Beiträge von Aquintus

    Um ehrlich zu sein stammt die Idee dass er für die Kosten der Beerdigung nicht zuständig ist von mir.


    Ich meinte hier ähnliches im Zusammenhang mit Unterhalt für Elternteile gelesen zu haben die sich nicht um ihre Kinder gekümmert haben.


    Naja, er wird die Rechnung bezahlen, aber glücklich ist er damit nicht. Und nicht nur wegen des Geldes, die Frau hat ihn als Kind im Stich gelassen. Sein leiblicher Vater spielt übrigens in der gleichen Liga, der lebt aber wahrscheinlich noch. Bitter das Ganze.

    Ein Bekannter ist bei Pflegeeltern aufgewachsen seit er 2 Jahre alt war. Zur leiblichen Mutter hat nie wirklich Kontakt bestanden, er hat sie kennengelernt als er 13 war und danch ist sie auch wieder verschwunden.


    Jetzt ist die leibliche Mutter ist gestorben und er hat wohl den Fehler gemacht und ein Beerdigungsinstitut zu beauftragen.

    Die Rechnung hat er schon.


    Hat er jetzt noch eine Chance da raus zu kommen?

    Ich habe vorsichtig beim KV nachgefragt, wie es denn für ihn wäre, gemeinsam in meine Heimat zu ziehen, aber das ist für ihn niemals eine Option. Er ist sehr zufrieden mit seinem Leben und will nichts ändern. Er weiß, dass ich mit der aktuellen Situation nicht zufrieden bin, aber er sagt ich sei ja selbst Schuld, wenn ich hier her gezogen bin. Ich finde das ehrlich gesagt egoistisch und keine besonders tolle Grundlage für eine gemeinsame Beziehung. Ich habe ihn gefragt, wie es wäre, wenn ich ein Haus kaufen würde in meiner alten Heimat und er keine Kosten tragen würde, aber auch dann würde er niemals seinen Heimatort verlassen wollen. Auch die Alternative unter der Woche in meiner Heimat und am Wochenende in seiner Heimat zu wohnen scheint keine Option zu sein. Er ist übrigens selbstständig, hat zwar ein Büro und auch Mitarbeiter, aber da er so große Angst vor Corona hat bzw nicht den Kontakt mit anderen Menschen wünscht/braucht, arbeitet er schon seit vielen Wochen aus seinem "Kinderzimmer" heraus ohne zu seinen MA oder Kunden zu fahren. Das hat mir bewiesen, dass er theoretisch von überall aus arbeiten kann.

    Das liest sich schon ein bisschen so als wenn es Dir mehr um den Umzug in die alte Heimat geht als um die Trennung von Deinem Mann. Wenn er denn wollte, würdest Du ihn "mitnehmen"?


    Schön ist allerdings dass Euer Verhältnis ja offensichtlich nicht tief zerrüttet ist. Das ist schon mal eine gute Basis für das spätere gemeinsame großziehen der Kinder OHNE irgendwelche Institutionen.

    Sollte dieser Leistungsfähig sein, was übrigens imho Unterhalt für die Mutter ausschließt, weil nicht verheiratet, bliebe die Abhängigkeit vom UET bestehen.

    Das jüngste Kind ist noch kein Jahr alt, dementsprechend hat die Mutter selbstverständlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt, DA wird nicht unterschieden ob verheiratet oder nicht.


    Lass Dich beim Jugendamt beraten, die kommen über kurz oder lang eh mit ins Boot.

    Wirklich? Wenn man sich an den Geschichten hier im Forum orientiert sicherlich. Aber es soll ja getrennte Eltern geben die es tatsächlich ohne Jungendamt schaffen ihre gemeinsame Aufzucht der Kinder zu organisieren.


    Und da die TE noch nicht mal getrennt ist, halte ich diese Anregung für viel zu früh.

