Beiträge von Volleybap

    Positioniert sich irgendjemand hier eindeutig - natürlich außer den Eltern?

    Die Nichtpositionierung von Jugendamt, ggfls. Schule etc. passiert oft dann, wenn die Ämter entweder selbst keine Klarheit haben oder aber, wenn alles auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinausläuft. Das wäre dann hier sicherlich auch mit der Bestellung eines Gutachters verbunden.


    Entscheidend ist da - und auch jetzt: Was ist gut fürs Kind? Wie könnte Kind jetzt am besten gestärkt werden, sodass es ihm gut geht?

    Das ist deine Arbeitsaufgabe (du weisst es längst). Wenn irgend möglich, hole dir dazu Rat ein von der Schule, vom Jugendamt, von der Therapeutin - von allen, die in die Sache involviert sind. Versuche Schritte, die du gehst, mit kompetenten Personen abzusprechen. Einmal, weil ein zweiter Blick immer hilfreich ist. Zum anderen, weil man selbst in so einer Situation eigentlich völlig überfordert ist und irgendwann nicht mehr weiß, wo oben und unten ist (dreht zB die Mutter völlig am Rad und ist durchgeknallt in ihrem Verhalten? Aber warum verweist sie niemand anders in die Schranken. Bin ich etwa derjenige, der hier schräg drauf ist? - Solche Gedanken kommen da in den schwarzen nachtstunden bei vielen ...)

    Zum anderen ist es wichtig, weil du später vielleicht einmal Hanlungen und Vorgehensweisen rechtfertigen muss. Da ist es gut sagen zu können: Ich habe alles intensiv durchgesprochen und mich beraten lassen. Eben weil ich das Richtige fürs Kind tun wollte ...


    Ich befürchte, ihr lauft gerade in Chaos hinein und du kannst es nicht verhindern. Du kannst nur versuchen, möglichst gut mit dem Kind durchzukommen. (aber richtig gut wird dieses Durchkommen nicht sein. Sondern wie durchs Feuer geschoben ...)

    Hallo Sockebnbügler,


    vor nunmehr gut 1 1/2 Jahren hatte ich das im Thread geschrieben:

    Und der Rat bleibt eigentlich bestehen, auch wenn die Mutter ihr Verhalten stark geändert hat (Termine absagen, wie es im März 2024 war und jetzt überbordend Einfluss nehmen und sich überall einklinkend sind letztlich zwei Seiten einer Medaille: Die Mutter guckt auf ihren eigenen Bauchnabel und darauf, was sie haben will. Nicht darauf, was wie fürs Kind gut wäre ...).


    Deshalb bleibt der Rat: Richte dein und euer Leben so ein, dass ihr möglichst unabhängig vom Tun und Lassen der Mutter seid.

    Was auch bedeutet, sich je nachdem an den Rat des Jugendamtes zu halten: Sollte der Umgang in deinen Augen schlecht fürs Kind sein, dann lässt du ihn ausfallen. (Ein Rat, den man sonst von mir hier eher selten im Forum hört. Aber er ist Eurer besonderen Situation angemessen nach meinem Empfinden.)


    Zusatzrat: Wenn Du mit JA sprichst, mit der Schulsozialpädagogin etc., leg dir eine Gesprächsnotiz an über Gesprächsinhalte und ausgesprochene Empfehlungen.


    Rat auch: Reiche du keine Klage mehr ein. Soll die Mutter klagen, wenn ihr etwas nicht passt. (Das empfiehlt ja auch das JA ...).

    Cappucino, Du hast ja ab und zu ein bisschen über die Schwierigkeiten und Probleme auf der Arbeit geschrieben. Ich hatte den Eindruck, dass man da eine ziemliche Belastung zwischen den Zeilen herauslesen konnte. Die da aufgeführten Dinge könnten - je nachdem - begründen, weshalb Du selbst gekündigt hast: Du hast es nicht mehr ausgehalten und hast Dich vor einer Erkrankung schützen wollen. Das kann auf Antrag zu einer Verkürzung oder vollständigen Aussetzung der Sperrzeit führen.

