Beiträge von tegami

    Meinst du die mit dem umstrittenen "Väteraufbruch" kooperierende Rechtsanwältin Hildegund Sünderhauf-Kravets, die an der kleinen Evang. Fachhochschule Nürnberg nebenberuflich Familienrecht für angehende Sozialpädagogen lehrt?


    Das ist ein wissenschaftliches Fachbuch aus dem Springer-Verlag mit gut 800 Seiten und zum Preis von 79,99 Euro sicherlich nicht auf den "allgemeinen" Leser ausgerichtet.


    Hallo Volleyball,


    Wo siehst Du ein Problem ?
    Dass die evangelische Fachhochschule Nünberg mit 1500 Studenten klein ist ? Dass sie evangelisch ist ? Dass H. Sünderhauf nebenberuflich dort lehrt ? Ist sie Deiner Meinung nach nicht kompetent ?


    Das Buch ist, nach meinen Kenntnissen,das bisher einzige auf dem deutschsprachigen Buchmarkt, welches das Wechselmodell allumfassend darstellt. Das ist alles, was ich meine.
    Das Inhaltsverzeichnis steht im Internet, wie auch einige Kapitel. Wenn man will, kann man sich informieren. Man muss es nicht kaufen. Man kann es sich auch über eine Uniblibliothek leihen, wenn man will natürlich. Ich gehe davon aus, dass jeder "allgemeine" Leser dadurch in der Lage ist, sich selbst ein Bild zu machen und zu entscheiden, was er tun will.


    Der "Väteraufbruch" ist umstritten. Das ist richtig. Der VAMV auch. Christine Fink auch. Der Verein Mütterlobby auch. Ist der Neurologe Matthias Franz unumstritten ? ...


    Sei es drum. Alles, was im engeren und im weiteren Sinne mit Männerbewegung zu tun hat, ist sowieso umstritten, obwohl es kaum empirische Forschung, die nicht ideologisch motiviert und wertebeladen ist, zu diesem Thema gibt.
    Das macht nichts. Die Anfänge der Frauenbewegung wurden ja auch als fragwürdig und undurchschaubar dargestellt.


    Falls Du, Volleyball, den Eindruck hattest, ich wurde Werbung betreiben, btte ich um Entschuldigung. Das war nicht meine Absicht. Es wird hier im Forum ja immer wieder auf Bücher hingewiesen.


    VG,
    tegami

    Hallo,


    Wenn Du Dich mit dem Wechselmodell auseinandersetzen willst, dann lese das Buch von Professor H. Sünderhauf.


    Was Deine 13jährige betrifft, mit dem Einsetzen der Pubertät "nimmt" die Natur das Kind "weg". Es müssen neue Wege der Erziehung eingeschlagen werden. Nichts ist mehr wie in den Kindertagen.


    Ich kann Dir nur noch einmal ans Herz legen : lass Dich von der Kindesmutter nicht ärgern, stehe darüber. Du analysierst es doch schon selbst völlig richtig : Du hast Angst. Angst ist nicht nur ein schlechter Ratgeber, die Angst "frisst auch die Seele auf". Lass los von dieser Frau.


    Ein Mann, welcher drei kleine Kinder jahrelang alleine aufgezogen hat, dazu in Schichten gearbeitet hat und "nebenbei" einen Biohof mit 70 Ziegen unterhält, trägt soviele Ressourcen, Talente und Herz in sich, dass es mehr braucht als eine intrigierende Ex und eine pubertierende Tochter um aus dem Gleichgewicht zu geraten. Du solltest Dir auch einmal etwas gönnen !


    VG,
    tegami.

    Hallo,


    Auch wenn Deine Mutter Dir Geld geliehen hat, bedeutet das nicht, dass sie über Dich bestimmen kann. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du musst das trennen lernen. Du wiederum hast ihr beim Umzug viel geholfen.


    Vielleicht findet sich noch irgendeine andere Lösung für das Kind einmal die Woche. So musst Du Dich Deiner Mutter gegenüber nicht verpflichtet fühlen.


    VG,
    tegami.

    Hallo,


    Du bist keine "schlechte"Tochter'. Verabschiede Dich schnell von diesem Gedanken. Deine Mutter "bestraft" Dich gerade mit Liebesentzug, weil Du nicht genau das tust, was sie will und um Dir zu zeigen, wer hier am längerem HebeL sitzt.

