Beiträge von Volleybap

    Da es 18 Jahre lang keinen Titel gegeben hat, ist da sehr viel im freien Flug. Vielleicht ist sogar fraglich, ob der Vater durch das Beistandschaftschreiben überhaupt rechtskräftig zur Unterhaltszahlung aufgefordert, in Verzug gesetzt ist. Vor Kreditaufnahme ist er mutmaßlich nicht zur Zahlung aufgefordert gewesen. Mit einem entsprechend argumentierenden Anwalt wird er sich da vielleicht sogar rauslavieren können.


    Immerhin hat er den letzten Monat ja gezahlt. Als erstes würde ich tatsächlich derzeit das "vernünftige Gespräch" suchen. Denn die Situation ist - bei den genannten Infos - schon etwas verfahren.


    Ich hätte nicht gedacht, dass es noch jemand gibt, der ohne Beistandschaft /Titel bei teilweisem Sozialbezug so lange zugange ist.

    Otterson, du bist aus der Sache erst einmal raus, sobald die Kids volljährig sind. Ab da bist du nur noch "Beraterin im Hintergrund", aber solltest und darfst nicht mehr für die Kids handeln.

    Was du dann aber kannst: Mit den Kids die Situation durchsprechen. Das hat aber mutmaßlich die Beistandschaft schon getan, da die ja dankenswerterweise bereits tätig geworden ist - ein letztes Mal ...


    Zu prüfen wäre, ob die Beistandschaft die Unterhaltssumme ausgerechnet hat aufgrund der Einkommensangaben der Eltern - oder ob sie nur den Mindestbetrag genannt hat. Da der Vater hier versucht, Dinge in Abzug zu bringen, ist mir das so nicht klar bzw. lässt die Türe für beides offen.

    Und auch: Sind zwei Kontonummern angegeben worden im Schreiben, auf die das Geld überwiesen werden soll - also die Kontonummern der Kids!

    Da sollen die Kids auch erst einmal schauen, ob das Geld nicht eingetroffen ist ...

    Wie auch immer: Zuerst müssen die Kids jetzt die Entscheidung treffen, ob sie gegen den Vater rechtlich vorgehen wollen, wenn kein Geld eingetroffen ist - oder woher sie sonst das nötige Geld beziehen wollen. Als Volljährige müssen sie jetzt diese Entscheidung treffen. Du kannst nur helfen, dass sie überblicken, was es bedeuten würde, auf eine Klage(nandrohung) zu verzichten ...


    Frage ist auch, ob nicht längst ein sog. "Titel" besteht, den die Beistandschaft bereits früher erwirkt hat. Der müsste gelesen werden. Oft braucht es da dann gar keine Klage. Aber dazu muss man jetzt erst einmal in die Papiere, die Unterlagen gucken (auf welcher Grundlage hat der Vater bisher bezahlt?)


    Noch sind die Kids nicht volljährig. Die letzten 12 Tage bist du da noch in der Pflicht.


    Sollte eine juristische Auseinandersetzung notwendig sein und die Kids dann volljährig: Sie müssen dann aber auch selbst loslaufen und einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen. Und auch den Anwalt beauftragen (ich würde einen Anwalt beide vertreten lassen. Sonst gibt es zwei Verfahren, zwei Strategien und doppelte Familienbelastung etc. - aber auch das müssen die Kids entscheiden ...)

    16jaehrige/noch nicht volljaehrige dürfen zwar allein bzw. nicht bei den Eltern wohnen. Es braucht dazu aber zwingend das Einverständnis der Sorgeberechtigten. Im Normalfall greift das ja, wenn Kids heimatfern in Ausbildung oder Studium gehen. Dass ein Elternteil ein Kind ganz offiziell zurücklässt, ist schon schräg.


    Spannend, dass das Einwohnermeldeamt die Problematik gemerkt hat ...


    Kraft deiner Sorgerechtwassersuppe kannst du jetzt Tochter-Kind wohl ohne Einverständnis der Mutter rüberziehen. Mit dem Wegzug müsste man locker begründen können, dass sie den Job als Betreuungselternteil aufgegeben hat.


    Das Eisen solltest du schmieden, solange es heiß ist. - Wer zieht das Kindergeld?


    (Ist es übrigens ethisch verwerflich, wenn man der Ex die Pest an den Hals wuenscht? - Ich frag für einen Freund!)

