Beiträge von Volleybap

    Wer eine Klage einreicht, ist beileibe nicht gezwungen, alle Fakten und Gegebenheiten darzulegen. Fehlende Gegebenheiten werden nicht durch das Fehlen negativ ausgelegt.


    Dem Verfahrensgegner steht ja frei, alles in seinen Augen Wesentliche selbst darzustellen.


    Was der Richter allerdings tut: Sich ein Bild machen anhand der Darstellungen.

    Das wird er auch hier tun und entscheiden, ob dein Antrag - und nur um den geht es - vom Gericht ausgeurteilt wird oder nicht.


    Familienrechtsverfahren werden bezüglich der Kosten per Gesetz folgendermaßen ausgeurteilt: Die Verfahrenskosten (Gerichtskosten) werden geteilt. Die etwaigen Anwaltskosten trägt jeder selbst.


    Nur auf Antrag und dann nach Ermessen des Richters kann von dieser Vorgabe abgewichen werden und die Kostenverteilung anders erfolgen.


    Ziehst du die Klage zurück, werden dir allerdings die gesamten Verfahrenskosten auferlegt.

    Eigentlich ist das ganz einfach: Aus irgendwelchen, aufgrund mangelnder Informationen nicht nachvollziehbaren Gründen sah der auf Schadenersatz klagende Anwalt von Vollbio die Notwendigkeit, eine Vertretungsvollmacht auch von der Mutter zu bekommen. Wenn hier also das Sorgerecht betroffen ist und die Vertretungsbeauftragung nicht unter die Alltagssorge fällt, kann man, muss man aber nicht diese Beauftragung machen.


    Zwingend oder eindeutig besser ist hier absolut keine der beiden Möglichkeiten. Sonst gäbe es ja nicht die Möglichkeit, eine Alternative zu wählen. Dann würde der Staat zum Beispiel sagen: Nach Unfall wird immer auch der Schadenersatz geregelt. Tut er aber nicht.


    Entsprechend kann einzig an diese Sache auch nicht das allgemeine Sorgerecht gehängt werden. Geklagt werden könnte darauf, dass das Gericht für diese einzelne Situation ausurteilt, wer hier entscheiden darf. Sicherlich nicht einfach, hier gute Gründe für das eine oder das andere zu finden. (Entsprechend hat das Gericht ja anscheinend kommuniziert, dass die Sache zeigt, wie unfähig die Eltern sind, das gemeinsame Sorgerecht auszuüben.)

    Deshalb wird das Gericht versucht haben, hier eine Einigung der Eltern herbeizuführen. Und hat den Vorgang der Mutter wohl (erstmalig?) so erklärt, dass sie verstanden hat, worum es überhaupt geht.

    (By the way: Ich hätte früher auch den Teufel getan und wäre niemals durch Erklärung einer Klage meiner Ex gegen Dritte beigetreten.)


    So schlimm der für das Verfahren ursächlich Unfall ist: Es zeigt sich wieder, dass alles, aber auch alles in dieser Paarkonstellation genutzt wird, um sich am Ex-Partner abzuarbeiten. - Irgendwann wird das Gericht von sich aus eine Sorgerechtsentscheidung treffen. Und vielleicht so, dass kein Elternteil das Sorgerecht noch ausüben darf. Sondern es wird zum Schutz der Kinder aufs Jugendamt übertragen ...

    Vertrauensarbeit ist ja auch weiterhin möglich und in vielen Betrieben gewollt. Was die EU festgelegt hat: Es muss (elektronisch) dokumentiert werden.

    Ob das dadurch geschieht, dass ich bei meinem Arbeitsstart eine Uhr starte, die meinen Arbeitsbeginn misst, meine Pausen, mein Arbeitsende oder ob ich im Laufe der Woche eintrage: 35. Mai 8.07 Std. gearbeitet, liegt an den Absprachen mit dem AG.


    Vertrauen ist da gegenseitig. Dass ich wirklich arbeite, darauf vertraut der AG. Ob ich ihm etwaige Überstunden notiere, ist mein Bier.


