Beiträge von Jimmy

    Vollkommen richtig.


    Das sagt ja auch die Anwältin der Fragestellerin:


    Ich habe einen dynamischen Titel und nach neuer Düsseldorfer Tabelle muss der Vater nun nicht mehr 144 sondern 136 Prozent aufgrund der geänderten Einkommensstaffelung für seine 2 Kinder bezahlen. Meine Anwältin meint, er bleibt bei 144 Prozent

    Der Titel lautet auf 144 Prozent ... und der daraus resultierende Zahlbetrag ist zu leisten. Punkt !


    Dass sich das der Gruppe zugrunde liegende bereinigte Nettoeinkommen geändert hat, spielt hierbei nicht die geringste Rolle.

    Der Gedanke, dass dies der KM schaden könnte, kam mir in dem Moment nicht.

    Na, der Gedanke sollte aber schon irgendwo bei dir auftauchen, wenn du deine Ex wegen Verbreitung von Kinderpornographie anzeigst.


    was wäre dann meine Alternative gewesen?

    Na, das ist doch ganz einfach: du hättest zusammen mit deiner Ex der Polizei die originäre e-Mail Addy oder die URL zukommen lassen können, mit der deine Ex bzw. ihre Freundin das blöde Video erhalten hat. Und schon wäre alles im Lot gewesen !


    Deine Ex hat doch weder das Video produziert, noch ist sie Teil eines pädophilen Netzwerks ! Warum um alles in der Welt hast du sie angezeigt ? Dazu bestand doch überhaupt keine Notwendigkeit. Und dass man damit den Umgang mit seinen Kindern gefährdet, das sollte doch jedem normal denkenden Menschen klar sein !


    Nach deinem letzten Posting scheinst du meinen Ratschlägen gegenüber offen zu sein. Deshalb will ich versuchen, dir die Realität noch ein bissl näher zu bringen.


    Du und deine Ex, ihr habt jetzt angefangen euch gegenseitig sexuellen Missbrauch eurer minderjährigen Kindern vorzuwerfen. Das ist ein fataler Weg. Denn das Jugendamt dürfte da nicht lange untätig zuschauen ! Durch sexuellen Missbrauch nehmen Kinder lebenslang andauernde Schäden. Da muss das Jugendamt handeln.


    Das Jugendamt kann die Kinder von hier auf jetzt aus der Schusslinie nehmen und bei Pflegeeltern unterbringen. Wenn Gefahr im Verzug ist, brauchen sie dazu nicht einmal eine richterliche Entscheidung. Manche Eltern merken das erst dann, wenn sie die Kinder etwa vom Kindergarten abholen wollen und die nicht mehr da sind. Das Eis ist verdammt dünn auf dem du dich bewegst !


    Das Familiengericht wird dann die Maßnahme des Jugendamtes im Nachhinein absegnen und dann sind die Kinder erst mal weg !


    Tu mir einen Gefallen: reduziere deinen übergroßen Mitteilungsdrang ... stell nicht jeden Sch..ss ins weltweite Web ... vergiss jede Streiterei mit den Behörden ... und lass deine Anwältin die Sache regeln ! Du hast genug Schaden angerichtet. Ein Elefant im Porzellan Laden ! Wenn du mir diese drastische Formulierung mal nachsehen willst.


    Wenn du möchtest, kannst du mich gern per PM anschreiben. Denn die weitere Diskussion gehört nicht in Öffentlichkeit !


    LG
    Jimmy

    Na, hier geht aber einiges durcheinander.


    Ein dynamischer Unterhaltstitel bestimmt, dass nach einer bestimmten Stufe der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle (etwa 135 %) Unterhalt zu zahlen ist.


