Beiträge von Bennie

    letztendlich konnte mir aber keiner die Frage beantworten, wie die betreuungsanteile berechnet werden, wenn der eine nur bringt, und der andere nur abholt. Also ob derjenige der abholt, höhere betreuungsanteile am jeweiligen Tag hat oder nicht.

    Mir scheint, dass du von völlig falschen Voraussetzungen ausgehst. So funktioniert diese Rechnung nicht !

    Beim Wechselmodel wird davon ausgangen, dass (vereinfacht dargestellt) beide Elternteile gleiche Betreuungsanteile und gleiche Baraufwendungen tragen. Wenn sich die Eltern nicht einvernehmlich einigen können, dann kann man das Familiengericht einschalten. Dann wird auf Basis der bereinigten Nettoeinkünfte wie oben von mir beschrieben die Haftungsquote und letztendlich der jeweils fällige Barunterhalt ermittelt.

    Der Barunterhalt ist ein Anspruch des Kindes gegen die Eltern. Und deshalb wird damit das Außenverhältnis geregelt. Meist einigen sich die Eltern dann einvernehmlich auf eine Ausgleichszahlung. Das sind die 60 Euro, die die Anwältin deines Ex errechnet hat.

    Das Kindergeld geht übrigens auch in diese Rechnung ein. Und wenn du das Kindergeld in voller Höhe erhältst, dann würde der Kindesvater zusätzlich den auf ihn entfallenden Anteil an dich abtreten, das wären dann derzeit noch mal 102 Euro pro Monat, die du erhältst. Und auch vom "Sonderkindergeld" steht im die Hälfte zu.

    Nun machst du geltend, dass in eurem Fall dein Betreuungsanteil höher ist und dass du außerdem einen höheren Anteil an den Kosten für die Bekleidung trägst. Damit könnten Anprüche im Innenverhältnis entstehen. Und die könnte man dann notfalls sogar auch gerichtlich thematisieren.

    Aber: ich habe ja schon gesagt, dass das Wechselmodell auf dem EINVERNEHMEN basiert. Und wenn man sich wegen 50 Euro vor Gericht die Köppe einschlägt, dann ist das mit dem Einvernehmen schnell zu Ende. Und dann bleibt eigentlich nur noch das Residenzmodell. Einer betreut die Kinder und der andere zahlt Barunterhalt. Das ist übrigens der "Normalfall". Aber so wie ich das verstehe, wäre das für euch BEIDE keine gute Lösung.

    Ich habe das Gefühl, dass du mit der rechtlichen Problematik dieser Angelegenheit ein wenig überfordert bist. Du solltest dich an deinen Rechtsanwalt wenden und den fragen, welche einvernehmliche Regelung ihr der Gegenseite vorschlagen wollt. Denn wie eine faire Lösung aussehen könnte, das können wir hier im Forum nicht beurteilen, weil das von den Umständen eures Falles abhängt.

    Nur eins kann man ziemlich sicher vorhersagen: wenn eine Seite mit dem Kopf durch die Wand will, dann ist Schiffbruch vorprogrammiert. :)

    Na, das ist doch prima, dass ihr beiden das hinbekommen habt, euch auf das Wechselmodell zu verständigen. Das schaffen nicht alle getrennt lebenden Eltern ... und es liegt vor allem im Interesse des Kindes, dass das so bleibt.

    Man sollte also vorsichtig sein, dass man nicht leichtfertig "Porzellan" zerschlägt. Ein Rechtsstreit ist schnell losgetreten. Und hinterher bedauert man das möglicherweise.

    In den meisten Fällen werden Kinder nach dem Residenzmodell betreut ... das Kind lebt bei einem Elternteil, der andere Elternteil nimmt Umgang wahr und zahlt Barunterhalt.

    Beim paritätischen Modell (das ist das Wechselmodell) teilen sich die Eltern die Betreuung zu gleichen Teilen. Und damit muss auch der Barunterhalt aufgeteilt werden.

    Es sei angemerkt, dass das Paritätsmodell weitgehend vom EINVERNEHMEN der Eltern abhängt. Zwar gibt es einen richtungsweisenden Beschluss des BGH aus dem Jahr 2017 (Az. XII ZB 601/15) nach dem auf Antrag eines Elternteils unter bestimmten Umständen das Paritätsmodell erzwungen werden kann ... aber das ist immer noch eine seltene Ausnahme. Wenn die Eltern sich nicht einigen können, dann wird das i.a. so enden, dass einem Elternteil das ABR zugesprochen wird und der andere Elternteil wird barunterhaltspflichtig. Wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil sich nun trotzdem weiterhin an der Betreuung beteiligt, wird seine Barunterhaltspflicht dadurch nicht gemindert. Aber natürlich ist er jetzt zur Betreuung auch nicht mehr verpflichtet, sondern lediglich zum Umgang.

    Wenn die Eltern sich auf das Paritätsmodell verständigen, dann sollten sie auch den Barunterhalt einvernehmlich aufteilen. Denn warum sollte der Kindesvater bei hälftiger Betreuung den vollen Barunterhalt nach der DT zahlen !

    Allerdings so einfach ist das nicht, dass man jetzt einfach die Barunterhaltspflicht gegeneinander aufrechnet. Es ist zunächst der Barunterhaltsanspruch des Kindes gemäß der Summe der bereinigten Nettoeinkünfte der Eltern zu ermittelt und danach wird die jeweilige Haftungsquote der Eltern festgelegt. Wer mehr schuldet, muss dem anderen grundsätzlich die Hälfte ausgleichen ... Aber natürlich können sich die Parteien einvernehmlich auf andere Quotierungen einigen.

    Ob sich ein Gericht bei fehlendem Einvernehmen auf lange Diskussionen einlässt, da wäre ich mir nicht so sicher. Zum Teil wird man da möglicherweise juristisches Neuland betreten ... mit allen prozessualen Risiken.

    Meine Empfehlung: einigt euch EINVERNEHMLICH auf ein paritätisches Modell, bei dem im Interesse des Kindes die Betreuung zu gleichen Teilen und fair aufgeteilt wird ... und einigt euch darauf, ob ein gewisser Ausgleich des Barunterhalts angemessen ist, wenn Einkommen und Aufwendungen der beiden Elternteile stark voneinander abweichen sollten. Dann spart ihr Zeit, Geld und Nerven und das kommt letztendlich dem Kind zugute. :)

    Ich kann meine Stunden nicht weiter reduzieren. Selbst wenn muss trotzdem lange Dienste machen.


