Beiträge von Volleybap

    Wenn dies dem Kindeswohl entspricht, müssen FamGerichte keine konkrete Umgangsregelung treffen, trotz der elterlichen Klage. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Verfassungsbeschwerden von Elternteilen nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Beschlüsse von Oberlandesgerichten richteten, die trotz entsprechender Anträge keine verbindliche Umgangsregelung getroffen hatten. (Beschlüsse vom 08.10.2025 – 1 BvR 316/24 sowie 1 BvR 810/25).


    § 1684 BGB ist grundsätzlich zu entnehmen, dass Eltern nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Kontakt zu ihrem Kind haben:


    "§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern


    (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (Hervorhebung Volleybap)


    (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.


    (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.


    (4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt."


    Sind die getrenntlebenden Eltern nicht in der Lage, eine entsprechende Vereinbarung zu treffen (und einzuhalten), hat auf Antrag das FamG eine Regelung zu treffen. Nach der bisherigen Rechtsprechung von BGH und BVerfG soll dabei grundsätzlich entweder eine konkrete Umgangsregelung erfolgen oder – bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen – der Umgang ausgeschlossen werden.


    Nun erkennen einige Oberlandesgerichte aber Ausnahmefälle an, in denen die Familiengerichte trotz des Umgangswunsches eines Elternteils keine Umgangsregelung zu treffen brauchen. In beiden Verfahren, über die das BVerfG nun entschieden hat, hatten die Oberlandesgerichte solche Ausnahmefälle angenommen. Im ersten Einzelverfahren nahm das Bundesverfassungsgericht an, dass das Kind selbst entscheiden solle. Es hatte erklärt, Interesse an seinem Vater zu haben (das FamG hatte vorher Umgang zeitweise ausgeschlossen) . Aber es wolle selbst entscheiden, wann es den Vater sehen wolle. Das OLG folgte dem Wunsch des Kindes, weil das Streben nach Autonomie und Selbstbestimmung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer selbstbewussten Persönlichkeit sei.


    Der Vater klagte daraufhin weiter auf sein Umgangsrecht. Das Verfassungsgericht nahm den Antrag nicht an.



    Im zweiten Fall hatte eine Mutter über lange Zeit keinen Umgang mit dem beim Vater lebenden Kind wahrgenommen. Als sie anschließend auf Umgang klagte, wurde von Gerichten über mehrere Instanzen begleiteter Umgang angeordnet. In unbegleitetem Umgang sahen sie eine Kindeswohlgefährdung. Dagegen klagte die Mutter.


    Auch hier wies das Verfassungsgericht die Eingabe ab. Allerdings stellte es klar, dass Gerichte bei einem länger andauernden oder unbefristeten Umgangsausschluss die drohenden kindlichen Schäden konkret benennen müssen – in ihrer Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit.

    "Keine Freude an Arbeit" (Überschrift) und "Hass auf Arbeit" sind für mich schon zwei sehr unterschiedliche Dinge.


    Und ja, als Alleinerziehender habe ich die Kurve bekommen müssen, meinen Kids ein auch finanziell "durchschnittliches Leben" bieten zu können (Unterhalt floß von der Mutter keiner). Da war also ein gesichertes Einkommen wichtig. Denn damals gab es noch nicht so hohe Zahlungen wie heute (KiGeld, KiTa, Wohngeld, und, und, und waren deutlich niedriger). Gut, dass es das mittlerweile gibt.

    Gemeinsame Zeit mit den Kids musste erkämpft werden: Da habe ich halt auch nachts gearbeitet, wenn die Kinder geschlafen haben.


    Die Arbeit selbst war vorher ausgesucht und gewollt gesucht: Schon in der Schule und dann auch im Studium war die spätere Arbeit ein mögliches Ziel. Und war darum für mich auch immer sinnstiftend.

    Sie hat aber auch immer das Leben finanziert. Obwohl es Zeiten gab, in denen ich 160 Std/Monat für rund 100 Euro mehr gearbeitet habe als unter ausnutzen aller Sozialgelder (ich habe phasenweise vierstellige Summen für Kinderbetreuung gezahlt, um eine Betreuung jederzeit sicherstellen zu können).

