Sorge fürs Kind. Sondern beide Elternteile sind gleichermaßen in der Pflicht wie in der Freude. Und auf beide hat das Kind gleichermaßen zu hören und kann in beide gleichermaßen sein Vertrauen setzen ...


    Völlig anders sieht das aus, wenn die Eltern nie zusammengelebt haben. Hier greift das Modell der alleinigen Sorge bewusst vorrangig. Nur in besonderen Ausnahmefällen macht es Sinn, das Gemeinsame Sorgerecht von Anfang an anzustreben. Zum Beispiel bei Paaren, die bewusst als Lebensgemeinschaft leben, aber nicht heiraten wollen/können.

    Du kannst ihm - wie Du es schon tust - die Grenzen setzen und aufzeigen. Du kannst ihm - wie Du es tust - Dein Missfallen ausdrücken. Du kannst das Aufhören zu rauchen aber nicht erzwingen. In dem Alter hört er auf alle - zuletzt auf Dich.
    Du solltest aber nicht aufhören, gegen das Rauchen zu kämpfen ...

    O nein, das ist nicht so. Die Musikbranche hat erhebliche Verluste hinnehmen müssen, seit Musik aus dem Netz schwarz heruntergeladen wird. Die Branche hat ein Drittel der Mitarbeiter verloren. Für unbekannte Musiker wird kein Geld mehr in die Hand genommen.


    Fachbuchverlage haben teilweise aufgeben müssen, nachdem ihre Kernwerke im Netz als Raubkopien eingestellt worden sind.
    Jeder Link macht die ggfls. verbotene Ware schneller greifbar.


    Und natürlich gilt das Recht auch im Netz. Es dauert nur seine Zeit, bis auf die Geisterfahrer Zugriff genommen werden kann. Und erstaunlich: Es mangelt an Rechtsbewusstsein. Jeder weiß: Aus Nachbars Garageneinfahrt darf ich nicht einfach das Bobycar klauen.
    Von Nachbars Webside darf ich mich aber anscheinend locker bedienen...

    So simpel ist das Leben nicht. Im Internet wird sehr viel von anderen schöpferisch Tätigen geklaut und vermarktet. Dagegen wird von den Urhebern vorgegangen. Und das mit Recht. Das Argument: Im INet funktioniert das nicht anders, ist hanebüchen. Damit kann ich mir alle Gesetzesverstöße begründen. Dann brettere ich auch mit meinem Auto mit 100 Sachen durch die Spielstraße. Mein Auto kann das. Und es funktioniert viel besser, wenn ich im fünften Gang bin... INet funktioniert auch ohne YOUTube bzw. nur mit Musik, die genehmigt eingestellt wurde. Oder für die bezahlt wird. Und sei es von YOUTube, die von ihren Werbeeinanahmen etwas abgeben müssen...


    Nein, auch das Internet wird sich an die rechtlichen Gegebenheiten halten müssen. In 20 Jahren sind die Leute weg, die auf Kosten Dritter das dicke Geld absahnen wollen...