Beiträge von Volleybap

    Du hast die schriftliche Bestätigung des Kindsvaters, dass er die Genehmigung der Schule eingeholt hat. Mehr kann keiner von Dir verlangen. Sämtliche Probleme kommen über sein Haupt ...
    Dein Kind wird nicht dran sterben, drei Tage zuspät zur Schule zu kommen. Du solltest das Problem nur mit dem Klassenlehrer ansprechen, dass nicht noch von Schulseite Druck aufs Kind ausgeübt wird. Ein nettes Briefchen vom Schulamt mit Bußgeldanordnung an den Kindsvater wäre sicherlich eine nette Variante...
    Alleiniges Sorgerecht hilft Dir auch nicht weiter. Der Kindsvater hat ein Umgangsrecht. Wenn er die Schote nächstes Jahr wieder bringt, kannst Du auch nichts machen.

    Babbedeckel und Volleybap meinen dasselbe, lach. Anfangsvermögen ist das, was Du vor der Ehe mit eingebracht hast. Das gehört voll und ganz Dir. Und alles, was Du geschenkt bekommst. Vor der Ehe (klar), während der Ehe, im Trennungsjahr. (So die Summe so groß ist, dass man von einer persönlichen Schenkung ausgehen kann. Wenn Dein Vater Dir 50 Euro während der Ehe in die hand drückt - tue dir was Gutes - kannst Du das nicht als "Schenkung" im Vermögensausgleich anführen. Sind es 5000 Euro, sieht es anders aus.) Das Geschenk wird dem Anfangsvermögen zugeschlagen - dem Geld, dass Du in die Ehe mit eingebracht hast. Dein Anfangsvermögen wird dem Gesamtvermögen entnommen, das Du und der Ex am Tag der Scheidungsklagezustellung (bzw. dem dort genannten Stichtag) habt. Seins ebenfalls. Der rest wird hälftig geteilt. Gegebenenfalls auch das Minus.


    Und @ Vatertochterduo: Es ist kein Quatsch. Und schon gar nicht "mal wieder". Ein etwas netterer Ton im Umgang würde mich erfreuen. Auch wenn ich manches gewohnt bin ...

    Pubis haben oft eine andere Wahrnehmung.
    Im Zweimannzelt könnte Platz für vier gewesen sein.
    Im Zweimann-Zelt könnte er im anschließenden Bericht auch Freunden gegenüber Probleme gehabt haben: "Hihi, was habt ihr zwei denn da gemacht?..." Also sorgt er vor...


    Und nein, nachforschen - also Grenzverletzung - hilft nicht. Bei Problemen muss er selbst kommen. Kontrollieren kannst Du nur noch bedingt. Aber Du kannst regeln aufstellen, die strikt zu beachten sind. Wenn er sie umgeht, sein Bier. Fällt es auf - dann Konsequenz. Pubis müssen es lernen, eigenverantwortlich durchs Leben zu kommen. Dazu zählt auch, die eigene Ethik und die eigenen Werte festzulegen. Dabei passieren in der Erprobungsphase Fehler. Die sollte man ihnen nicht zu sehr unter die Nase reiben. Sie merken es selbst ganz genau. Und wir als Eltern sind die letzten, von denen sie Hilfe annehmen. Jedenfalls offiziell.


    Ich versuche also immer zu erkennen, warum die Pubis gerade so ticken. Welchem verqueren gedanken sie folgen. Dann erschließt sich einem manches.

    Was Du im Trennungsjahr kaufst und verbrauchst, ist für den Expartner perdu. Was Du aus dem gemeinsamen Vermögen heraus kaufst, gehört Euch beiden anteilig.


    Nimmst Du aus dem gemeinsamen Vermögen 100.000 Euro und zahlst eine ETW (an), dann gehört Euch beim Vermögensausgleich der Wert der ETW gemeinsam, abzüglich der Schulden (die auch geteilt werden quasi).


    Vermögen "bilden" kannst Du nur, wenn Dir jemand ausschließlich für Dich Zuwendungen zukommen lässt ("Schenkung"). Wenn also zB Deine 50.000 Euronen für Dich anzahlen, dann gilt das - so sie nicht anderes ausdrücklich kundtun -, als spezielle Schenkung an Dich. Der Ex bleibt außen vor.