    Zu der Frage die Kinder zum Vater zu geben. Das möchten weder er noch ich und auch die Kinder nicht.

    Na ja, ich habe halt alle Szenarien aufgeführt. Und wenn dies in eurem Fall keine Option ist, dann ist das so.

    Er hat schon einige Termine kurzfristig abgesagt und zwar immer bei der Rückgabe der Kinder auf offener Straße und mit anschreien und teilweise beleidigen. Das war im vorangegangenen begleiteten Umgang auch schon so. Ich steh mit den Kindern vor der Tür und er erscheint einfach nicht.

    Das sieht mir dann sehr nach einer heftigen nachehelichen Auseinandersetzung aus. Und warum die Verhältnisse so kontrovers sind, das könnt nur ihr beide beantworten.

    Das sind halt die Auswirkungen von solchen unaufgearbeiteten Konflikten. Der Kindesvater will dir kräftig was reinwürgen ... und offensichtlich kann er dich auf diese Weise ganz ordentlich in Schwierigkeiten bringen.

    Rechtlich ist dazu zu sagen, dass der Kindesvater zwar zum Umgang verpflichtet ist aber eben auch krank werden "darf". Und in diesem Fall hat er dann auch keine weiteren Verpflichtungen. Ob der Infekt jetzt schwer oder leicht oder verhersehbar war, das ich halte ich für eine müßige Diskussion.

    Die Lösung des Problems liegt darin, dass ihr eure Beziehungsprobleme aufarbeitet. Und da gehe ich davon aus, das BEIDE Seiten ihre "Hausaufgaben" machen müssen. Vertragt euch ganz einfach - auch wenn es nur der Kinder zuliebe ist ... und dann wird das mit dem Umgang auch besser.

    jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet

    Also ich lese da nur etwas von der Pflicht zum UMGANG ... (diese Pflicht ist unbestritten) ... aber ich lese nichts von der Pflicht zur BETREUUNG. :)

    Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

    Und deshalb darf der Kindesvater nicht krank werden und muss sich andernfalls um eine Ersatzbetreuung kümmern ? Das halte ich offen gestanden auch für ein Gerücht. :)


    Aber im Hinblick darauf, dass es sich um ein neues Mitglied handelt, will ich das alles jetzt einfach mal so stehen lassen.


    Liebe Grüße

    Bennie

    Auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum.


    Gibt es irgendwelche Regelungen dazu?

    Leider nein ! Wie sollte denn so eine Regelung auch aussehen ?

    Die Kinder leben bei dir. Trotzdem sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet. Du erbringst deinen Teil der Verpflichtung, indem du Betreuungsunterhalt leistest. Der Kindesvater erfüllt seine Verpflichtung, indem er Barunterhalt leistet. Wer dabei die "besseren" Karten hat, darüber kann man geteilter Meinung sein. Aber so ist das vom Gesetzgeber geregelt.

    Der Umgang mit den Kindern ist etwas ganz anderes. Umgang mit dem Kindesvater ist insbesondere auch ein Recht Kinder, um den Kontakt zu BEIDEN Elternteilen zu pflegen. Der Umgang ist aber nicht dazu gedacht, die Kindesmutter bei ihrer Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Auch wenn dies in diesem Fall ein Nebeneffekt zu sein scheint.

    Wenn der Kindesvater krank ist, dann ist er krank. Und weil die Kindesmutter die Betreuung zu leisten hat, muss sie sich um Ersatz kümmern. So ist die Rechtslage.

    Was könnte man also tun ? Mir fallen drei mögliche Szenarien ein:

    Du könntest deinen Arbeitgeber ansprechen, wie man in solchen Fällen verfährt. Es gibt gewisse arbeitsrechtliche Regelungen, die hier greifen könnten. Aber das sollte man besser im Einvernehmen regeln.

    Oder du könntest die Umgangstermine komplett auf die Wochenenden verlagern und deine Arbeitszeiten so anpassen bzw. reduzieren, dass du unter der Woche immer genügend Zeit hast, die Kinder zu betreuen.

    Oder ihr tauscht die Rollen. Die Kinder leben beim Vater, du zahlst Unterhalt und der Kindesvater leistet Betreuungsunterhalt.

    Na, mir scheint, dass meine Beiträge überraschenderweise doch sehr zahlreich gelesen werden. ZWÖLF Antworten ! Ich bin gerührt. Danke für eure immense Aufmerksamkeit und Wertschätzung.

    Aber irgendwie ist das dann schon tödlich langweilig, wenn auch der letzte Hamster kundgetan hat, dass der Bennie aus dem Forum verbannt werden sollte ... Deswegen ein paar gut gemeinte Anmerkungen eines denkenden Menschen:

    Es dürfte sicher nicht jedem leicht fallen, zwischen der Figur "Bennie" und dem Schreibenden dahinter zu unterscheiden. Dazu ist "Bennie" einfach zu nahe dran am verhassten Ex. Das erklärt, warum dem "Bennie" solch geballte Aversion entgegenschlägt. Wenn es nicht gelingt, mit dem Gegner auf der gleichen intellektuellen Augenhöhe zu diskutieren, dann wird halt das Visier herunter geklappt ... und losgeschlagen ! Da ist man dann keinem vernünftigen Argument mehr zugänglich. So lief das auch mit dem Ex ! Und genau das ist die Ursache für so viele erbitterte nacheheliche Auseinandersetzungen. Diese Verhaltensmuster kann man an den Beiträgen hier im Forum sehr schön sichtbar machen. Da projizieren einige ganz offensichtlich ihre persönliche Problematik mit dem Ex auf den "Bennie" und verhalten sich entsprechend. Das geschieht geradezu reflexartig ! Danke also für diese eindrucksvolle Demonstration der verhaltenspsychologischen Strukturen ! :)

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann scheint ihr hier im Forum ja recht große Erfahrung mit dem Ausgrenzen von Leuten zu haben. Das erinnert mich an die Psychologie von Sekten: die bilden auch eine enge, verschworene Gemeinde und unterteilen in "innen" und "außen" ... Wer dazu gehört ist ein guter Mensch und alle anderen, die sich der vorgeschriebenen Ideologie widersetzen, die sich erdreisten anderslautende Meinungen zu vertreten, sind böse und werden verteufelt. Bis hin zu den Scheiterhaufen des Mittelalters ... Da hab ich ja noch mal Glück gehabt ! :)

