Beiträge von Volleybap

    Aber ist es denn dann für das Wohl der Kinder nicht wichtig zu erfahren, was genau los ist?


    Er könnte ja in Zukunft während dem Umgang wieder einen Anfall bekommen.

    Was Du jetzt mit Kindeswohl begründest, würden andere - zum Beispiel das FamGericht - als Übergriffigkeit interpretieren.


    Es wird in unserem Kulturkreis grundsätzlich vorausgesetzt, dass erwachsene Menschen in der Lage sind, verantwortlich mit ihren Kindern umzugehen. Niemand muss eine Prüfung dafür ablegen oder einen Gesundheitstest machen. Und niemand kann das einfordern.


    Bevor Dinge "näher geguckt" werden dürfen, muss es erst zu einem Vorfall kommen. Darum dürfen in Deutschland 137-Jährige munter mit ihrem Auto fahren, solange sie nicht irgendwo im Schaufenster ihres Discounters landen.

    Wenn bei Dir die Polizei aufschlagen würde oder das Jugendamt mit der Begründung, Du wärst als Alleinerziehende mutmaßlich überfordert, wärst Du zu recht empört. Da müsste es mindestens einen konkreten Vorfall geben, der bezeugt ist. Genau so ist es mit dem Ex. (Darum hat ja das Jugendamt bereits abgewunken.)


    In diesem rechtlichen Rahmen bewegen wir uns in Deutschland. Deshalb musst Du bei der Argumentation (außerhalb des Forums oder über die Grenzen des Familienverbundes/Freundeskreises hinaus) aufpassen. Manche Argumente können Dir auf die Füße fallen und damit das Gegenteil von dem bewirken, was Du willst.


    Wenn Du also keine Gesprächslösung mit dem Ex findest, keinen guten Zugang zu ihm, um die Dinge zu klären, musst Du wohl warten, bis Du wirklich einen handfesten Beweis hast, der tragfähig genug ist, um Dein Ziel durchzusetzen.

    Da aber eine ärztliche Schweigepflicht besteht, wird davon niemand erfahren, wenn es nicht der Vater selbst publik macht.


    Es kann sogar sein, dass es umgekehrt kommt. Mit dem Hinweis auf eine eventuell vorhandene Grunderkrankung, die zum epileptischen Anfall und dem Krankenhausaufenthalt geführt hat, können Vorgänge wie "tagsüber schlafen" und andere Verhaltensweisen sehr gut begründet werden.


    Das macht die Situation nicht leichter.

    Jep. Studierende haben derzeit kaum eine Chance, in der Regelstudienzeit durchzukommen.

    Heißt andersherum aber für die Eltern, auch ganz schwierig planen zu können, wann denn die finanzielle Belastung durch die Kinder mal ein Ende hat und man sich um die Rente kümmern kann.

    Der Serverausfall ist behoben worden. Diese technischen Fehler können von Techniker und Susa nicht behoben werden, sondern liegen einzig in den Händen unseres Dienstleisters. - Wir sind froh, wieder online zu sein.

    Unterhalt steht den volljährigen Kindern bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung zu. Punkt


    (Unter bestimmten Umständen kann jedoch "trödeln" dazu führen, dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.)

    Klassiker ist ja bei "Trennungsfamilien", dass ein Elternteil gar nicht oder eingeschränkt zahlt - jedenfalls weniger als es "nach Recht und Gesetz" müsste. Der Nachwuchs aber das akzeptiert um des lieben Friedens willen und weil es halt für die eigene Seele schwierig ist, einen Elternteil zu verklagen.

    Da bleibt dann als Zahlender - über dem Pflichtsatz - halt der andere Elternteil übrig. Er muss zwar nicht, tut es aber ... (wie all die Jahre als Betreuungselternteil vorher auch schon.)

    Soll der Umgang irgendwie abgeändert werden/egal wie? Oder soll der Umgang vier Mal als begleiteter Umgang erfolgen ohne Übernachtung? Und was ist das Ziel mit der Klage? Was soll langfristig erreicht werden? - Ein Umgangsverbot (so lange Dritte berichten, der Vater würde trinken)? - Eine "Wunderheilung" des vielleicht alkoholkranken Vaters durch Erschrecken wegen des Gerichtsverfahrens? - Eine Beruhigung des Gewissens: Ich habe etwas getan. Darum habe ich keine Schuld, wenn etwas passiert? - Eine Verbesserung der Elternbeziehung und ein Türöffner für klärende Gespräche?


    Wenn schon die Anwältin in Kenntnis der Vorgeschichte und der jetzigen Geschehnisse, in Kenntnis der Person des Vaters, der Kinder und von Dir sowie der üblichen Gepflogenheiten des örtlichen FamGerichts ausführt: "Wie das Gericht da entscheidet, kann sie natürlich nicht sagen. Aber wir sollten es jedenfalls versuchen.", dann ist das ein dünnes Eis. Mit 50%er Wahrscheinlichkeit obsiegt der Vater. Und ist dann in seinem Tun und Handeln bestätigt. Willst Du dieses Risiko eingehen?


