Beiträge von Volleybap

    Etwas offtopic, ich weiß, aber was ist denn der Schulgottesdienst? Und warum gehen die Schulanfänger zur Einschulung in die Kirche? Was hat die denn mit der Schule zu tun? :hae:


    Weil Deutschland ein Staat ist, der auf der christlichen Kultur und dem christlichen Menschenbild beruht, wie es in der Verfassung ausgedrückt ist.


    .


    kann man nicht mit dem Richter sprechen, daß er das gemeinsame Sorgerecht beläßt und nur die gesundheitliche Sorge aufgrund der gegebenen Umständen auf mich überträgt? Muß er das Sorgerecht nun auf einen von uns übertragen? Oder kann er sagen, er beläßt es beim gemeinsamen Sorgerecht?


    Hm, DU! hast gerade einen anderen Antrag gestellt. Wenn Du nicht das alleinige Sorgerecht haben willst, dann soll Dein Anwalt einfach erklären, der Antrag des Kindsvaters solle zurückgewiesen werden. Dir gehe es nicht um streiten, sondern um diesen OP-Fall.
    Der Richter kann sehr wohl das Sorgerecht bei beiden belassen. Hier wird er es auch tun, denke ich. Sonst wird vertagt mit Gutacher usw. Wenn Du Deinen Antrag auf alleiniges Sorgerecht zurückziehst, geht das nicht automatisch auf den Kindsvater über. Keine Angst. Hier im Fall kann es sehr gut sein, dass das Gericht das Sorgerecht für den OP-Zeitraum auf Dich überträgt, den Sorgerechtsantrag des Vaters ablehnt und die Kosten des Verfahrens dem Vater aufbrummt. Als Denkzettel. Beantragst Du das alleinige Sorgerecht auch, kommt dasselbe dabei raus (meine Einschätzung), nur eine Kostenteilung...

    Schwimm Dich frei davon, Dein Leben vom Verhalten des Ex abhängig zu machen. Allein die Fragestellung zeigt ja, wie stark Du Dein Leben noch (unbewusst) von ihm bestimmen lässt. Du bist nicht für sein Wohlergehen verantwortlich.
    Guck auf Deine Tochter. Die hat aus dem Bauch heraus entschieden. Bedenken kamen erst, als Du ihr ein Problem (Vater könnte ja auch kommen und dann ...) dargestellt hast. Darauf, dass das ein Problem sein oder werden könnte, wäre sie von allein nicht gekommen. Und das ist gut so. Bewahre ihr diese Sicht, so oft und so lange es geht.


    Zur Einschulung gehören auch die Großeltern. Frag Deine Tochter, ob sie die nicht auch einlädt. Und ausdrücklich zum Schulgottesdienst. ... (Gib Deinen Eltern wenigstens die Chance, irgendwie über ihren Schatten zu springen...)

    Ich habe sogar Zeugen dafür, er hat es mir beim Einkaufen quer durch den Laden gebrüllt und da waren einige anwesend, die uns kennen und mich hinterher auch drauf angesprochen haben, ebenfalls den Spruch, er habe mit den Kindern nichts mehr zu tun, er nimmt sie nicht mehr, würde sie nicht abholen zum Umgang, brüllte er quer durch den Laden. Daß die Kinder mit anwesend waren, hat ihn in seiner Rage gar nicht interessiert. Ich gehe momentan nur noch einkaufen, wo ich sicher bin, daß er nicht gerade auch wieder dort ist, also keinen Samstageinkauf mehr, sondern stattdessen Freitag Nachmittag wo er arbeitet.Sowas muß nicht sein, unter Erwachsenen nicht und in Anwesenheit der Kinder schonmal ganz und gar nicht.


    Zeugen helfen im normalen Familiengerichtsverfahren wenig. Da werden nur in seltensten Fällen Zeugen geladen. Beleg ist das, was schriftlich vorliegt. Familienrichter studieren die Akten. Natürlich kanst Du die Sache (schriftlich) in die Beweisführung einführen und dann die zeugen mit ladbarer Anschrift benennen. Gibt wenigstens einen halben Gummipunkt ...

    Ja, das zählt. Ist aber nicht jedem Amtsrichter gegenwärtig und geläufig. Das wäre jetzt ein klassisches Beispiel für das ab 1. 9. geltende Große Familiengericht. Verfahren bzw. Fragen zu Unterhalt UND Vermögensauseinandersetzung werden in einem Verfahren zusammengefasst. Bisher konntest Du auf Unterhalt klagen. Ex nicht leistungsfähig. Klage abgewiesen.
    Ex klagt auf Vermögensausgleich auf Haus oder Eigentumswohnung, in dem/der das andere Elternteil mit Kids lebt. Ex. bekommt das Geld. Haus/Wohnung weg.


