Beiträge von Volleybap

    Sag Deiner Tochter, sie soll mal aufschreiben, wie es ist. Was sie gut findet. Was schwierig. Was klappt, was nicht. Was sie sich heute wünscht und warum. Es kann ruhig ein langer Aufsatz werden ... handschriftlich. Und wenn sie den gut findet, dann kann sie den an den Richter schicken. Das ist manchmal besser als ein Gespräch oder das Gespräch ist dann nur ergänzend. Oder sie bringt diesen Brief mit zur Verhandlung und gibt ihn da dem Richter ...


    Im Moment zerreisst es Deine Tochter. Und das ist schlimm....

    Radex, eine vernünftige Sachdiskussion wird nicht dadurch gestartet, dass man den einen oder anderen Zeitungsartikel verlinkt. Theoretische Stellungnahmen kriegen AEs zuhauf vorgelegt. Hilfreich sind Diskussionen, die auf die persönliche Erfahrungsebene gehen. Gern kannst Du hier also Deine persönlichen Erfahrungen als AE mitteilen bzw. Fragen diskutieren, die Dir im Alltag als AE gekommen sind. Dazu ist das Forum da.

    Örks - unter Wasser gehalten? Das ist natürlich schwierig. Sie versucht (un)sachlich argumentativ sich durchzusetzen. Ihr entgegengesetzt wird körperliches Eingreifen. Das ist ein Problem. Kids sind immer früher "erwachsen" oder beginnen mit dem Erwachsenwerden. Das (und sie) sollte man ernst nehmen und zuhören. Das bessere Argument gewinnt.

    Im Familienkreis ist es gut, wenn da dann ein Dritter (Tante etc.) Paroli bietet und das Kind verbal in die Ecke stellt.
    Es ist einfach so: Auch Pubis lernen noch und müssen nun einüben, wie der verbale Umgang mit Erwachsenen usw. funktioniert. Da ist es wichtig, wenn "die Gruppe" reagiert, nicht nur die Eltern. Und gut, wenn die Gruppe sich nicht zurückzieht, sondern aktiv einen Pflock einhaut.
    Also: Gib bei dem nächsten Ereignis Töchterlein "zum Abschuss" frei: Sprich wen aus der Verwandtschaft an, der ihr in guter Art und Weise Einhalt gebieten kann... und das auch tut. Aber vielleicht hat sie ja schon gestern gelernt ...

    Eine Faustformel gibt es dazu nicht so richtig. Dein Einkommen vor dem Kind, sein Einkommen nach Abzug Kindesunterhalt wird herangezogen. Letztlich wird vor Gericht immer verhandelt. Insofern kannst Du(Ihr) schon eine Menge Kosten sparen.


    Helfen könnte Euch ein Mediator (sind oft Familienanwälte mit Notarsrecht), der nicht eine Seite vertritt (wie der Anwalt), sondern mit Euch am Tisch sitzt und hilft, alle Belange so zu klären, dass es einigermaßen gerecht ist (also jeder von Euch sich gut oder schlecht behandelt fühlt....). Sowas kommt besser, als die Argumentation: "Mein Anwalt hat gesagt..." Da fühlt man sich immer an die Wand gestellt...

    NocheinVater, ich habe wenig Lust, auf dieser Extremposition mit Dir zu diskutieren und senfe hier nur wegen des Threadstarters und anderer Mitleser weiter.


    Wer von uns beiden mehr persönliche Erfahrung hat, diese Position überlasse ich gerne Dir und spreche Dir gleichzeitig mein Beileid aus. Denn was Du dann durchgemacht hast, wird eine Menge sein...


    Was ich aber weiß aus mittlerweile Hunderten Fällen, mit denen ich beruflich wie privat zutun hatte: Wenn es die Möglichkeit der Deeskalation gibt, sollte die ergriffen werden. Deine immer wieder kämpferischen Aufrufe und Verweise und erstaunlichen Interpretationen der Gegebenheiten bei deutschen Gerichten führen zumeist in die eine Situation: Ein Elternteil ist Sieger. Ein Elternteil ist Verlierer. Und das Kind/die Kinder sind Verlierer. Und dagegen rede und schreibe ich und rufe zu vernünftigem Handeln auf. Und da ist die juristische Auseinandersetzung der allerletzte Weg. Zuoft heißt es nämlich: Verfahren gewonnen, Seele des Kindes kaputt.

