Frage ist jetzt, was das für Alleinerziehende bedeutet. Wenn man wie bisher interpretiert, müsste der Betreuungseltern die Entscheidung für die Impfung allein treffen können, auch wenn Kind keine Vorerkrankung hat, aber Kontakt zu "Risikopatienten" besteht. Wir werden sehen, ob das Familienministerium diese Problematik irgendwo aufgreift.
Auf dem Einwilligungsbogen der STIKO steht, dass alle sorgeberechtigten ETs einverstanden sein müssen. Wenn ein ET unterschreibt, stimmt er mit der Unterschrift auch zu, dass der andere ET ebenfalls mit der Impfung einverstanden ist.
Gilt sowas eigentlich auch bei Risikopatienten und bei Kindern, die Kontakt mit Risikopatienten haben?