Beiträge von Aquintus

    Tatsächlich haben Alleinerziehende bei mehreren berechtigten Kindern Anspruch auf 130 Kinderkranktage, Quelle.

    Mit ein paar eigenen Kranktagen und Urlaub bleibt da faktisch nichts mehr an Arbeitszeit übrig. Ist das wirklich zu Ende gedacht?



    Spannend finde ich aber die Aussicht auf eine echte Nagelprobe.


    Nach aktueller Sonntagsfrage haben wir ja demnächst mit Annalena Baerbock eine Bundeskanzlerin die genau dieses Thema phantastisch "gesellschaftsfähig" machen könnte. Sie hat zwei Kinder im kinderkrank-fähigen Alter, der Vater der Kinder ist ebenfalls berufstätig und im Wahlprogrammentwurf der Grünen wird, natürlich, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Ziel gesetzt.


    Das wäre doch ein Ding: "Die Bundeskanzlerin nimmt heute nicht an der Bund-Länder-Konferenz teil, sie muss ihre Tochter betreuen."

    Bei uns würde dann ein Gespräch geführt werden, was brauchst du? Was kannst du abgeben? Was kannst nicht geschoben werden? Was kannst du streichen? Brauchst du Hilfe beim Priorisieren?


    Dann gibt man beispielsweise an, so lang die Kita zu ist brauche ich zwei Tage die Woche frei. Und x, y, z, kann ich nicht erledigen. Dann kann die Chefin schauen, wen sie mit Mehrarbeit (selbstverständlich bezahlte Mehrarbeit) beglücken kann. Oder sich überlegen, ob es einfach ersatzlos gestrichen wird. Sie sagt: wir können nicht so arbeiten als gäbe es keine Pandemie und das ist auch in Ordnung

    Optimal!


    Und ich glaube, dass bei uns die kindkrank Tage nicht höher sind als dort, wo Leute sich nicht trauen die zu nehmen. Allerdings mit einem anderen Feeling.

    Feeling hin oder her, "anderswo" werden die Kinderkranktage also ganz genauso genommen wie in Eurem Vorzeige-Betrieb.


    Läuft doch. Wir müssen also nur noch das schlechte Gewissen abstellen.

    Volleybap

    Deine Denkansätze in ehren.

    Funktioniert ja auch, wie oben schon geschrieben, bei Betrieben die es sich leisten können, wollen oder müssen.


    Die Praxis sieht halt jenseits dieser Betriebe anders aus.

    Bestes Beispiel war doch in einem anderen Thread die Freundin einer Userin die Ihren neuen Job mangels Betreuung verloren hat.

    Du fragst nach ob die Kinderkranktage schon aufgebraucht sind. Antwort: deswegen in der Probezeit rausgeflogen.

    Völlig falsch interpretiert.

    Zumindest ich habe lediglich den Ist-Zustand aus meiner Sicht dargestellt.


    Die Idee hinter der Erweiterung der "Kinderkrank-Tage" wird hier wohl kaum jemand in frage stellen.


    Wie so oft, gut gedacht schlecht gemacht.


    Alleine die Namensgebung ist doch völlig daneben. Klar werden die Fehltage von den Krankenkassen so abgerechnet. Aber das interessiert doch erst mal niemanden, aber jeder weiß dass die Kinder in der Regel ja gar nicht krank sind. Man hätte schon ganz deutlich darauf hinweisen sollen dass es sich um Notfälle handelt wo kleine(re) Kinder sonst alleine zu hause sitzen. Und dass es sich um eine pandemie-bedingte und zeitlich begrenzte Ausnahmesituation handelt. Und dass dieser Joker nur im äußersten Notfall zu ziehen ist.


    Du selbst hast es genauso formuliert wie es bei der nichtbetroffenen Bevölkerung auch ankommt. Hier weiß jeder was gemeint ist, aber das hätte man politisch deutlich geschickter machen können.

    Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass es künftig Anspruch auf 60 statt der bisher 40 Kinderkrankengeldtage für Alleinerziehende (bzw. 30 Tage je Elternteil) je Kind geben wird.

    Die Regelung ist toll für alle im öffentlichen Dienst und bei großen Arbeitgebern die das puffern können UND wollen.


    Alle anderen werden die Nachteile zu spüren bekommen.

    Ohne langfristige Konsequenzen zu fürchten wird in einem Handwerksbetrieb kaum jemand 60 Tage Kinderkrank nehmen.


