Beiträge von Toswea

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort.Dies hilft mir schonmal weiter. Wusste nicht wirklich, ob das Gericht auch Antragsschriften ablehnen kann. Die Stellungsnahme der Gegenseite bringt absolut nichts neues hervor. Habe natürlich Bedenken, dass sich das erneut wieder alles über Jahre hinzieht inkl. Gutachten usw., da ich auch unser Kind im Blick habe, welches nochmal so ein Verfahrensmarathon nicht ohne Folgen überstehen würde.


    Ich bin ja schonmal "beruhigt", dass die alten Verfahren mit einbezogen werden und jetzt am überlegen ob ich selbst dem Gericht antworte oder meinen Anwalt wieder "reaktiviere", welcher sich mit der gesamten Situation auskennt.


    Danke nochmal für die Antworten.

    Liebe Forumgemeinde



    ich hoffe ihr könnt mir zu folgenden Sachverhalt eventuell etwas helfen:



    Im März dieses Jahres wurde nach 5 Jahren ein Sorgerechtsverfahren und das parallel dazu laufende Umgangsverfahren beendet.


    Elternteil A wurde das Sorgerecht entzogen, was aber schon fast 2 Jahre her ist und der Umgang wurde gerichtlich geregelt. Beide Verfahren wurden vor dem AG und OLG geführt, der Sorgerechtsentzug wurde vom OLG bestätigt und das OLG regelte auch den Umgang. Ebenfalls wurde ein Sachverständigengutachten angefertigt, welches dem Elternteil A eine Kindeswohlgefährdung attestierte. Das Kind ist 8 Jahre alt.


    3 Wochen nach Beendigung des 5 jährigen Verfahrens stellt Elternteil A einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht, ohne das trifftige Gründe vorliegen, welcher mittlerweile Elternteil B vorliegt und dieser 14 Tage Zeit zum antworten hat, da sonst im einfachen Verfahren schriftlich entschieden wird. Elternteil A beantragte dazu erneut Verfahrenskostenhilfe wie in den vorangegangenen Verfahren.



    Meine Fragen sind:



    a.) Fängt jetzt wieder alles bei Null an oder werden die anderen Verfahren mit einbezogen ?


    b.) Müsste nicht eigentlich ein Abänderungsverfahren erfolgen anstatt einer neuen Klage ?


    c.) Kann das Gericht die erneute Klage nicht zulassen und z.b.auch die Verfahrenkostenhilfe ablehnen wegen Mutwilligkeit (da erst vor drei Wochen alles beendet wurde) ?


    d.) Was passiert wenn Elternteil B nicht antwortet, bekommt dann wirklich automatisch Elternteil A wieder das gemeinsame Sorgerecht (ohne Anhörung), obwohl es ihm schon gerichtlich entzogen wurde ?


    e.) Kann Elternteil B auch selbst dem Gericht antworten oder sollte dies lieber ein Anwalt tun? Was passiert, wenn Elternteil B geantwortet hat inkl. Gründe welche gegen das gemeinsame Sorgerecht sprechen, erfolgt dann automatisch ein mündlicher Erörterungstermin ?


    d.) Bekommt das AG automatisch die Entscheidungen vom OLG oder wissen Sie gar nicht wie das OLG nach der Beschwerde entschieden hat bzw.verbleiben die Akten nach dem endgültigem Verfahrensende beim OLG oder gehen diese an das AG zurück ?



    Ich danke euch für eventuelle Antworten und wünsche euch noch einen schönen Abend.


    Toswea