Beiträge von Topgun1991

    Ja ich wäre lieber dabei. Begleitung heißt ja auch nicht, ich greife in den Umgang ein und bin direkt dabei, sondern ich sitze nur in Sichtweite und ich habe mir zudem in der Vergangenheit zu eigen gemacht, nie irgendwelche Themen bei übergaben anzusprechen. Solche Angelegenheiten habe ich immer über andere Kanäle zu klären versucht (sms, E-Mail, Briefe, wenn nicht reagiert wurde), aber auch nur rein kindbezogene Themen und nie was anderes auch wenn von der anderen seite oft versucht wurde, mich dazu zu verleiten.

    Es geht nur um die reine Stabilisierung meines Sohnes. Laut Kinderpsychologin und auch der eigentlichen Einschätzung des Jugendamtes, die nur verworfen wurde, weil KM gut schauspielern kann, wäre es eben auch wegen der extrem gestörten Bindung zw Mutter und Kind am sinnvollsten, wenn die stabilste Bindungs- | Bezugsperson begleitet. Deswegen poche ich da so drauf und es nervt mich tierisch an, dass mal wieder Bedürfnisse KM vor wohl des Kindes gestellt wurden.


    Wäre die Beziehung der beiden wegen den psychischen störungen der Mutter nicht so beeinträchtigt und würde man mir von psychologischer Seite etc sagen, es gäbe wenig Gründe für Beunruhigung, hätte ich auch null Probleme mit der omavariante.


    Es musste über das Gericht laufen, weil KM nicht einwilligen wollte, dass ich diesen für einen damals bevorstehenden Urlaub im nicht europäischen Ausland für meinen Sohn beantragen wollte. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie den Kontakt bereits abgebrochen. Im Verfahren hat sie nichtmal auf das JA reagiert und ist auch gar nicht erst zur Verhandlung erschienen. War daher mal ein kurzer Termin ohne große Mitleidsshow :rolleyes2:

    Diesmal hat die KM das JA ins Boot geholt. Sie hatte mich zunächst angeschrieben, dass sie meinen Sohn treffen wolle. Wegen der 1,5 Jahre Entfremdung habe ich sie an das Jugendamt verwiesen.


    Mit dem Kindeswohl folge ich der ersten Argumentation der Sachbearbeiterin und der Kinderpsychologin, bei der ich mir Berstung geholt habe, das in Anbetracht der Sachlage es für meinen Sohn die bestmögliche Option wäre, wenn ich die Umgänge anfangs bgleite. Darauf war ich nicht scharf, hab’s mir aber durch den Kopf gehen lassen und da ich es fördern muss mich unter dem Motto „wenn schon, denn schon für ihn bestmöglich“ darauf eingestellt.

    Der kontaktabbruch hat ihn wirklich sehr sehr mitgenommen, weil er durch das Verhalten km vorher schon eine latente Bindungsstörung und extreme verlustängste entwickelt hatte. Ich und andere fürchten hier nun eine eventuelle Potenzierung. Daher sollte und wollte ich dannn der sichere Häfen sein, der ihm Stabilität gibt und gleichzeitig signalisiert, dass Kontakt zu km völlig ok ist

    Moin.


    Hast du das alleinige Sorgerecht?

    Meine Anwältin meinte damals, als die KM noch Thema war, ich solle ihr unsere Tochter einfach nicht geben. Möchte sie sie dennoch "haben", muss sie den Rechtsweg bestreiten.

    Allerdings ist vorher auch viel vorgefallen...

    nein das habe ich leider noch nicht. Ich hätte es genau jetzt angestrebt, da KM auf etliche Schreiben und SMS bezüglich Unterschriften nicht reagiert hat und nun behauptet nie etwas davon gewusst zu haben. Wollte sie beim Termin unterschreiben lassen, aber natürlich muss sie erstmal nach 1,5 Jahren ausführlichst prüfen und überlegen, ob sie das überhaupt unterschreiben kann. Das JA steht da natürlich voll dahinter, obwohl es jeden Brief von mir in Kopie vorliegen hatte... da das Umgangsrecht ja unabhängig von der alleinigen ist, hätte sie ja aber trotzdem Recht auf Umgang... den muss ich ihr gewähren, sonst sehe ich vor Gericht schlecht aus und meine SorgeKompetenz könnte in Frage gestellt werden, meinte mein Anwalt dazu.

    Hallo ich bin neu hier und bringe gleich ein für mich aufwühlendes Thema mit.

    Bei mir stellt sich folgende Situation dar. Die KM war nie in der Lage, eine stabile emotionale Bindung zu unserem Sohn (mittlerweile 5 J) aufzubauen.

    Profil der KM: -schwierige Kindheit, Heimunterbringung,Klinikaufenthalte (leider ohne Diagnose)

    Im Zeitraum in dem unser Sohn bei ihr im Haushalt lebte war sie psychisch sehr instabil und geriet so häufiger in schwierigen Lebenslagen wzB. schwierige drohende Obdachlosigkeit etc.

    Allgemein verfällt sie immer in die Opferrolle und versucht so durch Mitleid ihr Umfeld zu manipulieren.

    Als KV der stets intensiven Umgang mit dem Kind hatte, durfte ich den Jungen über das Familiengericht 05.2017 in Obhut nehmen. KM hatte zuvor das Kind immer wieder wochen - oder monatelang bei mir geparkt und den Kontakt ohne Begründung eingestellt.