    Betreuender Elternteil klagt erneut auf Unterhalt, da Ex-Partner ja jetzt vermögend und leistungsfähig - Geld mittlerweile "weg". Klage abgewiesen...


    Jetzt kann theoretisch der gesamte Schmontes aufs Tapet und eine umfassende Entscheidung getroffen werden. ZB das es fürs Kindeswohl gut ist, wenn die Kids in bewährter Umgebung bleiben. Ex hat seinen Haus/Wohnungsanteil als unbaren Unterhalt einzubringen... (Vergleich also).


    Aber. Wie sich das entwickelt, ist derzeit noch ein bisschen diffus.

    Hilfreich für die sorgerechtliche Auseinandersetzung wäre es für Dich, wenn Du die hier genannten Aussagen schriftlich hast. Falls sie mündlich sein sollten, mache Dir eine "Gesprächsnotiz".


    Vater am 35. Mai, 18.30 Uhr im Gespräch an der Haustüre: "Falls Du das Sorgerecht erhältst, dann verlasse ich Deutschland und teile nicht mit, wo ich wohne."


    Wenn Du nicht mindestens solche "Dokumente" vorlegen kannst, sind solche Aussagen von ihm wie nicht getätigt. Darum brauchst Du ein bisschen Material, um vor Gericht mit der Richtung zu argumentieren, in die es zu gehen scheint ...

    Das hört sich soweit ja nicht schlecht an. Ist natürlich die Frage wann, wie und ob das auch tatsächlich immer in der Praxis stattfindet. Es gibt reichlich Gesetze, die zwar auf dem Papier stehen, allerdings oftmals nicht umgesetzt werden. Es ist zumindest ein Anfang!
    Oder findest du das neue Gestz eher falsch und wenig hilfreich?


    Vieles vom neuen Gesetz ist eigentlich (in fortschrittlichen Amtsgerichten) nur noch eine Art Ausführungsbestimmung. Zahlreiche Familiengerichte haben sehr viel bereits im Alltag erprobt. Diese Erfahrungen sind sicherlich ins Gesetz eingeflossen. Neu ist auf der einen Seite, dass die Familiengerichte nun gesamtheitlich entscheiden können. Ich hoffe, hier werden Verfahren zusammengefasst. Wenn also das Sorgerecht geklärt wird, wird hoffentlich im Rahmen dieses Verfahrens dann auch dem unterhaltspflichtigen Elternteil gesagt, was es nun zu zahlen hat. Und wie der Umgang geregelt ist. Und es kommt dadurch nicht zu einem neuen, emotionsbeladenen Verfahren.
    Oder wenn es ums Sorgerecht geht, kann bei einem Blick auf die Vermögensauseinandersetzung vielleicht geklärt werden, aus welcher Motivation heraus der eine oder andere Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben will. Neben dem Wollen, seine Kinder zu haben, kann da parallel ja auch oft die finanzielle Sicherheit hinter stehen. Wer die Kinder hat, hat oft den größren finanziellen Spielraum als derjenige, der unterhaltspflichtig ist... Das war aber in den bisherigen Verfahren nicht möglich zur Sprache zu bringen. "Falsche Baustelle" halt.
    So gesehen ist die Sache interessant.


    Umgekehrt kann machmal eine Situation so komplex sein, dass man erst einmal an einer Ecke etwas klären muss. Ein einziges Verfahren, in dem Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt in einer Sitzung geklärt werden sollen - da kann es zu riesigen Ungerechtigkeiten kommen, weil weder Anwälte noch Richter "alles" im Kopf haben und Mutter oder Vater von der ungewohnten Situation so erschlagen sind, dass sie kaum richtig ihre Dinge anbringen können (wer mal Familiengerichtsverfahren hinter sich gebracht hat, ahnt vielleicht, wie ich das meine... hinterher könnte man sich oft selbst treten, weil man ganz wesentliche Dinge aus den Augen gelassen hat und nicht erwähnte. Die wurden dann nicht berücksichtigt ...)


    Interessant ist ebenfalls, dass die Möglichkeiten des Gerichts, Druck auszuüben, erheblich erhöht worden sind. Dass das Gericht in Unterhaltsfragen sich direkt Daten vom Finanzamt holen darf oder vom Arbeitgeber, finde ich genial. Es verkürzt vor allem die Verfahrenszeit, falls eine Partei bösartig auf Zeit spielt.


