Beiträge von Jimmy

    Hier liegt definitiv KEINE Kindesentführung vor. Eine diesbezügliche strafrechtliche Anzeige ist aussichtslos. Aber ... es gibt einen Anspruch auf (geregelten) Umgang mit dem Kind. Und das was ihr beiden da treibt, scheint mir nicht gerade optimal zu sein:


    Zitat

    Der nächste Umgangstermin steht im Übrigen noch gar nicht fest. Der nächste Termin wäre voraussichtlich übernächstes Wochenende. Aber das ist Normalität dass der Umgang quasi schwebend feststeht - ich muss meistens fragen, wann er denn plant wieder zu kommen. Wenn ich nichts von ihm höre, gehe ich davon aus, dass er nicht kommt.


    Damit ist Streit vorprogrammiert. Weil ihr jedesmal ein Palaver führen müsst, um den nächsten Umgangstermin abzusprechen.


    Ihr solltet FESTE Umgangszeiten vereinbaren, z. B. jedes zweite Wochenende von Freitag Abend bis Sonntag Abend. Und diese Regelung sollte nur in begründeten Ausnahmefällen geändert werden.


    Und auch die Ferien sollten verbindlich vorab geregelt sein, z.B du erhältst die erste Hälfte der Ferien und er die zweite. Natürlich ist man dadurch eingeschränkt. Aber das gilt dann ja für beide Seiten.


    Dadurch wird das "Palaver" ob nun per Telefon oder WhatsApp oder sonstwas reduziert. Und das wäre gut so ! Denn offensichtlich gibt es dabei regelmäßig Streit.






    Übrigens: der Kindesvater könnte durchaus eine Umgangsregelung mit diesem Inhalt vor Gericht erwirken. Und wenn die insbesondere strafbewehrt sein sollte, dann muss sich da auch die Kindesmutter trotz ABR dran halten.
    Du wirst den Kindesvater nicht ändern können. Das hat nicht funktioniert in der Zeit als ihr noch zusammen wart. Und das wird jetzt nach der Trennung erst recht nicht funktionieren. Also vergiss diesen Gedanken und versuch das kontroverse Palaver auf ein Minimum zu beschränken. Der Kindesvater ist so wie er ist ! Sei froh, dass er sich für euer gemeinsames Kind engagiert. Denn dass es auch durchaus anders sein könnte, das zeigen ja die Verhältnisse bezüglich deiner zweiten Tochter ...

    Die Sache mit dem Unterhalt ist irgendwie nicht so ganz schlüssig. Normalerweise kümmert sich das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft da drum. Denn warum sollten sie UV zahlen, wenn es einen solventen Kindesvater gibt, der für den Unterhalt einstehen kann.


    Also, erstens wäre zu fragen, ob du überhaupt die Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet hast. Wenn nicht, dann solltest du das m.E. schleunigst tun.


    Es ist meist NICHT egal, ob du UV oder vom Kindesvater Unterhalt beziehst Der UV ist geringer, weil das Amt das volle Kindergeld und nicht nur den hälftigen Anteil abzieht. Möglicherweise verzichtest du auf Geld, das dir eigentlich zusteht ! Und wer hat schon zu viel Geld ?


    Das Vorgehen, zunächst einmal im Rahmen einer Stufenklage Unterhaltsauskunft einzufordern, ist auch m.E. sehr empfehlenswert. Man geht kein hohes Kostenrisiko ein ... und der Kindesvater wird gezwungen sein Einkommen offen zu legen. Wenn er das hartnäckig nicht tut, dann kann das Gericht sein Einkommen großzügig nach oben schätzen. Das überzeugt dann meist auch die hartnäckigsten Auskunftsverweigerer. :)


    Abhängig vom Ergebnis der Unterhaltsauskunft kann man dann entscheiden, ob man Unterhaltsklage erhebt. Wenn beim Kindesvater genügend Geld vorhanden ist, dann sollte man das auch tun. Das sind schließlich die Ansprüche der KINDER ! Und das Jugendamt weiß, wie man Unterhalt eintreibt. Die haben erfahrene Anwälte, die tagtäglich solche Dinge regeln. Die möchte ich offen gestanden nicht zum Gegner haben !