    Das hat gegenüber einem statischen Unterhaltstitel (wo etwa ein bestimmter Geldbetrag festgelegt wird) den Vorteil, dass keine Abänderung des Titels notwendig ist, wenn sich die Sätze der Düsseldorfer Tabelle ändern. Denn die ändern sich, meist auf jährlicher Basis und zwar bisher immer nach oben. :)


    Wenn du also einen solchen (vollstreckbaren) Titel in den Händen hältst, dann muss der Kindesvater VON SICH AUS, also unaufgefordert, den Unterhalt an die neuen Sätze anpassen. Dabei spielt es keine Rolle, welches Einkommen der Kindesvater zum jetzigen Zeitpunkt erzielt. Der Unterhalt ist in der titulierten Höhe zu zahlen und zwar ohne wenn und aber. Und wenn er das nicht tut, kannst du ohne Umschweife den Gerichtsvollzieher beauftragen, etwa eine Kontopfändung oder (bei größeren Beträgen) eine Gehaltspfändung bei seinem Arbeitgeber durchzuführen, um die ausstehenden Beträge einzutreiben. Die Kosten werden dem Kindesvater auferlegt.


    Ein vollstreckbarer Titel ist juristisch gesehen ein scharfes Schwert.


    Ich würde das an deiner Stelle dem Kindesvater freundlich schreiben. Mal sehen, ob er eine Zwangsvollstreckung riskiert ! :)


    Wenn sich die Einkommensverhältnisse dauerhaft und signifikant (mindestens 10 %) geändert haben sollten, dann können beide Seiten den Titel per Abänderungsklage anpassen lassen. Das Gericht setzt den neuen Unterhaltsbetrag fest und erstellt darüber einen neuen vollstreckbaren Titel, der den alten ablöst. Bis dahin ist der alte Unterhalt aber weiter zu zahlen.

    Und wieso hältst du dich nicht an deinen Wahlspruch "Abwaddeunpiccolöschedrinke" .... ? :)


    Übrigens, müsste das nicht "Abwaddeunpiccolöschedringe" heißen (also mit "g" am Ende) ?

    Jetzt habe ich auch den anderen, sehr viel längeren Thread gelesen. Warum man da einen zweiten Thread aufmacht, verstehe ich auch nicht.


    Mir stellen sich sofort zwei Fragen:


    1. Warum hat die Kindesmutter denn dem Kindesvater völlig ohne jeden Anlass und ohne Kommentar ein Kinderporno Video zugeschickt ?


    2. Warum hat der Kindesvater denn nicht wenigstens erst einmal mit der Kindesmutter gesprochen, ehe er die Polizei eingeschaltet hat ?


    Kindesmissbrauch ist verabscheuungswürdig und durch nichts zu rechtfertigen - aber mir scheint, dass es hier nicht so sehr darum ging, ein Kind zu schützen, sondern dass der Kindesvater schon ganz happy darüber war, der Kindesmutter mal kräftig eins reinwürgen zu können.


    Und ein bissl wirr scheint mit die Vielschreiberei bei aller Wertschätzung auch zu sein. Vor allem, die Neigung sich mit den Behörden anzulegen ist auffällig. Jugendamt, SPFH ... und dann wundert sich der Kindesvater, wenn die Behörden mit ihm nicht mehr kooperieren.


    Reflektiert und planvoll wirkt das alles nicht !


    Und jetzt steht ein Missbrauchsvorwurf im Raum, den sich der Kindesvater mit seiner vorschnellen Anzeige selbst eingebrockt hat ! Nach dieser Aktion dürfte nur noch verbrannte Erde zurückgeblieben sein.


    Das Mädel ist drei Jahre alt ... da ist ein Missbrauchsvorwurf brandgefährlich, weil es darauf ankommt, wie man das Kind befragt und wie man die Ergebnisse auswertet. Es gibt zig Fälle, wo Kindesväter bei ähnlicher Gemengelage völlig unschuldig jahrelang im Knast gelandet sind. Das ist nicht die Zeit, um in der Öffentlichkeit "dicke Backen" zu machen. Sondern hier sollte man mit seinem Anwalt unter vier Augen das Vorgehen gründlich und durchdacht festlegen.


    Ich will mal nicht hoffen, dass der Kindesvater so leichtsinnig war, hier ein "echtes" Foto von sich einzustellen. Oder ist ihm das egal, dass er sich sonst outet und sämtlich Details seines Falles weltweit ins Netz stellt. Denn schließlich ist das hier ein öffentliches Forum, wo auch die Gegenseite hocherfreut mitlesen kann.