    Und zusätzlich, genau wie Siri und JayCee es schon dargestellt haben, startet man bei der nächsten Bewerbung als Alleinerziehender beim Abwägen der Vor- und Nachteile schon mit Minuspunkten. Jaaaa, das darf der Arbeitgeber gar nicht, ich weiß....

    Nee, die Ehe bleibt uns schon heilig.

    Beim Steuern sparen zählt der Ehepartner natürlich mit. Bei der Bemessung ob man in der Lage ist die Pflege seiner Eltern finanziell mitzutragen natürlich nicht.

    Kinder müssen bei einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zahlen... Ohne zu heiraten, werde ich da im Leben nicht mehr hinkommen :D.

    Ich weiß, Dein Post ist schon älter, habe ihn aber gerade erst gelesen.


    Egal ob Du heiratest oder nicht, BRUTTO ist gemeint. Heißt Klartext: auch mit 10.000 im Monat, 2 Kindern (egal ob Unterhaltsempfänger oder Zahler), einem Elternteil in Pflege UND zur Belohnung Steuerklasse 1 oder 2 bist Du finanziell in jedem Fall platt.


    Lohnt sich also mal in die Wahlversprechen für September zu gucken.

    Mamas Haus Mamas Regeln, Papas Haus Papas Regeln. Ist bei uns auch so und völlig normal.


    Dass Eltern trotzdem an einem Strang ziehen und nicht statt dessen an den Kindern herum zerren ist schon eine andere Hausnummer. Dazu bedarf es in erster Linie WOLLEN mit der Konsequenz das andere Elternteil als ebenbürtig zu respektieren.


    Jede Woche eine neue Baustelle aufzumachen ist genau die richtige Methode das nicht hinzubekommen. Die Folgen: siehe oben.

    Da bekommt das Stiefmutterdilemma aus den Märchen eine ganz eigene Tragweite...ohne die Liebe, die man zu den eigenen Kindern hat, ist es manchmal die reine Willenskraft, welche mich davon abhält, ihr ungefiltert alles an den Kopf zu aaqqknallen...sie wird 17, da muss doch der Hormonmist aufhören....

    Sie wird 17... aus meiner Erfahrung ist da noch nicht mal der Peak erreicht. Auch wenn Du das nicht lesen möchtest.


    Super finde ich übrigens dass Du auf dem Schirm hast dass Dein Hals wohl auch daran liegt dass es nicht Deine leibliche Tochter ist.

    Halte durch, Du bist nicht alleine, auch wenn's hier die eigene Brut ist.

    Warum zieht man in der Düsseldorfer Tabelle beim volljährigen Kind das Kindergeld komplett vom Unterhalt ab?


    "Das Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet..." habe ich zwar gefunden, erschließt sich mir aber nicht so richtig.

    Der 18jährige wird ja nicht "billiger", aber rein rechnerisch werden die Barmittel doch dadurch weniger. Denn Kindergeld ist ja auch vorher reingekommen.

    Alter Schwede, Overtherainbow hat lediglich angemerkt nicht zu vergessen dass der Vater krank ist.


    Nicht dass damit alles entschuldigt wäre und nicht dass der Vater einen Freibrief hat.


    Mal den Blickwinkel 2 Grad zu schwenken ist sicher keine schlechte Anregung und bestimmt Sinn eines Forums wie diesem.

    Zum Thema Mietpreisbremse etc. verstehe ich private Vermieter sehr wohl, die zunehmend keine Lust mehr auf Vermieten haben. Das Problem sehe ich weniger in der Regelung an sich, sondern eher in der Planungsunsicherheit für den kleinen Privatvermieter, der oft langfristig planen muss.

    Wobei mich als Vermieter eher abhalten würde, dass ich Mieter in manchen Fällen so lange nicht aus meiner Wohnung bekomme.

    Genauso ist es.

    Als Faustformel galt "früher" dass eine vermietete Wohnung nach 10 Jahren die Tilgung eingespielt haben sollte. Das war eine solide Altersvorsorge.

    Ich würde tippen dass man bei einer aktuellen Anschaffung dafür 25 Jahre braucht, das ist wenig attraktiv.


    Umgekehrt bekommt man seit einiger Zeit so ziemlich jeden Kaufpreis den man haben will (ganz im Gegensatz zu Mieten). Also verkaufen alle "kleinen" Anleger Ihre vermietete Wohnungen an Selbstnutzer. Und die Wohnungen werden vorerst gar nicht mehr vermietet.