    Also ... hinsichtlich des Unterhalts solltest du nicht länger herumeiern, sondern endlich Nägel mit Köpfen machen. Und dazu nutzt du am besten die Beistandschaft beim Jugendamt. Das Schöne an der Beistandschaft ist doch, dass du selbst gar nicht in Erscheinung trittst und dir damit den Zorn des Kindesvaters einhandelst. Das machen die Behörden ... und auf deren Vorgehen hast du doch gar keinen Einfluss. Oder etwa doch ? Nee ... :)

    Die Ratschläge meiner Vorredner sind alle sehr gut!


    Den Hausarzt konsultieren ... ehe man das große Geschütz auffährt und einen Therapeuten einschaltet.


    Verständnis für die phasenweise Entwicklung aufbringen (auch wenn mir der Hinweis auf die Pubertät bei einem Alter von 7 Jahren ein bissl verfrüht erscheint).


    Den Kindern viel Aufmerksamkeit und Zuwendung schenken.


    Das ist alles sicher hilfreich und wichtig.


    Aber mir scheint, dass du hier auch aufpassen musst, dass du nicht über das Ziel hinausschießt!


    Erstens einmal klingt das alles so für mich, als ob du dir den "Schuh" für das Fehlverhalten deines Sohnes "anziehst". So als sei das alles deine Schuld. Dafür sehe ich hier aber keinen Anlass.


    Und wenn du mit dem Sohn Dinge ALLEIN unternimmst und die Tochter zurückstellst, dann "belohnst" du doch letzten Endes das Fehlverhalten deines Sohnes. Das würde ich nicht machen. Wenn ein Kind "Terz macht", dann gibt es hinterher nicht noch eine Belohnung ! Das ist das vollkommen falsche Signal. So erzieht man sich Problemkinder !


    Du beobachtest das Verhalten deines Sohnes sehr genau. Das gefällt mir gut ! Wenn er ausrastet, dann solltest du mit ihm das Gespräch suchen ! Ja, auch mit Kindern, die erst 7 Jahre alt sind, kann man reden. Die sind nämlich nicht dumm, sondern das sind junge "Erwachsene", die ihr Verhalten sehr gut einordnen können !


    Natürlich kann man mit dem Knaben nicht reden, solange er auf seiner Palme ist. Da sollte man abwarten bis er wieder von alleine herunter kommt. Um dann freundlich aber konsequent mit ihm Tacheles zu reden. Kinder wollen ihren Eltern gefallen. Und wenn man sie zu recht und angemessen kritisiert, dann nehmen sie sich das schon zu Herzen. Auch wenn sie das natürlich erst mal nicht zugeben.

    Wenn sich die Eltern einig sind, dann können sie natürlich ihre Angelegenheiten so regeln wie sie wollen. Solange die Belange des Kindes dadurch nicht gefährdet sind.


    Nur wenn kein Einvernehmen besteht, dann muss das halt notfalls gerichtlich festgelegt werden. Und dann ist das eben nicht so - wie oft vermutet -, dass sich beim Wechselmodell die Ansprüche gegenseitig aufheben. Sondern der Unterhaltsbedarf wird berechnet auf Basis der Summe der bereinigten Einkommen und dann quotiert. Dafür gibt es ein entsprechendes Berechnungsverfahren.


    Hinsichtlich des Abzugs des hälftigen Kindergelds vom Barzahlungsbetrag ist es egal, wer das Kindergeld erhält.


    Aber es ist nicht egal, hinsichtlich der Anzahl der Zählkinder. Hier kommt es darauf an, dass bei einem Bezieher möglichst viele Kinder gemeldet sind. 2 x 2 Kinder sind eben nicht das Gleiche wie 1 x 4 Kinder. Aber das hat der TE ja wohl schon verstanden.

    Wahrscheinlich ist es dabei egal, ob ich das Kindergeld ausgezahlt bekomme oder mein Partner?

    Jau, wer das Kindergeld erhält spielt dabei keine Rolle.


