Beiträge von Lou

    Na ja, muss nichts heißen, aber so was macht mich skeptisch. Speziell in Zusammenhang mit dem was du schon recherchiert hast. Klingt nicht für mich nicht so vertrauenswürdig.

    Ich habe - so ziemlich zum ersten Mal in meinem Leben - die Verantwortung abgegeben, mich auf den anderen verlassen. Das war fatal. Ich habe damit auch mich selbst "verlassen", in dessen Folge ich dann tatsächlich "verlassen" war. Das widerum führte direktamente in meinen eigenen Lockdown - wo ich dann wochenlang überhaupt nicht mehr wusste, wer ich eigentlich bin.


    Hallo liebe Maumau,


    du fragst immer wieder, was das bedeutet, dieses "bei sich selber ankommen"

    Diese Frage ist schwer zu beantworten und ich denke, dass es auch mehrere gültige Antworten darauf gibt.

    Was du oben schreibst, gehört für mich dazu. Die Verantwortung abgeben zu können, wenn man es mal braucht und sich dennoch nicht verlassen.

    Also dieses tiefe Urvertrauen in sich selbst, dass es mich nicht unselbstständig macht, wenn ich die Verantwortung mal abgebe und mich einfach nur anlehne, und gleichzeitig akzeptieren können, wenn das nicht so geschieht, wie ich es brauche/mir vorstelle oder der andere das eben gerade oder in dem speziellen Thema nicht leisten kann.


    (Jetzt "muss" ich erstmal raus und die Sonne genießen :), dann schreib ich vielleicht noch mehr, wenn ich dazu komme :))


    Liebe Grüße

    Wenn ein Elternteil privat versichert ist, muss das Kind es auch sein.

    Nicht ganz

    Es kommt in diesem Fall darauf an, bei wem das Kind seinen Wohnsitz hat.

    Wohnt das Kind bei dir, so muss es auch privat versichert werden. Wohnt es beim Vater, dann kann es mit dem Vater in der Familienversicherung versichert werden. Zumindest wenn ihr nicht oder nicht mehr verheiratet seid.

    So war/ist es bei uns: Mein Exmann ist privatversichert, ich gesetzlich. Kinder wohnen bei mir. Nach der Scheidung konnte ich die Kinder bei mir in der Familienversicherung mitversichern.

    Das Kind mit in die KiTa nehmen ist auf den ersten Blick die einfachste Lösung, ich sehe das aber kritisch. Selbst wenn der AG es erlaubt (kann ich mir aber nicht vorstellen) und die Kollegen auch nichts dagegen haben, bleiben immer noch die Eltern der Kinder. die ihr betreut. Ich weiß nicht, wie die das finden würden. Gibt sicherlich welche, die massiv was dagegen hätten.


    Ich würde die Notbetreuung wählen.

    Und nächste Frage, die du dir stellen kannst:

    Was hättest du dir als Kind vom Vater gewünscht? Dass er dich informiert? Dass er dich auch vor vollendete Tatsachen stellt?

    (die KM lasse ich jetzt mal außen vor bei dieser Frage, da deren Entscheidung anscheinend feststeht, wie sie das mit Weihnachten handhabt)

    Siri2012

    "Meiner ist erst 7 Jahre und in der 2ten Klasse. Eigentlich sollte es Hausaufgabenpaten geben. Nur woher sollen die leeren Arbeitsblätter kommen, wenn die kein anderes Kind mitnimmt? Wir haben ja auch kein einziges Buch Zuhause, wo man die Aufgaben nacharbeiten kann. Es gibt nur einen Klassenkameraden von ihm aus unserem Ort und die beiden sind sich nicht grün. Seine Eltern sind leider auch nicht die Freundlichkeit in Person, die sich darum kümmern täten."



    Ja, in so einem Fall wird es tatsächlich schwierig.

    Geht es denn, dass einer der Klassenkameraden die Arbeitsblätter fotografiert bevor sie bearbeitet wurden und dann per whatsapp schickt?

    Ich will nur vorsichtig anmerken, dass früher zu meiner Zeit in der Schule ein Schüler, der krank war, sich selbst um das Unterrichtsmaterial kümmern musste. Auch bereits in der Grundschule. Selbst bei meinen Jungs war das auch noch so. Ich setze mich wahrscheinlich wieder in die Nesseln mit meiner Meinung, aber ich finde das okay so. Manches darf ruhig in der Eigenverantwortung des Schülers liegen.

    Whatsappgruppe ist doch eine super Lösung.

    Du drehst dich irgendwie im Kreis.


    Wenn du im jetzigen Ztustand verharrst, dann wirst du weiterhin mit der Angst leben müssen, dass der KV irgendwann die Initiative ergreift und weitere Schritte in die Wege leitet, sprich Vaterschaftsanerkennung, Antrag auf GSR usw. Das ist wie ein Pulverfass

    Wenn tatsächlich so eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wundert es mich sehr, dass drei Stellen zu dem Ergebnis kommen, du sollst alles mitspielen........

    Klingt komisch für mich. Was für eine Beratungsstelle war das denn, die dir auch dazu rät?

    Wie lange soll der Zustand des Mitspielens denn dauern deiner und deren Meinung nach? Hast du dir darüber schonmal Gedanken gemacht?

    Du begibst dich damit in die Hand des KV. Er übernimmt das Ruder (oder hat es schon)


    Und wenn wirklich alles so schlimm ist, dann bleibt doch nur ein Umzug..........?


    Du wirst hier immer wieder dieselben Ratschläge hören, weil keiner die genauen Umstände kennt (die du natürlich auch nicht benennen musst)

    Das Problem ist, dass es jedes Gesundheitsamt etwas anders regelt. Es gibt Gesundheitsämter, die schicken K1 Kontakte in zweiwöchige häusliche Quarantäne egal ob ein Coronatest negativ oder positiv ist. Dann gibt es GA, die schicken in Quarantäne und wenn der zweite Test vor Ablauf der zwei Wochen auch negativ ausfällt, dann beendet dies die Quarantäne. Und dann gibt es GA, die schicken zwei Wochen in Quarantäne, machen keinen Test und man darf - wenn keine Symptome auftreten - nach diesen Zwei Wochen das Haus wieder verlassen.

    Es gibt viele Varianten, deshalb muss man sich für seinen eigenen Landkreis erkundigen.