    Du hast das ja nicht spontan gemacht, nicht "teenagerhaft" unüberlegt, sondern nach langem "Unwohlempfinden", bis der Druck stärker war als die vorhandene Hemmschwelle, der Eigenschutz höher als die objektive Berechnung: Nur noch ein paar Monate ...

    Vielleicht guckst Du Dir das einmal unter den entsprechenden Stichworten im Netz an. Selbst eine mögliche Teilverkürzung der Sperre zu erreichen, wäre ja auch schon etwas.

    Irgendwie scheinen die elterlichen Gespräche hier aber nicht zu einer gemeinsamen Sicht auf das Problem zu führen, geschweige denn zu einem gemeinsamen Lösungsansatz. Das ist schwierig. Es sollte dringend miteinander geredet und! ein gemeinsamer Lösungsansatz gefunden werden. Jetzt gerade zerlegt offensichtlich jedes Umgangswochenende ein Stück der Beziehung.

    Prokrastinieren ist jetzt nicht zwingend eine Pubertätserscheinung.


    Kids haben halt nur den Nachteil, dass da oft im Hintergrund so ein unangenehmer Controller steht, der seine Kommentare abgibt. Da ist das Leben als Erwachsener schon ein bisschen einfacher - bis irgendwann die (erwachsenen) Kids ankommen und fragen: Hast du schon deine Steuererklärung gemacht, die Regeluntersuchung beim Arzt gebucht, den alten Führerschein getauscht, den tropfenden Wasserhahn beim Vermieter reklamiert ...?

    Du musst sauber trennen zwischen Unterhaltsvorschuss - über den korrespondiert die Beistandschaft in Posting 31 - und Unterhalt. Dass der Freistaat Bayern sich Unterhaltsvorschuss vom Vater zurück holt, ist die eine Sache. Tun sie, wenn der Vater leistungsfähig ist. War er mindestens zeitweise, sonst hätte er niemals zu einer Rückzahlung verpflichtet werden können.


    Worum es geht: Der Vater scheint nie ordnungsgemäß zur Unterhaltszahlung aufgefordert worden zu sein. Und statt den zu zahlen nach seinem Einkommen, hat er Rückzahlungen für Unterhaltsvorschuss an die Landeskasse gezahlt (was nur geht, wenn er leistungsfähig ist ...). Da sind letztlich Deine Kinder "hinten runtergefallen". Obwohl sie - wenn denn eine Zahlungsforderung an den Vater existiert hätte - an erster Stelle/im ersten Rang gestanden hätten (da hätte der Vater seine Unterhaltsvorschussschulden dann erst abgezahlt, wenn alle Kids volljährig und ihre erste Ausbildung abgeschlossen hätten).

    Wenn der Vater gezahlt hat, was er zahlen musste und konnte, dann ist ja gut. Aber es scheint ja so, dass er nur gezahlt hat, was er wollte ... (wie dicht sein Wollen am Können und Müssen ist, kann man ohne genaue Zahlen nicht beurteilen. Aber ohne eine Beistandschaft, die das mindestens alle zwei Jahre prüft, sollte und muss man das selbst machen: 1. Zur grundsätzlichen Zahlung schriftlich auffordern. 2. Einkommensunterlagen anfordern, Unterhalt berechnen. Und 3. (Kein Muss, aber jedes Kind hat ein Recht darauf: Einen Titel bewirken - gäbe es den, hätten Deine Kids auch ab 18 kein substantielles Problem, Unterhalt berechnen und einfordern zu können. Jetzt müssen sie das anscheinend nacharbeiten.)