    Radex, leider nur wenige Väter sind willens, nach einer Trennung ihr Kind bei sich aufzunehmen und in der Praxis Umstände zu schaffen, die dies auch möglich machen. Logisch, weil dies mehrheitlich für Väter eine noch größere Veränderung hervorruft als für die Mütter. Gerade wenn es um Kleinkinder geht. Aber das ist eine gemeinsame Entscheidung der Eltern und nicht eine Benachteiligung von Vätern. Die Streitfälle werden schon sauber geordnet ... und der "Verlierer" schimpft auf den Ex und aufs Gericht ... Zwar wird oft unfair und mit harten Bandagen gekämpft, doch meist von beiden Seiten. Schlecht für die Kinder.


    Wo Du die Parolen her hast, ein Kind käme eher ins Heim als zum Vater (wenn der denn will), erschließt sich mir nicht. Offizielle Statistiken sagen da etwas anderes.
    Wo Du her hast, eine Mutter können mir nichts dir nichts das alleinige Sorgerecht beantragen und bekäme es flugs, erschließt sich mir ebensowenig. Da müssen schon richtig knallharte Dinge passieren, bis einem Elternteil das Sorgerecht aberkannt wird.


    Das neue wie das letzte Familienrecht ist qua Definition und vom Gesetzgeber so beabsichtigt eine Stärkung der Rechte des Kindes. Du kannst da natürlich anderer Meinung sein, aber so ist es beabsichtigt und formuliert.


    @ NocheinVater: Bitte leg mir keine Radex-Zitate als Aussage von Volleybap in den Mund. Und ich wäre Dir dankbar, wenn Du einen anderen Diskussionsstil führen würdest. Einem Diskutanten Realitätsprobleme zu unterstellen, ist nicht der übliche Stil hier im Forum. Bitte diskutiere hier sachlich und nicht auf herabsetzende Art und Weise. Das Sachargument soll hier im Forum Gewicht haben, nicht der, der am aggressivsten schreit. Desweiteren bitte ich Dich, Deine allgemeine Richterschelte zu unterlassen. Dein Vorwurf, Familienrichter würden in weiten Teilen nicht nach dem Recht entscheiden, sondern es beugen, ist absolut nicht haltbar und ein übler Tiefschlag nicht nur gegen die Richter, sondern gegen jeden, der einen Prozess im Familienbereich gewonnen hat und sich nun von Dir ebenfalls dem Vorwurf der Teilnahme an einer Rechtsbeugung ausgesetzt fühlen muss.


    Der Klageweg ist mit Sicherheit immer der schlechteste Weg. Denn er verbaut auf lange Zeit jedwede Gesprächsmöglichkeit zwischen den Eltern. Richtige Lösungen bringt er nicht. Man kann immer "Umgang boykottieren", wenn man nur einigermaßen intelligent ist - ohne je einen Prozess deshalb zu verlieren... Und der Klageweg schafft immer hohen Druck auf das Kind. Wenn also hier die Möglichkeit besteht, kurzfristig einen Kontakt herzustellen, der mittelfristig zu einer Beruhigung der Situation führen kann und langfristig zu einem "normalen Verhältnis", dann ist das sicherlich der empfehlenswerte Weg.
    Konfrontation und Aggression sind nie eine Hilfe. Klar, es braucht viel Kraft, Ungerechtigkeiten wegzuatmen. Aber um seines Kindes willen sollte man das tun.


    Sorry, NocheinVater, aber Scharfmacherei ist nicht Stil dieses Forums.


    Der Klageweg ist mit Sicherheit immer der schlechteste Weg. Denn er verbaut auf lange Zeit jedwede Gesprächsmöglichkeit zwischen den Eltern. Richtige Lösungen bringt er nicht. Man kann immer "Umgang boykottieren", wenn man nur einigermaßen intelligent ist - ohne je einen Prozess deshalb zu verlieren... Und der Klageweg schafft immer hohen Druck auf das Kind. Wenn also hier die Möglichkeit besteht, kurzfristig einen Kontakt herzustellen, der mittelfristig zu einer Beruhigung der Situation führen kann und langfristig zu einem "normalen Verhältnis", dann ist das sicherlich der empfehlenswerte Weg.
    Konfrontation und Aggression sind nie eine Hilfe. Klar, es braucht viel Kraft, Ungerechtigkeiten wegzuatmen. Aber um seines Kindes willen sollte man das tun.