    Mein bald Ehemann zahlt ja keinen KU an seine Ex, da es sich im WM mit ähnlichem Gehalt ausgleicht

    Das kann man so nicht allgemein sagen. Der Barunterhalt ist ein eigenständiger Anspruch des Kindes. Und der wird dann beim WM pro Elternteil berechnet. Damit können sich durchaus unterschiedliche Zahlbeträge ergeben, die NICHT gegeneinander aufgerechnet werden können. Aber wenn die Zahlbeträge etwa gleich hoch sind, dann können sich die Eltern einvernehmlich darauf einigen, dass gegenseitig keine Zahlungen erfolgen.

    Das Trennungsjahr ist schon seit Juni 2017 rum und wir sind trotzdem noch nicht geschieden.

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, fehlen noch die Angaben deiner künftigen Ex zum Versorgungsausgleich.


    Und da du nicht anwaltlich vertreten bist, macht da halt auch niemand Dampf ! So ist das nun mal, wenn man Geld spart ... :D


    Ok, ok, ich hör ja schon auf mit meinem Gemaule ... hehehe ...

    Habe ich nicht beantragt :lgh

    Wieso eigentlich nicht ? :-D


    Na, dann bleibt ja nur der obligate Versorgungsausgleich (der wohl auch nicht viel bringen wird oder wegen unterschreiten der Mindestbeträge sogar entfällt) ... und damit kann nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.


    So einen Glückspilz trifft man nicht alle Tage !

    Jimmy du bist toll. :blume

    Wenn ich so unvermittelt Applaus erhalte, da frage ich mich normalerweise sofort, ob da nicht ein ironischer Unterton mitschwingt ! :)


    Aber wenn so ein Lob aus der Feder einer erfahrenen Herrenbändigerin stammt, dann ist das natürlich unzweifelhaft aufrichtig gemeint. Mein Tag ist gerettet ! :bigkiss

    Also ich habe auf gar keinen Fall warm gewechselt.

    Das weiß Elin dann aber offensichtlich sehr viel genauer als du. Oder hat sie sich das am Ende einfach alles nur ausgedacht ? Na, ich bin ja erleichtert, denn ich hatte schon befürchtet, dass ich in dem langen Thread irgend etwas überlesen hätte. :)


    Wenn ein Anwalt aktuell Sinn machen würde, hätte ich einen. Kein Anwalt kann sie aber zur Vaterschaftsanerkennung zwingen und ich kann nichts machen, außer das schon probierte und das ging auch ohne Anwalt, bis zur Geburt des Kindes.


    Dem kann ich erst mal zustimmen.


    Aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist der Geburtstermin schon im April also in spätestens vier bis sechs Wochen. So wie ich das einschätze wird die einvernehmliche Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt bis dahin nicht laufen. Und dann solltest du einen Anwalt haben, der UMGEHEND die Vaterschaftsklage einreicht !


    Da hat dich schon Volleybap darauf hingewiesen, dass du hier keine "Turnereien" veranstalten sollst. Und auch ich kann dich nur auf die Dringlichkeit dieses Rechtszuges hinweisen. Deshalb solltest du dich jetzt darum kümmern einen fähigen Fachanwalt für Familienrecht zu finden. Die gibt es nämlich nicht wie Sand am Meer. Und gerade die besten Anwälte haben wenig freie Termine !


    Und noch etwas: deine Idee die Scheidung mit EINEM Anwalt durchzuziehen, nämlich mit dem deiner Frau, die solltest du dir gut überlegen. Bist du sicher, dass du z.B. den Zugewinnausgleich und den Kindesunterhalt richtig berechnet hast ? Der Anwalt deiner Frau wird das beantragen, was im Interesse seiner MANDANTIN liegt ! Da könntest du leicht über den Tisch gezogen werden und du hättest am falschen Ende gespart !


    Zu überlegen wäre auch, ob man nicht im Rahmen der Scheidung auch gleich eine strafbewehrte Umgangsregelung für das gemeinsame Kind mit beantragt. Das geht dann definitiv nur mit einem eigenen Anwalt.

