Eigentlich ist das ganz einfach: Aus irgendwelchen, aufgrund mangelnder Informationen nicht nachvollziehbaren Gründen sah der auf Schadenersatz klagende Anwalt von Vollbio die Notwendigkeit, eine Vertretungsvollmacht auch von der Mutter zu bekommen. Wenn hier also das Sorgerecht betroffen ist und die Vertretungsbeauftragung nicht unter die Alltagssorge fällt, kann man, muss man aber nicht diese Beauftragung machen.
Zwingend oder eindeutig besser ist hier absolut keine der beiden Möglichkeiten. Sonst gäbe es ja nicht die Möglichkeit, eine Alternative zu wählen. Dann würde der Staat zum Beispiel sagen: Nach Unfall wird immer auch der Schadenersatz geregelt. Tut er aber nicht.
Entsprechend kann einzig an diese Sache auch nicht das allgemeine Sorgerecht gehängt werden. Geklagt werden könnte darauf, dass das Gericht für diese einzelne Situation ausurteilt, wer hier entscheiden darf. Sicherlich nicht einfach, hier gute Gründe für das eine oder das andere zu finden. (Entsprechend hat das Gericht ja anscheinend kommuniziert, dass die Sache zeigt, wie unfähig die Eltern sind, das gemeinsame Sorgerecht auszuüben.)
Deshalb wird das Gericht versucht haben, hier eine Einigung der Eltern herbeizuführen. Und hat den Vorgang der Mutter wohl (erstmalig?) so erklärt, dass sie verstanden hat, worum es überhaupt geht.
(By the way: Ich hätte früher auch den Teufel getan und wäre niemals durch Erklärung einer Klage meiner Ex gegen Dritte beigetreten.)
So schlimm der für das Verfahren ursächlich Unfall ist: Es zeigt sich wieder, dass alles, aber auch alles in dieser Paarkonstellation genutzt wird, um sich am Ex-Partner abzuarbeiten. - Irgendwann wird das Gericht von sich aus eine Sorgerechtsentscheidung treffen. Und vielleicht so, dass kein Elternteil das Sorgerecht noch ausüben darf. Sondern es wird zum Schutz der Kinder aufs Jugendamt übertragen ...