    Ich wiederhole meinen Rat: Gehirn einschalten, ehe man in so einer sensiblen Angelegenheit tätig wird !

    Oh je, das klingt aber alles andere als gut !


    Da ich die Mutter am 1. Februar bei der Polizei wegen Verbreitung von Kinderpornographie angezeigt hatte ...

    Ich hab keine Ahnung, wie berechtigt dieser Vorwurf ist ... aber in jedem Fall hast du damit Öl in einen brennenden Konflikt gegossen.


    Im Urlaub efuhr ich unter anderem vom Vorwurf der KM, dass unsere Tochter sich angeblich mehrfach bei ihr beschwert habe, dass ich mich an ihrer Vagina zu schaffen gemacht hätte.

    Und so sieht dann die Antwort der Kindesmutter aus. Du weißt hoffentlich, dass diese Anschuldigung äußerst brisant ist ! Wenn deine Tochter auch nur annähernd diesen Vorwurf bestätigt, dann bist du in ENORM GROSSEN Schwierigkeiten.


    Ich bin ja nun auch männlich und habe daher sehr viel eher Verständnis für die Situation eines Kindesvaters. Aber mir scheint, dass du mit dem Kopf durch die Wand willst ! Und das ist nicht gut, weil die Kindesmutter, vor allem wenn das Kind bei ihr lebt, am deutlich längeren Hebel sitzt!


    Versuch den Ball mit der SPFH flach zu halten. Vielleicht gewährt dir das Jugendamt Einsicht in das Gutachten. Das sollte doch erst mal reichen. Denn wenn das strafrechtlich verfolgt wird, dann hörst du ohnehin noch früh genug von der Sache !


    Und die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt (aus dem anderen Thread), die solltest du unter diesen Umständen DEFINITIV vergessen.


    Schalte deinen Verstand ein ! Und zwar umgehend ! Das ist ein wohlgemeinter Rat von mir !

    im ersten Moment ist es wichtig, ob dein Kind dort einen Schulplatz hat und ob die Schule unbedingt die Unterschrift des Vater benötigt.

    Genauso sehe ich das auch !


    Solange die Schule keine zweite Unterschrift verlangt, sollte man vorerst nichts weiter unternehmen.


    Und wenn es wider Erwarten doch zu Problemen kommt, dann sollte man das Jugendamt einschalten. Denn das Jugendamt vertritt die Interessen des Kindes.

    Der Hinweis auf die Dienstaufsichtsbeschwerde oder die Beschwerde beim Kreis bzw. bei der Stadt ist vollkommen richtig.


    Das kannst du z.B. formlos beim Jugendamt einreichen ... das wird dann vom Vorgesetzten oder einer höheren Dienststelle geprüft ... und in den meisten Fällen lapidar abgelehnt.


    Damit eine solche Beschwerde wenigstens Aussicht auf Erfolg haben kann, muss es schon sehr gewichtige Verfehlungen geben.


    Das Fatale an solch einer gescheiterten Dienstaufsichtsbeschwerde ist, dass du weiterhin mit dem "Mann" oder meist der "Madame" zusammen arbeiten musst. Und du kannst dir vorstellen, wie diese Zusammenarbeit dann aussehen wird.


    Überlege es dir gut, ob du dich mit dem Jugendamt wirklich anlegen willst. Die sitzen nämlich am deutlich längeren Hebel !

    Marsupilami


    Mir graust es auch jedes mal Kontakt zu meinem ex aufzunehmen, weil ich auch immer befürchte, dass er dann doch wieder auf blöde Ideen kommt, aber bisher hat er anstandslos alles unterschrieben und lässt mich und die kleine ansonsten in ruhe.

    Also, ich finde das nicht so gut, dass du deine Befindlichkeit mit der von Tara N. Tula gleichsetzt. Denn schließlich ist dein Ex NICHT schwerst drogenabhängig. Das ist also ein ganz anderer Fall.