    M. W. 2017 zuletzt hat das Gesundheitsministerium eine ausführliche Broschüre zum Thema Anspruch bei Pflege herausgegeben. Derzeit ist das formal alles brav auf der Homepage zu finden https://www.bundesgesundheitsm…gebeduerftig-was-nun.html, aber in der Sache wenig hilfreich nach meinem Empfinden. Am besten stellt in meinen Augen - weil relativ unabhängig - das die Verbraucherzentrale dar:


    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/diese-leistungen-koennen-sie-fuer-die-pflege-beantragen-13424


    Da sind dann auch außerhalb der Gesetzesblätter die von mir genannten Beträge zu finden, auf die Anspruch besteht (allerdings: so man Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist bzw. familienversichert. Bei Selbstständigen kommt es auf das an, was man versichert hat, bei Beamten gibt es Beihilferegelungen.)


    Soweit off topic. Mit den Zahlen wollte ich eigentlich sagen: Die Pflegestufe 2 ist letztlich vom Zeitaufwand nicht so hoch angesetzt, dass der Vater hier im Fall nicht argumentieren könnte, den Aufwand neben der Arbeit und mit Familienhilfe (Großeltern) abzuarbeiten.

    Darum könnte es für Rosalinde problematisch sein, mit der Notwendigkeit einer sehr umfassenden und zeitaufwändigen Betreuung zu argumentieren und dafür die Pflegestufe 2 als Hauptbegründung zu nennen. Da könnte der Anwalt des Vaters gut reingrätschen.

    Mit der Pflegestufe 2 stehen dir Zuschüsse von gut 350 Euro zu im Monat bzw. bezahlte Fremdleistungen von gut 750 Euro. Damit sollen überübliche Leistungen in der Kinderbetreuung abgefedert werden. Es ist zwar eine schräge Rechnung des Staates, aber man kommt auf einen monatlichen Leistungszusatz von vielleicht 30 Stunden.

    Das ist nicht die Welt und ein Gericht wird es nicht als unmöglich ansehen, dass der Vater das im Familienverband mit den Eltern leisten kann. Da kannst du zwar argumentieren, die Großeltern sollen die Rente genießen. Aber erzwingen kannst du das nicht. Da das Kind älter wird, ist von weniger anfallender punktgenauer Betreuung auszugehen.


    All das würde dir der gegnerische Anwalt auf deine Argumente flugs unter die Nase reiben. Was da den Richter überzeugt, ist offen.

    Hilfreich wäre, wenn du auf eine sichtbare und objektiv erkennbare Verbesserung der Situation deines Jungen verweisen könntest: Anschlagende Therapie u.ae.
    Der Vater steht da ja mit leeren Händen. Er kann nur von mutmaßlichen Verbesserungen bei ihm sprechen. Du hast die Chance, Fakten zu liefern und (hoffentlich) eine gute Prognose. Frag Mal Therapeuten und auch Schule, ob du da etwas schriftlich bekommst. Und gucke selbst, ob und wo sich etwas verbessern kann. Dein Kampfplatz sollte nicht das Herabsetzen des Vaters sein, der ( schwierig zu führende) Beweis für seine etwaige Unfähigkeit. Sondern du solltest darstellen, ob und wo es positive Entwicklungen gibt, die die Richtigkeit der früheren Absprachen und Vergleiche bestätigen, ist mein Rat.

    Es wird nicht "die" Lösung geben, die grandiose Idee, die alles zum Guten wendet.


    Aber was wäre denn euer wichtigstes Ziel als elterliche (Bonus)Partner, das ihr gemeinsam seht (und nicht nur einer von euch!)? Wie sähe eure ideale Patchworksituation aus, wenn Ihr das Euch wünschen könntet?


    Könnt Ihr Euch auf das große Ziel einigen, sollte man anschließend überlegen, wie dieses Ziel mittelfristig am besten zu erreichen ist. Und dann auch, was man kurzfristig probieren kann. Da aber eine Vielzahl von Personen mit in die Sache reinspielen, kann es sein, dass bestimmte Ideen nicht von Erfolg gekrönt sind. Dann muss man überlegen, wie man auf andere Art das große Ziel/das erreichen kann (und nicht das Ziel über Bord werfen ...)


    Überlegen oder klären müsst Ihr auch, ob Ihr euch als Paar von Dritten (den Kindern, den Exen, der Restfamilie usw.) "bestimmen" lassen wollt, oder ob ihr als Paar die Sache in die Hand nehmt, den Schulterschluss macht und Dinge vorgebt.