    Du solltest Dich abgrenzen. Du bist du. Deine Mutter ist Deine Mutter. Das Kind ist Dein Kind und nicht ihres. Sie ist die Grossmutter.


    Soll die Weihnachtsfeier bei Deiner Mutter stattfinden, aber Du fühlst Dich unwohl, vielleicht sogar gedemütigt, dann mache so eine Feier nicht mehr mit. Es gibt keinen Grund unter dem Weihnachtsbaum, Deiner Mutter zu Liebe, zu leiden. Deine Mutter will etwas von Dir : also muss sie etwas dafür tun. Nächstes Weihnachten sollte bei Dir stattfinden und der Geburtstag Deines Kindes in Deiner Wohnung. Du solltest Dir das Leben so einrichten wie Du es willst.


    Was Dein Kind betrifft, entscheidest natürlich Du. Das würde ich klar sagen: "Mutter, Deine Aktion X die Haare zu schneiden gegen meinen Willen, geht nicht. Ich hoffe, es kommt nicht wieder vor, dass Du gegen meinen ausdrücklichen Wunsch handelst."


    Und natürlich siehst Du Deinen Stiefvater, welcher Dich 30 Jahre Deines Leben begleitet hat. Warum solltest Du jemanden, den Du vielleicht liebst und schätzt aus Deinem Leben streichen ? So viele wertvolle Menschen hat man nicht im Leben.


    Besuchst Du Deine Mutter wieder und sie begrüsst Dich nicht, würde ich sie sofort darauf ansprechen. Will sie, dass Du ihr hilfst, stelle klar, dass sie allen für die Hilfe beim Umzug gedankt hat, nur Dir nicht.


    Lade Deine Freunde zu Dir ein. Fahre zu ihnen. Organisiere Dich. Besuche Deinen Stiefvater und gehe mit ihm auf den Rummel.


    VG,
    tegami.

    Hallo,


    Bitte nicht vor die Tür setzen, geduldig und "proaktiv" (d.h. durchatmen, Verständnis zeigen und gemeinsame Lösungen suchen auch mit der Tante, welche anscheinend das Vertrauen der Tochter geniesst) sein. Ich weiss, das hört sich jetzt dumm an und ist äusserst schwierig.


    Die Tochter ist 16 (!). Es gab vielleicht in ihrem Leben Momente mit grossen Spannungen, Druck etc. Deshalb jetzt die Examensangst. Deshalb auch der Wunsch ins Ausland zu gehen : "ich halte es hier nicht mehr aus. Ich muss raus und weg."
    Ich weiss es nicht. Das ist irgenwann mit kompetenter ärzlicher Hilfe aufzuarbeiten.


    Es gibt viele Kinder, welche mit dem Schulsystem nicht "können". Aber es gibt auch Alternativen.


    Du solltest nicht noch mehr Druck aufbauen und irgendwelche Schuldgefühle gegenüber der Familie ins Spiel bringen und der Tochter dadurch noch mehr aufladen. Sie leidet sichtlich.


    Gönnt Euch eine Woche Auszeit und vereinbart, dann zu besprechen, wie es weitergehen soll.
    Gibt es die Möglichkeit eine Lehre zu beginnen ?
    Gibt es schulische Alternativen ?
    Interessiert sich die Tochter für irgendetwas ? Von Tierpflege über Sport bis Fremdsprachen hin zu zeichnen, Handwerk, Kunsthandwerk, Autos, Bau, Chemie etc. alles sollte abgeklopft werden. Macht Listen. Überlegt strukturiert. Vielleicht gibt es Tage der "offenen Türen".


    Bis sich etwas findet, kann die Tochter gerne arbeiten. Das ist oft sehr heilsam.


    Versucht es noch einmal.


    VG,
    tegami.

    Hallo Hermann,


    Bei Eurer Vorgeschichte, welche ich gerade gelesen habe, wäre ich mehr als vorsichtig, was das Verhalten Deiner ex-Frau anbelangt und ebenfalls was ihren Wunsch Euer Betreuungsmodell zu ändern betrifft. Es steht bei Euch auch schwarz auf weiss, dass die Kinder bei Dir leben laut Scheidungsfolgenvereinbarung. Jetzt ist ein Wechselmodell installiert. Alles in Butter.

