Hier liegt definitiv KEINE Kindesentführung vor. Eine diesbezügliche strafrechtliche Anzeige ist aussichtslos. Aber ... es gibt einen Anspruch auf (geregelten) Umgang mit dem Kind. Und das was ihr beiden da treibt, scheint mir nicht gerade optimal zu sein:
ZitatDer nächste Umgangstermin steht im Übrigen noch gar nicht fest. Der nächste Termin wäre voraussichtlich übernächstes Wochenende. Aber das ist Normalität dass der Umgang quasi schwebend feststeht - ich muss meistens fragen, wann er denn plant wieder zu kommen. Wenn ich nichts von ihm höre, gehe ich davon aus, dass er nicht kommt.
Damit ist Streit vorprogrammiert. Weil ihr jedesmal ein Palaver führen müsst, um den nächsten Umgangstermin abzusprechen.
Ihr solltet FESTE Umgangszeiten vereinbaren, z. B. jedes zweite Wochenende von Freitag Abend bis Sonntag Abend. Und diese Regelung sollte nur in begründeten Ausnahmefällen geändert werden.
Und auch die Ferien sollten verbindlich vorab geregelt sein, z.B du erhältst die erste Hälfte der Ferien und er die zweite. Natürlich ist man dadurch eingeschränkt. Aber das gilt dann ja für beide Seiten.
Dadurch wird das "Palaver" ob nun per Telefon oder WhatsApp oder sonstwas reduziert. Und das wäre gut so ! Denn offensichtlich gibt es dabei regelmäßig Streit.
Übrigens: der Kindesvater könnte durchaus eine Umgangsregelung mit diesem Inhalt vor Gericht erwirken. Und wenn die insbesondere strafbewehrt sein sollte, dann muss sich da auch die Kindesmutter trotz ABR dran halten.
Du wirst den Kindesvater nicht ändern können. Das hat nicht funktioniert in der Zeit als ihr noch zusammen wart. Und das wird jetzt nach der Trennung erst recht nicht funktionieren. Also vergiss diesen Gedanken und versuch das kontroverse Palaver auf ein Minimum zu beschränken. Der Kindesvater ist so wie er ist ! Sei froh, dass er sich für euer gemeinsames Kind engagiert. Denn dass es auch durchaus anders sein könnte, das zeigen ja die Verhältnisse bezüglich deiner zweiten Tochter ...