Beiträge von Naalaa

    Nachtrag: eben erst gelesen dass du keine Zeitangabe bekommst, wann die Tochter kommt. Das hört sich dann doch nach Schikane an...sollst du den ganzen Tag zu Hause warten? Da würde ich die Mutter anrufen und fragen in welcher Zeit du mit Tochter zu rechnen hast (plus/minus halbe Stunde).

    Also wir haben eine schon langjährig bestehende Patchwork-Situation. Ich würde mich ganz sicher nicht ungefragt und über meinen Kopf hinweg verplanen lassen, jedoch würde mich die Ex auch ganz direkt fragen und ich würde ihr und den Kindern zuliebe ganz sicher auch einspringen - aber bei uns ist das auch eingespielt und die Kinder sind alle Geschwister, so fühlt man sich ja automatisch verpflichtet.


    Allerdings macht da nun auch der Ton die Musik. Wenn mein Mann etwas machen soll, ist er der richtige Ansprechpartner, wenn ich etwas machen soll, dann bin ich der richtige Ansprechpartner. Vielleicht redest du Mal mit ihr? Eventuell findet ihr auch einen direkten Draht, so wie es jetzt ist, erscheint es mir sehr ums Eck geregelt und somit können Missverständnisse entstehen.


    Bei uns ist es übrigens auch so, dass durchaus getauscht wird und mein Mann als Umgangselternteil auch Mal berufsbedingt ein Wochenende absagt, dann aber immer Ersatz anbietet. Umgangszeit ist nicht Betreuungszeit! Sinn der Sache ist nicht Entlastung des Betreuungselternteils sondern Bindung zwischen Kindern und Umgangselternteil - daher gibt es kein Recht auf Betreuung wenn zum Beispiel beruflich etwas dazwischen kommt beim Umgangselternteil - außer natürlich, man hat sich auf solch eine Regel geeinigt und sie vertraglich oder gerichtlich festgehalten.


    Bei euch muss das noch wachsen - eine gute Ebene zwischen allen tut allen gut. Ich empfehle eher einmal mehr zurückzustecken und nett zu bleiben, auch wenn der andere sich einmal daneben benimmt (das war nämlich von der Guten definitiv daneben).

    Bei uns in der Gemeinde zählt das gesamte Familieneinkommen (Haushalt).


    Daher: Auch Unterhaltsleistungen für die Kinder und auch eventuell von dem Lebensgefährte/Ehemann o.ä. mit dem man in einem Haushalt lebt. Dafür zählen dann wiederum Kinder, denen jemand aus dem Haushalt Unterhalt zahlt als "Zählkinder" hinzu - die Gebührentabelle ist nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt.


    Also bei uns wäre die Antwort JA.

    Hmm, also ich verstehe deinen Wunsch wirklich gut. Allerdings ist euer Sohn eben EUER Kind, von dem Papa und von dir. Je nachdem wie die Bindung und der Umgang derzeit aussieht, wird es dir ohne weiteres nicht möglich sein einfach umzuziehen.


    Mein Mann würde da wohl die Grenze ziehen - er hat seit 8 Jahren absolut regelmäßigen (aber auch flexiblen) Umgang, der nicht nur alle 14 Tage am WE ist (und auch nicht sein könnte, aus beruflichen Gründen) - daher wäre mit so einem weiten Abstand wegen Schule etc. gar kein richtiger Umgang mehr möglich. Zumal die Kinder auch in unserer Familie dazugehören - das heißt, kein Geburtstag (auch von uns oder den Geschwistern), Weihnachten, Familienfeiern, Fussballspiele, Schulaufführungen etc. ohne sie - sie gehören bei uns ebenso selbstverständlich dazu wie bei der Mutter. Das wäre daher ein tiefer Einschnitt in unser Familienleben, die Grenze liegt bei uns bei ca. 40-50km Distanz, bei jeder weiteren Distanz würde mein Mann wohl vor Gericht ziehen - und das trotz wirklich guter Beziehung zwischen allen Beteiligten, also auch der Mutter. Also ganz sicher nicht um seiner Ex eines auszuwischen, aber um die Beziehung zu seinen Kindern und auch von seinen Kindern zu den Geschwistern erhalten zu können. Die Kinder könnten aber ohne weiteres von heute auf morgen auch hauptsächlich bei uns leben - das würden wir, wenn die Umstände wie bei dir wären, wohl dann der Mutter auch anbieten.


    Ich sehe absolut nicht, wie sich eine gute, innige und selbstverständliche (nicht gekünstelte) Beziehung bei einem noch so jungen Kind zum Vater über die Distanz erhalten kann?

    Wenn mir jemand 4 Wochen mein Kind vorenthalten würde, würde ich auch aufrüsten. Allerdings würde ich raten, mit den richtigen Mitteln aufzurüsten - also erstmal Anwälte und keine Presse.


    Schreikind ist doch kein Grund, dass ein Vater sein Kind so lange Zeit nicht sehen kann. ;( :nanana

    Hm, ich denke der Vater hat das Recht das Geld zurückzufordern - er hätte ja auch zahlen müssen ab Februar, wenn er hochgestuft worden wäre.