    Tom ist alles andere als blöd

    Das hab ich ja auch nicht behauptet. :)


    Ich habe hier eingestellt, dass man die juristische Seite in ein paar Sätzen abhandeln kann. Zumal das meiste ja schon ganz am Anfang gepostet worden ist. Und zu dieser Einschätzung stehe ich.

    Die haben Beide WARM gewechselt, nur das sie halt schwanger ist und er das bei seiner Neuen noch nicht geschafft hat.

    Vielleicht hab ich da jetzt sehr altmodische Ansichten. Aber ich bin halt der Auffassung, dass man erst mal eine Ehe beenden sollte, bevor man ein weiteres Kind in die Welt setzt. Vor allem wenn der neue Partner erwerbslos ist. Und die Kindesmutter dann obendrein noch versucht Unterhalt vom Ex zu erschleichen, indem sie die Feststellung der Vaterschaft verschleppt.


    Ist halt so eine Marotte von mir, dass ich mir moralisch meine eigene Meinung bilde. Auch wenn ich damit nicht unbedingt mehrheitsfähig bin. :)

    Mal davon ab, keiner hier kennt die restlichen beteiligten Personen, es gibt Konstellationen wo ich seine Vorgehensweise nachvollziehen kann.

    Och, ich halte den Fall für sehr einfach zu lösen. Egal wer da noch beteiligt sein sollte. Tomtomsen ist nicht der leibliche Vater. Der leibliche Vater ist bekannt. Da ist er mit anwaltlichem Beistand im Handumdrehen aus der Nummer draußen.


    Dann wäre es hier aber nur halb so lustig und oft auch spannend.

    Lustig ist die Sache doch trotzdem. Die künftige Ex hat Tomtomsen schon während der Ehe Hörner aufgesetzt. Und sie hat von ihrem neuen Lover gar nicht früh genug schwanger werden können. Dem kann ich schon eine humoristische Seite abgewinnen.


    Und wenn ich an Tomtomsen Stelle wäre, dann würde ich diese Frau jetzt nach Strich und Faden fertig machen. Denn sie hat sich leichtsinnigerweise einen Papa ausgesucht, der kein Geld hat. Und sie selbst hat auch kein Geld. Der Dame würde ich genüsslich den Geldhahn zudrehen und im übrigen dafür sorgen, dass sie demnächst viel Zeit vor Gericht verbringen wird. Denn Tomtomsen kann sich solche Streitsachen leisten, während seine Ex da schon viel eher schmallippig werden dürfte.


    Und das könnte dann doch letztendlich sehr viel spaßiger sein, als der seitenlange Eiertanz um die Vaterschaftssache. :)

    Is ja schon doll, was man zu so einem Thema alles schreiben kann.


    Dabei ist doch eigentlich längst klar, was zu tun ist.


    1. Versuchen, die Vaterschaft einvernehmlich zu klären.


    Das scheint nicht so richtig zu "laufen" - weil die künftige Kindesmutter (verständlicherweise) daran kein großes Interesse hat.


    2. Sofort nach der Geburt die Vaterschaft anfechten. Wenn Unterhalt gefordert wird, nicht zahlen. Und wenn die Kindesmutter Klage erhebt, darum bittten, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis die Vaterschaft geklärt ist.


    3. Wenn die Kindesmutter weiterhin den Umgang mit dem gemeinsamen Kind erschwert oder vereitelt, das Umgangsrecht gerichtlich festlegen lassen.


    Und noch ein Hinweis:


    TomTomsen weigert sich hartnäckig einen eigenen Anwalt einzuschalten. Entgegen aller gutgemeinten Ratschläge. Obwohl er eigentlich genug Geld hat. Das ist nicht gerade klug. Denn ein Anwalt vertritt immer nur die Interessen der Partei, die ihn beauftragt hat. Dazu ist er sogar verpflichtet, weil er sich sonst des Mandantenverrats schuldig machen würde.


    "Gemeinsamer Anwalt" heißt nur, dass für den anderen Ehepartner die notwendigen Erklärungen vor Gericht abgegeben werden.