    Das macht es leider alles nicht besser. Da hat anscheinend über einen größeren Zeitraum keine Beistandschaft bestanden, geschweige denn eine Zahlungspflicht des Vaters. Einzig Unterhaltsvorschuss wurde von der Allgemeinheit vorgestreckt und dann beim Vater teilweise zurückgeholt. Während mit den 6.000 Euro eigentlich Kindesunterhalt hätte bezahlt werden können und müssen. Aber niemand hat das eingefordert, hört es sich an .

    Die Beistandschaft hat ihn zur Hälfte anerkannt. Da müsste man nachfragen, warum. Vielleicht, weil es zum Mindest unterhalt reicht - dann wäre diese Regel eingehalten. Vielleicht aber auch, weil mit dem Kredit ein Fahrzeug finanziert wurde, das unabdingbar für die Fahrt zur Arbeit notwendig ist. - Da muesste man Einzelheiten kennen.

    Schwierig auch, dass der Vater vielleicht erst jetzt, nach knapp 18 Jahren, erstmalig ordnungsgemäß zur Unterhaltszahlung (und nicht nur Unterhaltsvorschussrückzahlung) aufgefordert worden ist und der Kredit vorher aufgenommen wurde.

    Da ist, von außen betrachtet, vieles unklar.

    Beim Bafög beginnt der "Spaß" von vorne: Es muss das Einkommen der Eltern vorgelegt werden um zu prüfen, ob Anspruch auf staatliche Unterstützung vorliegt. Unterschied: Da kann kein Elternteil irgendwelche Kreditraten als außergewöhnliche Belastung anrechnen lassen. Da wird stumpf in den Einkommensteuerbescheid zwei Jahre vor Antrag geguckt.


    Ansonsten spielt Yogi wahrscheinlich darauf an, das bei allen Sozialzahlungen vorher geprüft wird, ob nicht jemand anders zahlen muss.

    Habe heute angerufen. Wird bearbeitet. Ex hat eine ZPU an ihre alte Adresse bekommen, die noch nicht zurück ist.
    Das Schreiben geht dann ja wohl wie mein Brief als unzustellbar zurück. Bin gespannt, wie es dann weiter geht.

    Die haben ihr eine russische Fliegerabwehrmaschinengewehr-Lafette zugeschickt? Das nenn ich mal eine Ansage! 8)




    Okay, okay, es wird dann wohl doch eher der schnöde Buchstabendreher sein und eine Postzustellungsurkunde - PZU. Aber irgendwie wäre es passend gewesen ... :saint:

    Online soll ja eigentlich zeitlich schneller sein als postalisch. Zumal die Brieflaufzeiten sich ja offiziell sogar deutlich in die Länge ziehen. Da der Brief aber nachweislich eingetroffen ist, ist rechtlich die Beantragung erfolgt. Egal, ob ein Sachbearbeitender ins Online-Portal guckt oder nicht.


    Grundsätzlich ist der UV eine wiederkehrende monatliche und im Voraus zu erfolgende Zahlung. Bedeutet eigentlich, dass die Verwaltung innerhalb eines Monats die Sache ins Laufen bringt. So jedenfalls regelmäßig die Verwaltungsgerichte. Diskutieren könnte man "sieben Wochen und sechs Tage" (ich höre das schnappatmende zynisch-verzweifelte Lachen aller Antragssteller wie aller Sachbearbeitenden ...). Heißt aber auch: Entweder jetzt zum Monatswechsel oder nach vier Wochen oder spätestens Ende des Septembers hast du alles Recht der Welt, den "Sachstand" höflich und freundlich abzufragen ...


    (Deinem Vermieter, deinem Stromlieferanten, deiner KK, dem FinAmt kannst du ja auch nicht sagen: Danke für Ihre Zahlungsmitteilung. Ich habe gerade viel zutun und werde Ihre Zahlungsaufforderung so bald wie möglich bearbeiten. Bitte fragen Sie niemals wieder nach!)

