Beiträge von thursdaynext

    ALG2 greift meines Wissens nach nur, wenn der Anspruchsberechtigte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, womit Schüler ja dann mal raus sind

    Das stimmt zwar im Prinzip, aber dann nicht im Fall von Schülern. Wenn es so ist dass sie keinen Anspruch auf Schülerbafög haben, weil sie eben z.B. allgemeinbildende Schule besuchen und im elterlichen Haushalt leben, besteht der Anspruch. Da macht es auch wenig Sinn erst einen Antrag auf Schülerbafög zu stellen, dazu fordert einen nicht mal das Jobcenter auf. (Anders bei Studenten) Es sollte auch nicht abschrecken, wenn da mal ein übereifriger Mitarbeiter vom Jobcenter in der Stadt einen Schüler fälschlicherweise dem Arbeitsmarkt zuführen wollte.

    Hier ist das auch noch mal ganz gut erklärt:

    https://www.hartziv.org/auszub…e-schueler-studenten.html

    Soweit ich weiß gibt es kein Schülerbafög für Schüler an Gymnasie oder sonst allgemeinblidenden Schulen (außer Abendgymnasien), die noch bei den Eltern wohnen.

    Ich kann mir vorstellen, dass es tatsächlich so ist, dass es auf ergänzende Leistungen im SGB2 hinaus läuft. Blöd, aber auch damit geht Abi.

    In der Verhandlung damals ( die an und für sich sowieso überflüssig war, weil ich ja schon den Termin beim Konsulat für den amerikanischen Pass gemacht hatte) wurde noch mal ganz klar betont, dass es nur von Vorteil ist für Tochter beide Pässe und zu besitzen.

    In der anderen Verhandlung, die ich kenne wurde es auch dem KV zugestanden Pass zu beantragen ( gleiches AG) , weil es keine Nachteile für das Kind bringt, und Reisen in die USA erheblich vereinfacht.

    Meine Tochter hat beide Staatsbürgerschaften. Ihr Vater hatte die amerikanische Geburtsurkunde ohne mein Wissen und auch ohne SR gemacht. Für den amerikanischen Pass hat er einen Antrag bei Gericht gestellt. Es war mir schon vorher signalisiert worden und klar, dass der positiv beschieden wird. Aus dem Grund habe ich den Pass selbst beantragt ( da ich ja das SR habe) und dann wenigstens hinterher auch den Pass in meiner Verwahrung. Das hat ihm nicht gepasst, musste er aber schlucken. Ich kenne auch einen anderen Fall, wo das Recht auf den Pass so durchgewunken wurde.

    Argument war auch, dass Einreise in die USA ohne US-Pass Verstoss gegen Bundesrecht wäre. Einreise nach D, muss dann allerdings mit Personalausweis sein um es nicht unnötig kompliziert zu machen.

    (Versuch von Kindesentzug gab es dennoch, und deswegen bei uns auch Grenzsperre )

    Tochter (13, 5 Jahre) bekommt 20 EUR im Monat. Das ist wirklich zum verprassen. Allerdings schafft sie es davon immer etwas zu sparen.

    Spotify ist mir zu teuer, Handy zahle ich ihr. Klamotten was nötig ist, aber da ist sie nicht anspruchsvoll.

    Richtig teure Sachen, wie z.B. das Handy, hat sie sich bisher selbst verdient. (Musik)

    Wenn sie ab und zu ins Kino will oder zum schwimmen, dann zahle ich das.

    Wenn sie mit den Freundinnen in der Stadt rumhängt und Eisessen geht o.ä. dann zahlt sie das.

    Ich denke du bist selbst zu unklar. Ich würde mich da jetzt nicht mehr auf Machtspiele mit Vater und/oder Kind einlassen.

    Wie ist euer ursprünglicher Umgangsbeschluss? Ist da nicht wahrscheinlich auch festgehalten, dass der Vater das Kind nach dem Umgang zu dir bringt? Ich würde mich jetzt wieder auf den berufen. Keine Ausnahmen mehr. Das scheint mir alles viel zu viel Durcheinander zu Lasten von Kind und Dir zu bringen.

    Informiere den Vater, dass du aufgrund der Vorfälle und des Loyalitätskonflikts in den er das Kind zwingt, ab sofort wieder den ursprünglichen gerichtlichen Umgangsbeschluss leben willst. Keine Ausnahmen.

    Wenn der Vater dann nicht bringt, wird es mit Sicherheit die Möglichkeit von Ordnungsgeld geben.

    der Präsenzunterricht findet statt aber die Pflicht dazu ist leider Gottes aktuell ausgesetzt.

    Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Eigentlich ist es doch nun in ganz Deutschland so,seit den Sommerferien dass die Pflicht zur Teilnahme besteht, außer die Kinder und/oder Familienangehörigen gehören vulnerablen Gruppen an. Das muss doch dann ein Arzt bestätigen.