    Mal ein anderer Blickwinkel: Drei (relativ) kleine Kinder sind für eine(n) alleine ne echte Hausnummer. Auch wenn Du an Deinem neuen Wohnort soziale Kontakte hast, der Vater der Kinder ist 90 km weit weg. Und somit nicht mal eben erreichbar wenn etwas unvorhergesehenes passiert. Und das passiert mit Kindern ständig.


    Klar ist Dein Lebensgefährte für Dich im Moment in vielen Dingen doof, sonst wolltest Du Dich ja nicht von ihm trennen. Aber der Vater Euerer Kinder wird er immer bleiben. Und zusammen Eltern sein (auch getrennt) ist deutlich einfacher als Allein-Erziehend im wahrsten Sinne des Wortes zu sein. Und gerade die Kinder möchten sicher beide Eltern um sich wissen.


    "Ich war ja vor der Trennung schon Allein-Erziehend" ist so ein Klassiker hier. Mag von mir aus auch jedes Mal stimmen. Trotzdem würde ich an Deiner Stelle vor irgendwelchen Gerichtsbeschlüssen (sowieso völliger Quark zum jetzigen Zeitpunkt) darüber nachdenken ob Du nach einer Trennung für Deine Kinder tatsächlich nur einen Besuchs-Papa oder doch ein Elternteil mit der Chance zur Mitwirkung haben möchtest.

    Diese Regel sagt aber, dass die Eltern das Geld teilen. Egal ob sich gekümmert wird oder nicht. Das heißt, ein UET, das nur zalt, sich aber nicht kümmert kann trotzdem die Hälfte für sich beanspruchen. Obwohl das Geld beim UET gar nicht beim Kind ankommt. Im Gegenteil hat das Kind so nur die Hälfte des Geldes, weil der BET ja nur weniger Unterhalt bekommt.. Das kann doch nicht wirklich für dich gut so sein.


    Nee, natürlich nicht. Und das habe ich auch mehrfach zum Ausdruck gebracht.


    Es wird auch mit der Mutter verheiratete Väter geben die sich nicht um Ihre Kinder kümmern und die 300 Euro versaufen. Die sollten eigentlich auch nix bekommen.


    Es geht mir darum dass wegen ein paar Idioten eine an sich gute Idee schlecht gemacht wird. Nämlich dass die Familie eines Kindes aus Mutter und Vater besteht, auch wenn die nicht zusammen leben. Das sollte der Standard sein. Und nicht "Allein-Erziehend" auf der einen Seite und "Umgangslobby" auf der anderen. Aber da bin ich hier wohl im falschen Forum.

    Das Geld sollte dem betreuenden Elternteil zukommen und wenn das doch alles so fluffig läuft mit dem UET, dann wird man sich auf der Elternebene darüber einig, wo das Geld letztlich hinsoll. Da dürfte das Konfliktpotential ja kleiner sein. :S

    :thumbup:Genauso wird es laufen. Das betreuende Elternteil bekommt das Geld und die meisten werden sich einigen.


    Und nur für die, die sich nicht fluffig einigen können, für die gibt es Regeln. Alles prima.

    Friday, ich habe meine Sicht der Dinge geschrieben. Wo steht denn dass ich Dir und anderen eine andere Meinung nicht zugestehe??
    Im Gegenteil, an Deiner Stelle wäre ich genauso stinkig.


    Trotzdem empfinde ich es als richtig dass bei einer Unterstützung von Familien prinzipiell(!) die Umgangseltern mit im Boot sind.

    Dass die Sache nicht ganz zu Ende gedacht ist, habe ich weiter oben auch geschrieben.

    Völlig Wurst wer was wie versteuert. 300 Euro brutto durch 2 sind 150 Euro die der Umgangslobby zusteht.


    Und genauso empfinde ich es auch als richtig. Beim Gros der getrennten Eltern wird das schon funktionieren und ich möchte keine staatlichen Eingriffe für die Mehrheit weil eine Minderheit das gerne hätte.

    Naja. Von rund 8 Millionen Familien in Deutschland betrifft es in irgendeiner Form die 1,3 Millionen AE-Familien.