    Hallo,


    Wenn die Kinder sich wohlfühlen in Eurem Wechselmodell, gibt es keinen Grund die Regelung zu ändern.


    Warum sollte es eine neue "Umgangs"regelung für Dich geben ? Du hast drei Jahre lang die Kinder umsorgt und betreut. Lasse Dich nicht verunsichern (weder von der Mutter noch von der Familienstation). Lasse Dich nicht, weil die Mutter es plötzlich will, zum Umgangsonkel degradieren. Ihr lebt Euer Elternsein auf Augenhöhe.


    Eine Frau, welche einen Mann ohne Grund einer Vergewaltigung bezichtigt, ist verabscheuenswert und erbärmlich, aber auch gefährlich.
    Gehe nicht auf ihre Vorwürfe ein, lasse Dich nicht provozieren, weder direkt noch indirekt. Springe nicht über die Stóckchen, welche sie Dir hinhält. Auf ihre Vorwürfe würde ich nicht antworten. Ihr habt die Paarebene hinter Euch gebracht. Es gibt "nur" noch die Elternebene, d.h. die Angelegenheiten der Kinder.


    Ich verstehe, dass der Kontakt zu ihr Dich belastet. Grenze Dich von ihr ab, auch im Kopf. Organisiere den Wechsel der Kinder über die Schule, wenn es das Alter der Kinder erlaubt.


    Viel Kraft,
    tegami.

    Hallo,


    Dokumentiere für Dich, wie Du die Kinder von x bis y alleine betreut hast, den Auszug der KM etc. und auch den Beginn des einvernehmlichen Wechselmodells und seine Ausgestaltung. Die Kontinuität spricht dafür, das Modell beizubehalten. Wie geht es den Kindern ?
    Die Wechsel sind einzuhalten und Alleingänge würde ich höflich nicht tolerieren. Kompromisse würde ich eingehen, aber nur wenn sie auf Gegenseitigkeit beruhen.


    Geschichten wie das Liebeleben Deiner ex-Frau oder wie Du versuchst hast, Deine Ehe zu retten ,interessieren nicht. Die Psychotherapie ist die Privatangelegenheit der Frau.


    Du kannst nicht ändern, dass letztere Lügen über Dich verbreitet. Aber Du kannst Dein Verhalten ihr gegenüber ändern. Du solltest die Kommunikation auf das Mindeste herunterschrauben, keine langen Diskussionen eingehen, Dich auf keinen Fall in einen Streit verwickeln lassen, immer sachlich und neutral bleiben und sie möglichst nur in Begleitung treffen. Klatsch etc. würde ich vermeiden. Manchmal muss man sich über alle diese Abgründe des Hasses etc. erheben.


    Dem Vorwurf der Vergewaltigung, falls sie ihn wiederholt, würde ich damit beantworten, dass eine Falschbezichtigung strafbar ist. Sollte sie Dich anzeigen, solltest Du sofort einen Fachanwalt einschalten. Nur ein spezialisierter Anwalt kann Dir dann helfen. Auf einen solchen würde ich auch zurückgreifen, wenn ihre Vorwürfe nicht aufhören, Deinem Leumund empfindlich schaden und ihn fragen, wie Du Dich verhalten sollst.


    Sollte sie die Kinder involvieren, würde ich einen Termin beim Jugendamt machen.


    Du könntest Dich als Opfer auch versuchsweise an den Weissen Ring wenden. Ich glaube aber, das letzterer sich nicht mit dieser Problematik auseinandersetzt.


    VG,
    tegami

    Und der Vater meiner Tochter war die ersten 4 Monate rund um die Uhr anwesend und hat bereits 3 Kinder.
    Dennoch hat er kein Problem, wenn ich ihm was zum Umgang mit unserer Tochter sage. Denn: jedes Kind ist anders.


    Meine Beiträge sind einfach nur als anderer Blickwinkel gedacht!


    Hallo,


    Das kommt darauf an, wie die KM sich dabei verhält. Und irgendwo in dem Themenstrang steht geschrieben, dass die KM mit ihrem Verhalten deutlich ausdrückt, dass sie den KV nicht (mehr) mag. Die ganze Situation ist angespannt und das spürt das Kind auch. Es fühlt sich nicht wohl. Das scheint bei Euch nicht der Fall zu sein.