    Du schreibst, dass die Mutter und nicht der Vater die Neuberechnung wollte? Bedeutet, Vater hätte den Betrag erstmal weiter gezahlt? Will heißen, es kommt wohl 3x100€= 300€ nicht an? Die Mutter wird sich eh grün und blau ärgern, dass sie ab jetzt 100€ weniger bekommt und der Vater kann ihr dankbar sein, dass sie die Neuberechnung wollte - ich würde daher - Recht hin oder her - es gut sein lassen. Leben und leben lassen (auch wenn es der andere nicht verdient).


    LG

    Hallo Lenchen,


    du schreibst noch wie alt deine Kinder sind. Insgesamt beschreibst du die ganz normale Teenager-Eltern-Problematik. Manche Kinder sind von sich aus wenig rebellisch oder auch gerne zu Hause, viele aber nicht - da gehen die Freunde vor.


    Eventuell kann man mit den Kindern reden und verbindliche Essen ausmachen und auch verbindliche Unternehmungen bzw. einfach mal mit ihnen sprechen, wie der KV sich das vorstellt. Alles in allem würde ich das ganze aber nicht überbewerten sondern eher als normal einstufen.


    Ich war zum beispiel zwischen 15-19 so gut wie gar nicht zu Hause, jetzt bin ich 31 und telefoniere jeden Tag mit einen Eltern, meine Kinder sind dort mehrmals die Woche etc. etc. - die Jahre der Distanz waren eben normal und nötig für meine Entwicklung, haben unserer Beziehung langfristig aber keinen Abbruch getan :love .


    LG


    Edit: sorry, lese erst jetzt, dass dein Sohn auch 15 ist - also mein Bruder und ich waren mit 15 nur dämlich, wir wären 100% nicht zu einer Wanderung mitgegangen, allenfalls in der Urlaub, aber auch nur einen "genehmen" Ort. Kinder sind auch verschieden

    Meiner Meinung nach verdient ein Vollzeit Lehrer nicht besonders viel - beide Kindsmütter verdienen nur wenig dazu. Da sehe die Höhe das Lebensstandards einfach nicht so als gegeben an, dass es Privatschulen für drei Kinder rechtfertigt (und was man sich für eins leistet müßte man sich für alle leisten können, ausser es gibt einen bestimmten grund wie Krankheit etc. der Mehrkosten für ein Kind rechtfertigt ). Das ist ein Luxus, den man sich leisten können muss und man muss ihn dann auch explizit wollen - und da sehe ich den springenden Punkt. Wenn KM diesen Luxus möchte, dann muss sie ihn sich auch leisten können. Ein Lehrer mit 3 Kindern kann sich das nicht ohne weiteres leisten. Wenn alle Beteiligten ein Lehrer Gehalt hätten, würde es schon anders aussehen. Je mehr Kinder da sind, desto weniger kann man pro Kind ausgeben, einfache Rechnung.


    Aber dennoch wäre es mal gut zu wissen um welchen Betrag es überhaupt geht?

    Für den Unterhalt: Beistandschaft ist doch gut, mit (natürlich) korrekten Mitteln "runterrechnen" lassen. Und zwar vom Anwalt, bis du durchsteigst dauert es eine Weile. Da Jugendämter gerne Mal schummeln oder einfach nicht unbedingt neutral oder zu Gunsten des Vaters rechnen, kann jede Berechnung auch nochmals anzweifeln, falls da etwas nicht stimmt. Also im Prinzip hast du dein Nettogehalt als Ausgangslage zur Einstufung, dann kann man noch einiges abzieht .... es machte keinen Sinn in einer eh strittigen Ausgangslage mehr zu zahlen als eben die gesetzliche Vorschrift, denn mehr fürs Kind kannst du immer freiwillig zahlen und auch selbst kaufen (Kleidung, Vereine bezahlen etc.) , es lässt dir selbst mehr Freiheiten. Natürlich alles im Rahmen der Gesetzeslage, aber eine korrekte Berechnung kann da durchaus eine Stufe ausmachen, das läppert sich.


    1) ich will das gemeinsame sorgerecht, will für meinen kleinen sorgen, und ihm alles bieten was ich habe. ich kann ihm nichtmal ein konto eröffnen, was für eine scheisse. welche chancen habe ich, dass ohne ihren willen zu bekommen?


    Du hast sehr gute Chancen nach der Rechtslage. Du kannst es, wenn die Mutter nicht freiwillig möchte, das per Anwalt vor Gericht einklagen, da du wohl keine Gefahr fürs Kindswohl darstellst. Was dir immer noch nicht erlaubt ein Konto zu eröffnen ohne die Mutter, sie kann das aber auch nicht - ihr braucht dafür jeweils die Unterschrift des anderen, so wie das eben ist beim gemeinsamen Sorgerecht.


    2) meine eltern, verwandte bekannte und freunde haben alle unser kind noch nicht zu gesicht bekommen. ich weiß es ist noch sehr früh für diese frage, aber wann dürfen meine familie endlich mal mein kind sehen?


