Das mit den sichtbaren Spuren ist bei emotionalem Missbrauch so eine Sache. Da gibt es nämlich keine!
Emotionaler Missbrauch wird so im Kindeswohlgefährungsbogen der KiGas zum Beispiel gar nicht explizit abgefragt! Hier muss der KiGa anhand anderer Faktoren wie Sozialverhalten Vermutungen anstellen. Da wird dann oftmals der Weg gegangen, das direkte Gespräch mit den Eltern zu suchen und aus der Kooperationsbereitschaft bei der Lösung eines Problems (das ist nämlich ein sehr hoch bewertetes Kriterium) eine Bewertung vorzunehmen.
Und natürlich habe ich mit dem Jugendamt wegen des Vorfalls im KiGa direkt danach gesprochen. Dort wurde mir gesagt, dass der Mutter nur Erziehungshilfe angeboten werden kann, wenn man tatsächlich eine Meldung des Kindergartens erhält. Ich muss gestehen, dass ich deswegen bis heute nicht mehr beim Kindergarten nachgefragt habe.
Das habe ich allerdings heute noch einmal getan und über das Thema Sauberkeitserziehung bzw. dies bzgl. Verhaltens mit der Kindergartenleitung gesprochen. Sie hat auch die Meinung vertreten, das Jugendamt müsse der Mutter Erziehungshilfen anbieten. Daraufhin habe ich ihr gesagt, dass das Jugendamt nur nach einer Meldung durch den KiGa aktiv wird. Die Dame hat mich mit großen Augen angeschaut und sagte: "Dann mache ich eine Meldung beim Jugendamt!".
Ich bitte euch zu verstehen, dass ich mir hier nichts aus den Fingern sauge, um der Mutter meines Sohnes eins auszuwischen und ihr unseren Sohn wegzunehmen. Ich würde mir nichts sehnlicher wünschen, als das wir einfach ein entspanntes Verhältnis haben und trotz der Trennung unseren Sohn friedlich gemeinsam aufziehen, auch wenn wir als Paar nicht mehr funktionieren.
Ich bin aber getrieben von der Angst, dass Jonas durch die Defizite der Mutter für sein Leben lang negativ geprägt wird! Und wer sollte für ihn kämpfen, wenn nicht ich? Meine Horrorvision ist, dass er als erwachsener Mann vor mir steht und mich fragt: "Warum hast du nichts gemacht?".
Ich glaube, dass ich eine Vorstellung davon habe, welch extrem schwieriger und schmerzhafter Weg vor mir liegt. Und sollte es soweit kommen, dass ich tatsächlich das ABR für Jonas erhalte, wird dieser Übergang für ihn extrem schwierig und belastend werden. Aber aus meiner Sicht kann ich ihm mit professioneller Hilfe diese Phase so "leicht" wie möglich machen. Für mich zählt vor allem, dass er in der langfristigen Perspektive eine Chance erhält, seinen Weg im Leben, unabhängig von ständigen Manipulationen und dem Druck, seiner Mutter gefallen zu müssen, gehen kann.
Zum Thema ärztliche Versorgung: die gestalltete sich schwierig. Bei der vorletzten Vorsorgeuntersuchung war er ca. 3 Monate nach dem dafür vorgesehenen Zeitraum (und das auch nur, weil ich sagte, dass ich den Termin jetzt wahrnehme), bei der letzten gerade noch so innerhalb des Zeitraums. Das habe ich auch nur erfahren, weil ich beim Kinderarzt wegen eines Termins dafür angerufen habe und man mir dort sagte, die Mutter sei in der Woche davor dort gewesen. Zahnarztbesuche fanden bis auf einen, keine regelmässigen statt.
Das ganze Thema Gesundheitsversorgung habe jetzt ich in Absprache mit der Mutter übernommen ("Ja, kümmere du dich darum. Du verbringst schliesslich genügend Zeit mit ihm"). D.h. Ergotherapie, regelmässige Zahnarztbesuche etc. erledige jetzt ich. Dafür muss ich keinen Antrag bei Gericht stellen. Wäre aber ein Teil einer Argumentationslinie bei einem Antrag bzgl. ABR.