    Dabei kann ich durchaus auch sehr charmant sein. Denkt euch nur, ab und zu lade ich ein hübsches Mädel zum Sushi Essen ein, in ein nettes japanisches Restaurant ... natürlich nicht zu viele Sushi, sonst wird sie zu dick. Aber ansonsten bin ich ein sehr amüsanter und unterhaltsamer Gesprächspartner. :)

    Ganz im Gegensatz zu einigen Forumsmitgliedern, die hier nun schon zum x-ten Mal dumpfe Beiträge einstellen, dass der Bennie ein Troll sei, dass man ihn auf die Liste der A***löcher setzen sollte, dass er auf der Stelle rausgeschmissen gehört ... und was weiß ich noch ! Das ist langweilig und wenig geistreich. Angesichts von Postings wie "Chips" und "Cola" frage ich mich dann schon, ob ich bei aller Bescheidenheit möglicherweise dem einen oder anderen vielleicht nicht doch ein ganz klein wenig intellektuell überlegen sein könnte. Denkende Menschen verzeihen viel ... nur eins nicht, wenn jemand langweilig ist.

    Also ... auch wenn ihr nicht immer meine Ansichten teilt, versucht halt ein bissl sachlicher zu argumentieren. Was soll denn sonst der "Bennie" von euch denken !

    Liebe Grüße
    Euer
    Bennie

    Und ja, ich werde das auch weiter so sagen.

    Ganz schön pathetisch ! :)



    Denn ich finde es nicht lustig, wenn im Forum hier verbreitet wird, der Titel für den Unterhalt, den ich Zuhause liegen habe, sei mutmaßlich wertlos. Wenn der Unterhaltspflichtige den nicht bedient (oder nur 10 Euro überweist), dann solle ich das gefälligst schlucken und stillschweigend akzeptieren.

    Volleybap, netter Versuch. Wo steht das denn? Rhetorisch ist das eine uralte und ziemlich plumpe Masche: den Leuten einfach Worte in den Mund zu legen, die sie nie gesagt haben ! Um dann daraus Kapital zu schlagen. Mit solchem Firlefanz wirst du allerdings allenfalls "einfache Gemüter" beeindrucken. Denkende Menschen wirst du damit nicht mal hinter dem Ofen hervor locken können. Eine ziemlich beschämende Vorstellung von jemandem, der als "Moderator" hier mitdiskutiert. :)

    Deine Ausführungen sind recht weitschweifig, allerdings ohne Substanz und schon gar nicht stichhaltig ... Das Ganze dient wohl eher dazu, deine unhaltbaren Positionen ohne Gesichtsverlust irgendwie über die Runden zu retten. Aber wenn man sich öffentlich exponiert, dann sollte man besser solidere Standpunkte vertreten. Sonst kann man leicht sehr dröge aussehen. :)


    Und Bennie und Vollbio: Ich lasse mich gern von Argumenten überzeugen ... Aber dann müssen auch Fakten kommen.

    Spaßvogel. Niemand kann hier Fakten zum Fall beisteuern. Das könnte allein die Fragestellerin, der das Urteil vorliegt ! Vielleicht solltest du die Dinge doch besser erst durchdenken, bevor du so etwas hier einstellst !

    Halten wir das doch mal fest: Du hast dich mit einem anmaßenden und rechtlich unhaltbaren Posting weit aus dem Fenster gelehnt ! Und ich habe dich daraufhin recht erfolgreich vom Sockel geholt. Der Lack ist ab ! :)

    Ich würde an deiner Stelle das Gezeter jetzt einfach einstellen. Ich weiß, als vermeintlicher Platzhirsch ist das nicht ganz so einfach zu ertragen. Aber so richtig besser wird das mit viel Palaver ja auch nicht mehr.

    Liebe Grüße
    Bennie

    Volleybap, immer hübsch sachlich bleiben ! :)

    Du hast die Entscheidung des Familiengerichts als "schräg" diskreditiert, ohne das Urteil auch nur gesehen zu haben und ohne den geringsten BELEG für deine Behauptung geben zu können. Das beweist eine gewisse Respektlosigkeit vor der Entscheidung eines deutschen Gerichts.

    Du hast den Anwalt der Fragestellerin gerügt, weil er gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel eingelegt hat. Das halte ich für ganz schön anmaßend. Denn der Anwalt kennt den Fall vermutlich tausendmal besser als du.

    Und weil du das Urteil nicht gelesen hast und somit die genauen Umstände gar nicht kennen kannst, triffst du einfach eine ganze Reihe von Annahmen, die sie sich bei näherer Betrachtung allesamt als haltlos erweisen. Deine Argumentation bricht zusammen wie ein Kartenhaus.

    Ich bin glücklich darüber, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo es vor Gericht "ordentlich" zugeht. Und so bin ich der Meinung, dass ein solch grob fehlerhafter Beitrag nicht einfach unwidersprochen stehen bleiben darf. Aus diesem Grund hab ich dein Posting nach Strich und Faden auseinander genommen. Vor allem deshalb, weil du hier als Administrator auftrittst und dadurch dein Posting eine "Wichtigkeit" erhält, die in krassem Widerspruch zur mangelhaften Substanz steht. Erfreulicherweise haben meine Vorhaltungen ja auch ganz offensichtlich "gesessen" ! :)

    Ich vermute mal, dass dir im Forum selten widersprochen wird. Das bist du nicht gewohnt. Jedenfalls begegnest du meiner durchaus berechtigten Kritik vollkommen unsachlich und überaus emotional. Anderslautende Meinungen sind hier im Forum wohl nicht so recht willkommen. Man möchte anscheinend lieber unter sich bleiben. :)

    Wenn du mit meiner Kritik nicht klar kommst, dann möchte ich anregen, dass die Fragestellerin, deinen geschätzten Beitrag einfach an ihren Anwalt und den Richter am Familiengericht weiterleitet. Mal sehen, was diese beiden Herren dir zurück schreiben werden ... und ob du die dann in Folge auch als "Rüpel" diffamieren wirst ... :)

    Liebe Grüße
    Bennie

    Das Urteil ist und bleibt schräg.

    Hast du denn das Urteil gelesen? Weiß du welche Berechnungsgrundlage herangezogen wurde ? Weißt du wie die Entscheidungen im Einzelnen begründet wurden ?

    Also ohne Detailkenntnis sollte man sich mit solchen Einschätzungen vielleicht besser ein wenig zurück halten. Denn schließlich hat die Verfahrensdauer rund 1 Jahr betragen, da sind die Verhältnisse eingehend behandelt worden. Und ob du jetzt unbedingt mehr Sachkenntnis hast als der Richter, das lasse ich mal dahin gestellt sein.