    Zeitkonten sind natürlich ein AN-Bonus. Arbeitet man jeden Tag dreißig Minuten raus, sieht das ohne Zeitmesser keiner. Geht man am Freitag um zwölf ins WE, rufen garantiert 1000 Leute an und es gibt Nachfragen. Da ist ein sauberes Gegenrechnen super.


    Für Lehrkräfte sollte das eigentlich ideal sein. Als Vollzeitkraft werden im Jahr ca. 1800 Arbeitstunden geleistet werden müssen. Da sagen zu können, wann die wie geleistet wurden, wird das: "Nachmittags und in den Schulferien haben die Lehrer frei" dann unterfüttert widerlegen. Und vielleicht wird man differenzieren können und der Deutsch- und Mathelehrer muss weniger Stunden halten als vielleicht der Sport- und Philosophielehrer. Weil man belastbare Daten hat.

    Arbeitsplatzspezifische Zeiterfassungsmodelle und ggfs. notwendige Hardware/Software sind kein Hexenwerk. Gibt es längst und wird erfolgreich angewendet.


    Die Kontrolle von Arbeitsergebnissen ist ebenfalls keine Sache, die jetzt überraschend über Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt. Ist natürlich bei der einen Berufsgruppe anders als bei der anderen.

    Ob ich in meinem Job nur rumsitze oder ob ich "denke", kann mir niemand ansehen. Ein bisschen könnte man nachmessen bei dem Endresultat: Stimmen die Ergebnisse, ist Erfolg da. Aber auch das ist schwierig. Oder um beim Schulbeispiel zu bleiben: Wenn 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler laut Pisa in der achten/ neunten Klasse nicht in der Lage sind, einen Aufgabentext inhaltlich so zu erfassen, dass er bearbeitet werden kann: Liegt das am Schüler? Liegt das an der Lehrkraft? Am Lehrplan? An der Organisation der Bildungseinrichtung? An den familiaer-sozialen Umständen? Etc.


    In der freien Wirtschaft ist das knallhart: Schwarze Zahlen: Super. Rote Zahlen: Einer ist schuld. Entsorgt ihn.


    Interessant ist, dass Zeiterfassung ganz stark in Fertigungsbetrieben vorhanden war und ist. Am besten noch am Fließband... Da war und ist es irgendwie nur das Mittel zur Puenktlichkeits- und Anwesenheitskontrolle. Die Qualitätskontrolle findet anders statt.


    Ansonsten ist ein Zeiterfassungssystem vor allem ein Schutz für den AN. Der AG kann nicht den Druck der stillschweigenden, unvergueteten Überstunden so einfach mehr aufbauen. Weil alles offen sichtbar wird. Als Arbeitskraft, die Überstunden leistet, fände ich das super. Ich brauche nicht mehr beim Chef vorsprechen, sondern der sieht es. Und muss eigenständig reagieren ...

    Die Sache ist mittlerweile durchgeklagt. Ergebnis: Der AG kann die Smartphone-Nutzung während der Arbeitszeit verbieten.

    Er kann in den Betriebsräumen das Mitführen von Smartphones verbieten.

    Die Anordnung ist nicht mitbestimmungspflichtig (also keine Betriebsratsache).

    Die Erreichbarkeit der MA in Notfällen muss sichergestellt sein (das erwähnte analoge Telefon reicht).

    Die Kontrolle der Einhaltung kann auf Dienstvorgesetzte übertragen werden.


    Mit anderen Worten: Grundsätzlich ist die Anordnung wohl rechtskonform.

    Ob sie zur Mitarbeiterbindung beiträgt, steht auf einem anderen Blatt.

    Das Bundesland Bremen hat jetzt angekündigt, die gesetzlich laengst vorgeschriebene Arbeitszeiterfassung nun endlich auch für Lehrkräfte einzuführen.


    Zahlreiche Bundesländer verweigern das. Kolportiert wurde von dritter Seite, dass durch die Zeiterfassung dokumentiert würde, wie viele Überstunden Lehrkräfte leisten. (Letzte Woche hatten zwei Lehrkräfte in BW deswegen Klage eingereicht.)