Zum Thema Erziehungsberatung: solche Termine lehnt sie strickt ab. Auch meine Vorschläge Klärungsgespräche beim Jugendamt zu vereinbaren lehnt sie, nachdem sie mir dort ein Glas Wasser ins Gesicht geschüttet hat, ab.
Natürlich kann eine Ergotherapeutin keine Begutachtung veranlassen, aber eine gute Ergotherapeutin weiß auch, wann sie mit ihrer Arbeit nichts erreichen kann (bspw. weil ein Elternteil sich nötigen Therapiemaßnahmen widersetzt und diese können durchaus verhaltenstherapeutische Züge haben) und ggfs. Vorschläge für eine weitere Vorgehensweise machen.
kullerkeks: Natürlich kann es passieren, dass ein hauptbetreuender Elternteil nicht so viel Wert auf Zahnhygiene legt. Natürlich kann es passieren, dass ein Kind Entwicklungsdefizite im motorischen Bereich hat (mit der starken Vermutung, dass nicht das Kind, sondern die Eltern die Ursache für das Problem sind). Natürlich kann es passieren, dass der hauptbetreuende Elternteil einem Kind nicht die Nägel schneidet. Natürlich kann es passieren, dass der hauptbetreuende Elternteil einem Kind eine Woche lange nicht die Haare wäscht, obwohl es einen verklebten Klumpen in den Haaren hat. Natürlich kann es passieren, dass ein Kind nach einer Woche immer noch die selben Filzstiftflecken am Arm hat (bevor Fragen hierzu kommen, warum ich ihn nicht geduscht oder gewaschen habe: sowohl die verklebten Haare, als auch die Filzstiftflecken sind an einem Freitagnachmittag entstanden bevor ich ihn seiner Mutter mit dem expliziten Hinwies darauf zurück gebracht habe). Natürlich kann es passieren, dass vereinbarte Telefontermine nicht eingehalten werden, weil man gerade unterwegs oder das Kind in der Badewanne ist, das Essen gerade auf dem Tisch steht, das Telefon versehentlich leise gestellt war usw. Natürlich kann es passieren, dass vielleicht mal ein U-Untersuchungstermin verschlafen wird. Natürlich kann es passieren, dass ein Kind im Kindergarten nicht auf die Toilette gehen will. Natürlich kann es passieren, dass es Probleme in der Sauberkeitserziehung gibt. Es mag auch vorkommen, das die Mutter Problememe damit hat, dass die Eltern des Vaters Umgang mit dem Kind haben, so dass diese sich einen halben Tag im Monat (vorher über ein Jahr wöchentlich ganztags) vor Gericht erstreiten müssen. Oder das die Mutter ein Problem damit hat, dass der eigene Vater mit dem Kind in Urlaub fährt, weil "das geht ja von meiner Zeit ab!" (Originalzitat vor kurzem), so dass er sich diesen vor Gericht erstreiten muss. Und das sind jetzt nur die offensichtlichen Dinge, die mir auf Anhieb einfallen. Aber alles zusammen? Immer wieder? Hast du nicht auch das Gefühl, hier könnte etwas falsch laufen?
Natürlich werde ich auf diesen Punkten keine Argumentation für einen Antrag bei Gericht aufbauen. Ein Antrag wird nur erfolgsversprechend sein, wenn die Mutter offensichtliches Fehlverhalten zu Ungunsten von Jakob zeigt! Und das wären eben die Verweigerung von Erziehungshilfen durch das JA wegen einer Meldung des KiGas wegen eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung, mangelnde Beteiligung an bzw. Verweigerung von empfohlenen Therapiemaßnahmen, Durchführung der Gesundheitsvorsorge durch mich.