    Du könntest sofort jetzt eine Neuberechnung verlangen, weil du weisst, dass er jetzt wieder Vollgehalt bezieht und das in den kommenden monaten. Dann muss das Gericht zwingend das zu erwartende Gehalt zugrunde legen.

    Ach so ist das. Wenn die Kindesmutter nach Abschluss der Titulierung meint, dass da etwas vergessen worden ist, dann dann kann sie eine "Neuberechnung" verlangen.

    Das Einkommen des Kindesvaters dürfte sehr genau unter die Lupe genommen worden sein. Und ein Anspruch auf "Neuberechnung" besteht schon gar nicht. Die Kindesmutter kann nach Rechtskraft der Titulierung allenfalls ihrerseits Änderungsklage erheben. Und wenn sie das etwa 14 Tage nach Eintritt der Rechtskraft tut, dann dürftest du wissen, dass diese Klage aller Wahrscheinlichkeit nach kostenpflichtig abgewiesen werden wird.

    Und wenn Du/Dein Anwalt nachweisen können, dass Ex der Aufforderung zur Gehaltsvorlage nicht nachgekommen ist, hätte dein Anwalt den Antrag stellen sollen und müssen, dass die Gerichtskosten voll vom Vater übernommen werden müssen.

    Also so einen Quatsch mit Soße liest man selten ! Wenn der Kindesvater sein Einkommen nicht freiwillig offen gelegt hätte, dann hätte der Anwalt der Kindesmutter in dem Verfahren die Unterhaltsauskunft gerichtich einfordern können, etwa im Rahmen einer Stufenklage. Aber vermutlich hat der Kindesvater sein Einkommen ohnehin offen gelegt !

    Warum das umgekehrt gelaufen ist, du die mehrheitlichen Kosten aufbringen sollst, obwohl der vater in der Bringschuld ist - das lässt sich mit den gelieferten Fakten schlicht nicht rechtskonform erläutern.

    Ehrlich ? Also eigentlich ist das schon klar. Die Kindesmutter hat versucht den VOLLEN Unterhaltsbetrag einzutreiben. Und allein schon deshalb ist konkludent davon auszugehen, dass sie sich der Herabsetzung des Unterhalts widersetzt. Und damit sind ihr die Kosten aufzuerlegen.

    Was sagt denn der Anwalt dazu? Der muss doch gerade ganz laut "Revision" schreien?!

    Und weil er das eben nicht tut, ist m.E. davon auszugehen, dass alles schon seine Ordnung hat. Oder hältst du den Anwalt ebenso wie den Richter für einen Idioten ! :)


    Im Übrigen hast du wieder einmal "vergessen" auf das KOSTENRISIKO einer Revision hinzuweisen. Na, macht ja nix, sind ja nicht deine Kosten. :)

    Von einem Moderator sollte man deutlich mehr Sorgrfalt erwarten ! Man kann nur hoffen, dass die Fragestellerin sich doch besser anwaltlich beraten lässt ! Was sie m.E. von Anfang an hätte tun sollen ! :)

    Über die Anwalts- und Gerichtskosten ärgere ich mich auch

    Darüber hätte ich mich auch geärgert ! Vor allem deshalb, weil man das hätte vermeiden können. Klar verstehe ich, dass es dauert bis eine Pfändung durch geht und dass man nicht von Luft und Liebe leben kann. Trotzdem hätte man das deutlich besser regeln können.

    Ich hätte dir damals geraten, zu versuchen zu verstehen, WARUM dein Ex eine solche Wut hat, dass er den Unterhalt auf 10 Euro kürzt, ohne sich über die Rechtslage ordentlich zu informieren. Denn damit hat er sich ins Unrecht gesetzt. Wenn du das näher hinterfragt hättest, warum er so einen Blödsinn macht und was DU dazu beigetragen hast, dann hätte man mit dem Mann vielleicht vernünftig reden können. Der Mann verdient rund 5.000 Euro netto, der ist doch kein Tölpel. WAS um alles in der Welt bringt so einen Mann dazu, sich zu verkriechen ! Und mit VERNÜNFTIGEN Vorschlägen hatte man deinen Ex nicht nur unterm Sofa hervorlocken können, sondern sich auch später im Unterhaltsverfahren deutlich besser präsentiert.

    Also, m.E. hast du an dem unglücklichen Verlauf der Angelegenheit durchaus Anteil. Genauso wie dein Ex da nicht unschuldig dran ist. Du hast Lehrgeld gezahlt. Und damit sollten wir das bewenden lassen, denn das Geld ist futsch und ihr seht es nie wieder. Das ist jetzt Schnee von gestern, also vergessen wir das Ganze einfach.

    Wenn die beiden Kinder (bald) volljährig sind, dann sollten meine Befürchtungen hinsichtlich eines neuen Kriegsschauplatzes erfreulicherweise unbegründet sein. Dann sieh halt zu, dass du und dein Ex jetzt auf die letzen Meter jeden weiteren Schlagabtausch vermeiden. Leben und leben lassen ...

    Und das nächste Mal, wenn du in die Situation kommst, wo es darum geht Forderungen einzutreiben, dann erinnerst du dich daran, was ich dir zum Thema Zwangsvollstreckung erzählt habe ... :)

    Wenn ich deinen Nick richtig interpretiere, dann bist du hier im Forum seit rund 8 Jahren aktiv. Und du holst dir regelmäßig Rat und Bestätigung ...

    Und jetzt frage ich mal, was sich daraus für den Umgang des Kindes mit seinem Vater ergeben hat ?

    Wenn ich das richtig interpretiere, so gut wie nichts. Ein paar Versuche, die abgebrochen wurden ! Das war es. Die Grundhaltung ist: der Kindesvater ist ein abgrundböser Mensch ... und die Kindesmutter ist ein Engel. Und das wird dir hier regelmäßig bestätigt. Darum läuft das alles auch so gut.

    Natürlich macht das keinen Sinn zu versuchen, die Vergangenheit aufzuarbeiten. Das Gestrüpp ist viel zu dicht. Ich möchte meine Einschätzung deshalb allein an den jüngsten Ereignissen fest machen. Ich nenne das mal das "Postkartenspiel".

    Nach drei Jahren meldet sich der Kindesvater zurück und möchte den Kontakt zu seinem Kind wieder aufnehmen. Ist das Böswilligkeit ? Möglich ... aber ich halte es eher für wahrscheinlich, dass der Mann sich an seine Verantwortung erinnert hat ... denn sonst hätte er einfach weiter "untergetaucht" bleiben können.