    Eine erste Reaktion auf die bremer Ankündigung kommt jetzt aber von der Lehrergewerkschaft GEW. Man wolle keinesfalls, dass Lehrkräfte so strikt kontrolliert würden. Und keinesfalls dürfe dokumentiert werden, was in der Arbeitszeit gearbeitet würde.

    In dem traurigen "Fall Emily", der auf der Klassenfahrt nach London verstorbenen Schülerin, ist gestern das Urteil gesprochen worden. Das war der Stand der Dinge vor der Verhandlung:

    In dieser schlimmen Geschichte gibt es eine aktuelle Fortentwicklung. Nachdem Staatsanwaltschaft und Landgericht kein justiziables Versäumnis der aufsichtführenden Lehrkräfte gesehen haben, ist das Revisionsgericht, das OLG Düsseldorf im Anfang der Woche vorgelegten schriftlichen Urteil zu einem anderen Schluss gekommen. Die Versäumnisse von zwei der vier Lehrkräfte wären so eklatant, dass eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung wahrscheinlich wäre. Das OLG führt dafür ausführlich Gründe an und hat dem Landgericht auferlegt, einen Strafprozeß durchzuführen. Der ist für das kommende Frühjahr angesetzt.

    In der juristischen Auseinandersetzung wird es darum gehen, ob die Eltern eine "Bringschuld" haben und die aufsichtführenden Personen über die Vorerkrankung hätten informieren müssen oder ob es eine "Holschuld" gibt: Die aufsichtführenden Personen hätten diese Informationen von den Erziehungsberechtigten abfragen müssen.

    Das OLG sieht die Holschuld.

    Das Landgericht hat gestern nach mehrtägiger Verhandlung zwei Lehrkräfte wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt.

    Begründet wurde die Verurteilung tatsächlich damit, dass die Lehrkräfte es versäumt hätten, sich ordnungsgemäß über Vorerkrankungen der Schülerinnen und Schüler zu informieren.

    Keine Ahnung, ob das der Ansatz für eine Lösung ist, Jannne. Offensichtlich scheint mir jedoch, wer Schule nicht zukunftsträchtig aufstellen kann. Ich mutmaße, da muss mit neuen Köpfen neu gedacht werden.

    Spontaner Gedanke, wäre es besser/einfacher, wenn es eine bundeseinheitlichgergelt Regelung geben würde , was meint Ihr ?

    Schule bundeseinheitlich zu gestalten, hat ja schon manch ehemaliger Bundeskultusministernde versucht. Das stehen die Bundesländer aber auf der Barrikade. Man bekommt ja nicht einmal einheitliche Bücher hin. Für zahlreiche Bundesländer müssen die Verlage eigene Ausgaben herstellen, Bücher werden in jedem Bundesland geprüft und zugelassen (wenn die prüfenden und entwickelnden Lehrer alle in den Unterricht gehen würden, wären die Klassen vielleicht kleiner ...)


    Synergieeffekte würde das absolut haben. Und Durchlässigkeit: man stelle sich vor, Schüler könnten bei einem Arbeitsplatzwechsel der Eltern, der einen Umzug in ein anderes Bundesland bedeutet, problemlos an der neuen Schule andocken. Schulabschlüsse wären wirklich vergleichbar. Absolventen hätten tatsächlich ein gemeinsames Basiswissen und nicht ein bayrisches oder berlinerisches oder hessisches. In zahlreichen europäischen Ländern klappt das. In D sagen wir, die Länderhoheit muss bewahrt bleiben, weil man dann viel spezifischer auf die Probleme eingehen kann. Und das Ergebnis ist: Im PISA-Vergleich werden wir Mal um Mal schlechter. Den Schulabschluss vergeigen immer mehr Schülerinnen und Schüler.

    Unterhaltsvorschuss hat nichts mit dem eigenem Einkommen zutun...vielleicht kannst du dich da nochmal genauer erkundigen

    Genau. Aber mit dem Einkommen der Mutter in dem Fall. Nur: Wenn die nicht den Mindestunterhalt leistet - was sie derzeit nicht tut - wird auf Antrag der Unterhalt von der Unterhaltskasse aufgestockt. Das klärt dann die Unterhaltskasse mit der Mutter, du, Birne, bist da außenvor.

    Bitte achtet beim Lesen von all den Ratschlägen, Hinweisen und Verfahrensvorgängen darauf, dass diese Aussagen/Erfahrungen in der Regel für das Bundesland des Posters gelten und nicht zwingend für die anderen Bundesländer. In Deutschland liegt die Hoheit über die Schulen/Bildung beim jeweiligen Bundesland. Vieles wird deutschlandweit ähnlich sein, aber nicht unbedingt gleich.

    Ich bin der Annahme das du dann auch alleinerziehender Vater bist?

    War ich lange Jahre, dann Patchwork mit Frau Volleybap. Mittlerweile nicht mehr erziehend - unsere Kinder sind aus dem Haus ...

    Aber hier im Forum als Moderator und zum (Betreiber)AEteam gehörend hängen geblieben ...


    Eine gute Beschreibung von Umgangspflicht - wenn Umgang als Pflicht empfunden wird vom Umgangselternteil oder auch vom Kind, dann ist der Tod im Topf. Wenn es nicht "ganz normal", selbstverständlich ist, wenn es keine Freude macht, wird es auf kurz oder lang schwierig.

    Liebe EmilyButterfly, zuerst einmal herzlich Willkommen hier im Forum!

    Nun haben wir genau so eine Frage schon einige Male hier im Forum von ganz neuen Mitgliedern gehabt, die das Thema aus etwas problematischen Gründen aufgegriffen haben. Darum bitte ich um Verständnis, dass wir dieses Thema nach diesem Posting schließen und vor allem keine Erfahrungsberichte hier veröffentlicht sehen wollen.


    Volleybap

    Um dann tatsächlich zu gucken, ob es leicht und ohne gewaltigen Aufwand möglich wäre. Dann gern.

    Sonst halt nicht.



    Was meinst du damit?

    Ganz schlicht. Wenn eine Terminänderung jetzt keine große Auswirkung auf mich/auf meine Kids gehabt hat, dann habe ich den Termin gern im Sinne von Ex verschoben. Wenn es Stress für die Kids (da will ich aber auf den Geburtstag vom Kumpel) oder mich bedeutete - selbst schon einen Termin in der kinderlosen Zeit gesetzt - dann ging es halt nicht mit der Terminänderung.


    Wobei: als Betreuungselternteil steht man immer im Senkel. Man hat die Verantwortung, man fühlt die Verantwortung ... Ich bin schon aus einem Flugzeug geholt worden, weil sich Ex entschlossen hat, die Kinder (längst schon übergeben) doch nicht über das lange Wochenende zu nehmen. Und ich konnte dann Geschäftspartnern, die den Termin extra aufs Wochenende gelegt hatten, erklären, warum ich den jetzt platzen lassen muss.

    Seitdem hieß meine Devise: Volleybap plant seine Termine so, dass er nicht abhängig ist von der Ex. Dann ist man nicht erpressbar. Dann muss man sich nicht ärgern ...

    Klappt natürlich nicht durchgängig. Aber ziemlich oft. Und macht das Leben deutlich entspannter ...

    Solche Terminänderung hat meine Ex liebend gern gemacht. Um die Mitteilungssituation nicht eskalieren zu lassen, habe ich mir dann angewöhnt zu sagen: Oh, der Termin ist ja festgelegt und mit anderen (Leuten/Terminen) abgestimmt. Ich gucke aber gern, ob sich da noch etwas ändern lässt. Hängt aber nicht an mir. Ich melde mich ...


    Um dann tatsächlich zu gucken, ob es leicht und ohne gewaltigen Aufwand möglich wäre. Dann gern.

    Sonst halt nicht.


    So Situationen waren bei uns immer voller Emotionen und mühsam unterdrückter Säuernis, in so einer Abhängkeit vom Expartner zu sein - auf beiden Seiten. Keine gute, sachliche Gesprächsbasis.

    Nicht selbst, aber ein Kollege und AE vor einigen Jahren. Kind war damals Grundschüler. "Für die fünf geschenkten Urlaubstage hat sich das gelohnt", war seine Quintessenz über der Kaffeetasse.