    Sorry, NocheinVater, aber Scharfmacherei ist nicht Stil dieses Forums.

    Radex, es ist nun wirklich altbackenes Gedankengut, Familienrecht auf die Position betreuende Mutter und zahlender Vater zu beschränken.
    Und natürlich ist das Familienrecht immer stärker darauf ausgerichtet, dass das Kind in den Genuss beider Elternteile kommen kann, wenn eine Elterntrennung erfolgt ist.
    Warum Du im Mediationsbereich Zwangsmaßnahmen durchsetzen willst, während Du gleichzeitig Datenschutz an anderer Stelle reklamierst, erschließt sich mirr auch nicht. Wenn Menschen nicht freiwillig miteinander Dinge klären wollen, hilft auch kein Zwang.
    Natürlich kann auch weiterhin jeder Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht und auch das Sorgerecht für sich reklamieren. Er muss dann nur auch in den Ring steigen und "können". Das neue Familiengesetz schützt nicht die Mutter, sondern stärkt den betreuenden Elternteil und die Rechte des Kindes. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.


    Abgesehen davon ist dem Kindeswohl wesentlich besser mit persönlicher Anwesenheit und Betreuung durch den Vaters gedient, als mit einer monatlichen Überweisung.
    Das sind zwei Paar Schuhe. Kümmern ist sowieso klar. Aber xy Stunden kümmern ist auch kein Ersatz für die notwendige finanzielle Unterstützung. In nicht getrennten Familien geht ja auch kein Elternteil hin und sagt. Ich habe mich 40 Stunden gekümmert diese Woche. Von meinem Gehalt gibt es nichts ...Merkwürdigerweise kümmert sich der Staat aber viel mehr um die Zahlung von Barunterhalt als darum dem Kind beide Elternteile zu garantieren, auch nach dem neuen FamFG-Gesetz.
    Wo liest Du das heraus? Im Familiengesetz steht das nicht. Das ist reine Meinungsäußerung.

    Du hast die schriftliche Bestätigung des Kindsvaters, dass er die Genehmigung der Schule eingeholt hat. Mehr kann keiner von Dir verlangen. Sämtliche Probleme kommen über sein Haupt ...
    Dein Kind wird nicht dran sterben, drei Tage zuspät zur Schule zu kommen. Du solltest das Problem nur mit dem Klassenlehrer ansprechen, dass nicht noch von Schulseite Druck aufs Kind ausgeübt wird. Ein nettes Briefchen vom Schulamt mit Bußgeldanordnung an den Kindsvater wäre sicherlich eine nette Variante...
    Alleiniges Sorgerecht hilft Dir auch nicht weiter. Der Kindsvater hat ein Umgangsrecht. Wenn er die Schote nächstes Jahr wieder bringt, kannst Du auch nichts machen.

    Babbedeckel und Volleybap meinen dasselbe, lach. Anfangsvermögen ist das, was Du vor der Ehe mit eingebracht hast. Das gehört voll und ganz Dir. Und alles, was Du geschenkt bekommst. Vor der Ehe (klar), während der Ehe, im Trennungsjahr. (So die Summe so groß ist, dass man von einer persönlichen Schenkung ausgehen kann. Wenn Dein Vater Dir 50 Euro während der Ehe in die hand drückt - tue dir was Gutes - kannst Du das nicht als "Schenkung" im Vermögensausgleich anführen. Sind es 5000 Euro, sieht es anders aus.) Das Geschenk wird dem Anfangsvermögen zugeschlagen - dem Geld, dass Du in die Ehe mit eingebracht hast. Dein Anfangsvermögen wird dem Gesamtvermögen entnommen, das Du und der Ex am Tag der Scheidungsklagezustellung (bzw. dem dort genannten Stichtag) habt. Seins ebenfalls. Der rest wird hälftig geteilt. Gegebenenfalls auch das Minus.


    Und @ Vatertochterduo: Es ist kein Quatsch. Und schon gar nicht "mal wieder". Ein etwas netterer Ton im Umgang würde mich erfreuen. Auch wenn ich manches gewohnt bin ...