    Einfach so darüber hinweg setzen kann er sich nicht.

    Ich bin voll Schuldgefühle, dass ich nicht funktioniere.

    Du wirst es eigentlich wissen, aber ich muss es dir dennoch sagen:

    Bitte keine Schuldgefühle! Du bist krank geworden. Das hast du dir nicht ausgesucht. Der Grund ist jetzt erst mal nebensächlich.(Außer für die weitere Behandlung)

    JederMensch unabhängig von den Lebensumständen kann an Depression erkranken und nicht mehr funktionieren.

    Gib dir Zeit und keine Schuld.

    Meine Frau meint, dass ich viel zu viel Gedöns drum mache. Es ist Mama-Zeit, also ist sie die Bestimmerin. Bestenfalls sollte ich im Wiederholungsfall der KM kurze Nachricht schreiben, dass sie jetzt / vor 15 / vor 30 Minuten das Haus verlassen haben und dass ich um Rückmeldung bitte, dass / wenn er zuhause angekommen ist.

    :thumbup:

    Ich würde mich da auch klar positionieren. Manchmal ist das auch ne Erleichterung, wenn sie sich darauf zurück ziehen können, dass es kein Einverständnis gibt. Gerade wenn du glaubst sie macht das nicht so ganz aus eigenem Antrieb. Sie ist zwar schon 17, aber eben auch erst 17.

    Da haben die schon manchmal wilde Ideen.

    Meiner damals auch völlig realitsferne undurchdachte Jetzt-zieh-ich-in die Welt...

    Und klar es gibt diese selbständigen Kinder die man guten Gewissens früh ausziehen lassen kann.

    Aber hier ist das nun vielleicht nicht der Fall. Wenn sie das dann durchzieht mit 18, ist es noch mal was anderes. Aber im Moment würde ich das nicht mitmachen.

    Längerer Ferienaufenthalt da, finde ich gut.

    Meine geht seit sie zehn allein ins Schwimmbad, bzw mit Freundinnen. Direkt nach der Schule und wir verabreden nur die Zeit, wann sie am Abend zurück sein muss. Klappt einwandfrei.

    Bei ihren Geschwistern hat das auch so in dem Alter angefangen. Wichtig für mich war, dass sie gut schwimmen konnten.

    Ich finde zweieinhalb Stunden mit der Bahn sind machbar. Das hat meine große Tochter auch machen müssen, als wir aus der Großstadt in die Universitätsstadt gezogen sind. Ihr Vater hat sie am Bahnhof abgeholt anfangs (da war sie neun), und später ist sie dann immer direkt zu ihm gefahren.

    Sie fand das eigentlich immer ganz schön, ab und zu mal wieder die alten Freunde und Orte zu sehen.

    Ein guter Freund von meinem Sohn ist die selbe Strecke auch die ganze Schulzeit jedes zweite WE gependelt. Vater war dennoch auch bei Klassenfesten dabei. Ist schon alles machbar.

    Ich würde auch sagen: Zuerst mal; sprich mit dem Vater und erläutere ihm deine Vorstellungen.


    Und natürlich wird nicht gegen den Kindeswillen entschieden bei 13Jährigen in so einem Fall, aber muss ja vielleicht nicht so hoch kochen.

    Das JA hat das ja sowieso nicht zu entscheiden, sondern das Gericht. Und es wird wohl kaum so weit kommen, dass das Gericht einen dreizehnjährigen gegen seinen Willen zum Umgang zwingt. Hier bei uns war das schon mit neun Jahren (und entsprechender Vorgeschichte) durch.

    Was man aber nicht vergessen darf, es macht doch dennoch was mit dem Jungen, auch wenn er da fest in der Meinung ist. Es macht ihm doch höchstwahrscheinlich (und so ist jedenfalls auch meine Erfahrung) trotzdem was aus, dass er sich da jetzt aktiv gegen den Umgang aussprechen, quasi rechtfertigen muss. Und faith ist dann diejenige, die dann das alles wieder auffangen muss.

    Kann ich jetzt absolut nichts positives drin entdecken.

    Du brauchst seine Zustimmung nicht für die Beantragung der amerikanischen Staatsbürgerschaft. (Report of Birth Abroad)

    Ist ja kein Reisedokument.

    Du brauchst sie nur für die Ausstellung von US Reisepässen. Aber die können sich die Kinder auch ausstellen lassen, wenn sie volljährig sind.

    Irgendeinen Einfluss auf sein Sorgerecht hat dies in Deutschland auf gar keinen Fall.

    Hier hat der KV das gemacht ohne SR, und im Anschluss sogar die Austellung des Passes eingeklagt.