Aber ist es denn dann für das Wohl der Kinder nicht wichtig zu erfahren, was genau los ist?
Er könnte ja in Zukunft während dem Umgang wieder einen Anfall bekommen.
Was Du jetzt mit Kindeswohl begründest, würden andere - zum Beispiel das FamGericht - als Übergriffigkeit interpretieren.
Es wird in unserem Kulturkreis grundsätzlich vorausgesetzt, dass erwachsene Menschen in der Lage sind, verantwortlich mit ihren Kindern umzugehen. Niemand muss eine Prüfung dafür ablegen oder einen Gesundheitstest machen. Und niemand kann das einfordern.
Bevor Dinge "näher geguckt" werden dürfen, muss es erst zu einem Vorfall kommen. Darum dürfen in Deutschland 137-Jährige munter mit ihrem Auto fahren, solange sie nicht irgendwo im Schaufenster ihres Discounters landen.
Wenn bei Dir die Polizei aufschlagen würde oder das Jugendamt mit der Begründung, Du wärst als Alleinerziehende mutmaßlich überfordert, wärst Du zu recht empört. Da müsste es mindestens einen konkreten Vorfall geben, der bezeugt ist. Genau so ist es mit dem Ex. (Darum hat ja das Jugendamt bereits abgewunken.)
In diesem rechtlichen Rahmen bewegen wir uns in Deutschland. Deshalb musst Du bei der Argumentation (außerhalb des Forums oder über die Grenzen des Familienverbundes/Freundeskreises hinaus) aufpassen. Manche Argumente können Dir auf die Füße fallen und damit das Gegenteil von dem bewirken, was Du willst.
Wenn Du also keine Gesprächslösung mit dem Ex findest, keinen guten Zugang zu ihm, um die Dinge zu klären, musst Du wohl warten, bis Du wirklich einen handfesten Beweis hast, der tragfähig genug ist, um Dein Ziel durchzusetzen.