    Die Schere geht also immer weiter auseinander.

    Hallo Milania,


    ich bin nur ein Vati, aber vielleicht interessiert Dich die Sicht aus der anderen Perspektive auch.


    Die Vaterschaft scheint ja unstrittig zu sein, dementsprechend gibt es da schon mal klare Verhältnisse. Du musst den Vater bei der Anmeldung des Kindes angeben und nur wenn er anderer Meinung wäre, wäre das überhaupt eine Baustelle.


    Unterhalt für das Kind muss der Vater in jedem Fall zahlen, dementsprechend sollte das Deine weiteren Entscheidungen auch nicht beeinflussen.


    Beim gemeinsamen Sorgerecht hast Du allerdings erst mal tatsächlich eine Entscheidung zu fällen. So wie Du Deine Sichtweise auf Deinen Partner/Vater Eueres Kindes schilderst wird Dir hier wohl im folgenden geraten werden dem NICHT zuzustimmen. Ziemlich sicher wird Dir auf dem Standesamt bei der Anmeldung des Kindes auch noch mal ganz deutlich gemacht dass Du das nicht musst. Entwickelt sich der Mann aber zum brauchbaren Vater wird er das gemeinsame Sorgerecht später einfordern können.


    Den Kontakt zum Kind kannst Du ihm nicht verwehren und solltest Du auch nicht. Ein Kind hat in aller Regel gerne einen Vater, zumindest das solltest Du berücksichtigen.


    Und mach' Dir keine Illusionen wie toll das ist in Bezug auf das Kind alles alleine checken zu können. Zusammen, egal ob als Partner oder nicht, ist es ganz deutlich einfacher ein Kind groß zu bekommen. Lös' Dich von der Koppelung von Partnerschaft und Vaterschaft. Der Mann ist der Vater, egal ob er Dir als Partner gefällt oder nicht. Die Wahl hattest Du vorher, jetzt nicht mehr.


    Ich wünsche Euch allen dreien viel Erfolg.

    Interessante Frage.

    Hier Schulformen NRW steht dass in NRW bei G8 die Sekundarstufe I bereits nach dem 9. Schuljahr abgeschlossen ist. Aber welcher Abschluss?


    Sicher stellen würde ich in jedem Fall dass es ein Abschluss ist, relativ egal welcher.

    Ohne Abschluss die Schule zu verlassen sieht im Lebenslauf später ganz schlecht aus. Das würde ich dem Kind versuchen auszureden (wenn es denn so ist).

    Das Thema ist jedenfalls deutlich komplexer als es auf den ersten Blick scheint.

    Aus Kostensicht muss man wohl auch deutlich unterscheiden ob der "privat" versicherte komplett privat versichert ist oder als Beamter Beihilfe bekommt.


    Bei privat versicherten Kindern ist es dann ungünstig, wenn der gesetzlich versicherte ET einen Kinderkrankenschein nehmen möchte, da dass dann nicht von der Versicherung übernommen wird. (-Aber das ist OT und hat ja nichts mit der Frage der TE zu tun.)

    Das finde ich überhaupt nicht OT, ist doch ein wichtiger Hinweis.


    Bei ella1981 ist die aktuelle Variante ziemlich sicher die bessere und auch völlig legal. In Teilzeit wird das Einkommen kaum die Beitragsbessungsgrenze erreichen (dann wäre der Vater wohl wieder in der Pflicht).

    Es wird auch eine sog. "besserverdienende Klientel" geben, für die eine Bonusauszahlung eh keine Relevanz hat.

    Wer als AE mehr als ca. 37.500 Euro Bruttoeinkommen erzielt, bei dem greift der Kinderfreibetrag von je 8366 Euro in 2021. Gleiches gilt für Eltern, die gemeinsam veranlagt mehr als ca. 75.000 Euro verdienen.

    Da braucht auch keiner irgend eine (Teil)Summe für sich in Anspruch zu nehmen oder vom Unterhalt abzuziehen. Das wird beim Steuerbescheid alles schön einberechnet und automatisch nachträglich zugerechnet.

    Da bin ich.


    Und der letzte Abschnitt ist immer noch falsch. Das Finanzamt rechnet beiden Elternteilen den Empfang des Kindergeldes (und mutmaßlich den des Kinderbonus) zu gleichen Teilen an. Das hat genau null mit der Unterhaltsberechnung zu tun.


    Kaj : Du hast natürlich recht. Es wird verrechnet. Hut ab! :thumbup: