Die Zahlung soll quasi zum Ausgleich sein, wenn Jemand auf Grund der Pflege seine Stunden reduziert oder der Job komplett aufgibt und somit weniger Rentenpunkte erwirtschaften kann.
Wenn sie Pflegeperson über 30 Stunden arbeitet, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser Ausgleich nicht benötigt wird, weil man durch seine Arbeit genug Rentenpunkte erwirtschaftet.