    Wir befinden uns hier ja im allerersten Schutzbereich. Es gibt weder eine Anzeige (oder gerade erst), geschweige denn ein Gerichtsverfahren oder eine Verurteilung. Nur einen - meist ja auch noch zeugenlosen - Vorfall mit ganz unterschiedlichen Aussagen zur Sache.

    Da ist ein von der Polizei ausgesprochener Wohnungsverweis schon ein erheblicher Eingriff in die Rechte des Verwiesenen (Schuldvermutung statt Unschuldsvermutung ist schon ein eklatanter Eingriff in unser Rechtssystem ...) und eine deutliche Maßnahme zum Schutz der betroffenen Person (eine Fußfessel kann bisher wirklich nur ein Gericht anordnen nach einer nachgewiesenen Straftat. Ob es gut wäre, wenn die Polizei im Kofferraum eine Fußfessel hat und legt sie Personen "auf Verdacht" an - da bin ich mir nicht so sicher ... So Dinge wie "Schutzhaft" hatten wir schon mal. Deshalb, finde ich, sollte man mit ähnlichen Dingen ganz vorsichtig sein und vielleicht gucken, dass sich Eilverfahren vor Gericht bei Gewaltverfahren noch mehr beschleunigen)

    Und sollte der Verwiesene sich nicht an die Anordnung halten, dann ist oft gerade das hilfreich bei gerichtlichen Entscheidungen. Das ist oft "der einzige Beweis" in der Sache, der von Dritten bezeugt ist.


    Vier Tage mehr sind nicht die Welt. aber doch schon viel, wenn es darum geht, Luft zu holen, Entscheidungen zu treffen, Anlauf zu nehmen, vielleicht die Anzeige zu machen, ein Eilverfahren anzuleiern. Und: Sich zu organisieren, eine Zukunft zu planen, eine andere Unterkunft aufzutun und, und, und ... Darum finde ich das erst einmal positiv. Eine Verbesserung.

    Die Landesregierung NRW plant eine Änderung des Landespolizeigesetzes (PolG). Um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen, sollen künftig durch die Polizei ausgesprochene Wohnungsverweise und Rückkehrverbote von bisher höchstens zehn Tagen auf 14 Tage verlängert werden. Das gäbe Betroffenen deutlich mehr Zeit, sich zu organisieren bzw. andere Rechtsmittel ans Laufen zu bringen.


    Je nach Bundesland sind hier die Zeiten unterschiedlich.

    Gerichte können deutlich längere Wohnungs-/Hausverweise aussprechen bzw. die Wohnung/das Haus einem der Mieter/Besitzer zusprechen.

    Eigentlich heißt das wohl: Über all die Jahre ist nie die Leistungsfaehigkeit des Vaters geprüft worden. Denn die Unterhaltsvorschusskasse guckt nur, ob sie den UV zurück bekommt bzw. ob der Vater das leisten kann. Und selbst wenn die UV- Kasse es wüsste muss sie dir das nicht mitteilen. Dafür hätte eine Beistandschaft laufen müssen. Die gab es aber - warum auch immer - anscheinend nicht. Und die sich selbst schützende Auskunft der UV-Kasse, der Vater wäre "wahrscheinlich" nie leistungsfaehig gewesen, ist eher Hoffnung, aber wohl nicht auf Fakten gestützt.


    Jetzt scheint die Beistandschaft aber anscheinend eine Einkommensauskunft eingeholt zu haben. (Oder hat sie das Einkommen geschätzt?) Und hat festgestellt, dass der Vater bis zur genannten Summe leistungsfaehig (und das nicht zufällig genau seit gestern) und damit zahlungspflichtig ist.


    Da ist die letzten Jahre augenscheinlich viel liegen geblieben. Und muss jetzt schnell aufgeholt werden. Denn andere Sozialgelder laufen für die Zwillinge eigentlich erst, wenn die Unterhaltssache geklärt ist ( die Allgemeinheit zahlt erst, wenn die eigentlich Zahlungspflichtigen nach ihrem Vermögen ihre Zahlungen leisten...)