Beiträge von Nimak

    Otterson Kind hat die Telefonnummer rausgerückt. Ja, ich finde es auch krass, da KV einige Suizidversuche (Tabletten und Alkohol) in den letzten Jahren hinter sich hat und ich schon seit Jahren der Ansicht bin, das KV auch zu einem erweiterten Suizid in der Lage ist. Mit der Schule habe ich gesprochen. Ich brauche die an meiner Seite. Denke, das wird der Sekretärin nicht nochmal passieren.


    Aber genau das ist meine Frage. Muss ich es mit einer Anzeige aktenkundig machen, um Aufmerksamkeit zu erregen?

    Das Kind hat den KV einige Wochen nicht gesehen. Den Rest kann ich nur mutmaßen aus den Aussagen vom Kind und SSA. Kind wurde auf Papa angesprochen und das er Sehnsucht nach ihm hat. Ihn gerne wiedersehen würde. Da kommt dann 1 zum anderen. Wie gesagt, ich kann Kind verstehen, handelte nur bedürfnisorientiert. Allerdings ist es Aufgabe der Erwachsenen die Rahmenbedingungen im Auge zu behalten.

    Der Grund für den BU ist die fehlende Krankheitseinsicht des KV. Fahren mit Kind unter Alkoholeinfluss(2,4 pro mille) Alkoholabhängigkeit, bipolar-affektive Störung, NPS...

    Laut meiner Info ist seit dem Beginn des BU weder eine Therapie noch irgendetwas angefangen, abgeschlossen worden, was den BU in meinen Augen nicht mehr rechtfertigen würde.

    Das Kind hat der Sekretärin die Telefonnummer gegeben. Kind ist 11 Jahre 5. Klasse.

    Die Sekretärin hat sich mehrfach bei mir entschuldigt. Rechtlich gesehen war es ein Fehler. Sollte soetwas in einer Krise vom KV passieren wird es haarig.

    Wir haben laut Gerichtsbeschluss den begleiteten Umgang, der derzeit nicht stattfindet, da das Jugendamt laut letzter Zusammenkunft eine neue Begleitung (Erziehungsbestand) sucht. Allerdings habe ich zwischenzeitlich hierfür vom Jugendamt die Einstellung/Kündigung meines Antrages erhalten. Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt nun eine Empfehlung ans Gericht schreibt.

    Nun mein Anliegen. Umgang fand nun das letzte mal Anfang Oktober statt. Am 1.12. hatte Kind einen Termin in der ersten Stunde bei der Schulsozialarbeit. Blöderweise kennt der gute Mann unsere Geschichte nicht und Kind kam der ganze Sud seines Loyalitätskonfliktes hoch. In der 4. Stunde ging Kind ins Sekretariat und Kind liess sich auf Wunsch vom Papa abholen. Da alleiniges Sorgerecht und BU hat dieser nicht das Recht Kind abzuholen. Steht in der Schule auch nicht auf der Liste der Abholberechtigten. Ich kann es nachvollziehen, das Kind in dem Moment zu Papa wollte. Allerdings hat weder der KV, noch Schule oder Kind mich von dem Vorgehen in Kenntnis gesetzt. Ich habe es nachmittags vom Kind zu Hause erfahren, als ich von der Arbeit kam. Vom KV kam zu dem Tag bis heute kein Kommentar an mich.

    Grundsätzlich denke ich, ich müsste das Vorgehen vom KV zur Anzeige bringen, da ich aber weiß, das KV im selben Atemzug zum Kind sagen würde, deine Mutter hat mich angezeigt weil ich dich abgeholt habe, fand ich die Anzeige kontraproduktiv. Also, runter geschluckt, mit Kind und Schule gesprochen und schriftlich in der Schule Klarheit geschaffen.

    Ich gehe davon aus, das demnächst zum Umgang eine Verhandlung anstehen wird. Nun meine Frage an euch, reicht es, den Sachverhalt vor Gericht zu schildern, oder sollte ich die Anzeige erstatten um den "Ernst der Lage" klar zu formulieren?

    Das Jugendamt habe ich angeschrieben, die SA sah sich aber nicht zuständig, dieses Verhalten beim KV anzusprechen.

    Das verstehe ich. Aber wenn das UE in einer Krise steckt und dadurch Selbst-, fremdgefährdend ist? Ich mach mir weniger Gedanken um den Reifen als um unseren Sohn, den er bei der Schule oder im privaten Bereich abgreifen kann. Mit ner NPS und Alkohol im Blut dann nicht so schick.


