Beiträge von Volleybap

    Wie ist denn der Plan bezüglich der christlichen Fasten- und Passionszeit, die dieses Jahr ja ziemlich parallel läuft? Gibt es da Nachfrage und Ideen?


    Aber ernsthaft; Je fundamentalistischer der islamische Glaube ausgeübt wird, desto stärker wird bereits von Kindern und Jugendlichen das Fasten verlangt. Die verschiedenen Strömungen innerhalb des Islam diskutieren das heftig.

    Die freie Religionsausübung ist sicherlich ein hohes und schützenswertes Gut. Aber ob die Unterstützung so weit gehen muss, wie es jetzt hier vorgeschlagen wird, da bin ich mir nicht sicher. Unter anderem werden damit etwaige liberalere Angehänger des Islams erheblich unter Druck gesetzt. Das passiert in D schon viel zu sehr.


    Denkbar kann sicherlich sein, dass um 4 Uhr wer will und ggfls. aus Solidarität frühstückt. Und dann den Tag über auch fastet oder sich essensmäßig sehr zurück hält - wer es aus Solidarität will, wohlgemerkt. (Wie sieht es mit dem Personal aus? Was muss da zusätzlich geleistet werden?)

    Es muss aber auch die andere Möglichkeit angeboten werden: Normales Frühstücken.


    Gut ist sicherlich der Gedanke, hier die Jugendlichen entscheiden zu lassen. Sich sachkundig zu machen, zu diskutieren, zu entscheiden. Das sollte aber ergebnisoffen passieren. Hier scheint im Vorfeld ja schon ein bisschen was gelaufen zu sein.

    Jedenfalls hat Privacy2983 sich noch vor seinem Hinweis zur Diskussionskultur in seinem Profil vorgestellt. (Deutlich ausführlicher als der Schnitt der Mitdiskutanten. Aber das nur am Rande.)


    Und ob seine Verwunderung über manchen Umgangston hier bedenkenswert ist, mag jeder beurteilen, der sich die Folgediskussiion ansieht.

    Du wirst so oder so entscheiden können. Gut ist aber, wenn du die jeweils möglichen Folgen durchdacht und präsent hast, sodass du nicht überrascht wirst.

    Genau darum geht es letztlich in dem Thread.


    Nebenbei: Arbeitet der Ex ohne Anwalt, würde ich erst Recht keinesfalls selbst klagen. Soll er doch die Klage formulieren und begründen. Das ist oft komplizierter als auf eine Klage zu reagieren.

    Völlig anders. Ohne Zustimmung der Mutter darf der Vater die Kinder nicht in seinen Bauernhof umziehen. Macht er das, ist es der Straftatbestand des Kindesentzugs.

    Will er es rechtlich "sauber" machen, muss der Vater versuchen, die Mutter zu ueberzeugen. Gelingt das nicht, könnte der Vater versuchen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen.

    Ob er diese Eskalation will? Ob er einen Anwalt findet, der eine Chance für die Klage sieht? - PaL, Problem anderer Leute. Darum braucht die Mutter sich nicht zu kümmern. Das ist die Baustelle des Vaters.

    Und mit welchem Grund soll sie das ABR einklagen? Weil der Vater mit ihr in die Diskussion eingetreten ist, mit den Kindern wegzuziehen?

    Was soll das alleinige ABR bringen, was sie rechtlich in der Situation nicht schon hat? Oder will/soll sie selbst wegziehen?


    Außer einer Eskalierung der Situation sehe ich nur noch den Nachteil, dass eine schnelle Klage dem Vater die Chance gibt, gerade noch im Zeitrahmen vielleicht das ABR für den ja schon bei ihm lebenden Ältesten zu bekommen. Während, ich wiederhole mich, jeder verstrichene Tag die Chance erhöht, dass der Vater nicht mehr rechtzeitig das zwingend notwendige Gerichtsverfahren zum Abschluss bringt.


    Und nein: Einfach mitnehmen eines/der Kinder wäre ein Kindesentzug. Und hier trennen sich ja nicht gerade die Eltern und es geht drum, wo die Kids nach der akuten Trennung bleiben. Die Eltern sind ja schon länger getrennt.

    Kindesentzug wird zwar, wie man seit dem Fall Block mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen muss, in manchen Bundesländern nicht mehr verfolgt. Aber laut Gesetz ist das immer noch ein Straftatbestand. Das Kind/die Kinder müssten im Normalfall schnell wieder bei der Mutter sein. (Im Gegensatz zu Dänemark hält sich Sachsen-Anhalt sicherlich an Europäisches Recht.)

    Ja. Alleiniges Sorgerecht ist unwahrscheinlich. Ihr habt euch beide (gut) gekümmert über die WM- Jahre. Jetzt streitet ihr euch um den Aufenthalt. Beim ABR hast du grosse Chancen. Allerdings gewichten manche Gerichte schon den Willen der Kids unter 12.


    Ex muss, um seine Sache durchzuziehen, alles innerhalb von sechs Monaten abarbeiten. Da würde ich nix machen, um ihn dabei zu unterstützen. Sondern dafür sorgen, dass er nicht über Nacht sich mit den Kids absetzt. Und ansonsten abwarten, ob er klagt und wie er dann argumentiert. In einer Klage hört es sich blöd an zu sagen: Ich übe mit der Mutter das WM aus. Jetzt aber möchte ich wegziehen über 100 Km. Mit Kindern. WM ist nicht mehr möglich. Umgang weiss ich nicht. Bitte gebt mir das ABR.


    Das soll er mal dem Gericht erklären ...