    Bauchschmerzen habe ich bei den Eilentscheidungen. Hier kommt es sicher auf das Fingerspitzengefühl der Richter an. So sehr eine Eilentscheidung manchmal Not tut, so sehr ist es schwierig, wenn quasi innerhalb von 48 Stunden ein Sorgerecht entzogen würde... Hier wird die Zeit zeigen, welche Verfahrensinhalte betroffen sind und welche weiter über ein Hauptverfahren abgewickelt werden.

    Die Zahl der Scheidungen und Familienstreitigkeiten hat enorm zugenommen. Verfahren wurden immer komplexer und komplizierter. Amtsgerichte haben seit einigen Jahren ihre eigenen Lösungen im Rahmen der Gesetze gesucht. Zum 1. September 2009 wird das neue Familienverfahrensgesetz (FamVG) in Kraft gesetzt. Soweit ich aus den bisherigen Kommentaren und Absichtserklärungen des Deutschen Familiengerichtstages entnehmen kann, gibt es folgende Veränderungen:


    Grundsätzliches Ziel soll eine Vereinfachung der Verfahren sein und ein gesamtheitlicher Blick auf die Familiensituation. Neben Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich gibt es auch Schulden- und Vermögensfragen, das Vormundschaftsrecht, die bisher vor bis zu drei verschiedenen Gerichten/Kammern ausgetragen wurden.
    Künftig wird dies alles vom "Großen Familiengericht" behandelt.


    Neuerung beim Umgangsrecht: Kommt es in einem Umgangsrecht zur Einsetzung eines Gutachters (bzw. zu einer längeren Vertagung zur Sachverhaltsklärung), muss der Richter den Umgang in der Zwischenphase klären. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Elternteil nicht entfremdet wird. Wird dies vom anderen Elternteil verwehrt, sind nun erhebliche Ordnungsgelder und sogar Ordnungshaft möglich.


    Neuerung beim Sorgerecht: Beim Sorgerecht wird den Großen Familiengerichten nahegelegt, sich von einer "Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung" beraten zu lassen (ob dies sich nur auf das Jugendamt beschränkt, ist mir nicht ganz klar), falls die Eltern sich nicht einig werden im Verfahren. In der Praxis scheint dies zu bedeuten, dass das JA sofort eingeschaltet wird, wenn ein Sorge- oder Umgangsrechtsantrag bei Gericht gestellt wird. Bei den meisten Amtsgerichten bereits bisher übliches Vorgehen. Neu und festgeschrieben: Weigert sich ein Elternteil, an dieser Beratung teilzunehmen, kann ihm das Gericht einen höheren Anteil an den Prozesskosten auferlegen.


    Neuerung beim Unterhalt: Bisher konnte das Gericht nur die Beibringung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Prozessbeteiligten einfordern, Verweigerungen mit (geringem) Ordnungsgeld belegen. Nun können die Gerichte entsprechende Auskünfte direkt beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt einfordern. Dies beschleunigt deutlich die Verfahren und lässt den Nichtzahlenden nicht mehr so viel Raum, auf Zeit zu spielen.


    Neuerung bei Eilverfahren: Bei existentiellen Fragen wie Unterhalt und Umgang kann ein Eilverfahren beantragt werden. Dem Gericht ist es nun möglich, innerhalb von wenigen Stunden oder Tagen eine Entscheidung zu treffen. (Bisher konnten Anträge auf ein Eilverfahren nur gestellt werden, wenn gleichzeitig ein Hauptverfahren eröffnet wurde, dass sich teilweise über Jahre hinstrecken konnte.) Das Eilverfahren ist nunmehr ein eigenständiges Verfahren. Es wird also in einem Hauptverfahren nicht mehr überprüft, sondern kann Rechtsgültigkeit erlangen.

    Die Zahl der Scheidungen und Familienstreitigkeiten hat enorm zugenommen. Verfahren wurden immer komplexer und komplizierter. Amtsgerichte haben seit einigen Jahren ihre eigenen Lösungen im Rahmen der Gesetze gesucht. Zum 1. September 2009 wird das neue Familienverfahrensgesetz (FamVG) in Kraft gesetzt. Soweit ich aus den bisherigen Kommentaren und Absichtserklärungen des Deutschen Familiengerichtstages entnehmen kann, gibt es folgende Veränderungen:


    Grundsätzliches Ziel soll eine Vereinfachung der Verfahren sein und ein gesamtheitlicher Blick auf die Familiensituation. Neben Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich gibt es auch Schulden- und Vermögensfragen, das Vormundschaftsrecht, die bisher vor bis zu drei verschiedenen Gerichten/Kammern ausgetragen wurden.
    Künftig wird dies alles vom "Großen Familiengericht" behandelt.


