Beiträge von tegami

    Entweder die Kindsmutter ist damit einverstanden den Titel zu ändern und das Jugendamt bereit, den Unterhalt für das erste Kind neu zu berechnen und zu titulieren oder Du musst eine Abänderungsklage einreichen, also über das Gericht gehen.

    Jeder weitere Unterhaltsberechtigte hat zunächst Anspruch auf den vollen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Erst wenn Dein Einkommen dazu nicht ausreicht, hat der Gesetzgeber eine Rangfolge bestimmt. Aber minderjährige Kinder stehen immer an erster Stelle. Es könnte bei einem zweiten Kind unter Umständen zu einer Unterhaltsminderung für das erste kommen, da bei "nur" einem Kind automatisch von zwei Unterhaltsberechtigten (+Mutter) ausgegangen wird.

    Hallo,


    Der Unterhaltstitel ist im Grunde genommen ein Recht des Kindes, welcher es finanziell absichert. Oft wird vor allem den Müttern nahegelegt, bei denen die Kinder häufig leben, einen Unterhaltstitel zu erwirken, unabhängig davon, ob der andere Elternteil seiner Verpflichtung Unterhalt zu zahlen regelmäßig nachkommt. Dass die Kindsmutter dies Dir gegenüber als Erziehungsmassnahme einsetzt, ist bedauerlich.


    Der juristische Terminus „Titel“ verweist auf ein rechtsgültiges Dokument, mit dessen Hilfe Gläubiger offene Forderungen vom Schuldner eintreiben können – etwa per Lohn- oder Kontenpfändung. Der Unterhaltstitel bezieht sich dabei auf die ausbleibenden oder offenen Unterhaltszahlungen für das gemeinsame Kind.


    Generell kann es unterschiedliche Wege geben, an eine solch vollstreckbare Urkunde zu gelangen: per Gerichtsverfahren, per Beurkundung beim Notar oder aber auch beim zuständigen Jugendamt.


    Die kostenlose Titulierung vom Unterhalt durch das Jugendamt muss der Schuldner, also Du, dann unterzeichnen, um die Forderung dem Grunde nach anzuerkennen. Bevor Du ihn unterzeichnest, schaue ihn Dir genau an und lasse ihn auch auf die Volljährigkeit des Kindes beschränken (mit dem 18. Geburtstag des Kindes ändert sich die Unterhaltsberechnung). Du kannst auch zum Notar gehen und dort den Unterhalt nach Deinen Angaben titulieren lassen. Dies ist kostenpflichtig, aber nicht teuer.


    Der Unterhalt wird gemäss der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet, welche eigentlich nur Richtlinien darstellen und er wird regelmässig angepasst. Du kannst Dir das selbst anschauen. Kommen weitere Kinder, sind sie ebenfalls unterhaltspflichtig wie auch die Mütter.
    VG,
    tegami

    Hallo,


    Der Unterhaltstitel ist ein Recht des Kindes und oft wird, vor allem den Müttern nahegelegt, bei denen die Kinder häufig leben - unabhängig davon, ob der andere Elternteil seiner Verpflichtung Unterhalt zu zahlen regelmäßig nachkommt - einen Unterhaltstitel zu erwirken.


    Der juristische Terminus „Titel“ verweist auf ein rechtsgültiges Dokument, mit dessen Hilfe Gläubiger offene Forderungen vom Schuldner eintreiben können – etwa per Lohn- oder Kontenpfändung. Der Unterhaltstitel bezieht sich dabei auf die ausbleibenden oder offenen Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder.


    Generell kann es unterschiedliche Wege geben, an eine solch vollstreckbare Urkunde zu gelangen: per Gerichtsverfahren, per Beurkundung beim Notar oder aber auch beim zuständigen Jugendamt.


    Die Titulierung vom Unterhalt durch das Jugendamt muss der Schuldner, also Du, dann unterzeichnen, um die Forderung dem Grunde nach anzuerkennen. Bevor Du ihn unterzeichnest, schaue ihn Dir genau an und lasse ihn auch auf die Vollj