    Im Nov. 2017 gab sie schließlich nach erneut von ihr ausgehendem unregelmäßigen Umgang den Kontakt zu ihm ganz auf, was für meinen Jungen eine traumatische Erfahrung war, zumal wir ihr sogar in der Stadt (Kleinstadt) begeneten und sie sich einfach weggedreht hat und ihn schreiend hat stehen lassen.


    Die Mutterrolle hat mittlerweile meine Lebengefährtin angenommen. Dies ging aber von unserem Sohn aus. Von seiner KM spricht er wenn überhaupt nur mit Vornamen und äußert von sich aus, nicht hinzuwollen, auch wenn man es noch so positiv belegt.


    Nun möchte KM wieder Umgang. Aufgrund der Vorgeschichte möchte ich ihr und sein Umgangsrecht durch von mir begleitete Umgänge ermöglichen. Vermitteln tut das Jugendamt. Das JA erachtete diese Variante als sinnvoll und überzeugte mich davon, als stabiler Anker zu begleiten.


    Nun fand die Vermittlung zusammen mit der KM statt. JA hinterfragt ihre Stabilität trotz reichlich vorhandenen Vorerfahrungen nicht. Sie gibt an, mein Verhalten in der Erziehung sei der Grund für den Abbruch gewesen und verzieht keine Miene wenn sie offen darüber spricht, dass sie den Kontakt von sich aus abgebrochen hat. ihre Stabilität im Kontaktaufbau und Umgang hänge zudem nur von meinem Verhalten ab und sie möchte nicht, dass ich begleite. Meine Mutter wünscht sie sich stattdessen.


    Das JA ging bei der Vermittlung nach meinem Empfinden und dem meiner Mutter, welche kurzzeitig dazugeholt wurde, leider ausschließlich auf die Bedürfnisse der Mutter ein und spricht ihr ohne Prüfung die Verantwortlichkeit der Mutterrolle zu, aber nicht die Eigenverantwortung für ihr Handeln. Vielmehr bin ich für ihre Bindung zu unserem Sohn laut JA verantwortlich, denn wenn ich mir nicht „von ganzem Herzen wünsche“ dass KM und Sohn eine gute Beziehung aufbauen, werde KM dies nie schaffen. Diesen Luftnummernsatz dürfte ich mir nach fast jedem Versuch der sachlichen Argumentation meinerseits vom JA anhören und ich bin selbst Sozialarbeiter mir durchaus bewusst, dass ich den Kontakt zu fördern habe und habe ich mich bei sämtlichen vergangenen Verhandlungen und im Umgang allgemein stets kompromissbereit gezeigt. Auch weil ich als Vater zu Anfang (2016) durch Lügen der KM vom JA von einer Schublade in die nächste gepackt wurde. Ich bin also schon immer sehr vorsichtig und umsichtig, was ich mir als Vater wie erlauben darf zu sagen, ohne die Vorurteile diverser Sachbearbeiterinin zu triggern.


    Obwohl die Sachbearbeiterin noch betont hatte, es sollte sich an der Stabilität des Kindes und dessen Geschwindigkeit beim Aufbau der Bindung orientiert werden, fand nach meinem Empfinden nur die Bedürfnisbefriedigung der KM Berücksichtigung, denn ich musste mich nach 2 zähen Stunden trotz sachlicher Argumentationsversuche geschlagen geben und mündlich zustimmen, dass meine Mutter begleitet.


    Laut JA bedeutet Bgeleitung durch Bezugsperson, dem Kind soviel Sicherheit wie möglich (einen Anker) und mit so wenig Veränderrung wie nötig bei Vorbelastung und Entfremdung zu ermöglichen.


    Für mich steht das Kindeswohl hier deutlich hinten an und Ich frage mich nun, ob und wie ich mich wehren kann oder ob ich das so hinnehmen muss? Ich sehe es nach einmal drüber schlafen so: wenn die KM sich nicht dazu in der Lage sieht, bei der Begleitung die Bedingungen zu akzeptieren, die im Interesse des Kindes am förderlichsten sind, dann sollte doch nicht das Wohl des Kindes hinten runterfallen und im schlimmsten Fall hat die KM dann eben Pech.

    Das versucht wird, sie stabil zu halten, kann ich ja noch nachvollziehen, aber eine Grenze sehe ich hierbei dann, wenn dafür schon wieder das Wohl meines Sohnes hinten runter fallen soll.


    Habt ihr Erfahrungen in so einer Situation?Natürlich prüfe ich das ganze auch mit meinem Anwanlt aber von dem bekam ich oft zu hören, dass ich taktisch vorsichtig agieren müsse, weil sowohl beim Jugendamt als auch im Gericht vor allem Frauen sitzen und die Mutterrolle bei unserem Familiengericht faktisch idealisiert und hochgehoben wird. In der Vergangeheit fanden bereits 4 Gerichtsverfahren (Aufenthaltsrechtsentzug beantragt von KM, Umgang durch mich, Aufenthalt durch mich und Kinderreisepass durch mich)statt und nach Aussage des Anwalts hätte das Gericht viel klarer reagiert. Zwar habe ich jedes Verfahren bisher für mich gäentscheiden können, aber aufpassen muss ich trotzdem ständig als Vater, was quasi umgekehrter Sexismus ist und tierisch und sich anfühlt als müsse man immer wieder aufs neue mit Windmühlen kämpfen.


    Habt ihr vielleicht Ratschläge?


    Ich danke schonmal im Vorraus