Zitat
Original von Mazil
Wenn du zurzeit ALG-II empfängst, bist du vermutlich ohne Job? Dann könntest du ja auch einfach in die Nähe des Vaters ziehen, dann wäre das Problem aus der Welt. Oder steh ich auf der Leitung?
vielen Dank - warum zieht der Vater nicht in meine Nähe? Ist doch Humbug - was soll ich in NRW? Da ist mir die Luft zu dick, sorry für alle die, die da wohnen. Aber wer eine solche Behauptung aufstellt muß mit dieser Antwort leben.
Zu dem Sachverhalt. Es war bei der Scheidung kein Thema, über das Kind zu reden. Daher haben wir automatisch nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht. Dies beinhaltet in meinem Falle ein großzügiges Umgangsrecht, das aber nicht schriftlich festgehalten ist.
Ich habe mit meinem Anwalt (er ist Fachanwalt für Familien- und Strafrecht in Schwerin allerdings) telefoniert. Er meint, das Umgangsrecht und Sorgerecht vor dem Gericht tatsächlich zwei völlig verschiedene Dinge sind. Man kann Sorgerecht haben, ohne Umgangsrecht und umgekehrt. Denn wenn mein Ex-Mann mit dem Kind ins Ausland gehen würde (vorausgesetzt ich stimme zu, für ein Jahr oder so) dann hätte ich weiterhin Sorgerecht, aber Umgangsrecht würde sich schwer gestalten.
Somit könnten wir nur eine private Vereinbarung treffen, das das Kind beim Vater lebt, aber der Mutter ein unbefristetes und großzügiges Umgangsrecht innerhalb des Sorgerechts besitzt.
Das will ich aber nicht. Weil das mein Sorgerecht einschränkt. Wenn ich ihm zugestehe, das Léon bei ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann habe ich von hier aus kaum eine Handhabe und er zuviel Freiraum. Was den Jungen angeht, muß ich ihn kurz halten. Denn es besteht jederzeit die Möglichkeit für Léon, das er bei Mama wohnen kann. Nur mit uneingeschränktem Sorgerecht ist mir dies möglich.
Ich kann ihn holen wann immer ich will. Ab Sommer natürlich mit Berücksichtigung auf die Ferien, da er dann eingeschult wird. Und dieses Recht werde ich in keinem Maße einschränken. Dann spare ich lieber von dem bißchen, was ich hab für die Tickets und den Unterhalt, wenn er hier ist.
Ich wollte nur darauf hinaus, ob es andere Möglichkeiten gibt. Und zwar das anerkannt wird, das wir eine Bedarfsgemeinschaft auf Zeit sind während er hier ist und das mein Sorgerecht ebenso anerkannt wird wie das Umgangsrecht und ich somit vom Sozialamt die Fahrtkosten erstattet bekomme. Nur um die beiden Dinge geht es. Alles andere ist geklärt mit dem Sorgerecht.
Wo hole ich mir so einen Beratungsschein? Beim Gericht? Ich brauchte bisher keinen. Alle anwaltlichen Dinge wurden bei mir über PKH geklärt. Mein Anwalt würde mir für diesen Fall auch einen Kollegen aus Rostock benennen, da er nicht ständig herkommen kann und die Beratung nur am Telefon ist auch nicht zweckmäßig genug.
LG Danii