    Pubis haben oft eine andere Wahrnehmung.
    Im Zweimannzelt könnte Platz für vier gewesen sein.
    Im Zweimann-Zelt könnte er im anschließenden Bericht auch Freunden gegenüber Probleme gehabt haben: "Hihi, was habt ihr zwei denn da gemacht?..." Also sorgt er vor...


    Und nein, nachforschen - also Grenzverletzung - hilft nicht. Bei Problemen muss er selbst kommen. Kontrollieren kannst Du nur noch bedingt. Aber Du kannst regeln aufstellen, die strikt zu beachten sind. Wenn er sie umgeht, sein Bier. Fällt es auf - dann Konsequenz. Pubis müssen es lernen, eigenverantwortlich durchs Leben zu kommen. Dazu zählt auch, die eigene Ethik und die eigenen Werte festzulegen. Dabei passieren in der Erprobungsphase Fehler. Die sollte man ihnen nicht zu sehr unter die Nase reiben. Sie merken es selbst ganz genau. Und wir als Eltern sind die letzten, von denen sie Hilfe annehmen. Jedenfalls offiziell.


    Ich versuche also immer zu erkennen, warum die Pubis gerade so ticken. Welchem verqueren gedanken sie folgen. Dann erschließt sich einem manches.

    Was Du im Trennungsjahr kaufst und verbrauchst, ist für den Expartner perdu. Was Du aus dem gemeinsamen Vermögen heraus kaufst, gehört Euch beiden anteilig.


    Nimmst Du aus dem gemeinsamen Vermögen 100.000 Euro und zahlst eine ETW (an), dann gehört Euch beim Vermögensausgleich der Wert der ETW gemeinsam, abzüglich der Schulden (die auch geteilt werden quasi).


    Vermögen "bilden" kannst Du nur, wenn Dir jemand ausschließlich für Dich Zuwendungen zukommen lässt ("Schenkung"). Wenn also zB Deine 50.000 Euronen für Dich anzahlen, dann gilt das - so sie nicht anderes ausdrücklich kundtun -, als spezielle Schenkung an Dich. Der Ex bleibt außen vor.


    Empfehlenswert ist allerdings, bei größeren "Geschäften" den Anwalt mit zuzuziehen, damit alles "wasserdicht" wird. Es gibt ein paar Fallstricke.

    Hier kann natürlich noch ein ganz anderes Problem mitspielen. Sollte sich herausstellen, dass Eure Ehe annulliert werden muss, gibt es Probleme mit der Aufenthaltsberechtigung. Lässt Du Dich scheiden, ggfls. auch. Überprüf das doch einmal. So existentielle Fragen beeinflussen das Verhalten enorm und sind oft Auslöser für komische Dinge. Vielleicht braucht und sucht er den Nachweis, sich "zu kümmern" ums Kind ... quasi als Beweis fürs Amt.

    Eigentlich war ja geplant, Unterhaltshinterziehern wahlweise nach örtlichen Gegebenheiten vier italienische oder vier russische Inkassomitarbeiter ins Haus zu schicken, die höflich um die Unterlagen bitten. Heraus kam aber diese simple Lösung mit Arbeitgeber und Finanzamt. Mist aber auch.
    Grundsätzlich ist aber klar: Der Lobbyistenverband der Unterhaltshinterzieher muss mehr Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Damit deren Anliegen mehr Rückhalt in der Bevölkerung findet.


    ZB: "Ich hinterziehe Unterhalt ... damit ich mit dem Kauf eines neuen Autos die Automobilbranche unterstützen kann." :daumen

    Der Unterhaltspflichtige muss sein Einkommen nachweisen. WIE er das macht, ist in erster Runde sein Bier. Beistandschaft kann natürlich nachfragen.
    Im Normalfall reicht der Einkommensteuerbescheid und ein Monatsgehaltszettel.
    Mehr Infos braucht es dann, wenn zB Weihnachtsgeld gezahlt wird und/oder Urlaubsgeld. Oder wenn Sonderzahlungen vom Arbeitgeber geleistet werden.
    Wen hier der Verdacht besteht, kann der Monatseinzelnachweis berechtigt sein. Auch und gerade aus dem laufenden Jahr.