Hallo zusammen
Ich wusste nicht, in welche Unterkategorie bei Rechtliches&Finanzen ich meinen Beitrag packen sollte. Ich hoffe, er ist hier nicht völlig deplatziert.
Folgende Situation:
Der Erzeuger meiner 19,5 Wochen alten Zwillingen hat sich seit September 2014 nicht mehr gemeldet. Anfang 2015 habe ich ihn das letzte Mal angeschrieben, als daraufhin auch nichts kam, wurde beim Jugendamt eine Beistandschaft eingerichtet, die sich dann mehrfach vergeblich darum bemüht hat, ihn zu einer Stellungnahme zu bewegen (er reagierte ÜBERHAUPT nicht). Ende März hat die Beistandschaft den Antrag auf Feststellung/Bestehen des Eltern-Kind-Verhältnis beim Amtsgericht eingereicht. Vorgestern kam bereits der Beschluss, der wie folgt lautet:
"1. Es ist vor der mündlichen Verhandlung Beweis zu erheben über die Abstammung der Kinder durch Einholung eines schriftlichen DNA-Gutachtens mit biostatistischer Berechnung unter Einbeziehung der Anstragsstellerin zu 1) und 2) ..., des festzustellenden Vaters ... und der Mutter ...
2. Als Sachverständiger wird bestimmt und mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt: ...
3. Termin wird ggf. nach Eingang des Gutachtens bestimmt.
(Rechtsbehelfsbelehrung: Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.)"
Nun stellen sich mir gleich mehrere Fragen. (Ich kenne mich mit diesem Thema nicht aus, dass direkt vorweg.)
Ist es gängige Praxis, dass ich als Mutter - wie ich gestern durch die Angestellte des Gutachters erfahren habe - auch eine DNA-Probe abgeben muss?
(Warum das so ist - oder warum das besser sein soll - hat mir die Angestellte plausibel erklärt.)
Was passiert mit dem Ergebnis der DNA-Analyse meiner Kinder und mir nach der mündlichen Verhandlung, wenn festgestellt wurde, dass der Erzeuger der KV ist?
Kann mir jemand von euch sagen, wie lange sich das alles noch in etwa hinziehen kann, bzw. was die nächsten Schritte seitens des Amtsgerichts sind, wenn der Erzeuger weiterhin auf NICHTS reagiert?
Was bedeutet das gegebenenfalls im 3. Punkt des Beschlusses? Das nicht zwangsläufig eine mündliche Verhandlung stattfindet? Oder ist das einfach nur so zu verstehen, dass - logischerweise - noch kein Termin für eine Verhandlung gemacht werden kann, wenn kein Gutachten vorliegt, was dann aber nachgeholt wird, sobald es vorliegt?
Es wäre toll, wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße
Mia