    Neuerung beim Umgangsrecht: Kommt es in einem Umgangsrecht zur Einsetzung eines Gutachters (bzw. zu einer längeren Vertagung zur Sachverhaltsklärung), muss der Richter den Umgang in der Zwischenphase klären. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Elternteil nicht entfremdet wird. Wird dies vom anderen Elternteil verwehrt, sind nun erhebliche Ordnungsgelder und sogar Ordnungshaft möglich.


    Neuerung beim Sorgerecht: Beim Sorgerecht wird den Großen Familiengerichten nahegelegt, sich von einer "Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung" beraten zu lassen (ob dies sich nur auf das Jugendamt beschränkt, ist mir nicht ganz klar), falls die Eltern sich nicht einig werden im Verfahren. In der Praxis scheint dies zu bedeuten, dass das JA sofort eingeschaltet wird, wenn ein Sorge- oder Umgangsrechtsantrag bei Gericht gestellt wird. Bei den meisten Amtsgerichten bereits bisher übliches Vorgehen. Neu und festgeschrieben: Weigert sich ein Elternteil, an dieser Beratung teilzunehmen, kann ihm das Gericht einen höheren Anteil an den Prozesskosten auferlegen.


    Neuerung beim Unterhalt: Bisher konnte das Gericht nur die Beibringung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Prozessbeteiligten einfordern, Verweigerungen mit (geringem) Ordnungsgeld belegen. Nun können die Gerichte entsprechende Auskünfte direkt beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt einfordern. Dies beschleunigt deutlich die Verfahren und lässt den Nichtzahlenden nicht mehr so viel Raum, auf Zeit zu spielen.


    Neuerung bei Eilverfahren: Bei existentiellen Fragen wie Unterhalt und Umgang kann ein Eilverfahren beantragt werden. Dem Gericht ist es nun möglich, innerhalb von wenigen Stunden oder Tagen eine Entscheidung zu treffen. (Bisher konnten Anträge auf ein Eilverfahren nur gestellt werden, wenn gleichzeitig ein Hauptverfahren eröffnet wurde, dass sich teilweise über Jahre hinstrecken konnte.) Das Eilverfahren ist nunmehr ein eigenständiges Verfahren. Es wird also in einem Hauptverfahren nicht mehr überprüft, sondern kann Rechtsgültigkeit erlangen.

    Wenn ich mich recht erinnere, wird es ab einem Jahreseinkommen jenseits der 85.000 Euronen langsam interessant. Das sagt Dir dann aber sicherlich Dein Finanzberater, der für Dich tätig ist. Mit so einem Kruschkram gibst Du Dich dann nicht mehr ab... :party

    Liebe Leute,


    denkt doch mal bitte an diese ekelhafte Zeit zurück, in der man sich gerade vom Partner trennte und - so man Pech hatte - das große Streiten anfing. Wer das hinter sich hat, weiß, wie die Emotionen und Unterstellungen, Verdächtigungen und das Erwarten, der andere will einen abservieren, hochkochten. Also geht ein bisschen gnädiger und freundlicher miteinander um. Cooles Reflektieren, souveränes Handeln, überlegenes Agieren - das hat in der Phase doch wohl keiner von uns gekonnt. Darum gebt doch bitte freundlich Hilfe, aber legt die Latte nicht soooo verflixt hoch. Da kann keiner drüber. :thanks:

    Jeder wählt sich seine Regierung selbst. Und auch seinen Finanzminister. ...


    AEs haben keine Lobby. Dafür wird heftig um die Anerkennung von Regenbogenfamilien gestritten. ...


    Steuerklasse 2 bringt etwas, wenn man hochverdienend ist und zB das Kindergeld nicht direkt bezahlt wird, sondern über die Steuer abgerechnet wird. Dann ist der Cut zwischen Steuerklasse 1 und 2 doch ganz ansehnlich. Zusätzlich darf man ja dann noch Dinge in Abzug bringen wie Kinderbetreuung usw. Prima ...

    Vor Gericht wirst Du "im Normalfall" erzielen können:


    alle 14 Tage ein Wochenende Umgang. Bringen und Holen wird von der Mutter gemacht werden müssen, da sie weggezogen ist.
    Dies ist ein durchschnittlicher Erfahrungswert bei juristischer Auseinandersetzung.