    Vor Gericht sollte man nur gehen, wenn es die letzte, verzweifelte Rettungsmöglichkeit ist oder wenn man sicher ist, dass man obsiegt. Sonst sollte man andere Lösungsmöglichkeiten versuchen. Die sind hier nach Augenschein eigentlich noch nicht ausgeschöpft.

    Da war allerdings noch nicht bekannt, dass er schläft, wenn die kleinen da sind. Ebenso, dass er dem älteren sagt Bier wäre gesund. Und zu der Zeit war es nur mein Verdacht, dass er alkoholisiert fährt. Dieser hat sich mittlerweile bestätigt.


    Diese Dinge weiß ich erst ca 3 Wochen und hab dann direkt meine Anwältin kontaktiert.


    Er wird alles abstreiten.

    Schlafen, während man Umgangswochenende mit Kindern hat, ist keine Kindeswohlgefährdung. Da muss man konkret zum Beispiel beweisen können: Vater schläft, Kind schraubt die Steckdose auf. - Und selbst da ist es noch nicht eindeutig.


    Die These zu verbreiten, Bier wäre gesund, mag ethisch verwerflich sein, ist aber keine Kindeswohlgefährdung.


    Alkoholisiert Auto zu fahren ist ohne Kinder keine Kindeswohlgefährdung. Aber wenn es den Beweis gibt - der ja nur in einer Blutprobe bestehen kann mit einem Ergebnis jenseits von 0,5 Promille - ist der Führerschein ja weg. Dann darf der Vater nicht Auto fahren. Aber das Umgangsrecht bleibt bestehen. Er kann die Kinder mit den Öffis holen, wen anders fahren lassen oder beantragen, dass du die Kinder in der führerscheinlosen Zeit bringst und holst.


    Heißt: Du musst dir genau überlegen, was du erreichen willst und ob du es erreichen kannst (und ob dir die dann greifenden Alternativen gefallen).


    Von außen betrachtet sehe ich größere Chancen in einem Elterngespräch als in einer Klage (was willst du einklagen, ist meine erste Frage ... der "begleitete Umgang" für sechs Wochen hilft wenig, selbst wenn das Gericht darauf eingehen würde). Immerhin habt ihr, wenn ich das richtig verstanden habe, seit dem Gerichtsverfahren nicht mehr miteinander intensiver gesprochen.

    Aber auch im Gespräch brauchst du hilfreiche und erreichbare Ziele. Hast du die konkret?

    Mein Wissensstand: Die DueTa ist der von allen OLG anerkannte "Vorschlag" zum Kindesunterhalt von Geburt bis zum Abschluss der "ersten Ausbildung". Wenn das Studium die "erste Ausbildung" ist, dann greift die DueTa. "Gilt für Studenten nicht", steht da nicht ...

    Bafög "denkt" von der anderen Seite: Was braucht der Student mindestens, um Leben zu können? (Können Eltern das nicht vollständig leisten, stockt der Staat auf.)

    DueTa und Bafög " treffen" sich in der ersten Stufe, beim Mindestbedarf.

    Sind die Eltern "besser gestellt", greift die DueTa für höhere Einkommen je nach Altersstufe.

    Da Volljährigkeit und Studiumsaufnahme oft parallel laufen bei gleichzeitigem Einzug in eine Studentenbude, ist das oft der Augenblick der völligen Neuberechnung.

    Bei hohem elterlichen Einkommen kann der Unterhaltsanspruch des Studenten über 990 Euro liegen.

    Berechnung DueTa: Eltern des volljährigen Kindes addieren ihr jeweils "bereinigtes Netto-Einkommen", ordnen das Ergebnis einer Stufe der DueTa zu und quoteln den Unterhaltssatz nach Einkommen.


    Ich habe von Jugendamt gesagt bekommen "Es ist ihre Verantwortung. Was möchten Sie jetzt von uns? Wir fahren keine Streife. Und wenn es ja so schlimm ist, dann übergeben sie ihm die Kinder einfach nicht".

    Das ist leider die sehr deutliche Ansage, dass das Jugendamt überhaupt keinen Anlass sieht, dass irgendeine besondere Gefährdung für die Kinder vorliegen könnte. Und sie werden deinen Antrag auf begleiteten Umgang anscheinend nicht unterstützen. Das macht es nicht leichter.


    Ansonsten: Stellst du einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, geht deine Klagebegründung in der Regel sofort zum Ex zur Stellungnahme. Das Gericht will einschätzen,wie hoch die Chancen einzuschaetzen sind, dass du das Verfahren gewinnst.