    Wie soll der KV in einem Café während zwei Stunden all die existentiellen Dinge, welche die Bedürfnisse eines Kleinstkindes ausmachen, an Stelle der KM, erledigen können ? Durch Gesten wie Pflege, Näschen putzen, Tränchen trocknen, in den Schlaf wiegen, Sicherheit ausstrahlen, den Geruch des Vaters erkennen und sich reflexartig wohlbefinden, füttern, Lätzchen umbinden, liekosen ...., entwickelt das Kind langsam das wichtige Urvertrauen. In diesem Alter ist es durchaus möglich und auch sinnvoll, dass die Familie aus der klassischen Rollenverteilung schon ausgebrochen ist und der Vater nicht mehr "nur" der gelegentlich Clown und Entertainer ist.

    Hallo Svea,


    Hier ist der KV seit der Geburt präsent. Unter anderem hat er sich die ersten zwei Monate genauso wie die KM um das Kind gekümmert.
    Die Bedürfnisse der Mutter werden hier seit wenigen Monaten von letzterer vor denen des Kindes gestellt. Es verhält sich also genau anders herum als bei Euch.
    Du sitzt auch nicht da und überwachst den Vater mit Argusaugen während den zwei Stunden Umgang und aus jeder Pore Deines Körpers tropft Dein Hass auf den KV.


    Der Vater lebt um die Ecke.


    Was soll der KV Deiner Meinung nach tun ? Abwarten bis die Mutter sich wieder normal benimmt wie Du es tust ?

    Hallo FrauRausteiger,


    Meine kurze Recherche bei Tante Google, welche ich oben erwähnte, galt der Entscheidung der KM das Kind an bestimmten Tagen von einer Tagesmutter betreuen zu lassen. Sie ergab, dass diese Entscheidung offensichtlich nicht zur Alltagssorge gehört.


    Hier wird das Kind noch nicht von einer TM betreut. Die Eingewöhnung hat noch nicht stattgefunden.


    Die Beschlüsse zu "Betreuung durch KV statt Tagesmutter" betreffen Fälle, wo der Vater die gesamte Betreuung des Kindes beansprucht, das ABR beansprucht oder ein Wechselmodell will. Hier möchte der Vater "nur" das Recht des Kindes auf kindgerechten Umgang ohne die Mutter durchsetzen.


    Dass der KV sich ärgert, kreide ich ihm nicht an, dass er die Kompetenz des SB in Frage stellt auch nicht, dass er diesem gegenüber freundlich und sachlich bleibt, obwohl letzterer zu ihm nicht nur unhöflich ist, sondern auch von einer "Vereinbarung" spricht, welche keine ist, ist selbstverständlich.


    Dass er begleiteten Umgang in Abwesenheit der KM akzeptieren sollte, steht ausser Frage. Denn bei dieser bindungsintoleranten Mutter wäre dieser kleine Schritt schon ein grosser Sprung.


    Dass die Mutter nach einem eher gelungenem Start ins Leben, dem Kind jetzt das Leben schwer macht, ist unverständlich und traurig.


    Sollte ich die Zeit haben in den Beständen der einschlägigen Gerichte zu suchen und einen Beschluss finden, welcher dem KV helfen könnte, verlinke ich ihn selbstverständlich.


    Fröhliche Grüsse und ein besinnliches Fest wünscht,
    tegami.

    Hallo noch einmal,


    Ich weiss nicht, ob Ihr das GSR habt.


    Ich bin mir nicht so sicher, dass das Anmelden bei einer Tagesmutter (genau wie Kita, Schule ....) tatsächlich unter die Alltagssorge fällt. Eine kurze Recherche ergab einige Treffer, dass es sich wie bei Schule etc. um eine Entscheidung von "erheblicher Bedeutung" handelt. Das würde heissen, dass Du ein Mitspracherecht hast.


    Die Aussage der KM : es wäre besser für das Kind, wenn es dreimal die Woche mit anderen Kindern "spielt", als von seinem Vater betreut zu werden, ist eine Wertung. Ich würde darauf hinweisen, dass beide Situationen nicht zu vergleichen sind : das eine ist nicht besser oder schlechter als das andere. Es ist etwas ganz anderes.