    Vor allem die Formulierung "in Ruhe lassen" finde ich durchaus nicht in Ordnung. Da kommt mir dann gleich der Begriff "Friedhofsruhe" in den Sinn. Kinder brauchen nämlich zu einem gesunden Heranwachsen Mutter UND Vater. Wenn das Kind ohne Vater aufwachsen muss, dann wird dieses Kind Defizite erleiden. Viele dieser Kindern suchen später ihr Leben lang eine Vaterfigur und sind so leichte Beute für Rattenfänger jeglicher Couleur !


    Wenn du mit deinem Ex nicht klar kommst ist das ja eine Sache. Aber deshalb solltest du trotzdem nicht darüber erfreut sein, wenn der Kontakt zwischen dem kleinen Mädel und seinem Vater nicht funktioniert.


    Dein Fall hat halt mit dem hier vorliegenden nicht sonderlich viel gemeinsam.


    LG
    Jimmy

    Wenn du alleinerziehend bist dann hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Wechsel die Steuerklasse II.


    Bisher warst du nicht alleinerziehend, weil du in einer festen Beziehung gelebt hast. Nach deinem Auszug könntest du die Steuerklasse aber möglicherweise wechseln.


    Das bringt aber unterm Strich nicht sonderlich viel ... deshalb verschiebe ich diese Diskussion mal auf den Zeitpunkt, ab dem du wirklich ausgezogen bist.


    LG
    Jimmy

    Das "richtige" Vorgehen wäre hier, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Dann kannst du alle Unterschriften allein tätigen. Aber ...


    ... aber ich würde dir hier auch raten keine "schlafenden Hunde" zu wecken. Denn es gibt nur ganz wenige Entscheidungen, wo wirkliche beide Eltern unterschreiben müssen. Und wenn die Schule das Kind aufnimmt, dann ist es erst mal aufgenommen.


    Eine Unterschrift ersetzen kann das Familiengericht. Da würde man sich an das Jugendamt wenden und die würden dann die Klage als Vertreter der Interessen des Kindes führen. Aber das macht ja nun in deinem Fall überhaupt keinen Sinn. Wenn man schon klagen würde, dann gleich auf das alleinige Sorgerecht.


    Also, ich hätte hier "Mut zur Lücke" ... einfach allein unterschreiben ... und erst wenn es wider Erwarten Probleme gibt, an das Jugendamt wenden und dann das alleinige Sorgerecht beantragen.


    Und noch etwas. Auch wenn es zynisch klingen mag: wenn der Kindesvater wie du schreibst mehrfach schwerst abhängig ist, insbesondere von der Teufelsdroge Crystal Meth, dann dürfte sich das Problem mit der Unterschrift in absehbarer Zeit von allein erledigen. So ungern ich das schreibe.

    ehem .... also das mit dem Trennungsunterhalt halte ich für ein Gerücht. mana ist nämlich nicht verheiratet.


    Und damit ändert sich durch die Trennung auch nichts hinsichtlich der möglichen Wahl der Steuerklasse.


    Nana


    Möglicherweise kannst du dich an das Jugendamt wenden. Die sind zwar nicht für deine Wohnungsprobleme zuständig. Aber wenn der Sachbearbeiter / die Sachberarbeiterin motiviert ist, unterstützen sie dich dabei.


    LG
    Jimmy

    Je länger ich deine Beiträge lese, desto mehr gewinne ich die Überzeugung, dass deine Ehe nicht am Ende ist. Du machst dir sehr eingehend Gedanken über die Befindlichkeit deines Mannes ... und du klingst dabei sehr liebevoll.


    Ich werde selbst irgendwann ein gutes Einkommen haben - natürlich weiß ich jetzt noch nicht was sich alles entwickelt aber ich bin klug , habe in absehbarer Zukunft meinen Master und strebe ein Referendariat mit verbeamtung an.