    In Patchworkfamilien ist das die große Nagelprobe. Und es ist in der Regel schwer, schwer, schwer für beide Partner. Da hilft letztlich nur reden und zuhören. Versuchen, den anderen und seine Situation zu verstehen. Und vielleicht einmal zusammen ein bisschen aus der konkreten, verfahrenen Situation zurückzutreten und versuchen, einen (gemeinsamen) Gesamtblick zu bekommen.


    Ihr müsst doch rauskommen können aus der verfahrenen Situation, die euch so sichtbar belastet. Wie viele Jahre soll das denn noch laufen? Wie sehr soll das eure Beziehung durchrütteln? Das kann doch nicht die Idee eurer Beziehung sein! Also kann die Alternative nur heißen: Dichter zusammenrücken und Lösungen suchen.

    Der Aufenthalt des Kindes ist ja immer wieder streitig gewesen. Und das Kind ist - laut aller Aussagen - unglücklich. Da ist letztlich nichts "verfestigt" und es gibt viele Gründe/Argumente, den Kindesaufenthalt zumindest einmal zu überdenken.

    Der Einschätzung des Verfahrenspflegers/des Beistandes stimme ich absolut zu: Kommt es zu einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung, wird das Gericht ein Gutachten erstellen lassen. Ziel: Einschätzung, bei welchem Elternteil der Junge besser aufgehoben ist.


    Und sowohl Verfahrenspfleger als auch Jugendamt scheinen sich bedeckt zu halten, was ihre Einschätzung über die Situation ist.

    Da ist dann oft das Kind "Zünglein an der Waage": Wenn das Kind eine eindeutige Äußerung macht, wo es leben will, wird das Gericht in diese Richtung entscheiden. Weil es einfach ist fürs Gericht. Weil der Wille des Kindes in den Vordergrund gestellt wird.


    Was kannst du tun? Der Verfahrenspfleger, aber auch Gericht und Jugendamt haben wohl schon deutlich gemacht, dass sie die Situation als belastend ansehen fürs Kind. Das liegt oft daran, dass das Kind die Positionierung der Eltern und den (ungewollt ausgeübten) Druck als schlimm empfindet.

    Den Vater wirst du nicht ändern können. Änderung kann nur durch dich erfolgen. Was könntest du machen, dass der Druck aufs Kind ein bisschen oder gar deutlicher weniger wird? - Dem Jungen würde das guttun.

    Haken an der Sache: Es kann passieren, dass dich das in eine schwierigere juristische Position bringt. Dass der Junge dem Druck des Vaters erliegt und sich wünscht, zum Vater zu gehen. Da von dir kein oder weniger Druck kommt, wäre das für den Jungen der einfachere Weg. Ergebnis. Er wäre beim Vater und seiner Art. Aber er würde nicht mehr zerrissen werden. Frage ist, ob du das als schlimmst mögliches Ergebnis aushalten würdest? Um deines Sohnes willen.


    Das musst du für dich einschätzen, ob du das willst und könntest.

    Hallo Rosalinde, das ist eine schwierige Situation. Und ein guter Rat schwierig. Um die Faktenlage noch einmal zu klären:


    Es hat vor 1 1/2 Jahren eine gerichtliche Auseinandersetzung über den Aufenthalt des Jungen gegeben. Ergebnis: Kind lebt bei dir. (Gab es da eine Überprüfungszeit, eine vereinbarte "Probezeit"?)


    Dann gab es ein zweites gerichtliches Verfahren ("Als es hieß, er holt ihn zurück, waren wir wieder vor Gericht.")? Was war denn da das Ergebnis? Gab es einen Beschluuss? Oder einen Vergleich? (Oder die Bestätigung der Gültigkeit des ersten Vergleichs?)


    Und jetzt droht ein drittes Verfahren? ("Nun sind wir wieder an dem Punkt. Alles ist vorbereitet, Anwälte, Jugendamt. Das erzählt er auch so vor anderen.Er wartet nur auf das go von unserem Sohn und reicht dann alles für den Umzug ein.")


    Es wäre wichtig zu wissen, was da "juristisch" der Stand der Dinge ist. Denn es wird - wenn Ihr als Eltern Euch nicht einigen könnt - ein Richter sein, der entscheidet. Darum ist das ein wesentlicher Punkt, den man eigentlich kennen muss, um Ratschläge zu geben oder Ideen zu entwickeln, was "neben der Juristerei" vielleicht machbar wäre.