    Empfehlenswert ist allerdings, bei größeren "Geschäften" den Anwalt mit zuzuziehen, damit alles "wasserdicht" wird. Es gibt ein paar Fallstricke.

    Hier kann natürlich noch ein ganz anderes Problem mitspielen. Sollte sich herausstellen, dass Eure Ehe annulliert werden muss, gibt es Probleme mit der Aufenthaltsberechtigung. Lässt Du Dich scheiden, ggfls. auch. Überprüf das doch einmal. So existentielle Fragen beeinflussen das Verhalten enorm und sind oft Auslöser für komische Dinge. Vielleicht braucht und sucht er den Nachweis, sich "zu kümmern" ums Kind ... quasi als Beweis fürs Amt.

    Eigentlich war ja geplant, Unterhaltshinterziehern wahlweise nach örtlichen Gegebenheiten vier italienische oder vier russische Inkassomitarbeiter ins Haus zu schicken, die höflich um die Unterlagen bitten. Heraus kam aber diese simple Lösung mit Arbeitgeber und Finanzamt. Mist aber auch.
    Grundsätzlich ist aber klar: Der Lobbyistenverband der Unterhaltshinterzieher muss mehr Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Damit deren Anliegen mehr Rückhalt in der Bevölkerung findet.


    ZB: "Ich hinterziehe Unterhalt ... damit ich mit dem Kauf eines neuen Autos die Automobilbranche unterstützen kann." :daumen

    Der Unterhaltspflichtige muss sein Einkommen nachweisen. WIE er das macht, ist in erster Runde sein Bier. Beistandschaft kann natürlich nachfragen.
    Im Normalfall reicht der Einkommensteuerbescheid und ein Monatsgehaltszettel.
    Mehr Infos braucht es dann, wenn zB Weihnachtsgeld gezahlt wird und/oder Urlaubsgeld. Oder wenn Sonderzahlungen vom Arbeitgeber geleistet werden.
    Wen hier der Verdacht besteht, kann der Monatseinzelnachweis berechtigt sein. Auch und gerade aus dem laufenden Jahr.

    Wer gibt denn heute noch so geschlechtsspezifische Broschüren raus: War er .... dann muss er an die Mutter.
    Ich gehe mal davon aus, dass das fachspezifische Niveau der Broschüre ähnlich Banane ist...


    Fakt ist: Ist der Unterhaltspflichtige leistungsfähig, wird er zur Kasse gebeten. Ist er es nicht, kann er später zur Kasse gebeten werden oder es wird ihm erlassen (hängt von den finanziellen Möglichkeiten ab und wie er in den Senkel gestellt wurde. Ist jeweils Einzelfallentscheidung.) Dir kann es egal sein.


    Du als erziehender Elternteil erhältst Unterhaltsvorschuss bis zu sechs Jahren innerhalb der ersten zwölf Lebensjahre des Kindes. (Woher der kommt, kann Dir egal sein.)
    Wird der Unterhaltspflichtige irgendwann leistungsfähig, dann soll er Dir das Geld direkt zukommen lassen. Falls er nämlich ein Jahr später arbeitslos werden sollte, dann könntest Du wieder Unterhalt vom JA bekommen (so die sechs Jahre bzw. die 12 Jahre noch nicht verbraucht sind). Leistet der Unterhaltspflichtige jedoch übers JA seine Zahlungen, verbrauchen sich Deine sechs Jahre trotzdem. ...


    Wichtig ist/wäre, dass der Unterhaltspflichtige nach Ablauf der sechs Jahrte leistungsfähig ist und zahlt.


    (Gedanke hinter dem UVG ist, dass relativ schnell Unterhaltsgeld fließt. Oft dauert es ja seine Zeit, bis ein Unterhaltspflichtiger in den Senkel gestelt werden kann und tatsächlich Gelder fließen. Oder aber, er bleibt wirklich sechs Jahre lang nicht leistungsfähig. Diese relativ seltene Ausnahme macht dan natürlich nach den sechs Jahren Probleme. Man ist dann wirklich "arm dran"....)