    Deine Reaktion ist recht abweisend. Da wird mit dem Jugendamt zusammen eine Postkartenaktion vereinbart, die rechtlich gesehen mehr als dubios ist.

    Der Mann lässt sich darauf ein und schreibt eine Postkarte. Ist jetzt alles in Ordnung ? NEIN !

    Das Kind will nicht antworten. Und spätestens hier geht mir der Hut hoch !

    Du hast das Kind zum Kontakt mit seinem Vater ANZUHALTEN ! Stattdessen überträgst du deine Animositäten. Das Kind weiß ganz genau was vom ihm erwartet wird und verhält sich entsprechen. Du bist nicht in der Lage deine eigene Befindlichkeit von den Bedürfnissen des Kindes zu trennen. Diese Rumheulerei hier im Forum ist mehr als nur SCHEINHEILG !

    Ich sage es ganz offen: der KINDESVATER hat sich möglicherweise viel zu schulden kommen lassen. Das will ich gar nicht abstreiten oder beschönigen. Aber DU hast nach meinem Eindruck aufgrund deiner Posts ebenfalls ganz erheblichen Anteil an der Situation.

    Zitat:

    "Zumal er sich ja mit seinen Freunden (4 Kids) zum spielen trifft, würde der Vater hier ggf nicht mehr ins Gewicht fallen."

    Also ich hoffe zu deinem Vorteil jetzt mal sehr, dass ich das nicht ganz richtig verstanden habe. Das Kind trifft sich mit vier Freunden und deshalb braucht es keinen Kontakt mehr zum Kindesvater ?????

    Wenn das so wäre, dann würde dies ab sofort in der Sammlung meiner Fallstudien einen Spitzenplatz einnehmen. Manche Dinge sind eben so abstrus, dass selbst ich mir das nicht ausdenken könnte !

    Wie wäre es, wenn du dein eigenes Verhalten - vor allem die Sache mit dem ständigen Palaver hier im Forum - mal kritisch hinterfragen würdest ? Wie wäre es, wenn du mal darüber nachdenkst, wie wichtig der Kontakt des Kindes zum eigenen Vater ist ? Der Mann hat doch jetzt beständig Interesse an seinem Kind bewiesen ! Wie wäre es, wenn du deine Aversion gegen den Kindesvater zwar akzeptierst ... aber begreifst, dass es deinem Kind schadet, wenn es ohne Vater aufwächst ...

    Na ja ... es ist halt viel bequemer einfach so weiter zu machen und sich hier im Forum von einer sehr speziellen Gemeinde die Bestätigung für das eigene Verhalten regelmäßig abzuholen. Und jeder, der da nicht begeistert "Hurra" ruft ist ein Troll und Dummkopf obendrein.

    In fünf Jahren ist die Sache gegessen ... dann ist das Kind ohne Vaterfigur aufgewachsen ... so liegen die Dinge ...


    Monsterkrümel hat dann wohl eher selbst Probleme mit dem Lesen. Ich habe geschrieben "Den Betrag hat er dann einseitig AUF 10 Euro gekürzt.". Und nicht UM 10 Euro. Ohne jetzt diese semantische Diskussion vertiefen zu wollen. :)

    Und Vollbio sollte verstehen, dass es mit "hatespeech" nichts zu tun, wenn ich FAKTEN darlege.

    In dem Thread hat niemand, nicht einmal der mitdiskutierende Moderator, die Fragestellerin auf das KOSTENRISIKO einer Pfändung hingewiesen ! Das halte ich für ganz und gar nicht in Ordnung. Oder trägt jetzt das Forum die finanziellen Einbußen der Fragestellerin ?

    Und zweitens war es schlicht und ergreifend nicht angemessen den VOLLEN Unterhaltsbetrag zu pfänden, weil sich die Anspruchslage ganz offensichtlich massiv geändert hatte.

    Auch wenn es nicht jedem hier gefällt: Ein Unterhaltstitel dient dazu, den fälligen Unterhalt zu sichern. Aber er dient nicht dazu, den Ex über Gebühr zu schädigen. Da haben dann auch Familienrichter ein wachsames Auge, wie man am vorliegenden Beschluss erkennen kann.

    Der Rat, den Kindesvater zu pfänden, war der dümmstmögliche Rat, den man der Fragestellerin in dieser Situation geben konnte ! Es sei angemerkt, dass der Kindesvater durch die Gehaltspfändung seinen Job hätte verlieren können. Denn der Personalabteilung entsteht dadurch bei der Gehaltsabrechnung erheblicher Mehraufwand und sie trägt große Risiken. Und deshalb trennen sich viele Firmen in solchen Fällen dann durchaus von Mitarbeitern. Und dann hat man die Kuh geschlachtet, die man eigentlich melken wollte. Die Fragestellerin sollte froh sein, dass es in ihren Fall NICHT dazu gekommen ist.

    Klüger wäre es gewesen, der einseitigen Kürzung der Unterhaltszahlung zu wiedersprechen und dann erst mal abzuwarten, statt den Kindesvater mit der Nase drauf zu stoßen, dass er den Titel abändern muss. So würde das ein Anwalt regeln, der etwas von der Sache versteht. Eine Pfändung wird erst das LETZTE Mittel der Wahl sein, wenn man alle anderen Optionen ausgereizt hat. :)

    Aber an Tatsachen sind die drei Teilnehmer, die mir hier geantwortet haben, wohl nicht so recht interessiert. Wenn Sachargumente und Sachkenntnis fehlen, dann behilft man sich halt und beschimpft den Schreibenden als TROLL, den man RAUSSCHEISSEN muss. Und da ist dann eine Diskussion auf Augenhöhe eben nicht mehr möglich.

    Also, so wie ich das sehe, schließt du mit dem KFO eine Vereinbarung zur Behandlung deiner Tochter ab. Damit bist du dem KFO gegenüber haftbar und musst seine Rechnung bezahlen.

