Beiträge von Emma21

    aber das Jugendamt hat es empfohlen und der Richter wird das ja berücksichtigen!

    Hat das Jugendamt es empfohlen, oder hat deine Betreuerin geschrieben, dass du das Nestmodell möchtest?


    Du kannst doch nicht allen Ernstes glauben, dass das Gericht deinen Ex zum Nestmodell verdonnert, wenn dessen Job 700km entfernt ist und ihr beide hoch zerstritten seid.


    Denkst du zwischendurch auch mal an deine Kinder? Erst vergraulst du durch dein Verhalten ihren Vater, der sich trotz Vollzeitjob und weit entferntem Wohnort 8 Tage im Monat um die Kinder gekümmert hat und nun treibst du das ganze Theater noch vor Gericht, wo deine Kinder ja sicherlich auch noch befragt werden. Warum tust du das deinen Kindern an?

    Fassen wir zusammen: ich wollte mehr Unterstützung für unsere Kinder. Habe mehrmals gesagt : überlege es dir, oder ich gehe vor Gericht.

    Jetzt hat er

    •) seine wohnung aufgeben

    •) sich in Ö als Hauptsitz und in DE ganz abgemeldet

    •) kommt mit nem Wisch von ner Firma wo er ab April angeblich 40 Stunden arbeiten soll.

    Gibt es da möglicherweise einen Zusammenhang zwischen deinem (unterirdischem) Verhalten und deinen überzogenen Vorstellungen?


    Du hattest eine sehr komfortable Ausgangsposition. Statt das zu erkennen und zu nutzen, hast du den Ex vergrault und wirst nun mit weit weniger Unterstützung durch ihn leben müssen.

    Wenn du nicht willst, dass er noch weniger präsent ist, dann fang endlich damit an an dir zu arbeiten. Hol dir therapeutische Unterstützung und schließ mit dieser Beziehung ab.

    Warum denn Aussichtslosigkeit? Das Ziel ist doch eine Umgangsregelung zu finden. Aktuell seid ihr Eltern euch ja uneins was denn Umgang angeht. Eine Gerichtsverhandlung oder auch eine Beratung wird das Ziel haben, eine Umgangsregelung festzulegen und dafür ist es wichtig zu wissen, wie es denn Kindern geht und was sie sich wünschen.

    Ich habe den Beitrag, in dem er geschrieben hat, dass er vom Unfallgegner angerufen wurde, so verstanden, dass die Schmerzensgeldklage eingereicht wurde, nachdem der Unfallgegener angerufen hat und dann aber keine Zeit zum Helfen hatte. Vielleicht hab ich dann da zu viel rein interpretiert

    ohne jetzt den ganzen Fall und alle Beiträge gelesen zu haben: auch ich wäre nicht begeistert gewesen, wenn der andere Elternteil nur um mir eins auszuwischen, die Unterschrift verweigert. Ist doch blöd, es geht schließlich um das gemeinsame Kind und nicht um die persönlichen, eigenen Belange gegenüber dem Expartner.

    Auch ich wäre angefressen gewesen wenn ich mehrmals darum bitte und von der anderen Seite nichts kommt.

    Ich weiß, vollbio polarisiert zum Teil. Aber da ist es fast egal was er macht oder schreibt. Hätte er nichts gemacht, hätte er ebenfalls Gegenwind bekommen.


    Nur so ein Gedanke von mir. Liebe Grüße und allen einen guten Start heute

    Man kennt ja die genauen Zusammenhänge nicht. Vielleicht hatte die KM auch sinnvolle Gründe die Unterschrift zu verweigern. Bspw. weil die ganze Sache nicht vernünftig war.

    Wenn ich es richtig verstehe, wollte Vollbio klagen, nachdem der Unfallgegner ihm nicht ihm Haushalt helfen wollte.


    Wenn die Verletzungen so gravierend waren, wäre es doch vielleicht auch möglich gewesen eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse zu bekommen.

    Übergriffig dem Sohn gegenüber? Das finde ich nicht, da wir beide darüber gesprochen haben und er selbst sagt, dass er nicht aufhören kann, wenn er mal angefangen hat.

    Ziel meiner Überwachung? Dokumentation soll sein, dass wir eine Grundlage haben, für unser nächstes Gespräch in der EB.

    Daher nehme ich mein Wissen, dass es dir darum geht, die Handyzeit während des Umgangs bei der Mutter zu überwachen, um es bei der EB dann vorzuzeigen.

    Ich fänd es nicht schlecht, ein eigenes Arbeitszimmer in der Schule zu haben, wo ich alle meine Sachen habe und die Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, etc. machen könnte.