    Wie man so leichtsinnig sein kann, sich bei der Gemengelage auf sowas einzulassen, das verstehe ich absolut nicht.


    TomTomsen sollte endlich aufhören herum zu eiern und sich einen eigenen Anwalt zulegen, der seine Interessen vertritt. Und schon gibt es keinen Grund zum Palaver mehr. Auch wenn es noch soviel Spaß macht.


    So einfach kann die Welt sein. :)

    Den Begriff "Beutekind" finde ich so richtig gut gelungen !


    Wenn ein Beutekind meint, dass es sich vom "Beutevater" nix sagen lassen muss und die Kindesmutter dann auch noch meint, dass das IHR Kind sei und der Beutevater sich aus der Erziehung raus zu halten hätte, dann wäre für mich schon der Zeitpunkt gekommen, die Fronten klar aufzuzeigen und Tacheles zu reden !


    Denn die Rechte des Beutekindes und seiner Mama hören genau da auf, wo meine Rechte und die meines eigenen Kindes anfangen. Ich lasse mich doch nicht über den Tisch ziehen.


    Mama und Papa müssen nicht in allen Dingen immer einer Meinung sein. Und man kann den Kindern schon vermitteln, dass Mama und Papa in mancher Hinsicht unterschiedliche Weltanschauung vertreten. Das kann das Familienleben sogar durchaus bereichern. Aber über gewissen Grundwerte und Grundsätze des Zusammenlebens muss schon Einvernehmen bestehen. Sonst wird das nix.

    Wobei er der überstrenge Vater mit Komminikationsproblem ist und ich die viel zu gutmütige Mutter mit Hang zur Inkonsequenz.

    Müssen denn Eltern immer die gleichen Vorstellungen von der Erziehung haben? Ich finde das gar nicht so schlecht, wenn Kinder unterschiedliche Weltansichten von ihren Eltern erfahren. Solange die Eltern untereinander damit klar kommen und die Kinder die Eltern nicht gegeneinander ausspielen ! :)

    Der zeitliche Ablauf war anders herum.


    Na, das hab ich doch längst verstanden.


    Ich dachte gar nicht viel nach

    Das ist ja gerade das zentrale Problem. :)


    Also, jetzt hör schon auf zu zetern. Mir musst du doch nix beweisen. Die Sache ist jetzt halt so wie sie ist. Und man muss eben nun das Beste daraus machen. Ein paar Hinweise hab ich dir ja schon gegeben ... und daran solltest du dich jetzt schlicht und ergreifend halten.


    LG
    Jimmy

    Na klar haben die das Zahlenwerk genau durchgerechnet. Wenn sich das jeweilige Einkommensintervall der Gruppen gar zu stark verändert hätte, dann könnte tatsächlich eine Flut von Abänderungsklagen die Folge sein. Da haben die schon darauf geachtet, dass sie nicht gar zu viel Arbeit bekommen. :)

    @ Jimmy mal ehrlich bei Kinderpornos gibt es nixs zu überdenken.

    Also offen gestanden kann ich deinem Argument nicht so ganz folgen.


    Kinderpornos sind ein Verbrechen und durch nichts zu entschuldigen. Das ist doch gar keine Frage.


    Aber die Anzeige gegen die EX hat doch nicht das Geringste in dieser Hinsicht gebracht. Das Video war der Polizei längst bekannt. Und die Ex hat ja nun mit dem Video nix zu tun. Deshalb war es vollkommen unangebracht, sie in die Sache zu verwickeln.


    Das Verhältnis zwischen dem Fragesteller und der Kindesmutter ist jetzt dauerhaft beschädigt. Und die Behörden ermitteln wegen Kindesmissbrauchs. "Klug" sieht anders aus. :)

    Es mag für dich unglaublich klingen, aber mir kam der Gedanke an ein strategisches Handeln in dem Moment nicht.

    Bevor du das nächste Mal zur Polizei oder irgend einer anderen Behörde rennst, schläfst du halt erst mal eine Nacht über die Sache. Und am nächsten Tag schaltest du deinen Verstand ein und denkst eingehend nach ehe du irgend etwas unternimmst.


    :)