    Klar, schwierig eine Grenze zu ziehen, aber wie hoch schätzt Du den Anteil der "zerrütteten" getrennten Eltern denn?


    Hier im Forum ist er sicherlich hoch, in meinem Umfeld wüßte ich nur wenige die sich wegen der Bonuszahlung nicht alleine einig werden.

    Der Effekt ist doch letztlich gering.


    Bis etwa 40000 Euro Jahreseinkommen bei der Einkommensteuer gar keiner, lediglich Soli (fällt nächstes Jahr praktisch weg) und Kirchensteuer (fast immer freiwillig) sinken etwas durch den vollen Kinderfreibetrag.


    Und selbst bei höheren Einkommen hat das betreuende Elternteil ja statt des Steuerfreibetrags des anderen Elternteils zumindest dessen Anteil am Kindergeld. Hier also auch nur die Differenz zwischen Kindergeld und Freibetrag (und davon die Hälfte) den man wirklich mehr hätte.


    Klar ist das bei einem Nicht-Kümmerer und/oder Nicht-Zahler immer noch unfair, aber der Wert des vollen Kinderfreibetrags wird meines Erachtens deutlich überschätzt.

    Hinzu kommt: Nur der Durchschnittsbürger bekommt das Kindergeld ausgezahlt. Wer überdurchschnittlich verdient, bekommt ein höheres Kindergeld angesetzt bei der Steuerberechnung und hat dadurch am Jahresende/bei der Steuererklärung mehr Geld im Säckel.

    Wenn man den Steuerfreibetrag in Anspruch nimmt bekommt man überhaupt kein Kindergeld, bzw. zahlt es mit der Einkommensteuererklärung wieder zurück. Derjenige braucht lediglich für einen Teil des Geldes (das er dann selbst für seine Kinder erwirtschaften muss!) keine Einkommensteuer zu zahlen.


    Und nein, bei der Lohnsteuererklärung wird es nicht abgezogen, sondern automatisch berechnet, ob man zum bereits ausgezahlten Kindergeld noch mehr von der Steuerschuld runterdrücken kann.

    Doch, es wird abgezogen, "dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen" wird auf die Steuerschuld aufgerechnet.

    "Noch mehr" von der Steuerschuld gibt es zu dem nicht zu drücken. Entweder Kindergeld oder Freibetrag, dazwischen gibt es nichts.

    Die Lehrer könnten ja auch die 3 Stunden nutzen, um genau dieses Kind vorwärts zu bringen. Das Kind wäre sicher auch lieber bei Dir daheim, muss man es ihm dann noch schwerer machen? Schade, echt.

    Intensiv- oder sogar Einzelbeschulung durch die Lehrer wäre aber völlig unfair den Kindern gegenüber die zu Hause genau das Gegenteil haben, nämlich keine Lehrer.


    Dementsprechend ist das Beschulen der Betreuungskinder wohl auch ausdrücklich nicht vorgesehen.

    Mein Sohn hat vor vielen Jahren mal auf dem Sportplatz gesagt: "Papa, ich habe die Limo getrinkt."

    Kurz danach hat sich ein Spieler daneben benommen, was mein Bruder kommentierte: "Der hat die Limo nicht getrinkt".


    Bis heute hat in unserem Sprachgebrauch ein Checker "die Limo getrinkt" und ein Noncheck "die Limo nicht getrinkt".

    Ich halte Kajs Kreativitäts-Theorie für richtig. ;)

    ich denke, es geht eher darum, dass das KUG statt 60 dann 67 % sind, wenn mit Kind.


    Liege ich falsch oder sind Kinder- und Betreuungsfreibeträge, solange man das Kindergeld nicht mit der Steuererklärung wieder abgenommen bekommt, genau gar nichts wert (Ausnahme der interessante Einwand von LeSoeil)?


    Oder gibt es eine Kombination aus Kindergeldbezug und steuerlichen Vorteilen von Kinder- und/oder Betreuungsfreibeträgen?