    Mir war aber wichtig, dass die Kinder auch Sozialkontakte zu Dritten hatten (ohne den hinter ihnen schwebenden Vater als Aufpasser). Und mir war auch wichtig, dass meine Kinder lernten, dass Arbeit als "Werktätiger" zum Leben dazu gehört: Sein Leben muss man durch Arbeit finanzieren (oder im Lotto gewinnen oder reich erben ...). Das Erziehungsziel kann man wohl nur erreichen, wenn man selbst Vorbild ist oder im Sonderfall gut begründen kann, weshalb "Arbeit" nicht geht.


    Und auch: Die meisten der Kids haben irgendwann auch einmal kürzer oder länger in meine Arbeit hinein geguckt. Sich alles angeguckt, miterlebt und auch mitgearbeitet. Teilhaben dürfen am "Vaterleben". Heute noch Gesprächsansatz bzw. es ist ein Wissen da, wo sie sich Hilfe holen können vom Elter.


    Wichtig war mir auch, dass die Kinder lernten, dass sie nicht mein Besitz sind und auch nicht mein Lebenssinn und Lebenszweck. Ersteres wäre eine schlimme Sache. Die letzten beiden Dinge würden in meinen Augen eine sehr große Belastung für meine Kinder sein, ihre eigenen, persönlichen Lebensziele zu finden und frei und ohne Druck ihren Weg gehen zu können.


    Heute macht mir Arbeit nicht immer Spaß. Nicht jeden Tag. Aber wenn ich sie hassen würde, würde ich eine Änderung versuchen. Mich von unguten Gefühlen und Fakten "runterziehen" zu lassen, wäre weder für meine Seele gut, noch wäre ich in der Lage, ein achtsamer Elter zu sein. Und siehe da: Meine "Arbeitserfahrungen" sind für meine Kids immer wieder Hilfe, sich ins eigene Leben ein bisschen besser einzuruckeln. Da bin ich froh drüber.

    Auch darüber, ihnen in späteren Jahren hoffentlich nicht auf der Tasche zu liegen, weil ich dann hoffentlich mein eigenes Altersauskommen erwirtschaftet habe.


    Könnte ich wählen, hätte ich natürlich die 5 tollen Häuser in aller Welt genommen und die 9stellige Summe auf dem Bankkonto sowie die glückliche Familienbeziehung. Aber da fehlt mir etwas von. Also habe ich mich versucht so zu arrangieren, wie oben beschrieben.

    Wie müsste Arbeit denn aussehen/gestaltet sein, wenn Du es Dir ganz frei aussuchen könntest? Gibt es eine Wunschvorstellung an Arbeit, Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsumfeld, Verdienst etc.?

    und habe ihm daher gesagt, das wir das Schuljahr erstmal anlaufen lassen um zu schauen, wie es läuft. Er war damit ok und erleichtert, weil er sich also jetzt auch nicht weiter dazu äußern muss.



    Ob man jetzt miteinander diskutiert oder ob man dem Kind mitteilt, was bezüglich seines Aufenthaltes nach mütterlichem oder väterlichen Vorstellungen passiert - das Kind ist in die Diskussion mit einbezogen. Das ist die - vielleicht durch die Aktivitäten des Vaters nicht zu verhindernde - Problematik.

    Dabei wäre es gut, wenn beide Eltern den künftigen Aufenthalt des Kindes einzig! miteinander/mit Mediatorin/mit Gerichtshilfe klären und eben nicht das Kind mit einbezogen wird. Wird das Kind mit einbezogen, ist ein Druck aufs Kind unvermeidlich.


    Und solange dieses Statement von dir gilt: "Es ist also nicht so, das wir darüber aktiv gesprochen haben. Das werde ich auch nicht.", wird der Vater andere Wege der Kommunikation suchen. Und das wird nicht der Weg der Mediation sein, die er sicher als parteiisch empfindet, wenn er das hier bemerkt hat: "Anwesend war unsere pädagogische Familienhilfe. Wir wollten damit erreichen, das der Vater wieder mit mir redet und eben nicht alles über das Kind besprochen wird."

    Das sieht nach Vorabsprachen und Parteinahme aus. Und auf die Dinge, die er als Vater einbringen wollte, wurde bewusst von Dir nicht eingegangen, wie Du schreibst. Für den Vater wird das als Kommunikationsverweigerung wirken.


