Alles anzeigenIch habe gerade mit einem Freud telefoniert, der Verwalter einer Wohnbaugesellschaft ist.
Erste Frage: Habt ihr die Kündigung gemeinsam unterschrieben?
Wenn nein, ist sie nicht rechtswirksam, wenn er raus ist, könntest Du theoretisch wieder rein.
Wenn ja bist Du mit haftbar und brauchst dringend etwas Schriftliches, um nachzuweisen, daß er Dir den Zugang verwehrt hat.
What`s App, Zeugen reichen vor Gericht im allgemeinen aus.
Ich weiß jetzt nicht, warum Du Dich fernhalten sollst.
Gibt es da etwas Schriftliches?
Wenn er Dich reinlassen würde, Du Dich aber alleine nicht traust, würde ich einfach mal zur Polizei und die Sachlage schildern, mit Glück bekommst Du Begleitung.
Oder mit Freunden gemeinsam hin.
Du musst nachweisen können, daß Du die Wohnung nicht betreten konntest, um aus der Haftung zu kommen.
Wenn Sie die Wohnung vor 6 Monaten oder mehr freiwillig verlassen hat und in dem Zeitraum nicht den Wunsch äußerte zurückzukommen, darf Sie eben nicht mehr einfach in die Wohnung, auch wenn Sie noch im MV steht.
BGB 1361 Absatz 4
4) Ist nach der Trennung der Ehegatten im Sinne des § 1567 Abs. 1 ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausgezogen und hat er binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber nicht bekundet, so wird unwiderleglich vermutet, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.