    Bei der gerichtlichen Entscheidung darüber, ob einem Elternteil das Sorgerechts abgesprochen wird, geht es eigentlich nicht um bestimmte Persönlichkeitsmerkmale des Elternteils oder darum, wie er sich einem anderen Elternteil gegenüber verhält. Sondern darum, wie die Elternteile gemeinsam das Sorgerechts ausüben bzw. der eine Elternteil nachgewiesen die Ausübung des Sorgerechts verhindert.


    Das wäre also die Frage, die beantwortet werden müsste.

    Es ist schon so: Kinder vergleichen. Und beklagen dann gern die Dinge, die nicht vorhanden sind. Physisch wie psychisch.

    So habe ich von meinen Kids zu hören bekommen, dass meine Geburtstagskuchen viel schlechter wären als die gestylten Torten der Freunde: Rührkuchen oder belegter Obstkuchen. (Backen ist nicht mein Ding ...)

    Oder dass ich ihre Lieblingsklamotten, in denen sie sich einen Riss zugezogen haben, aussortiert und nicht genäht hätte (und wenn, dann sichtbar und schlecht ...) . Nähen ist nicht mein Ding.

    Oder dass ich abends nicht gemütlich im Wohnzimmer gehockt habe, sondern im Büro (irgendwann musste ich arbeiten. Nachts dann halt ...)

    Oder dass wir als Familie so wenig Feste feiern würden mit Gästen (als AE fehlte a) die Vorbereitungszeit, b) sind so Feste auch immer eine finanzielle Sache)

    Oder ich schlechter Fußball spiele als der Vater von ... (Sohn, ich bin Volleyballer! Upps - so eine Bewertung greift doch an, hab ich da bemerkt ...)

    Oder ich nie an den Kinder-Eltern- Bastelveranstaltungen in der Schule teilgenommen habe: Basteln war nie mein Ding. Auf die ewige Mütterfrage: Wie machst du das nur als AE, du Armer?, hatte ich keine Lust und ansonsten war zu der Zeit garantiert von einem der Kids Fußballtraining.

    Oder warum die neue Playstation nicht bei uns eingezogen sei, die roten ADIDAS-Fußballschuhe auch nicht, wir am Wochenende nicht ins Phantasialand fahren würden,


    Und natürlich habe ich mit schlechtem Gewissen dagestanden, obwohl der Kopf gute Gründe und Erklärungen hatte, fühlte sich der Bauch schlecht an. Weil man als AE ja sowieso dem Kind schon Familie "vorenthält". Gefühlt "besser gestellt" waren da alle anderen. Und wahrscheinlich auch objektiv: Ich jedenfalls bin mein Lebtag kein "Superman" gewesen, der locker beständig die Leistung und die Ergebnisse liefern kann, die sonst zwei einspielen ...


    Irgendwann und irgendwie habe ich das den Kids versucht zu sagen. Es wurde angehört. Problem: Sie mussten sich damit arrangieren - was nicht einfach ist. Es gehört irgendwie zum Leben als Kind und erst recht als Teenager dazu, der Tollste, der Klügste, der Schönste, der Stärkste, der Intelligenteste, einfach der Beste sein zu wollen. Unsere ganze Gesellschaft ist darauf angelegt.

    Und gern würde man frei entscheiden können, was wie wo geht ohne jegliche finanzielle, kulturelle und sonstige Beschränkungen. Kids und Teenager machen da gern die Eltern für verantwortlich (denn das sind ja die "Allesermöglicher", wie sie seit der Kleinkindphase überzeugt sind). Und wir als Eltern würden die Position zumindest mehrheitlich ja auch gern einnehmen, wenn wir denn könnten ...

    In der Praxis müssen wir uns jedoch arrangieren mit den Gegebenheiten. Ich als Elter. Die Kids als Kids.


    Längst erwachsen, längst mitten im Berufsleben stehend und in Beziehung hat der nöhlende Kuchenbeschwerer aus dem Eingangssatz zur großen Party eingeladen. Und Eltern inclusiv Bonusmutter gefragt, ob sie etwas zum Buffet beisteuern könnten. Bonusmutter hat unter anderem Kuchen angeboten. Sohn hat begeistert zugestimmt und den "tollsten Kuchen der Welt" eingefordert: Den Erdbeerkuchen mit Sahne von Volleybap, den er doch seit seiner Kindheit so lieben würde.