    Ja ich weiß man kann sich nicht gegen alles versichern. Die Gedanken kreisen trotzdem und bevor ich unser Kind mit meinen Gefühlen belaste, versuche ich hier kompetente Rückmeldung zu bekommen, damit präfrontale cortex wieder zur Ruhe kommt. 🙃

    Hallo Volleybap, danke für deine Rückmeldung. So war auch mein Gedanke. Ich war gerade nochmal schauen. Der Reifen ist nun platt. Wäre es zur anderen Zeit als dem Zeitraum passiert als KV in der Nähe des Fahrzeuges war, wäre der Verlauf des Luftabgangs im Reifen anders verlaufen. Da KV aus dem KFZ Bereich kommt mag ich kaum an einen Zufall glauben. Außerdem hat er in der Vergangenheit in Krisen schon andere Autos bearbeitet. Aber ne Zeugen hab ich nicht. Ich könnte Kind noch detaillierter ausfragen. Dies möchte ich verhindern, da er schon genug belastet ist und ich eh den Schaden selber tragen muss.


    Meint ihr ich sollte, wenn sich eine Manipulation bestätigt, das Jugendamt informieren? Ich kann es ihm ja nicht nachweisen.

    Grüßt euch. Ich benötige heute wieder etwas Denkhilfe. Da es infolge dieses Treads passierte hielt ich es für sinnvoll meine Frage hier zu stellen um den Zusammenhang zu verstehen.

    Es gab in der letzten Woche ein Termin im Jugendamt mit KV Träger und Jugendamt. Im Vorab bat ich die SA des JA schriftlicv darum, sich an den rechtskräftigen Beschluss des Gerichts zu halten und setzte diese Mail in C.C. zu ihrem Chef. Es war mir klar, das diese Handlung für Unmut sorgen würde. Da Kind den Erziehungsbeistand nach dem Kennenlernen ablehnt und JA AB nun ersteinmal Urlaub hat, findet die kommenden 2 Wochen kein Umgang statt.

    Nun ist heute folgendes passiert. Wir wohnen im Dorf gegenüber des Sportplatzes. Auf dem Parkplatz des Sportplatzes steht seit 3 Wochen mein abgemeldetes Wohnmobil. Kind ging 8 Uhr zum Sportplatz zum Fussballspiel. Zwischen 8 und 8.30 Uhr muss KV dort erschienen sein. Als ich 8.35 Uhr zum Sportplatz ging musste ich am Womo vorbei und sah das ein Reifen Luft verlor. Wusste zu dem Zeitpunkt nicht das KV dort war. Nach dem Spiel schaute ich nochmal nach dem Reifen und sah das der Reifen weiter Luft verlor. Beim Mittag erzählte Kind das KV auf dem Sportplatz war. Nun ist der Reifen fast platt. Höre ich die Flöhe husten? Vor einigen Wochen ist KV erneut von der Polizei ohne Führerschein erwischt worden und er machte mich dafür verantwortlich. Zumindest sagte er dies vor einer Woche unserem Sohn im Umgang.

    Wie kann ich unseren Sohn und mich effektiv schützen? Hat jemand Erfahrungen?

    Genau, diese Methode verfolgt er auch. Zumindest schließe ich das aus seinem Verhalten. Danke für den Hinweis, ich werde ihn berücksichtigen. Im Sorgerrecht vor dem OLG habe ich genau dieses Argument angemerkt, dass KV mich mit seiner Welle an Verhandlungen finanziell ruinieren will. KV ist auf 60% berentet und bekommt vermutlich bis zum letzten Atemzug VKH. Danke für deine Antwort, nun bin ich etwas aufgeräumter. 😌

    Wenn ich diese Strategie jetzt fahre und ich mich aufs Urteil berufe, spielt es dann eine Rolle bei der Gerichtskostenübernahme? Sprich, wenn KV weiß, das ich aufgrund meines Gehaltes sämtliche Gerichtskosten selbst tragen muss und er in eine neue Runde permanenter Gerichtsverfahren geht, kann das Gericht nicht ihm sämtliche Kosten auferlegen, damit ich mich und somit auch das Kind finanziell ruiniere?

    Genau so habe ich argumentiert beim Träger und im Jugendamt. Die verwiesen beide auf den obligatorischen Werdegang, den du bereits oben beschrieben hast. Und sobald ich etwas sage, wird mir vorgeworfen, das ich diejenige bin, die sich querstellt, dass das Kind nicht zu seinem Recht kommt. Nämlich seinen Vater länger zu sehen.


    Aber du hast Recht, ich sollte immer wieder auf das Urteil verweisen und abwarten. Vor Gericht werde ich so oder so offenbar wieder müssen.


    Ich hab gerade noch mal nachgelesen. Eine Austiegsklausel gibt es nicht. Nur das Umgang aus den gegeben Umständen nur begleitet stattfinden kann. Die Gefälligkeitsschreiben des Psychiaters vom KV stellen nur dar, das KV in Behandlung ist.