    Die Teenager sind jetzt alt genug, den Kontakt zum Vater selbst zu halten. Du musst also nicht zwingend freundlich sein, um den Kontakt zu stützen. Kommt der Vater schräg, dann brauchst du das nicht zu ertragen, sondern kannst reagieren.


    Die andere Sache ist: Pubis versuchen, erwachsen zu werden. Dazu gehört der Ablöseprozess vom erziehenden Elternteil. Und ggfls. der stärkere Kontakt (hier) zum Vater.

    In diesen Pubertätskonflikt solltest du dich nicht zu sehr rein ziehen lassen, sondern souverän drüber stehen.

    Ob wirklich alles Schräge vom Vater kommt? Ich würde das vorsichtig infrage stellen. Es kommt manchmal auch als Test von den Pubis.

    Ja aber das ist doch eben das Problem. Ist das eigentlich überall so geregelt, dass der Knochen zum Hund kommt?


    Warum muss nicht der Teil klagen der am gegenwärtigen Status was ändern will?


    LG

    Naja. Es darf halt jeder klagen. Es ist niemand verboten. Ob es jedoch sinnstiftend ist, es durch eine Klage demjenigen einfacher zu machen, der meine Rechte einschränken will, sei dahingestellt.

    Mein Anwalt meint, dass der Vater eben in der Zeit wo sich nichts bewegt, Tatsachen schaffen kann. Das heißt, er kann beispielswe


    Inwieweit glaubst du, Volleybap das ist für mich von Nachteil wäre, den Antrag zu stellen?

    Soweit ich das verstanden habe, müsste der Ex bis zum Schuljahresbeginn 24/25, also meinetwegen 1.9. 24 alles geklärt haben. Da fängt er an zu arbeiten auf dem Dorf.

    Hauskauf (da hast du keinen Einblick)

    Verkauf Haus alt (da hast du?)

    Und vor allem: Einverständnis deinerseits Umzug Kinder (hat er nicht. Braucht er aber. Das Verfahren kostet Zeit. )


    Ich würde warten, bis er klagt. Und dann, erst dann, auf alleiniges Sorgerecht oder ABR gegenklagen. Bis dahin koennte alles vorbereitet werden. Aber nicht jetzt schon das Ding ans Laufen bringen. Da soll Ex mal schön selbst in die Puschen kommen.


    Auch Vorteil: Du weißt dann, worauf er genau klagt, was er vorschlägt, wo er Probleme unangesprochen laesst (Umgangslösung zB) usw.


    Dein RA hat Recht: Er kann jetzt die Mindestvoraussetzungen schaffen. Job, Haus. Laut deinen Angaben hat er das doch aber schon.

    Ich frage mich warum man für diese Situationen im dt. Familien-Recht nicht mal eine nachvollziehbare Regelung festlegen kann.


    Oder gibt es eine und man weiß es nur nicht...


    LG

    Gibt es: Die Eltern haben gemeinsames Sorgerecht und alle alternativen Möglichkeiten der Welt, eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen. Punkt.


    Sind sie dazu nicht in der Lage, kann ein Gericht angerufen werden ...

    Puh, da kann ich nur mutmaßen. Er hat ja bisher keinen Antrag beim familiengericht gestellt, von daher wird er sich so schnell nichts ändern. Und ich denke auch nicht bis zu den Sommerferien. Bzw hat mir meine Anwältin schon gesagt, dass das natürlich nicht mit einer Anhörung gegessen ist. Ich werde da jetzt abwarten ob von Seite des Vaters was kommt, und kann erst dann reagieren. Normalerweise ist es eben so, dass derjenige der den Wohnort wechseln möchte und die Kinder mitnehmen, einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen muss. Da dies auch das Sorgerecht betrifft, müsste dafür eben selbiges für diesen Teil der Sorge ausgesetzt werden. Und da ich ihm selbstverständlicherweise nicht wegziehen lasse mit den Kindern, muss er das eben einklagen.


    Mein Gefühl sagt mir dass er sicherlich in den nächsten Wochen tätig werden wird, weil ich ihn ja vor ein paar Tagen gesagt habe, dass ich einem Umzug der Kinder nicht zustimmen werde.


    Meine Anwältin meinte, da gehen sicherlich Monate ins Land.

    Was hat sich denn da bei deiner grundlegenden Einschätzung zwischen dem 10.Februar und gestern geändert? Warum willst du jetzt auf einmal aktiv werden und damit alles beschleunigen? Weil der (neue) Anwalt geraten hat, du solltest jetzt einmal aktiv werden (und ihn tunlichst beauftragen)?


    Egal, wie das ausgeht: Aber du spielst damit auf jeden Fall dem Zeitplan des Ex kongenial in die Hände.

    Sidestep: Auf Anfrage von Journalisten hat die DRV jetzt wohl eingestehen müssen, dass die Neuberechnung der Erwerbminderungsrente, wie sie zum 1.7.24 vorgeschrieben ist, wohl nicht rechtzeitig erfolgen kann. (Mitarbeitermangel. Softwareprobleme.) Wohl drei Monate lang würde ein Betrag ausgezahlt werden, der dem ungefähren Betrag entsprechen würde. Die offiziellen Bescheide würden peu á peu kommen.


    Heißt letztlich dreierlei: Einmal erhöht sich die Rente und damit vielleicht der persönliche als auch der allgemeine Grenzwert für den Zuverdienst ab Juli.

    Zum Zweiten: Die verbindlichen Zahlen werden wohl erst im Laufe des zweiten Halbjahres bekannt gegeben.

    Zum Dritten: Für eine eigene Planung kann man derzeit wohl nur "Pi x Daumen" rechnen.