    Das hat mich hoffnungsvoll gemacht: Vielleicht sind manche tagesaktuelle Negativeinordnungen und -erfahrungen dann doch auf Langzeit anders von den Kids eingeordnet und werden differenzierter gesehen.


    Oder wie der "links-grün-versiffte"* Soziologe aus meinem Nachwuchs es letztens erst sagte: Es gibt immer einen, der mehr hat oder weniger in unserer Gesellschaft. Es sei denn, alle haben gar nichts.


    * und ich bin ein bisschen stolz drauf ...

    Das Sorgerecht wird nicht dadurch ausgeübt, dass ein Elternteil bestimmte Dinge einfach verweigert. Sorgerecht ausüben heißt, Dinge tun und ermöglichen. Hier im Fall kann nicht der Vater hingehen und "gegen" die KiTa sein. Sondern er muss dann schon eine machbare Alternative aufzeigen. Machbar heißt: Objektiv (und zur Not von ihm) machbar. Also nicht: Mein Plan ist. keine KiTa und Kind wird in der Zeit von Bea betreut, die dadurch nicht arbeiten kann, obwohl sie will, keine Einkünfte erzielt, keine Rentenpunkte erarbeitet, Berufserfahrung verliert und ihre Lebensplanung nicht verwirklichen kann.


    Da muss er sich etwas besseres einfallen lassen.

    Ich zitiere mal das AA für Türkei:

    Minderjährige

    Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.

    Mit der gepinselten ADAC-Erklärung kommst Du da wohl gut über alle Grenzen und zurück.

    Es gibt leider ganz unterschiedliche Konstellationen. Hast Du Dir schon angeguckt, wie die Ein- und Ausreisebedingungen konkret für das Land sind, in das Du reisen willst?

    Infos bekommst Du auf kurzem Weg hier beim Auswärtigen Amt auf der Homepage: https://www.auswaertiges-amt.d…e-und-sicherheitshinweise - dann Land aufrufen. Bitte alles! lesen. Manche Problemfelder verstecken sich in überraschenden Bereichen (andere Einreise- als Ausreisebedingungen. Charterflug anders beurteilt als Linienflug. Mutter anders beurteilt als Vater ... lauter so Dinger.)

    Und auch: Welche Staatsbürgerschaft(en) man hat.


    Ggfls. dann noch einmal konkret hier nach dem Land fragen zur Einschätzung (und praktischen Erfahrung der anderen User)...

    Ich war lange genug selbst Teil der Familie um zu wissen wie es dort ist.


    Mein Ziel ist eigentlich nur, dass ich meine Kinder guten Gewissen dort überlassen kann. Dass er Verantwortung übernimmt und diese durch seinen Konsum nicht gefährdet.


    Nur er hat keinerlei Einsicht und seine Familie deckt alles. Das was ich sage interessiert da nicht...

    Die Kinder "guten Gewissens" dort für den Umgang zu überlassen ist ja bei deiner Situationsbeschreibung kein erreichbares Ziel. Laut deinem Startposting hat sich ja die Situation, die du von eurem Zusammenleben noch kennst, eklatant verschlechtert:

    "Nun, knapp 1,5 Jahre später kommen immer mehr Sachen ans Licht. KV trinkt täglich, auch morgens. Fährt alkoholisiert Auto, kommt der Arbeit nicht mehr nach (seine Mama ist sein AG, die deckt das alles)." - woher auch immer du das weißt.


    Da keine Einsicht da ist, das Umfeld alles deckt und absichert, du mit deinem Reden auch gegen die Wand sprechen könntest - ist eigentlich klar: Dein Ziel ist nicht erreichbar.

    Von Vaterseite nicht, wie gerade beschrieben.

    Über Jugendamt und Gericht nicht - wie im Thread diskutiert, da Du keine juristisch verwertbaren Beweise erbringen kannst.


    Bedeutet: Wenn nicht ein Blitz vom Himmel fährt und dem Vater Einsicht vermittelt oder Dir juristische Beweise auf den Schreibtisch knallt, bewegt sich auf Vaterseite nichts. Und Dein Wunsch - keine Sorgen haben zu müssen, wenn die Kids zum Vater gehen - ist nicht erfüllbar.


    Und nu?