    Heißt: Wenn du jetzt mit dem Ex sprichst, hat er keinen großen Vorlauf, bis er von der Klage erfährt. Und: Was soll er machen? Damals seid ihr gleichberechtigte Eltern gewesen. Jeder konnte sie in seine Obhut nehmen bei der Trennung. Ex war da halt schneller und wohl besser organisiert. Jetzt geht das nicht. Die Kinder sind rechtskräftig dir zugesprochen. Damit wäre ein Einbehalten der Kinder nach dem Umgang ein Kindesentzug, der in Deutschland und den meisten Ländern strafrechtlich verfolgt wird (mit Ausnahme von Dänemark, wie man seit dem Block-Fall weiß). Da brauchst du also keine Sorgen zu haben. Im (Kindes)Entzugsfall würde dir die Polizei helfen und der Vater hätte ein richtiges Problem.

    Mit dem Ex zu sprechen, wäre also aus einer guten Position heraus. Schlägt er anschließend über die Stränge und reagiert unangemessen, stärkt das vielleicht sogar deine Position.

    Für den Mietzins, denke ich. Nebenkosten. Heizung ... Und offiziell trägt die Mutter ja alle Lebenskosten der offiziell bei ihr lebenden Kids. Gibt den Kids durch "Nichteinzug" das Haushaltsgeld. - In der Theorie kann man das alles so machen. In der Praxis funzt das halt so alles nicht.

    Letztlich kannst Du nur die Tage abzählen bis zum Einzug in die neue Wohnung und hoffen, dass bis dahin nichts weiter eskaliert, Dinge völlig aus dem Ruder laufen. Die Mutter nicht einen neuen Flitz kriegt .


    Eine Geisterbahnsituation. Man sitzt mit vollem Tempo im Wagen, weiß aber nicht, wann die nächste Kurve kommt und welcher Horror vor einem aufblitzt. Im Hinterkopf weiß man: Das ist bald zuende. Aber bis dahin ...


    Ich wünsch Dir und Euch weiter viel viel Kraft!

    Klar. Aber ein Autofahrer wird nur angehalten, wenn er ein "auffälliges Fahrverhalten" zeigt. Sonst darf ein Bürger nicht einfach kontrolliert werden.

    Bekommt die Polizei einen Tipp - "Mein Ex holt immer sturzbetrunken die Kinder mit dem Auto zum Umgang ab" -, kann die Polizei eine sog. Verdachtskontrolle durchführen. Aber wehe, der Fahrer ist dann nüchtern. Die Polizei findet es nicht lustig, zur Schachfigur in einem Rosenkrieg gemacht zu werden.


    So eine Anzeige ist also immer ein Vabanque-Spiel. Wird der Vater mit Alkohol am Steuer bei der Kinderabholung oder während des Umgangs erwischt, ist alles klar: Dann ist ein begleiteter Umgang durchsetzbar. Und ggfls. noch mehr


    Ist er aber clean, wird er sich zu recht aufregen und ganz genau wissen, wem er die Kontrolle zu verdanken hat. Und wird es ggfls. auch bei einer Mediation beim Jugendamt erzählen oder in dem hier angestrebten Gerichtsverfahren: "Meine Ex schwärzt mich als Trunkenbold an, sodass ich von der Polizei kontrolliert wurde. Natürlich hatte ich keinen Alkohol getrunken. ..." Heißt: Ganz schlechte Karten für Coconut.


    Es bleibt dabei: Coconut braucht handfeste Beweise: Also den schlangenlinienfahrenden Vater. Oder die Freundin, die Coconut anruft, wenn Ex gerade eine Wodkaflasche geext hat und ins Auto steigt.

    Sonst muss man leider tatsächlich abwarten, bis etwas geschieht (wenn der Vater sein Problem nicht zugibt, wenn man ihm ins Gewissen redet. Aber das tut er ja anscheinend nicht).

    Um Sorgerecht und ABR geht es ja gar nicht. Das Sorgerecht haben wir gemeinsam und es kann auch so bleiben. Ob ich das ABR habe, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht.

    Laut Beschluss ist der Lebensmittelpunkt der Kinder bei mir.



    Liebe Coconut,


    es wurde ja gefragt, was "schlimmstens" passieren könnte. Und da habe ich auf Dein Startposting zurückgegriffen: Da hat es - juristisch gesehen - ein Sorgerechtsverfahren mit der Festlegung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes gegeben: Die Kinder wurden Dir damals zugesprochen. "Lebensmittelpunkt" sei bei Dir, ist als ABR-Entscheidung zu verstehen. Und die könnte jetzt, bei einer neuen juristischen Auseinandersetzung, infrage gestellt werden.