    Naja. "Aus der Affaire ziehen" heißt: Sechs Jahre lang von einem Nettoeinkommen von ca. unter 1000 Euronen leben. Verzicht auf Karriere auf der Arbeit mit sämtlichen zukünftigen Folgen. Und nach den sechs Jahren ja derselbe Sermon: Unterhaltspflichtig bleibt er ja mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Also: ca. 20 Jahre lang bewusst ein Leben an der Grenze zur Sozialhilfe, nur weil man der Mutter des Kindes nicht den Unterhalt gönnt? Das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.


    Er wird einfach nicht können. Und vielleicht den etwas härteren Job verweigern, wo er fünfzig Euronen mehr bekäme, die aber gleich abdrücken muss. Nur langfristig ist das ein Schuss ins Knie.

    In der Öffentlichkeit darf Dein Sohn noch nicht rauchen, aber privat mit Erlaubnis eines Sorgeberechtigten. Da Dein Sohn derzeit beim Vater lebt, hat er die Alltagssorge. Darunter fällt auch das Rauchen. Rechtlich kannst Du also nichts machen.


    An dieser Stelle rumzuzeckern hilft im Moment sicherlich nicht, das gestörte Verhältnis zu Deinem Sohn wieder ins Lot zu bringen. Das Rauchen ist ja nur eine vorgeschobene Baustelle für anderes: Er will und muss sich neu orientieren. Frage ist, wie Du ihm da weiter helfen kannst.

    Hallo Susa,


    die Absicht der Familiengerichte ist eigentlich genau umgekehrt. Bisher durften nicht eingeklagte Themen in den einzelnen Verhandlungen nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls musste jedes Einzelthema einzeln "beklagt" werden. Was den Gerichten oft als "Oberflächlichkeit" ans Bein gebunden wurde, war einfach die schwer zu verstehende juristische Problematik, alles fein säuberlich zu trennen. Ich denke und hoffe, dass die neuen Verfahrensweisen wesentlich günstiger sind für alle Beteiligten.


    Ebenso finde ich es von gewissem Vorteil (@ Grinsekatze), wenn nicht mehr alles schriftlich erfolgt, also die Statements des Jugendamtes. Mündlich ist manches viel differenzierter darzustellen. Die Schriftlichkeit hat oft dazu geführt, dass das JA in langen Schriftsätzen am Ende nichts gesagt hat...

    Hm. Ist das jetzt eine Anhörung gewesen oder tatsächlich schon das Urteil? Ihr geht also in die Revision? Mit dem Versuch, neue Beweismittel einzubringen?
    Was hat denn da Euer Anwalt gemacht? Die Unterlagen und Fragen hätte er wahrhaft vorher stellen können und müssen. Ein schwieriges Unterfangen.

    Kommt darauf an, ob Du gewinnst oder verlierst. Und wie das Gericht die Kosten aufteilt. Und ob das Gericht ein Gutachten erstellen wird oder nicht, ob ein Verfahrenspfleger eingesetzt wird usw.
    Im günstigsten Fall also null Euronen, im ungünstigen Fall können es ein paar Tausend werden.

    Pflichtveranstaltung ist das nicht. In den meisten Bundesländern aber üblich und landesverfassungsgedeckt. Meist ökumenisch.


    Der feierliche Rahmen Gottesdienst und Einführungsfeier verhindert übrigens meist, dass es zur öffentlichen Austragung etwaiger Familienstreitigkeiten kommt. Da die Plätze selten vorreserviert sind, kann man sich auch gut getrennt setzen. Da Kind jedoch Mittelpunkt ist, könnte es ja auch gut zwischen den leiblichen Eltern sitzen und sich wohlfühlen. Neben den leiblichen Eltern dann die jeweiligen neuen Partner und die Großeltern, Paten usw ... Ich hab das 6x hinter mich gebracht (1. Schuljahr/5. Schuljahr). Jedesmal hart, aber ich habe es überlebt. Und die Kids, ihnen war es sehr wichtig. Auch und gerade im Nachhinein.

    Etwas offtopic, ich weiß, aber was ist denn der Schulgottesdienst? Und warum gehen die Schulanfänger zur Einschulung in die Kirche? Was hat die denn mit der Schule zu tun? :hae:


    Weil Deutschland ein Staat ist, der auf der christlichen Kultur und dem christlichen Menschenbild beruht, wie es in der Verfassung ausgedrückt ist.