    Eine Lösung wäre es, die Kindesmutter dazu zu bewegen, den Vertrag abzuschließen. Dann wäre sie haftbar. Oder aber versuchen, ob sie die Rechnungen bezahlt. Aber diese Möglichkeiten erwähne ich eigentlich nur aus humoristischen Gründen. :)

    Das Kind ist bei der Kindesmutter versichert. Damit hat die KM nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung Anspruch auf 20% Erstattung der Kosten von der Krankenkasse. Aber auch nur dann, wenn du ihr die bezahlten Rechnungen überlässt. Sonst kriegt sie nix. Du allerdings auch nicht. Diese Lösung bevorzugt die Krankenkasse. :)

    Wenn die Kindesmutter deine Belege einreicht, die Erstattung geltend macht und nicht an dich weiterleitet, dann könntest du sie etwa mit dem Argument der ungerechtfertigten Bereicherung im Innenverhältnis verklagen. So wie es dir dein Rechtsanwalt schon erklärt hat. Aber nach deiner Einschätzung dürfte das aussichtslos sein. Und auch ich würde wegen der paar Euronen kein so großes Fass aufmachen wollen ... insbesondere wegen der zu erwarteten "Turbulenzen" mit der Kindesmutter ...

    Du könntest versuchen, mit der Kindesmutter zu verhandeln: du stimmst der Behandlung beim KFO nur zu, unter der Bedingung, dass die Kindesmutter gegenüber der Krankenkasse die unwiderrufliche Abtretung der diesbezüglichen Erstattungsansprüche an dich erklärt. Ob die Frau dazu bereit ist, so einen Wisch zu unterzeichnen, kann ich allerdings nicht sagen ... :)

    Ansonsten bleibt m.E. nix anderes übrig als dem Kind zuliebe die Behandlung zu bezahlen und die Erstattung notfalls abzuschreiben. Das ist halt rechtlich eine sehr vertrackte Gemengelage. Aber die 20% betreffen ja ohnehin nur die erstattungsfähigen Aufwendungen ... so viel ist das ja nun auch wieder nicht ! Und deine Tochter braucht ordentliche Zähne, damit sie später mal einen ordentlichen Mann findet .... :)

    Da hat der Rechtsstreit sich ja gelohnt.

    So ist das eben, wenn man einen nachehelichen Krieg führt.

    Der Kindesvater hatte für drei Kinder nach Stufe 7 der DT Kindesunterhalt bezahlt, das dürften je nach Alter der Kinder einen Zahlbetrag um die 1.000 Euro pro Monat ergeben haben.

    Den Betrag hat er dann einseitig auf 10 Euro gekürzt. Natürlich war das eine Provokation. Da stimme ich den Schreibenden vollumfänglich zu. Nur stelle ich halt eine weitere Frage: WARUM hat er das gemacht ? Weil er ein abgrundtief schlechter Mensch ist (mit dem die Fragestellerin ja trotzdem drei Kinder gezeugt hat) ? Oder weil die beiden sich halt wie die Kesselflicker gestritten haben ... und der Kindesvater mehr als erpicht darauf war, seiner Ex endlich mal kräftig eins reinzuwürgen. Wie auch immer es sich verhält, das mit dem Unterhalt war dreist und und nicht gerade klug.

    Und die Reaktion darauf kam prompt: nachdem dieses Forum die Frau noch richtig aufgehetzt hat, erfolgte postwendend die Zwangsvollstreckung. Und das war dann ebenfalls eine Provokation und auch nicht gerade klug. Denn ganz offensichtlich war durch die Geburt des neuen Kindes die Anspruchslage gravierend gesunken. Und damit war der Unterhalt neu zu berechnen.

    Man hätte also durchaus erst einmal miteinander SPRECHEN können und notfalls auf die Möglichkeit der Zwangvollstreckung HINWEISEN können, statt den Gerichtsvollzieher gleich zu beauftragen.

    Der Kindesmutter musste klar sein, dass der Unterhalt anzupassen ist. Und wenn sie sich dem widersetzt hat, dann geht der Kostenbeschluss des Gerichts m.E. schon in Ordnung.

    Jetzt ist der Unterhalt neu austituliert und beide Seiten haben rund ein Jahr lang völlig unnötig Zeit vergeudet und Nerven strapaziert. Und außerdem haben beide Parteien kräftig draufgezahlt. Ich persönlich finde so einen Hahnenkampf recht spaßig ... allerdings hört auch für mich der Spaß auf, wenn dadurch weniger Geld für die Kinder verfügbar ist. So geht das, wenn man den Verstand ausschaltet und sich gegenseitig die Köppe einschlägt.

    Und nun ?

    Jetzt bleibt nur noch verbrannte Erde zurück. Die Streitereien haben gerade erst richtig begonnen. Und ratet mal, wo jetzt der nächste Kriegsschauplatz eröffnet werden könnte. Ich hab da schon so eine Idee ... :)

    § 1626ff BGB, im FamG sowie in den zu den Paragrafen ergangenen OLG-Beschlüssen.

    Na, so präzise kriegt man selten Rechtsquellen benannt. Hier im Forum mag das gewaltig beeindrucken ... aber bei Juristen wirst du da allenfalls Heiterkeit auslösen. :)

    Dann gehen wir das mal im Einzelnen durch:

    § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze

    ...

    (3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. ...

    Jetzt wird folgendes behauptet:

    Als Kindesmutter hat sie (erst) dann positiv fördernd zu unterstützen, wenn das Ergebnis auf einen Umgang hinausläuft. Das kommt aber erst, wenn vorher der Vater "liefert".

    Wo werden denn die Regeln definiert, WAS und WIE und WANN der Kindesvater zu "liefern" hat ?

    Und wie stellt die Kindesmutter fest, dass der Kindesvater NICHT "geliefert" hat ?

    Und wenn sie das festgestellt hat, dann darf sie umgehend bestimmen, dass sie den Umgang fortan nicht mehr fördert. Das würde ich einen Freibrief zur Umgangsvereitelung nennen.

    Ich weiß jetzt nicht wie weit § 1626 ff. bei dir läuft ... aber das muss schon sehr weit sein. Denn mir ist im BGB bisher nichts diesbezügliches aufgefallen. Und ich denke auch nicht, dass das irgendwo steht. :)

    Natürlich kann der Umgang eingeschränkt oder gänzlich verwehrt werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Aber das kann nur ein Familiengericht beschließen. Selbst das Jugendamt kann zwar bei Gefahr im Verzug einschreiten, muss die getroffene Massnahme aber umgehend vom Familiengericht absegnen lassen.

    Und jetzt soll es irgendwo Hinweise geben, dass die Kindesmutter, wenn sie den Eindruck gewonnen hat, dass der Kindesvater nicht "liefert", dann einfach den Umgang boykottieren darf ? Das müssen schon sehr spezielle Hinweise sein, wenn ich das mal so lax anmerken darf.