    Dann kurze Zeit darauf war die Trennung. Von ihm aus. Ziemlich unschön; er nahm mir die Kinder weg und schmiss mich raus.

    Dann musste ich die Kinder zurück "klagen". Diese wurden mir auch direkt wieder zugesprochen.

    Der Verfahrenbeistand und das Jugendamt wussten um die Entzugsklinik. Allerdings hat KV behauptet er wäre jetzt trocken. Darauf hat das Gericht Umgang mit Übernachtungen festgelegt.




    Üblicherweise gehört die im Verfahren getroffene "Umgangsvereinbarung" zur Gesamtlösung der Festlegung des Lebensmittelpunktes. Wenn das Gericht sagt, Du würdest den Umgang verweigern, könnte das reichen, um (auf Antrag des Vaters, den müsste er stellen ...), das ABR wechseln zu lassen. Das wäre die wohl "schlimmste" Möglichkeit, die passieren könnte. Nicht in hohem Maße, aber denkbar. Je nachdem, wie geschickt der Vater argumentiert und wie das Gericht reagiert.


    Ob das so passiert, kann keiner sagen. Aber es ist immer wichtig in Familiengerichtsverfahren zu wissen, was wie passieren könnte. So Verfahren haben oft eine Eigendynamik. Darauf sollte man gedanklich vorbereitet sein.


    Gutachten zur Alkoholabhängigkeit des Vaters ist unwahrscheinlich und nur zulässig, wenn der Vater freiwillig mitmachen würde. Das Gericht kann das nicht anordnen. Macht der Vater mit, wäre er - falls alkoholabhängig - auch noch doof. Das ist er wohl nicht.

    Da der Vater bereits dokumentiert in einer Entzugsklinik war, ist in der Regel bereits Alkoholkonsum problematisch.


    Andererseits ist der (erfolgreiche - Entlassungspapiere!) Besuch einer Entzugsklinik sogar positiv für den Vater zu bewerten, so es nicht dokumentiert zu neuen Vorfällen gekommen ist.


    Was kann "im schlimmsten Fall" passieren? - Da es hier ein Streit um Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ist, wie dem Startposting zu entnehmen ist, könnte der Vater seinen Versuch, das ABR zu bekommen, aufleben lassen. Da die "Unterstützung und Förderung des Umgangs" ein wichtiger Punkt ist bei der Entscheidung darüber, wer der Eltern das ABR bekommt, könnte eine Umgangsverweigerung der Mutter dem Vater in die Karten spielen.

    (Ein Blick ins letzte Urteil über das ABR und in die vom Gericht festgesetzte Umgangsregelung macht vielleicht ein bisschen deutlich, wie "knapp" die Entscheidung damals war und ob eine Neubewertung unter dem Aspekt "Umgangsverweigerung der Mutter" neue Gewichtungen ergeben würde.)


    Vor Gericht zählt kein "Hörensagen". Sondern Fakten. Eine Umgangsverweigerung wäre ein Fakt. Die Aussage, Bekannte hätten Alkohol gerochen, ist da eher ein weiches Argument (zumal in FamGerichtsverfahren in der Regel keine Zeugen gehört werden). Die Aussage der 2 und 4 Jahre alten Kinder ist problematisch. Sie sind noch sehr sehr jung.


    Frage ist auch, was das Ziel der Klage sein soll (eine Klage muss/sollte immer ein konkretes Ziel beinhalten/ausformulieren)? Begleiteter Umgang?

    Und: Begleiteter Umgang ist immer befristet und hat immer den unbegleiteten Umgang zum Ziel. Soll es zwei Mal, vier Mal oder sechs Mal begleiteten Umgang geben? Und was ist dann?

    Du wirst den Alkoholkonsum beweisen müssen. Ist zB der Führerschein weg? Ist er wegen Alkoholkonsum entlassen worden? Ist er nachweislich in Behandlung? (Oder gibt er das Problem zu?)


    Wenn du das nicht beweisen kannst, solltest du - wie deine Anwältin rät - keinesfalls die gerichtlich angeordnete Umgangsvereinbarung aussetzen. Da soll deine Anwältin lieber ein Eilverfahren anstreben (die Chancen sind gering ohne Beweise).

    Die Bank ist ein Dienstleister, der Dir seine Dienste zu seinen Bedingungen anbietet. Da kann er neben Deiner Unterschrift auch die vom Kaiser von China verlangen, wenn ihm das Spass macht. Wir sind in einer freien Wirtschaft.


    Rechtlicher Vertreter bist Du - mit alleinigem Sorgerecht - allein. Gesetzlich vorgeschrieben ist also einzig Deine Unterschrift.


    Heißt in der Sache: Wenn Du die kruden Vorgaben der Bank nicht erfüllen willst, suche eine andere (es gibt über 2500 in Deutschland), die nicht solche seltsamen Forderungen stellt.