Schönen guten Abend
Mein Sohn hat vor kurzem ein Schreiben vom Jugendamt bekommen mit der Bitte um Vaterschaftsanerkennung.
Seine Ex-Freundin hat vor 13 Monaten einen Sohn zur Welt gebracht die Schwangerschaft meinem Sohn nicht verheimlicht jedoch ihm mitgeteilt dass er als Vater nicht in Frage käme da sie ihn betrogen hat mit zwei anderen Männern sie wollen mit ihm auch nichts mehr zu tun haben und selbst wenn er der Vater gewesen wäre sie ihn nie hätte als Vater angegeben
Die Vaterschaft ist zwischenzeitlich nachgewiesen welche Rechte haben wir nun
Die Ex-Freundin hat notgedrungen Kontakt aufgenommen um einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt zu vereinbaren um die Unterhaltsregelung zu klären kein Wort bezüglich Umgang oder Sorgerecht bzw überhaupt das Kind kennenzulernen
Wir hätten uns gefreut hätten wir in der Schwangerschaft und bei der Geburt und auch die ersten Lebensmonate bereits teilhaben dürfen jetzt fällt uns die ganze Situation nicht mehr ganz so einfach jedoch werden wir uns selbstverständlich darum bemühen eine Bindung zu dem Kind und zu der Mutter aufzubauen sind uns aber etwas unsicher dass sie uns die Möglichkeit gibt und haben keine Ahnung wie wir uns verhalten sollen
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Zuerst hier noch einmal Welcome.
Was du beschreibst, ist eine schwierige, aber regelmäßig anzutreffende Situation. Auf die Frage: "Welche Rechte haben wir nun?", muss man eine Doppelantwort geben. Und zwar in Bezug auf Deinen Sohn und in Bezug auf Dich als "Großelternteil".
Für Deinen Sohn besteht erst einmal die Pflicht, für finanziellen Unterhalt zu sorgen. Da ist er ja im Gespräch mit der Beistandschaft des Jugendamtes und der Mutter.
Dann hat er die Pflicht wie auch das Recht, Kontakt zum Kind aufzubauen. Das sollte aktiv von ihm ausgehen. Er sollte also die Mutter, vielleicht auch mit Beratung beim Jugendamt fragen, wie das denn auf gute Art und Weise möglich ist. Hier sind Lösungen hilfreich, die von der Mutter ohne große Belastung akzeptiert werden können (Belastungen, egal ob subjektiv oder objektiv vorhanden, fallen leider oft aufs Kind zurück). Wichtig ist, wissen wir auch aus Erfahrung hier im Forum, Angebote/Vorschläge offen zu formulieren und Vertrauen zu bilden. Vertrauen ist anscheinend von allen Seiten sehr wenig vorhanden, wenn man Dein Posting liest. Da scheinen sehr viel Vorbehalte und Misstrauen mitzuschwingen. Das ist eine furchtbar schlechte Basis für eine wohl 20jährige "Elternarbeit", die vor Deinem Sohn und der Mutter liegen. Sie werden sich arrangieren müssen. Ein gutes Arrangement zu finden, ist da hilfreich.
Deine "Rechte" sehen derzeit sehr mau aus. Das Recht auf Umgang haben Großeltern nur, wenn eine soziale Basis aufgebaut ist. Das ist sie derzeit nicht. Somit kann also rechtlich - ethisch mag es anders sein - nichts eingefordert werden. Erst wenn eine soziale Basis vorhanden ist, würde ein gewisser Rechtsanspruch auf einen Umgang bestehen. (in der Praxis wächst der aber, wenn der Sohn Umgang pflegt und ab und zu auch einmal mit Kind die Großeltern besucht.)
Ein ganz großes Problem für Alleinerziehende ist die Organisation des Alltags. Der Arbeit nachzugehen mit Kind ist in den ersten Jahren sehr schwierig. Wenn hier die Mutter an den Wochenenden Unterstützung sucht bei der 150 Kilometer wentfernt wohnenden Verwandtschaft, kann das ein Signal sein, dass sie Unterstützung braucht. Wenn man hier Vertrauen herstellt, dann könnte das für Kind und Mutter hilfreich sein. Dieses Vertrauen herzustellen, ist letztlich die Bringschuld des Vaters, die Bringschuld der Großeltern. Dabei wird es immer auch Rückschläge geben. Misstrauen hochkommen (weil da die Mutter ihr Kind schützen will und Ängste hat). Aber es ist ein lohnender Weg.
Ich wünsch Dir und Euch den Mut, den zu gehen!