    Der die Alltagssorge ausübende Elternteil hat übrigens rechtlich die Pflicht, den Umgang" zu fördern und ihm nicht zu schaden.


    Informiere Dich vielleicht auch über solche Aspekte.


    VG,
    Tsubame

    Das würde ich aber nur empfehlen, wenn die Mutter auch die (von der Mutter) begleiteten Besuche an einem neutralen Ort tatsächlich verweigert hat.
    Ich halte es immer noch für möglich, dass sie nur den unbegleiteten Besuchen nicht zugestimmt hat?


    Das Kind ist ja noch sehr jung


    Die Mutter will keine Vater-Kind-Bindung. Sie ist bindungsintolerant.




    Vor Gericht würde ich auf die Bindung, welche Kind bereits mit Dir hat hinweisen und welche die KM durch ihr Verhalten gefährdet.
    Auch dass die Tagesmutter kein Problem für die KM darstellt.


    Zwei weitere Kleinstkinder im Alter von einem Jahr sind natürlich eine "grosse Bereicherung" für den Sohn, aber eine vertrauensvolle und in sich ruhende Bindung zu seiner zweiten Bezugsperson ist bei weitem wichtiger. Er hat ein Recht darauf.


    VG,
    Tsubame.

    Sind das Erfahrungswerte wie sich ein Gericht verhält oder ist das gesetzlich irgendwo verankert (Paragraphen vorhanden?).


    Hallo,


    Das sind Erfahrungswerte.


    Solltet Ihr Euch bei Gericht wiedersehen, weil Ihr Euch nicht einigen könnt, dann wird zuerst das Jugendamt eingeschaltet, vielleicht ein Beistand für das Kind aufgestellt, welche sich alle äussern werden, wo und mit welchem Betreuungsmodell Euer Kind am "glücklichsten" sei. Ihr werdet also "geprüft."
    Der Richter kann den Beurteilungen folgen oder nicht. Das Kind kann auch gehört werden.


    Sehr oft kommt es auf den Richter an. Trefft Ihr auf einen, welcher eher "traditionnel" denkt (das Kind ist bei der Mutter am besten aufegehoben), wird er in diese Richtung urteilen. Ist es einer, welcher "modern" denkt, kann es sein, dass es zum Wechselmodell kommt.


    VG,
    tegami.


    P.S. Ich möchte meine Nachricht 22 korrigieren.


    Es gab in der Tat ein Urteil, in dem ein Wechselmodell ausgeurteilt wurde gegen die Meinung der Mutter. Das ist ein Fall und es wurde geprüft, ob dem Kindeswohl dienlich ist.


    Ich habe mir das Urteil des BGH gründlich durchgelesen. Die wichtigsten Punkte sind :


    Es gibt keine gesetzliche Festlegung auf das Residenzmodell. Dass sich die gesetzliche Regelung an diesem Modell orientiere, lässt nur den Rückschluss zu, dass der Gesetzgeber die praktisch häufigste Gestaltung als Ausgangspunkt gewählt habe. Es bedeute nicht, dass er das Residenzmodell als ein – andere Betreuungsmodelle ausschließendes – gesetzliches Leitbild festlegen wollte.


    Das Wechselmodell wird nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vom Gesetz nicht ausgeschlossen und kann grundsätzlich auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden. Maßgeblich ist die im konkreten Einzelfall umfassende gerichtliche Aufklärung.


    Das Gericht hat diesen Fall an das OLG Nürnberg zurückgegeben :


    Das Amtsgericht Schwabach (Beschl. v. 10.09.2015 – 1 F 280/15) wies den Antrag des Vaters auf eine Wechselmodell zurück, die hiergegen bei dem OLG Nürnberg eingelegte Beschwerde blieb erfolglos (Beschl. v. 09.12.2015 – 11 UF 1257/15). Zur Begründung seiner Entscheidung führte das OLG Nürnberg an, das Wechselmodell könne aus rechtlichen Gründen nicht angeordnet werden, weshalb auch von einer persönlichen Anhörung des Kindes abgesehen worden sei.


    Diese dumme Begründung hat der BGH korrigiert. Das Kind ist hier übrigens 13 Jahre alt.


    VG,
    tegami

    Warum nicht auf Grundlage des GSR?


    Gab es dieses Jahr nicht eine gravierende Änderung im Sorgerecht, wonach den Vätern "mehr" Rechte zugesprochen wurden (vom Bundesgerichtshof)?