    Was ich sagen will: Im Moment wird hier eine verfahrene Situation betoniert. Von beiden Seiten. Ihn wirst Du nicht ändern können. Ändern kannst du allein Deine Verhaltensweisen (die ich jetzt nicht kritisieren will, versteh mich bitte nicht falsch, sondern nur aufzeigen: Sie führen nicht zu einer Lösung). Wenn dem Kind geholfen werden soll, muss etwas geschehen und anders werden. Das ist von außen betrachtet der von mir gesehene Knackpunkt.


    (Und ja: Es ist schwierig, weil man weitere Meter einem gefühlten A* entgegen kommen soll. Aber was ist die Alternative?)

    Eine sehr schräge Sorgerechtsauseinandersetzung hat der Hessische Rundfunk dokumentiert:

    Kindesentführung ins Ausland: Wird Davor Sluganovic seine Tochter jemals wiedersehen? | hessenschau.de | Gesellschaft

    Davor Sluganovic wird überraschend Vater und will mit Mutter und Tochter eine Familie aufbauen. Das scheitert nach kurzer Zeit. Er wird Umgangsvater und verliert dann - ausländisches Recht - die rechtliche Vaterschaft.

    So viel zum Thema, dass die Eltern vereinbart haben mehr miteinander zu reden und Dinge nicht über den Sohn zu kommunizieren: Ihr beide Eltern diskutiert und besprecht anscheinend intensiv den künftigen Aufenthalt mit dem Sohn. Und Überraschung: Spricht er mit dem Vater, dann ist ihm das Leben beim Vater wichtig

    Spricht er mit der Mutter, dann jedoch der Verbleib bei der Mutter.


    Deutlich wird da vor allem eins: Auf den Jungen wird von beiden Eltern weiter viel Druck ausgeübt. Und mindestens ein Elternteil ist manipulierend unterwegs.

    Hallo Simone, dann Welcome im aktiven Bereich des Forums hier - auch wenn der Anlass ein sehr sehr trauriger ist. (War Dein Gatte auch hier im Forum aktiv bzw. vielleicht kennen ihn ja noch einige User, die in beiden Foren aktiv gewesen sind.- War "AE-Papa" sein Name drüben oder war er ein AE-Papa? - nur falls du antworten magst.)


    Ich wünsche Dir ein gutes Einlesen hier und vielleicht wird das Forum ein Ort, wo du mal loslassen kannst in sicher gar nicht einfacher Zeit im Moment.

    Jep. Ab 16 ist jeder selbst dafür verantwortlich, seinen gewohnten Aufenthalt der Meldebehörde mitzuteilen. Wenn Tochterkind also mittlerweile "genug" von der mütterlichen Wohnung hat und woanders hinzieht, dann kann und muss sie sich dort anmelden, wenn es "der gewöhnliche Aufenthalt" ist.

    Zuletzt in diesem Strang (noch ziemlich am Anfang), hatte Tochterkind zu einem Wechsel zu dir ja nicht zwingend gehobene Lust. Das scheint sich geändert zu haben.


    In der Sache ist der Meldebehörde gegenüber immer der "Ist-Zustand" zu dokumentieren. Innerhalb von zwei Wochen. Und wenn ein "Besuch" sechs bis acht Wochen bei dir zu Gast ist, darf ein meldepflichtiger Vorgang vermutet werden. Knackpunkt ist aber tatsächlich, ob die Tochter (mittlerweile) diese Ummeldung unterstützt. Da ist dann die Mutter außenvor.


    Die übrigens schlitzohrig ist. Während der Meldeort bei einer 16jährigen "allein" möglich ist, müsste bei der untersechszehnjährigen Stiefschwester sofort die Kavallerie kommen. Da hat die Mutter dann flugs den leiblichen Vater als Wohnort angegeben. - Die Ex weiß also schon ziemlich gut, wie sie welche Verwaltungsdinge geschickt einstilt ... (Oder andersherum: Eine deutliche Planung schwingt da sichtlich mit.)

    … ich weiß nicht wie ich das mit den Levels und den Likes und so weiter finden soll. Ich mag es nicht, eingestuft zu werden. Sehr schade dass eine virtuelle Einrichtung die auf Unterstützung angelegt sein sollte, so aufgebaut ist. Nein, ich mag es nicht, es ist völlig falsch.
    wir sind schon außerhalb der regulären Gesellschaft und niemand versteht die Lage wenn er nicht selbst darin war, und ich finde diese Struktur tatsächlich unerträglich. Alles Gute für alle hier…

    Hallo Mel,


    ich kann das gut verstehen. Nun ist das AEteam, das dieses Forum ehrenamtlich betreibt, auf vorhandene Software angewiesen, um die Kosten sowie die Arbeit für das Team möglichst niedrig zu halten. Mit WoltLab haben wir eine Software, die sehr weit weltweit verbreitet ist. Dem einzelnen User sind da eine Reihe Einstellungen/"Abstellungen" für seinen eigenen Account durchaus möglich.