    Du bist vielleicht ein Spaßvogel. Da erzählst du mir erst, dass du am Rande der Armutsgrenze lebst und ich mache mir Sorgen um dich. Und dann war das ganz offensichtlich nur die HALBE Wahrheit. Der ist dir gelungen !:)


    Wenn das so ist, dann hab ich mir doch vollkommen unnötig Sorgen gemacht. Dein Handlungsspielraum ist sehr viel größer als ich nach deinem ersten Posting annehmen musste. Da wäre doch sogar eine Ehe mit "vertauschten Rollen" möglich ... also du wirst nach dem Referendariat erwerbstätig und dein Mann führt den Haushalt und betreut die Kinder. Und wenn die etwas größer sind, dann wird er halbtags arbeiten oder eben selbständig tätig sein, in dem Rahmen, der ihm zeitlich möglich ist.


    Also bei der Gemengelage sind viele eheliche Rollenverteilungen denkbar. Da solltet ihr in Ruhe gemeinsam ausloten, was für euch in Frage kommen könnte.


    Ich kaufe überwiegend auf Flohmärkten, bis auf Schuhe und Unterwäsche, achte auf die Herkunft und Qualität von Lebensmitteln und sehe es sehr kritisch alle paar Jahre ein neues Handy zu haben.

    Auf die Qualität der Lebensmittel sollte man unbedingt achten ... und ständig das neueste Handy muss ganz sicher auch nicht sein. Allerdings die Sache mit den Klamotten vom Flohmarkt, da wirst du dann wohl schon massive Konflikte mit deinem Nachwuchs haben, vor allem, wenn da ein Mädel darunter sein sollte. Ich mag mir gar nicht ausmalen, was mein Töchterlein mir erzählen würde, wenn ich mit so einem Ansinnen an sie herantreten würde ! hehehe ...


    Versuch dich bis zur Geburt zu entspannen ... und dann wirst du erst mal die Zeit mit deinem Baby genießen ! Und wenn das alles auf der Reihe ist, dann gehst die Sache mit deinem Mann an ... denn so wie ich das jetzt einschätze besteht da im Moment kein ganz so dringender Handlungsbedarf.

    Du klingst sehr reflektiert und erwachsen ... dein Mann weiß vermutlich gar nicht, was er da für ein "Goldstück" an der Hand hat ! :)


    Ein paar Anmerkungen zu deinen Überlegungen:


    Er will jetzt beruflich ein paar Schritte gehen die eher in Richtung Selbstständigkeit gehen.

    Das ist ja schon mal positiv, dass sich dein Mann Gedanken, um seine berufliche Zukunft macht. Allerdings muss ich hier ein bissl vor überzogenen Erwartungen warnen: ein Selbständiger muss auch "beständig" sein. Eher mehr als ein fest Angestellter ! Denn einen Arbeitgeber kann man schon mal verärgern, ohne dass das Konsequenzen hat. Einen Kunden verärgert man genau einmal. Und danach sieht man ihn nie wieder.


    Generell sind die Arbeitsanforderungen an einen Selbständigen hoch. Viele Dinge, wie Abrechnung und Steuer und vor allem die Weiterbildung muss man am Wochenende machen. Wenn der Kunde ruft, muss man zur Stelle sein, wenn man am Markt Erfolg haben will. Wenn man fachlich fit ist und sich einen treuen Kundenstamm aufbaut kann man gut Geld verdienen. Ansonsten kann die Luft sehr schnell dünn werden.


    Aber das muss dein Mann dann ganz für sich allein herausfinden. Vielleicht "fällt der Groschen" ja als Selbständiger.


    Was ist denn genug Geld?

    Geld macht nicht glücklich. Aber es erleichtert viele Dinge.


    Ich gebe dir vollkommen Recht, als Erwachsener kann man auch am Rande der Armutsgrenze glücklich leben. Wenn man sein Leben eher an geistigen als an materiellen Dingen orientiert, kann man mit sehr wenig auskommen.


    Nur wenn man Kinder hat, dann sollte man schon genügend Geld haben. Damit man nicht bei jedem noch so kleinen Wunsch sagen muss: sorry, wir haben kein Geld. Armut kann in diesem Alter sehr weh tun ! Die Kinder müssen nicht in Saus und Braus leben. Und es muss auch kein i7 phone sein. Aber Taschengeld für eine Klassenfahrt oder vernünftige Wintersachen, die sollten finanziert werden können.