    Hallo,


    Es gibt tatsächlich die letzten Jahre Änderungen im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof musste das deutsche Recht nach einigen Rügen des Gerichtshofes der Europäischen Union wegen Väterdiskrminierung, anpassen. Das macht es, homöopathisch dosiert. Das Elternsein ändert sich, die Familienmodelle ändern sich, Vatersein, Muttersein etc.
    Im 18. Jahrundert war es Mode, die Kinder nach der Geburt einer Milchmutter zu übergeben. In den 70er Jahren wurde entschieden, dass unverheirate Väter gegen den Willen der Mutter kein Sorgerecht haben "dürfen"und dass es super ist, wenn die Kinder den Papa alle 14 Tage von Samstag auf Sonntag sehen "dürfen", wenn Mutter und Kind nach einer Trennung endgültig zur Ruhe gekommen sind. Seit 2000 schickt die Politik sich an, die Frauen davon zu überzeugen, dass sie einer Erwerbsarbeit nachgehen : vom Hochlohnland, in dem ein Gehalt eine Familie ernähren konnte, verändert sich Deutschland hin zu einem Land mit einem Niedriglohnsektor. Jeder und jede müssen sich nun selbst ernähren. In Frankreich war das schon seit den 1950er Jahren so.


    Aber es steht nirgends geschrieben, dass das GSR bei einer Trennung zum WM führt. Das WM kann ausgeurteilt werden, wenn die Bedingungen stimmen und wenn ein Elternteil einen Antrag stellt.
    Es gab in der Tat ein Urteil, dass ein Wechselmodell ausgeurteilt wurde gegen die Meinung der Mutter. Das ist ein Fall und es wurde geprüft, ob dem Kindeswohl dienlich ist.


    VG,
    tegami

    Wenn es so ist wie bei mir beschrieben, bin ich der BET und der KV der UET (der KV zahlt Barunterhalt). Richtig?


    Dann müsste der KV, wenn wir uns wegen des Umgangs nicht einig werden können (nehmen an, wir können es nicht), bei der derzeitigen Konstellation seine geforderten Umgangszeiten schlimmstenfalls vor Gericht einklagen (sagen wir er will plötzlich das WM haben obwohl die ganze Zeit alle 14 Tage + weitere Tage gelebt wird). Richtig?



    Genau so ist es. Werdet Ihr Euch nicht ohne fremde Hilfe einig, muss derjenige, welcher andere Vorstellungen hat, vor Gericht ziehen. Dann entscheiden andere für Euch. Und ja, Du bist rechtlich gesehen der Betreuungselternteil und der Vater der Umgangselternteil.

    Hallo,


    Ich meine damit, dass keiner den anderen Elternteil bevormunden soll : weder der Vater, welcher meint, Dich mit dem Hinweis auf eine Gerichtsverhandlung unter Druck setzen zu müssen noch Du, weil Du meinst, dass er von Dir gnädigerweise das Kind "erhält".


    Auf keinen Fall solltest Du Dich ständig umorganisieren, wenn der KV meint, jetzt will er dies und das. Ihr müsst Euch ein für allemal für eine Betreuung entscheiden und die dann durchziehen. Das soll nicht heissen, dass man diese nicht immer wieder einvernehmlich anpasst, aber über längere Zeiträume hinweg. Man kann sich auch flexibel zeigen, wenn Oma Geburtstag hat oder die Kusine die ganze Verwandschaft einlädt.
    All das sollte einvernehmlich geregelt werden und auf Augenhöhe. Beide sollten flexibel sein. Es ist ein Geben und Nehmen zum Wohle des Kindes.


    Du kannst die ständigen änderungswünsche des KV zum Anlass nehmen, Dir einen Betreuungsplan auszudenken, so wie Du ihn Dir vorstellst und ihn ihm als Diskussionsgrundlage unterbreiten. Signalisiere klar, wo Deine rote Linie ist, Ich weiss, dass das sehr schwierig sein kann, besonders wenn die Trennung erst vor kurzem stattfand.


    Falls der Vater vor Gericht ziehen sollte, versichere ich Dir, dass kein Richter ein Wechselmodell oder einen Umzug zum Vater ausurteilen wird, auf der Grundlage, dass Ihr das GSR habt. Du kannst beruhigt sein.