    Im Gegensatz zu vielen anderen Communitys haben unsere gelisteten Angaben - Eintrittszeitpunkt, Postingmenge, irgendwie erzielte Punkte, Likemenge - keinelei Auswirkung: Das Überschreiten einer bestimmten Anzahl schaltet keine weiteren Bereiche frei oder erlaubt Zugänge etc. (Vorhandene Zählungen stimmen sogar teilweise nicht. Es wird nur nicht daran gearbeitet, weil es keine Relevanz hat).


    Bezüglich der Likes haben die Forenmitglieder vor einigen Jahren in offener Diskussion eine Entscheidung getroffen: Positive Likes sollen möglich sein. Negative Likes/Dislikes nicht. Damit soll Zustimmung und Unterstützung, Schulterschluss und Solidarität, aber auch Dank ausgedrückt werden. (Für etwaige Kritik steht einzig der Weg über die Diskussion offen.)


    Wenn das von Dir anders empfunden wird und so wie von Dir beschrieben, ist das weder von der Mehrheit der Community (da bin ich mir recht sicher) noch vom AEteam hier (da weiß ich es ...) beabsichtigt. Ziel des Forums ist eigentlich die Information, der offene Austausch, die ratgebende oder einfach schulterschließende Unterstützung, das "offene Ohr", sich Menschen in vergleichbarer Situation letztlich anonym einfach öffnen zu können.


    User einzustufen - zumal man sich nicht oder kaum kennt - ist nicht das Ziel des Forums.

    Was ist denn mit den Gründen, deretwegen du den Widerspruch eingelegt hast? Da ging es doch um viel Geld nach deiner Meinung/Berechnung.


    Wenn, wie du schreibst, der derzeitige Bescheid sieben Euro zu deinem Nachteil ausweist, kann eigentlich bei der Neuberechnung keine Verboeserung auftreten. Oder ist die Fehlberechnung zu deinem Vorteil derzeit und du hast die Begriffe verwechselt?

    Ohne die freiwillige Zustimmung der Verfahrensbeteiligten kann kein FamGericht einen Gutachter beauftragen, der den körperlichen wie psychischen Zustand der Eltern beurteilt. Und auf Mutmaßungen/Hörensage sollte das Gericht sich nicht stützen - spätestens in der nächsten Instanz würde der damit begründete Beschluss "einkassiert" werden.


    Entsprechend ist die Fragestellung des FamGerichts an Gutachter in der Regel nicht, wie es so naheliegend wäre: "Hat dieser Elternteil einen an der Waffel?" Sondern in der Regel eine Fragestellung, die Aufklärung darüber geben sollte, ob und wie das Leben des Kindes besser werden könnte als bisher (und, upps, dem Kind könnte es - warum auch immer - besser gehen, wenn es keinen Kontakt/mehr Kontakt/den Aufenthalt wechseln würde zu einer bestimmten Person) .


    Bestimmte psychische Probleme eines/beider Eltenteile stehen in FamGerichtsverfahren während der Verhandlung oft wie ein weißer Elefant im Raum, über den nicht gesprochen wird. Und das Gericht sucht nach belastbaren anderen Gründen als diesen Elefanten, um einen Beschluss herbeizuführen.


    Nichtdestotrotz wird in Schriftsätzen der Prozessbeteiligten gern das Thema aufgegriffen. Es ist ja nicht so, dass das Gericht damit nicht einen gewissen Eindruck bekommt - es darf es halt nur nicht zeigen bzw. als Basis für eine Entscheidung anführen.


    In dieser schwierigen Situation bewegt man sich in Familienrechtsauseinandersetzungen. Hat man das im Hinterkopf, sind Verhaltensweisen von Gericht, Jugendamt, Beistandschaft, Gutachter und (gegnerischen) Anwälten manchmal besser einzuordnen. Und einem selbst hilft es vielleicht, sich an den richtigen Stellen zu engagieren und/oder sich an anderen Stellen nicht aufzuregen.


