Nein, die Frau ist nicht dumm. Die macht ihren Job.
Die Sachlage haben wird doch schon eingehend durchgekaut ! Und so schwierig ist die doch eigentlich gar nicht: Du machst Anspruch auf Kindesunterhalt geltend. Und der Kindesvater wendet dagegen ein, dass er sich hälftig um die Betreuung des Kindes kümmert und deswegen ein Wechselmodell vorliegt. Und deswegen weigert er sich zu zahlen.
So wie du das geschildert hast, steht zu erwarten, dass sich die Einrede des Ex als haltlos erweisen wird. Aber sie steht nun mal im Raum. Und ohne die genauen Umstände zu kennen, kann man das eben auch nicht definitiv ausschließen.
Das Jugendamt weigert sich, diese Frage zu klären. Die sagen, sie kümmern sich um die Klärung der Unterhaltsansprüche aber nicht um die Klärung des Umgangs. Ob das so ganz rechtens ist, darüber kann man nun geteilter Meinung sein. Aber so ganz rechtlich haltslos ist diese Ansicht halt auch nicht. Und wenn das Jugendamt diese Position vertritt, dann wird man sie so ohne weiteres nicht dazu zwingen können. Vor allem deshalb nicht, weil die Fronten jetzt schon so extrem verhärtet sind.
Diese Patt Situation dauert nun schon viele Monate an. Und deswegen sollte jetzt ein Paradigmenwechsel stattfinden.
Um hier endlich weiter zu kommen, muss die Unterhaltsklage vor dem Familiengericht betrieben werden. Im Rahmen dieser Klage ist zu klären, ob der Einwand des Wechselmodells berechtigt ist. Insbesondere von dieser Entscheidung abhängig, wird das Unterhaltsbegehren entschieden.
Und um da nun endlich weiter zu kommen, gibt es zwei Lösungswege:
Wie von Volleybap vorgeschlagen, könnte man versuchen das Jugendamt dazu zu bewegen, die Unterhaltsache doch noch zu vertreten, inklusive des Einwands des Wechselmodels. Dazu könnte man etwa Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Ob da ein Schreiben von dir von Erfolg gekrönt sein könnte, darüber kann man geteilter Meinung sein. M.E. wird man dazu vermutlich einen Anwalt brauchen. Aber ich bin kein Hellseher. Oder aber man nimmt den angebotenen Gesprächstermin beim Jugendamt an und versucht auf diese Weise eine Lösung zu finden
Ich habe vorgeschlagen, dass du die Klage in deine eigenen Hände nimmst. Volleybap hat da natürlich mit seinem Einwand vollkommen Recht, dass man damit ein neues Verfahren beginnt und man damit am wieder am Anfang steht. Ich halte ein "Ende mit Schrecken" aber besser als ein "Schrecken ohne Ende".
So sieht die Gemengelage aus. Die Entscheidung, was du jetzt tust, bleibt dir überlassen. Und die kann dir auch niemand abnehmen. Nur eine Entscheidung solltest du treffen. Wenn du weiterhin einfach mit dem Jugendamt "rumhampelst", dann tut sich eben auch nichts.
Selbst eine "falsche" Entscheidung ist m.E. in so einem Fall immer noch besser als "gar keine" Entscheidung. Und einfach "maulig" auf die Mitarbeiterin des Jugendamts zu schimpfen und den angebotenen Gesprächstermin trotzig abzulehnen, das bringt dich auch nicht weiter. Wenn du mir mal diese Manöverkritik zu deiner Grundhaltung nachsehen willst.
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