    Also, ich halte das für ein ausgesprochenes Gerücht ! Und wenn eine Kindersmutter diesem Rat nachkommt, dann könnte ihr der Familienrichter im dümmsten Fall etwas ganz anderes erzählen.

    Wenn wir denn schon über die Rechtslage diskutieren.

    Warum bei solchen Fällen nicht einfach mal vom Kind ausgehen?

    Genau das ist ja auch gewünscht. Die Interessen des Kindes stehen im Vordergrund. Und ein Familierichter, wird das Kind in den meisten Fällen deshalb anhören, um herauszufinden, welche Bedürfnisse das Kind hat.


    Das Kind soll ja nun auch entscheiden, ob es sein Recht ausüben will, sofern denn der Vater sein Recht ausüben will.

    Ja, das ist eine tolle Idee. Das Kind soll selbst entscheiden. Nur wird dabei übersehen, dass das Kind MINDERJÄHRIG ist und deswegen mangels Geschäftsfähigkeit eine solch weitreichende Entscheidung gar nicht treffen kann. So ist die Rechtslage ... um das wieder einmal in Erinnerung zu bringen.

    Die Belange des Kindes sind ein hohes Gut. Und darüber wird im Zweifel ein Familienrichter befinden. Und das ist ja auch gut so.

    Als Kindesmutter hat sie (erst) dann positiv fördernd zu unterstützen, wenn das Ergebnis auf einen Umgang hinausläuft. Das kommt aber erst, wenn vorher der Vater "liefert".

    Ach so. Und wo steht das im BGB ?

    Würdest du die Mutter, nach 3 Jahren ohne Kontakt sofort ohne Vorbehalt wieder mit offenen Armen empfangen?

    Das würde mir vermutlich auch nicht gefallen, da hast du schon Recht.

    Nur darum geht es nicht. Das Kind hat einen Anspruch auf Umgang mit seinem Vater. Und dieser Anspruch ist unabdingbar. Aber hier wird so getan, als ob der Kindesvater seinen Anspruch verwirkt hätte und nun durch "Postkartenschreiben" sein Wohlverhalten erst mal "beweisen" müsse. Wo steht das denn im BGB ? Mir scheint hier machen sich Leute ihre eigenen Gesetze.

    Der Kindesvater hat seine Pflicht zum regelmäßigen Umgang mit seinem Kind schuldhaft verletzt. Und das ist nicht in Ordnung. Das steht außer Frage.

    Aber die Kindesmutter hat den Umgang aktiv zu fördern. Und das tut sie - jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt - nicht rückhaltlos. Und das ist eben auch nicht in Ordnung. In Familienangelegenheiten gibt es halt kein schwarz-weiß. Sondern da haben meist beide Seiten ihren Anteil.

    Außenstehende neigen dazu, sehr schnell und völlig einseitig Partei zu ergreifen. Und das ist dann für eine vernünftige Lösungsfindung in derart komplexen Fällen auch nicht unbedingt förderlich.

    Angeraten wäre es hier, möglichst rasch eine einvernehmliche Umgangsregelung auszuhandeln - etwa zusammen mit einem Mediator des Jugendamts. Auch wenn die Eltern noch so große Animositäten gegeneinander hegen. Da hat die eigene Verletzheit zurück zu stehen. In Ansätzen wird das ja auch versucht - aber die Forderung nach Postkartenschreiberei ist dabei eben eher kontraproduktiv.

    Letzten Endes wird man sich spätestens dann die Köppe einschlagen, wenn der Kindesvater das Umgangsrecht gerichtlich einfordert. Dieses Recht steht ihm nämlich zu. Auch das wurde ja schon angemerkt. Wie das ausgeht, steht in den Sternen. Und ob das dann alles so richtig gut für das Kind ist, lasse ich mal offen ...

    Der Kindesvater mag noch so abscheulich sein. Und die Historie des Umgangs noch so tragisch. Aber dieser Mann IST und BLEIBT der leibliche Vater eures Kindes. Und das Kind hat ein Anrecht darauf, mit diesem Vater Umgang zu pflegen. Ohne wenn und aber. Auch wenn ich schon nachvollziehen kann wie problematisch das für dich ist, aber als Kindesmutter kannst du nicht einfach eigenmächtig Bedingungen an den Umgang knüpfen oder die Entscheidung treffen, dass es "reicht".

    So ist nun mal die Rechtslage.

    Das ist ja ein Thread, der ins Lehrbuch gehört !

    Also, die Sachlage:

    - Ein Kindevater taucht drei Jahre lang ab.

    - Dann taucht er unvermittelt wieder auf, möchte den Umgang mit dem Kind wahrnehmen.

    - Und nun geht es darum, wie man dieses Anliegen möglichst effizient abwehrt.

    - Man möchte in Ruhe gelassen werden.

    Was mir als erstes auffällt, niemand scheint es sonderlich zu bedauern, dass ein kleines Kind ohne Vater aufwächst. Offensichtlich wird der Papi nicht gebraucht.

    Zweitens fällt mir auf, dass sich niemand dafür interessiert, warum der Papi damals abgetaucht ist. Schließlich war man ja mal so intim, dass man ein Kind zusammen gezeugt hat. Und dann scheint es ein Naturgesetz zu sein, dass ein großer Teil der Kindesväter urplötzlich zu einem Ungeheuer mutiert und das Weite sucht. Kindesmütter sind daran natürlich völlig unbeteilitgt. Das ist auch ein Naturgesetz.

    Und drittens fällt mir auf, dass es alle als absolut sicher unterstellen, dass der Kindesvater nach drei Jahren auftaucht, nicht um wirklich Umgang mit dem Kind zu haben, sondern ganz eindeutig nur deshalb, um die Kindesmutter mit Hass und Boshaftigkeit zu verfolgen. Da muss man natürlich sofort einen Anwalt einschalten.

    Und in 96 Beiträgen gibt es niemanden, der auch nur den geringsten Zweifel an dieser Geschichte hegt ? Alles heile Welt ? Alle zufrieden mit den Dingen ?

    Ich habe Zweifel !

    Der einzige, der mit dem Geschehnissen nicht zufrieden sein dürfte, ist das kleine Kind. Das muss ohne Vater aufwachsen. Auch wenn ich verstehe, dass das niemanden so richtig interessiert.