    Ich hatte das ein oder andere Mal im Gespräch das Gefühl, das sie mich zu einem Gang zum Gericht bewegen wollten, damit schlussendlich eine erneute(?) Klärung auf den Tisch kommt? Kann nur nicht nachvollziehen, was durch den neuen Beschluss anders sein soll. Der Träger sagt, das KV sich nicht trauen wird, im Umgang mit Kind was anzustellen, das es dannach weder irgendeine Form von Umgang geben wird noch er sich dem Kind nähern dürfte z. B. Kontaktverbot.

    Du hast Recht. Letztendlich bleibt für mich nur Füße stillhalten und dem JA das Urteil unter die Nase reiben.

    Es wurde ungefähr so ausgedrückt, das unter Berücksichtigung der Erkrankung des KV, der Alkoholfahrt und der fehlenden Krankheitseinsicht ein Umgang nur begleitet stattfinden kann. Zeitlich würde es nicht eingeschränkt, damit kamen nur Jugendamt und Träger m die Ecke, das dies so der Werdegang ist.


    Ich befürchte ja, das wenn das Jugendamt rausgeht, der KV wieder Aufmerksamkeit durch ständige Gerichtsverfahren sucht. Das würde mich finanziell total ruinieren...

    Da wäre die Kooperation mit dem Jugendamt das kleinere Übel.

    Danke für deine Antwort. Ja der Erziehungsbeistand ist von mir beantragt worden. Allerdings blieb mir keine andere Wahl, da ich sonst hätte vor Gericht gemusst. Wir haben in den letzten 10 Jahren 24 Verhandlungen vor Gericht geführt, 2 wurden von mir eingereicht. Ein Familiengutachten, die Alkoholfahrt und die Diagnosen führten zu dem begleiteten Umgang. Deshalb ist mein Empfinden, das die Ursache für den BU nicht beseitigt worden ist, jedoch sagt das Jugendamt und der Träger, es ist nun fast ein Jahr nichts im Umgang passiert und Kind möchte mehr vom Vater, dann steht einer Lockerung nichts im Wege und sie würden vor Gericht auch so argumentieren. Das Jugendamt sagt, sobald etwas vorfällt, wird der Umgang wieder eingeschränkt...ja ich weiß so ist der Werdegang, nur denke ich, wenn der Blick auf dem Kind wäre, würde man auf die Diagnosen schauen. Im Letzten Urteil steht ganz klar drin, das KV der KM nicht die Schuld an seiner Krankheit geben und den Fokus auf sich lenken soll. Im Hinblick gerade auf Sucht, Suizidversuche und NPS und den daraus entstandenen psychischen Beeinflussungen und Manipulationen unseres Kindes bin ich arg skeptisch was die Lockerungen betrifft.

    Ich wünsche unserem Sohn Zeit mit seinem Vater wünschte mir aber dass er im sozial- emotionalen Bereich besser aufgestellt wäre.

    Hallo zusammen.Die aktuelle Situation ist bei uns so, das KV seit ungefähr einem Jahr nach Alkoholfahrt im Umgang begleiteten Umgang hatte. Kind ist 11 Jahre und wünscht mehr Umgang als 2,5 Stunden in der Woche. Der Träger geht demnächst raus und es soll Jugendamt und ein Erziehungsbeistand unseren Sohn vor und nach dem Umgang begleiten und schauen wie es dem Kind damit geht. Ich denke es ist zu früh, da unser Kind es noch nicht schafft sich dem KV gegenüber zu positionieren und fürchte, das alte Muster wieder aufbrechen und das, was bei unserem Kind mühevoll erarbeitet und aufgebaut wurde wieder einbricht. Die andere Möglichkeit wäre, ich kündige den Erziehungsbeistand und gehe vor Gericht um den begleiteten Umgang fortzuführen, da KV (bipolar-affektive Störung, Alkoholabhängigkeit, NPS alles diagnostiziert)keine Therapie oder ähnliches vorweisen kann.

    Ich bin hin und hergerissen und möchte einfach nur etwas Ruhe in unseren Alltag. Habt Ihr Denkanstöße/Erfahrungen für mich? Danke euch im Vorraus!

    Ich verstehe Deine Bedenken, habe aber das Gefühl, das Du noch zu sehr bei Dir bist. Das sind alles Deine Vermutungen, Bedenken. Deine Aufgabe ist es und wird es immer sein, deinem Kind eine Verbindung zu seinem Vater zu ermöglichen. Es spielt eine untergeordnete Rolle was Du denkst und glaubst zu wissen was passieren wird. Dein Kind hat einen Vater und Du bist in der Pflicht den Kontakt zu ermöglichen, fördern. Deinen Sohn wirst Du vor Enttäuschungen im Leben nicht schützen können, denn sie gehören zum Leben dazu. Was Du aber tun kannst ist, deinen Sohn zu stärken, damit er mit genau solchen Enttäuschungen im Leben umgehen kann. Es gibt das schicke Wort Resilienz dafür. Und glaube mir, ich weiß genau wovon ich rede/schreibe.