    Von daher halte ich das schon für essentiell, dass dein Mann seine Probleme hinsichtlich beständiger Arbeit in den Griff bekommt. Ein Job muss gemacht werden, auch wenn man mal keine Lust dazu hat. Und außerdem ist beruflicher Erfolg wichtig für das eigene Selbstwertgefühl.


    Ich würde mir wünschen, dass eure Story ein "happy end" hat. Vor allem der (demnächst) beiden Kinder wegen ...

    Das Jugendamt kümmert sich bei einer Beistandschaft um den Kindesunterhalt. Nicht aber um Trennungsunterhalt oder die Wohnungszuweisung.

    Die Beistandschaft betrifft tatsächlich nur die Geltendmachung des Kindesunterhalts. Inwieweit das Jugendamt darüber hinaus tätig wird, hängt vom Engagement des jeweiligen Sachbearbeiters ab. Vor allem in Fällen wie diesem, wo die Wohnverhältnisse unerträglich sind und die Konflikte eskalieren könnten, wird das Jugendamt meist schon versuchen die Situation zu entschärfen.



    Da Dein Einkommen gering ist, kannst Du einen Beratungsschein bekommen, dann kostet der Anwaltsbesuch nur wenig.

    Ein Beratungsschein kostet m.W. derzeit 15 Euro. Damit kann eine kostenlose Erstberatung bei einem Fachanwalt der eigenen Wahl in Anspruch genommen werden.


    Aber, ob man zusätzlich zum Jugendamt jetzt schon einen Anwalt einschaltet, das sollte man sich gut überlegen. Denn damit werden erfahrungsgemäß die Fronten verhärtet.


    Deshalb würde ich empfehlen, zunächst die Beistandschaft in Anspruch zu nehmen und erst dann einen Anwalt einzuschalten, wenn man die Scheidung einreicht.

    Hallo,


    der Rat, das mit dem alleinigen Sorgerecht zu vergessen, ist gut. Das hat nämlich mit der anstehenden Trennung nichts zu tun.


    Du solltest dich kurzfristig an das Jugendamt wenden und dort deinen Fall vortragen. Dort wird man dich fachkundig beraten. Außerdem kannst du dort die "Beistandschaft" beantragen. Dann kümmert sich das Jugendamt um die Wahrnehmung deiner Rechte.


    Wenn du die Ehe wirklich für gescheitert erachtest, dann solltest du die Trennung erklären. Das Jugendamt wird deinen Mann zur Unterhaltsauskunft auffordern und dann Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt einfordern. Damit bist du dann erst einmal finanziell abgesichert.


    Entweder gelingt es dir und deinem Kind die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Oder das Jugendamt wird dir bei der Beschaffung einer neuen Wohnung behilflich sein.


    Theoretisch ist es möglich das Trennungsjahr auch gemeinsam in der Ehewohnung zu verbringen. Aber das scheint mir in diesem Fall aufgrund der massiven Konflikte nicht angeraten zu sein. Außerdem ist das Kind nicht automatisch der Mutter zugeordnet. Auch der Kindesvater könnte das Kind zu sich nehmen. Aber auch das scheint mir hier nicht zuzutreffen.

    Ich frage mich manchmal ob es noch Sinn macht es evtl doch noch mal zu probieren.

    Hallo,


    die Entscheidung, ob du mit deinem Mann einen neuen Versuch wagst oder nicht, die kann dir niemand abnehmend. Aber wir können darüber reden, welche Überlegungen hier mit einfließen sollten.


    Dein Mann hat ernst zu nehmende psychische Probleme. Das hindert ihn offensichtlich daran, einen Job längere Zeit durchzuhalten. Und das ist schlecht. Ich kenne Leute, die trotz hoher Intelligenz und Begabung und trotz blendender Examensnoten heute Taxi fahren oder an der Rezeption sitzen!