    Studien belegen, dass die MEISTEN Kindesväter sich durchaus zu ihrem Nachwuchs hingezogen fühlen und sich engagieren. Trotzdem hat ein großer Prozentsatz der Scheidungskinder bereits nach drei Jahren keinen Kontakt mehr zum eigenen Vater. Und wer meint, dass dies ausschließlich daran liegt, dass Kindesväter eben Mistkerle sind, der irrt. Daran haben auch Kindesmütter ihren Anteil. Wie das jetzt hier liegt, lasse ich offen ... das ist für die Diskussion irrelevant. Aber dass niemand die Verhältnisse hinterfragt, das ist schon relevant.

    Könnte es sein, dass der Kindesvater nach drei Jahren immer noch sein Kind vermisst ? Könnte es sein, dass er versucht über seinen Schatten zu springen und die Verhältnisse vernünftig zu regeln ? Könnte es sein, dass sich hier eine Chance aufgetan hat, dem Kind den Vater wieder zu bringen ?

    Nö ! Anwalt ! Schriftverkehr ! Nase !

    Wie immer die Dinge hier liegen, das will ich gar nicht beurteilen. Aber ich kann gut nachvollziehen, dass dieser Kindesvater jetzt KEINE Lust mehr verspürt, den Kontakt mit seinem Kind aufzunehmen. Das dürfte ihm gründlich vergangen sein. Der Kindesvater hatte von Anfang an nicht die geringste Chance etwas zu erreichen.

    Die Kindesmutter hat ihre Ruhe. Und damit ist doch alles in Ordnung !

    Oder etwa nicht ?

     



    Na ja ... das jüngste Posting der Fragestellerin klingt angenehm reflektiert.

    Zitat: "Ich bin selbst ohne den anderen Elternteil aufgewachsen und weiß wie es ist und das wollte ich für meine Tochter auf kein Fall."

    Das ist doch schon mal eine sehr gute Ausgangsbasis. Denn genau darum geht es: dem Kind die Eltern zu erhalten. Auch wenn man nicht zusammen lebt.

    Zitat: "dass ich nichts dagegen habe wenn wir zusammen die Vaterschaft anerkennen lassen bevor die kleine zur Welt kommt und dass ich was das Sorgerecht angeht, diese erstmal hätte, bis wir ein stabiles Fundament aufbauen in dem wir beide und das Kind sich wohlfühlen. Klar war mir bewusst, dass ich dann Kompromisse eingehen muss und auch mein Ego zur Seite schieben muss."

    Also, das mit der Vaterschaft ist nicht deine Entscheidung. Der Kindesvater IST der Kindesvater. Und deshalb gehört er in die Geburtsurkunde. Spätestens nach der Geburt des Kindes. Darüber diskutiere ich jetzt auch nicht mehr.

    Und das mit dem gemeinsamen Sorgerecht ist letztendlich auch unstrittig. Ihr seid die Eltern, und deshalb, sollten BEIDE ein Mitspracherecht haben, wenn es um wesentliche Belange des Kindes geht. Das Sorgerecht einbehalten zu wollen, sozusagen als Faustpfand gegen den Kindesvater, ist eine etwas überkommene Geisteshaltung.

    Eine der großen Errungenschaften der Reform des Kindschaftsrechts war es, dass auch nichteheliche Kindesväter die gleichen Rechte haben wie eheliche Väter ! Und das ist auch gut so.

    Aber es ist schon so, dass es keinen Automatismus gibt, der das gemeinsame Sorgerecht zuteilt. Sonst würde man kein Familiengericht benötigen, sondern da würde ein schlichter Verwaltungsakt ausreichen. Aber ... wenn der Kindesvater seine Pflichten wahrnimmt, sich für sein Kind engagiert ... dann wird er das gemeinsame Sorgerecht auch durchsetzen können. So ist die Gesetzeslage.

    Allerdings sei eins angemerkt: man kann einem Kindesvater den Umgang so sehr verleiden, dass er eines Tages resigniert abtaucht und sein Leben anderweitig neu organisiert ! Dann hat die Kindesmutter einen kolossalen Sieg errungen ... und das Kind hat einen liebenden Vater verloren.

    Vernunft kann man nicht einklagen. Und selbst die beste Reform des Kindschaftsrechts kann solche tragischen Fälle nicht verhindern ...

    Da gibt es schon einige grundlegende Missverständnisse.

    Was spricht denn dagegen, erst mal die Geburt des Kindes abzuwarten, ehe man sich wie die Kesselflicker streitet ?

    Das Kind muss einen Nachnamen haben. Und da das Kind bei der Kindesmutter leben wird, ist das doch völlig in Ordnung, dass dies deren Nachname sein wird. Und nach Lage der Dinge entscheidet die Kindesmutter das halt so.

    Es gibt die biologische und die rechtliche Vaterschaft. Die biologische Vaterschaft dürfte wohl unzweifelhaft sein. Und die rechtliche Vaterschaft ist weder ein Wahlrecht, noch etwas, das die Kindesmutter gewährt ! Die rechtliche Vaterschaft wird festgestellt ! Notfalls per Gerichtsentscheid basierend auf einem Abstammungsgutachten. Was hier auch übersehen wird: die Feststellung der Abstammung ist vor allem ein Recht des Kindes, mit weitreichenden Konsequenzen.

    Also sowohl der Kindesvater wie auch die Kindesmutter sollten den Blödsinn vergessen und nach der Geburt des Kindes die Vaterschaft korrekt beim Jugendamt eintragen lassen. Was gibt es denn da groß zu diskutieren !

    Der Kindesvater sollte daran erinnert werden, dass er verpflichtet ist, mit dem Kind regelmäßigen Umgang zu pflegen. Und die Kindesmutter sollte wissen, dass sie verpflichtet ist, den Umgang mit dem Kindesvater zu fördern. Ein Kind ist nämlich keine Puppe, die man mal eben so hin und her schieben kann. Ein Kind benötigt zum gesunden Heranwachsen eine vernünftige Beziehung zu BEIDEN Elternteilen. Und darauf hat es ein Anrecht ... auch wenn das manche Eltern in der Hitze des Gefechts gelegentlich übersehen.

    Und was das Sorgerecht betrifft, so kann der Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich einklagen. Wenn es keine gravierenden Einwände gibt und der Kindesvater das wirklich will, dann wird dies heute in den meisten Fällen Erfolg haben. Denn schließlich ist das Kind ja weder "Eigentum" der Kindesmutter, noch des Kindesvaters. Warum sollte also eine Seite von allen Befugnissen, die das Wohl des Kindes betreffen, ausgeschlossen werden.

    Na, vielleicht ist es mir ja gelungen, einige der Missverständnisse auszuräumen.