    Oder um nochmals auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen: "Umgang mit psychisch kranker KM." Solange nicht eine Behörde/der eventuell behandelnde Arzt der Mutter die "Geschäftsfähigkeit" aberkennt, ist die Mutter im breiten Rahmen des Möglichen voll handlungsfähig. Ihr Verhalten mag einen stören, aber es kann nur bei nachweisbar rechtlichen Übertretungen sanktioniert werden. "Vorher"/bis dahin geht es einzig darum, wie ein Verhalten aufs Kind wirkt, Es muss ihm damit nicht gut gehen oder besser, sondern nachweisbar nicht schlechter.

    Da Tochterkind so lange schon "verfestigt" bei Dir lebt und das auch bereits Basis einer Umgangsvereinbarung ist, hast Du faktisch das ABR: Tochter lebt fest bei Dir. Mutter hat Umgang.

    Um das abzuändern, müsste die Mutter klagen. Egal, ob sie mehr Umgang, Wechselmodell oder das Kind ganz bei sich haben möchte - so ihr als Eltern euch nicht einig werdet (was eigentlich euer Job als Eltern/Sorgeberechtigte wäre: Euch über Ort und Inhalt des Lebens eureres Kindes einig zu werden).


    Deine starke Position: Der derzeitige Zustand bleibt, solange ihr Eltern euch nicht anders einigt oder ein Gericht eine Änderung herbeiführt. Da Dich im Moment letztlich nur "kleinere Dinge" stören, solltest, wie du es auch schreibst, keinesfalls du den Status Quo aufkündigen. Denn dadurch steht, wenn du Pech hast, auf einmal alles auf dem Prüfstand und nicht nur eine Teilsache - man weiß nie, welche Eigendynamik ein Gerichtsverfahren bekommt, welche Knoten ein Richter auf einmal beginnt aufzuknöpfen ...


    Gutachter: Wenn alles so offensichtlich wäre, würde ein Richter keinen Gutachter bestellen. Darum ist ein Gutachter in Familienrechtssachen (wo es nicht wie beim Autogutachter drum geht, ob der Rahmen verzogen ist oder nicht, sondern um eigentlich nicht messbare Dinge wie "Seelenzustand") immer eine Gratwanderung. Das liegt einmal daran, dass man selbst als Beteiligter Dinge nicht objektiv einschätzen kann. Zum anderen muss man aber auch wissen: Familienrechtsgutachten sind häufig eine "Massenabfertigung". Ich habe Gutachten erlebt, da waren die namen und das Alter der Kids schon falsch, die "Familiengeschichte" stimmte nicht. Ob dann die im Einzelgespräch notierten Kindermeinungen stimmten? Da kann man dann drüber grübeln. Und ob die Gutachterempfehlung am Ende begründet ist oder via Münzwurf entschieden, weiß man auch manchmal nicht. Unter den Gutachtern gibt es tolle, aber auch "spezielle". Man weiß aber nicht, was man bekommt. (Lies dich mal schlau über die Suchfunktion über "Gutachter", "Gutachten" und Co. Da bekommt man einen recht umfassenden Einblick ...)


    Recht hast du mit der Aussage, dass ein Gutachten zeitintensiv ist. Das bedeutet aber gleichzeitig: Über lange Zeit eine hohe "Familienbelastung" - für Vater, Mutter, Tochter. Und für das Umfeld. Du wirst lesen (müssen), was die Mutter dem Gutachter erzählt und dazu Stellung nehmen sollen. Umgekehrt auch. Und dann wieder. Und dann nochmals. Du wirst "Fehler" im Gutachten richtigstellen wollen (und müssen). Und die Mutter auch.

    Heilen oder verheilen kann in dieser Zeit sicherlich wenig.

    Lustig, so elf Jahre alte Threads zu lesen und zu sehen, was sich in den Zeiten so geändert hat.


    Alle (jetzt erwachsenen) Kids betreiben noch Sport und es ist ein Stück Lebensqualität für sie. (Das ist toll.) Bei einem Nachwuchs ziemlich unbekannt, wie und was, nur das. Zwei unorganisiert, manchmal im Fitnessstudio. Einer im Verein als Einzelathlet organisiert mit selbstorganisierter Teilnahme an Wettkämpfen, die manchmal Preisgelder einspielen.