    Ein Examen oder Abschlusszeugnisse sind keine Lizenz, wie etwa ein Führerschein. Das sind Eintrittskarten ins Berufsleben mit Verfallsdatum. Wenn man zwei- oder dreimal seinen Job einfach "schmeißt", dann verliert so ein Examen oder Zeugnis seinen Wert. Weil die Firmen niemanden in einen qualifizierten Job einarbeiten und ausbilden, wenn sich der Knabe bei der nächst besten Gelegenheit wieder verabschiedet. Auf genau diesem Weg ist dein Mann. Und das sollte er wissen.


    Auf der andern Seite ist dein Mann Verpflichtungen eingegangen. Er ist demnächst für zwei Kinder (für rund 20 Jahre) und für dich (mindestens für die ersten drei Jahre) unterhaltspflichtig. Da ist sein finanzieller Spielraum ganz erheblich eingeschränkt ! Denn Kinder kosten Geld. Und sie kosten umso mehr Geld je älter sie werden. Auch das sollte dein Mann wissen.


    Die Frage ist jetzt, inwieweit dein Mann diesen Überlegungen zugänglich ist. Begreift er, dass er nicht mehr so ganz frei in seinen Entscheidungen ist ? Nimmt er seine Verantwortung wahr und wird künftig seiner Arbeit "beständig" nachgehen ? Und vor allem ist er gewillt, das Zusammenleben mit dir unter diesen Prämissen noch einmal zu versuchen ? Denn ein Neustart kann nur gelingen, wenn wirklich BEIDE Seiten das wollen. Ansonsten verschwendest du deine kostbare Zeit ...


    Es ist eine sehr schwere Entscheidung, die du da zu treffen hast. Da die Geburt jetzt ansteht, solltest du dich vielleicht erst einmal darauf konzentrieren. Aber danach wirst du dann für dich entscheiden müssen, ob das Leben mit oder ohne deinen Mann weitergehen soll ...

    Hallo,


    das ist natürlich schon ein Tiefschlag, wenn die Tochter so von heute auf morgen das Haus verlässt und zum Papa zieht.


    Aber sieh es doch mal von der Seite: bisher hatte das Kind bei dir gelebt und der Papa hat die Tochter nur zu Besuch gehabt. Wenn das Wechselmodel - wie du schreibst - in eurem Fall keine Option ist, dann muss eben einer der Elternteile darauf verzichten, mit dem Kind zusammen zu leben.


    Und das bedeutet ja auch nicht, dass man keinen guten Kontakt zu seinem Kind aufrecht erhalten kann. In deinem Fall ist das vielleicht gar nicht so schlecht, dass deine Tochter erst mal aus der "Schusslinie" genommen wird. Denn ganz offensichtlich war das Kind durch die Verhältnisse sehr belastet.


    Und noch etwas: vom ersten Tag nach der Geburt beginnen Kinder sich von ihren Eltern zu lösen. Jeden Tag entfernen sie sich ein klein wenig mehr, werden selbständiger ... und eines Tages lösen sie sich gänzlich aus dem Elternhaus. Deine Tochter hat einen großen Schritt in diese Richtung getan. Sie hat erkannt, dass sie etwas ändern muss. Und sie hat für sich die richtige Entscheidung getroffen.


    Und eines muss man auch anerkennen: der Kindesvater verhält sich in dieser Situation vorbildlich. Dem Kind gegenüber und auch dir. (Auch wenn das mit dem "Nachtreten" nicht ganz so die feine Art war! )


    Versuch die Chance zu erkennen, dass du jetzt etwas mehr "Luft" hast deine Probleme in den Griff zu bekommen. Das mit den "Kochkünsten" ist nicht dein Problem. Du musst die Füße wieder auf den Boden bekommen. Denn du hast ganz offensichtlich den Bodenkontakt verloren. Das ist nicht einfach sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Und du hast ja schon gemerkt, dass dir dabei niemand sagen kann, was du nun genau zu tun hast. Du spürst die Defizite und nur DU allein kannst dafür Lösungen finden.


    Deswegen gebe ich dir auch keine noch so gut gemeinten Ratschläge. Aber ich wünsche dir viel Kraft, um diesen schwierigen Weg zu gehen. Auch du wirst dich genauso wie deine Tochter ändern. Und dann könnt ihr eines Tages auf einer ganz neuen Basis wieder zusammen finden.