    Es ist überhaupt nicht früh für die Frage, zumal deine Familie ja auch die Familie des Kindes ist und sie mit ihm in Liebe verbunden sein werden. Du kannst deiner Familie dann dein Kind vorstellen, wenn du es zum ersten Mal alleine hast zum Umgang. Wann das geschieht hängt davon ab, wann die Mutter das freiwillig möchte (und du das so akzeptierst) oder wie ein Familiengericht entscheidet. Sollte die Mutter wirklich anfangen dir jetzt massiv Steine in den Weg zu legen, würde ich das eher früher als später machen, auch wenn ich sonst für gütliche Einigung bin. Mit Anwalt geht es auch außergerichtlich, wenn man eine Einigung finden möchte, die Front kann ja so klein wie möglich gehalten werden. Du musst dir auch überlegen was du möchtest und was machbar wäre - zum Beispiel im ersten Lebensjahr 3 Mal die Woche für 3-4 Stunden o.ä. und was im Gegenzug die Mutter möchte. Dann findet man eine Lösung und wenn nicht, muss es das Gericht lösen.


    3) die regel mit dem vorher anmelden und sie entscheidet, ob ich kommen kann, gefällt mir garnicht. ich will feste regelungen, für jeden akzeptierbar, aber fest. an die man sich halten kann und man planungssicherheit besitzt. wie stelle ich das an?


    Siehe oben. Mit Anwalt Plan sinnvollen Plan vorlegen und sie um ihre Idee bitten (feste Umgangsvereinbarung) - dann Lösung gemeinsam finden oder vor Gericht. Den Anwalt würde ich bitten einen freundlich aber bestimmten Brief zu schreiben und dann, bei Nichteinigung auch schnell gerichtlich klären lassen. An die Situation, dass Umgang selbstverständlich und gesetzlich vorgeschriebene Sache ist und das Recht von Vater und Kind, daran sollten sich alle Beteiligten sofort gewöhnen.

    Ich finde das in dem Alter der Kinder nicht wirklich problematisch und würde mich deswegen auch nicht auf einen Streit einlassen, auch weil jeder Streit der Eltern die Kinder zusätzlich belastet. Ich finde es ehrlich gesagt auch irgendwie blöd vom Vater, aber ich würde in diesem Fall wohl Rücksicht nehmen - auch weil jede Alternative wohl hässlich wird (Gericht, Kind im Regen stehen lassen...echt Zerüttung) - steht in keinem Verhältnis zu den Auswirkungen eines abwechselnden Umgangs. In wenigen Jahren ist der Umgang in dem Sinne eh erledigt (zumindest bei dem großen Kind steht das ja kurz bevor), da regeln die Kinder alleine mit dem Vater wann sie sich sehen und du hast damit nichts mehr zu tun. Es ist daher sehr absehbar.


    Was mir noch einfällt: wenn die Kinder das blöd finden, sollen sie es ihm sagen und nicht dich vorschieben, dann hat sich das vielleicht schneller erledigt als mit deiner Einmischung. Du bist nicht dafür da die Interessen der Kinder beim Vater durchzusetzen, ihre Wünsche müssen sie auch selbst artikulieren können vor dem Papa in dem Alter, auch ohne Mama.

    Das hat alles nichts mit Rassismus zu tun. Sie hätte ja auch sagen können: große Nase, kleine Füße, weiße Haut, schwarze Haare, grüne Augen etc. - alles sachlich richtig. Nur natürlich alles kein Grund, nicht neben jemand sitzen zu wollen :) , aber das ist ein anderes Thema.


    Mein Sohn wollte eine Weile niemand mit "anderer" Hautfarbe anfassen. Darunter vielen auch zwei von drei Geschwistern, wobei alle "weiß" sind, nur sind halt zwei von Natur aus etwas brauner. Das findet ja nun auch niemand rassistisch. Hat sich aber nach kurzer Zeit wieder gelegt :lach


    Wer das mit Rassismus in Zusammenhang bringt, hat wohl nicht genug Gehirnzellen abbekommen.


    Abwarten, Tee trinken. Sie wird es höchstens weiterverfolgen, wenn ihr daraus einen Wirbel macht und nun andauernd Hautfarben thematisiert. Kinder kennen keinen Rassismus, außer man bringt es ihnen bei.

    Wo ist denn da ein Anhaltspunkt für Kindswohlgefährdung? Der Vater wird wohl eine Freundin haben, die auch mit dem Kind spielt oder auch aufpasst wenn der Vater nicht da ist und wenn ein dreijähriges Kind badet, ist zwangsläufig ein Erwachsener dabei der aufpasst. Auch da ist es ganz normal, dass die Partnerin oder auch die Oma/Tante/Schwester da Mal im Badezimmer dabei ist und hilft. Ich schätze es schon als sehr schwer ein, aus einem dreijährigen Kind da Informationen zu bekommen. Die Therapeutin erscheint mir völlig übereifrig - es wäre wohl das normalste auf der Welt erstmal mit dem Vater zu sprechen - das würde sich denke ich alles sehr leicht erklären lassen. Ein Verfahren einzuleiten mit diesen Anhaltspunkten - das kommt mir komisch vor :radab ?