    Einer langsam auslaufend im Leistungsbereich einer damals "wie-heißt-sie-gleich"-Sportart, die ich und andere mittlerweile aussprechen können ... Dafür nebenberuflich dort als Trainer unterwegs, der es mehrfach mit Einzelathleten und Mannschaften zum Deutschen Meister-Titel und auch zum Europameister gebracht hat (das - diesen Ehrgeiz, diese dazu notwendige Trainingsdisziplin, - hätte ich "dem Pubi" nie zugetraut).


    Teamsportarten, das ganz große Ding von Volleybap in seinem Sportlerleben, sind bei ihnen ziemlich out. Höchstens als Einzelsportler, dessen Ergebnis dann zu einer Mannschaftsleistung von Einzelkämpfern addiert wird. Und absolut gilt: Keine (von Dritten) festgelegte Trainingszeit, sondern immer selbstbestimmt und eigene Entscheidung.


    Vier von fünf haben im und durch den Sport bis heute anhaltende ganz entscheidende positive Prägungen für ihr Leben erfahren.

    Gibt es so wenige Umzugfirmen in Hannover ?

    Der Name wurde ja nicht erwähnt.

    Man beachte das Kleingedruckte in dem ersten Posting im Thread nach gut 12! Jahren: "Einmal editiert, zuletzt von campusmami (Vor 16 Stunden) aus folgendem Grund: Verlinkung entfernt —"


    Oder anders gesagt: Es gibt da so manche Möglichkeiten für Firmen/Versuche von Firmen, Eigenwerbung zu betreiben im Netz durch Postings oder Kommentare ...

    das hört sich jetzt entmutigend an @Volleybab

    und nun?

    Nicht klagen und auch keine Klage vorbereiten durch das Einfordern von Schriftstücken. Sondern mit Hilfe von JA, Schule etc. versuchen Strukturen zu schaffen, die "gut" fürs Kind sind.


    Um einen vom Gericht bereits angeordneten vierzehntägigen Umgang wegzubekommen, müsste viel passieren. Das hat beim ersten Verfahren nicht funktioniert. Es wäre wahrscheinlich jetzt nicht einfacher. Oder andersherum gesagt: Das Gericht würde vielleicht über einen Gutachter nachdenken. Das Ergebnis ist da unsicher, betrachtet man die bisherigen Abläufe.

    Ich befürchte, ein zur Verhandlung nicht erscheinendes Jugendamt hat sich nicht auf deiner Seite positioniert. Mag die Sachbearbeiterin da auch im persönlichen Gespräch einen anderen Eindruck erwecken.


    Eine Klassenlehrerin, die empfiehlt, das alleinige Sorgerechts einzuklagen, will selbst Ruhe - nur einen Elternteil als Ansprechpartner. Lösung fürs Kind, das Umgang mit beiden Eltern hat und nach dem Umgang schräg drauf ist, ist das alleinige Sorgerechts ja eher nicht.


    Wenn man "die Köpfe seiner Truppen" zählt in Familienrechtsauseinandersetzungen, muss man sehr vorsichtig sein. Die Profis wie JA und Schule, Therapeuten und, und, und halten sich oft raus oder formulieren mehrdeutig.

    Schlange stehen geht hier im Bürgerbüro nicht mehr. Nur über Terminvergabe. Mit Datum von heute frühestens am 11. November ... - Sei also glücklich, dass bei Euch noch nicht durchdigitalisiert ist ...

    Obwohl: Wenn voll durchdigitalisert, könnte man alles online abarbeiten. Das geht übrigens losgelöst vom örtlichen Bürgerbüro mit dem polizeilichen Führungszeugnis. Das kann online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden: https://www.fuehrungszeugnis.b…text=9265769961F95D266557

    Ich vermute mal, da holt es das Bürgerbüro auch her und nicht ganz schnell gleich aus den Akten neben dem Kohlekeller ... aber sicher darf man da wohl nicht sein.

    Vorteil beim BfJ: Die machen es voll digital und legen es in einen Briefkasten, den du /Tochterkind dort beantragen kann(st), wenn sie einen Perso Ausstellung nach 2017 hat. Aber wahrscheinlich ist es einfacher, jetzt alles in einem Aufwasch dem Bürgerbüroler auf den Schreibtisch zu kippen ...


    Ich wünsche gutes Gelingen! (weil Letzteres ist keine Selbstverständlichkeit, befürchte ich ...)