    Meine Empfehlung: Das JA schriftlich um Vermittlung bitten. Dort Deinen Vorschlag unterbreiten mit Terminsetzung einer Antwort (14 Tage, da eilig zum Kindswohl...). Damit bekommst Du sowohl vom JA als auch von der Mutter eine schriftliche Rückmeldung (Telefonkonferenz und Deine Eindrücke des Gesprächs sind klasse - ABER Du hast nichts in der Hand, wenn es hart auf hart kommt. Da hast Du im Zweifelsfall JA und Mutter falsch verstanden ...). Bitte auch freundlich um einen Gegenvorschlag... Dann wird es sehr spannend, ob jemand schriftlich macht: Ach, ich will ja gar keinen Kontakt ...

    Vor Gericht wirst Du "im Normalfall" erzielen können:


    alle 14 Tage ein Wochenende Umgang. Bringen und Holen wird von der Mutter gemacht werden müssen, da sie weggezogen ist.
    Dies ist ein durchschnittlicher Erfahrungswert bei juristischer Auseinandersetzung.


    Meine Empfehlung: Das JA schriftlich um Vermittlung bitten. Dort Deinen Vorschlag unterbreiten mit Terminsetzung einer Antwort (14 Tage, da eilig zum Kindswohl...). Damit bekommst Du sowohl vom JA als auch von der Mutter eine schriftliche Rückmeldung (Telefonkonferenz und Deine Eindrücke des Gesprächs sind klasse - ABER Du hast nichts in der Hand, wenn es hart auf hart kommt. Da hast Du im Zweifelsfall JA und Mutter falsch verstanden ...). Bitte auch freundlich um einen Gegenvorschlag... Dann wird es sehr spannend, ob jemand schriftlich macht: Ach, ich will ja gar keinen Kontakt ...

    Manche 15-Jährige können schon ganz gut über einen 21-tägigen Zeitraum den "Laden" selbst schmeißen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das Jugendamt schon der richtige Ansprechpartner. Weil Haushalt aufgelöst ist, kann/muss das JA in ein Betreutes Wohnen vermitteln. (Stichwort ist: "Der Haushalt ist aufgelöst..."
    Der Knackpunkt ist einzig, wer die Kosten übernimmt: Das Jugendamt oder die Krankenkasse. Einer von beiden ist dran, wenn Du nicht leistungsfähig bist.

    Unterlagen von Verträgen, Konten, Versicherungen usw. solltest Du Dir dringend zumindest in Kopie sichern.


    Geht der kampf um die Kinder bzw. die Erziehungsfähigkeit los, sind es oft kleine Dinge, die den letztlichen Ausschlag geben. Zum Beispiel hoher Alkoholkonsum oder aber das Erzeugen von übelster Negativatmosphäre, indem man ständig stasimäßig dem anderen hinterherschnüffelt... Es kommt also immer drauf an, wie man Dinge benutzt.... * by the way: Warum machst Du Dich für die Küche verantwortlich? Das Zeugs steht da, weil er nicht aufräumt ... *



    Aber eigentlich: Macht Euch nicht auf diese Art und Weise gegenseitig fertig. Das bringt nichts, außer tierischem Stress. Frag noch einmal nach wg. der Mediation. Ob er schon wen gefunden hat oder ob Du mal suchen sollst. Vielleicht schlägst du ihm drei vor zur Auswahl... Ihr müsst raus aus dieser Situation, es ist für Euch, vor allem die Kinder nur noch Horrorladen.

    Wenn Du bereits ein Urteil hast und es ist rechtskräftig, dann solltest Du das Geld über den Gerichtsvollzieher holen. Ist das urteilnicht rechtskräftig, braucht der Ex derzeit keinen Pfennig zahlen, bis das Urteil rechtskräftig ist. Dann muss er aber, je nach Urteil, nachzahlen. Alles hängt also von der Formulierung im ersten Urteil ab. Bedeutet: Du musst es kurzfristig mit deiner Anwältin durchsprechen.

    Bei Deinem Gerichtsverfahren geht es meines Wissens doch um das Sorgerecht.
    Fehlende Unterhaltszahlungen sind da normalerweise nicht Gegenstand der Verhandlung (kommt auf die Klageschrift an, was alles drin steht ... nur das ist Gegenstand des Verfahrens) . Dafür müsstest Du eine eigene Klage einreichen.
    Sprech mit Deiner Anwältin. Die Klage aus taktischen Gründen kurzfristig einzureichen, wäre vielleicht günstig...