    Nachteil wäre, dass ich weniger flexibel in meiner Kinderbetreuung wäre und wahrscheinlich meine Stunden reduzieren müsste.

    Das Bundesland Bremen hat jetzt angekündigt, die gesetzlich laengst vorgeschriebene Arbeitszeiterfassung nun endlich auch für Lehrkräfte einzuführen.


    Zahlreiche Bundesländer verweigern das. Kolportiert wurde von dritter Seite, dass durch die Zeiterfassung dokumentiert würde, wie viele Überstunden Lehrkräfte leisten. (Letzte Woche hatten zwei Lehrkräfte in BW deswegen Klage eingereicht.)


    Eine erste Reaktion auf die bremer Ankündigung kommt jetzt aber von der Lehrergewerkschaft GEW. Man wolle keinesfalls, dass Lehrkräfte so strikt kontrolliert würden. Und keinesfalls dürfe dokumentiert werden, was in der Arbeitszeit gearbeitet würde.

    Ich finde das total sinnvoll. Gerade weil es ja keine festen Arbeitszeiten (abgesehen von den Unterrichtszeiten und Konferenzen) gibt, ist es schwer nachzuhalten, wie viel man als Lehrer tatsächlich gearbeitet hat.

    Ich frage mich allerdings, wie eine zuverlässige Arbeitszeiterfassung aussehen könnte, bzw. wie das in der Praxis umgesetzt wird.

    Es geht dir doch darum zu kontrollieren, wie viel Zeit dein Sohn am Handy verbringt während er bei seiner Mutter ist, um das dann bei der Familienberatung vorzeigen zu können. -Da sehe ich keine Veränderung in deinem Verhalten, ganz im Gegenteil. Es geht wieder nur darum deinen Kleinkrieg gegen die KM fortführen zu können.

    Es heißt Umgangsrecht, nicht Umganfspflicht und das beschreibt es auch eigentlich ganz gut. Der ET, bei dem das Kind nicht wohnt, hat das Recht auf regelmäßigen Umgang. Eine Pflicht ergibt sich daraus nicht. -Wie will man schon jemanden zu mehr Umgang zwingen, wenn er/sie das nicht möchte?

    Wenn die KM die Sommerferienregelung kurzfristig ändert und deine Tochter dann weniger oder gar nicht nehmen kann, wirst du das nicht ändern können. Letztlich wäre sie natürlich in der Verantwortung sich zu kümmern, wenn sie das aber nicht tut, bist du in der Pflicht.

    Ich würde an deiner Stelle schauen das der Nachteilsausgleich festgelegt wird. Dafür darf es nicht mal ein Förderschwerpunkt.

    Wenn der Förderbedarf ja schon festgelegt ist, bedarf es keinen Nachteilsausgleich. Durch den Förderbedarf sollten die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen möglich gemacht werden.

    Deine Ex ist erwachsen. Du bist nicht dafür verantwortlich, wie sie Sachen aufnimmt oder versteht. Wenn sie dein Angebot, die Wege zu teilen, nicht annehmen möchte, dann ist das ihre Sache. Wenn sie keinen Kompromiss schließen möchte, auch. Dann bleibt die Tochter am WE eben zuhause. Das ist kein Fall fürs Gericht. Zudem kannst du ja belegen, dass du Kompromisse vorgeschlagen hast.


    Unabhängig von der aktuellen Fragestellung zum WE in Eisenach würde ich auch dazu raten, sich mal zusammenzusetzen und über Unterhalt und Abholen und Bringen, bzw. generell die Umgänge zu sprechen, damit es eine feste Regelung gibt.

    Guten Morgen und herzlich willkommen hier.

    Wie läuft das denn sonst, wenn die Umgänge stattfinden? Wer holt und bringt deine Tochter zu ihrer Mutter? Ist das ein normales Umgangswochenende, oder ist das außer der Reihe?

    Was glaubst Du, sind die Hintergründe; warum ist sie mit 16 von der Schule abgegangen und hat alles abgebrochen, was sie danach begonnen hat? Hast Du einen Verdacht, dass es eine Diagnose geben könnte, wenn sie mal zu einem Therapeuten ginge?

    Das war auch mein erster Gedanke. Vielleicht steckt eine Diagnose (Depressionen?) dahinter.

    Marihuana ist da sicherlich auch nicht förderlich. Das kann ja eine Diagnose noch begünstigen oder verschlimmern.


    Wie geht dein 13-jähriges Kind mit der Situation um?