    Hallo,


    Das GSR und der "Umgang" haben rechtlich nichts miteinander zu tun. Darauf kann man sich vor Gericht nicht berufen. Ihr habt beide das Recht nach der Trennung das Kind zu betreuen. Wie Ihr das ausgestaltet ist Eure Sache. Keiner hat das "Recht" auf mehr "Umgang" als der andere. Der Gesetzgeber spricht von "Umgangselternteil" und "Betreuungselternteil" um die finanzielle Seite nach einer Trennung zu organisieren.


    Es gibt nach einer Trennung keinen erst-undzweitrangigen Elternteil. Vernünfige Eltern werden immer dises Ziel vor Augen haben. Ganz geich, wieviel Zeit das Kind bei dem einen oder anderen verbringt.


    Als Eltern könnt Ihr Euch friedlich einigen, wie die Betreuung Eures Kindes nach einer Trennung aussehen soll. Welcher Elternteil kann was zeitlich leisten ? Ihr seid da völlig frei, aber einigen müsst Ihr Euch. Und das Kind muss sich wohlfühlen. Es ist das Recht des Kindes mit beiden Eltern aufzuwachsen. Mit Einigen meine ich, dass weder der Vater Dich unter Druck setzen sollte, noch Du von : "er erhält das Kind mehr " schreiben solltest. Beide Deckansätze sind nicht zielführend.


    Falls Ihr es wollt, könnt Ihr ein Doppelresidenzmodell oder Wechselmodell einrichten : das Kind verbringt dann mehr oder weniger die Hälfte der Zeit bei dem einen oder anderen Elternteil. Diesss Modell schliesst nicht aus, dass derjenige, welcher mehr verdient, Kindesunterhalt an den anderen zahlen muss. Findige Eltern richten ein Konto für das Kind ein, auf welche beide einzahlen und davon die grossen Kosten bestreiten. Da gibt es viele Möglichkeiten.


    Ihr solltet Euch zusammensetzen und die Betreuung des Kindes einvernehmlich und nachhaltig regeln.


    VG,
    tegami

    Ich weiss das TU nicht an Kinder gekoppelt ist, sondern an ein Eheverhältnis.
    Jedoch kann ich für mich persönlich, also von meinem Verständnis her, TU nur in Zusammenhang mit gemeinsamen Kindern als notwendig erachten.


    Nicht bei einer Scheidung von kinderlosen Ehepartnern. Darin kann ich keinen Sinn erkennen, lediglich eine unfairness für denjenigen der diesen leisten soll.



    Hallo,


    Ich sehe das nicht so. Die Eheleute haben sich auf ein Ehemodell geeignigt, auch auf ein gemeinsames Wirtschaften und haben sich abgesprochen, wie sie das gestalten : was wollen wir ? Wie wollen wir leben ?


    Hat man das klassische Ehemodell gelebt, müssen sich beide bewusst sein, welche Konsequenzen finanziell bei einer Scheidung auf sie zukommen. Dass ein Jahr lang, dieses Modell die Grundlage der finanziellen Abwicklung ist, sollte ihnen bewusst sein. Dass beide nach einer Scheidung weniger Geld zur Verfügung haben auch.



    Sind keine Kinder da und das von beiden erzielte Einkommen etwa gleich hoch, dann gibt es keinen Trennungsunterhalt.


    Ich finde eher ungerecht, dass das Finanzielle geregelt ist, dass aber, was die Kinder anbelangt, davon ausgegangen wird, dass im eher klassischen Partnermodell, derjenige, welcher finanziell die Familie versorgte, oft mit minimalem "Umgang" und fadenscheinigen Gründen abgestraft wird. Dass also die "Erwerbsarbeit" gegenüber der "Betreuungsarbeit", was die Kinder anbelangt, abgewertet, wird. Als hätte das Kind ab Geburt ein erstrangiges und ein zweitrangiges Elternteil. Das ist nicht der Fall.


    In manchen Ländern wird deshalb darüber nachgedacht das Kind bei einer Trennung/Scheidung mit zwei Hauptwohnsitzen auszustatten, sodass schon auf dem Papier eine gewisse Gleichheit und Augenhöhe der Eltern dem Kind gegenüber hergestellt wird.


    VG,
    Tsubame