Beiträge von Vollbio

    Vielleicht können hier Menschen mit Sachkunde Klarheit schaffen, damit das anderen nicht versehentlichpassiert.

    Mir ist es mittlerweile klar geworden.

    Das FG kann nur Schwarz oder Weiß.

    Ich hatte gehofft, dass es da so eine Art Dritten Weg gibt, dass das FG das Interesse des Kindes vertritt, und dem Unfallopfer selbstverständlich ermöglicht, seine berechtigten Interessen wahrzunehmen.

    Manchmal geht es vielleicht auch nur um Psychohygiene.


    P!

    Also, dir antworte ich als erstes,

    ... Aber auch ihr anderen werdet eine Antwort erhalten.


    Das Problem, ich habe gesehen, du bist erst seit wenigen Tagen hier im Forum und daher kennst du viele der berechtigten Kritikpunkte der Mehrheit an meiner Aktivität hier noch nicht.

    Ein anderes Problem ist aber leider auch, dass einige der hier Schreibenden sich einmal eine Grundhaltung mir gegenüber zugelegt haben, und aus dieser Grundhaltung heraus alles was ich hier äußere, glauben, kritisieren zu müssen. Und selbstverständlich auf Basis, dass sie wissen, dass sie Recht haben.


    Es stimmt natürlich, wenn man die negativen Highlights aus meinen bald 10 Jahren Teilens hier auflistet, wie es dankenswerterweise overtherainbow getan hat, dann kann jeder Mensch, der mich hier kritisiert erstmal davon ausgehen, dass er a) recht hat und b) er hier viel Unterstützung finden wird.


    Aber wie hier in diesem Post doch eigentlich leicht erkennbar, habe ich ja überhaupt nicht zweifelnd angefragt, ob ich mein Kind überwachen sollte.

    Mir ging es ausschließlich darum, unser nächstes EB-Gespräch vorzubereiten.

    Vielen lieben Dank!

    Du bist heute schon der zweite Mensch, der mir Glücksgefühle bereitet hat.

    Ich finde es "mutig", vielleicht übertrieben es so zu nennen, aber du hast sicher gelesen, dass die Öffentliche Meinung mir hier ganz schön heftig ins Gesicht bläst.

    Und du stellst dich ganz offen hin, und sagst, dass du an meinem Anliegen nichts zu kritisieren findest, eher im Gegenteil:

    Ich lese deinen Post so, dass unser 10-jähriger ein Vielfaches dessen, was bei euch als vertretbare Menge Handyzeit eingerichtet ist.


    DANKE

    Nicht dein Ernst!

    Doch, allerdings war mir in dem Moment überhaupt nicht klar, dass ich mit meinem Brief ein Sorgerechts Verfahren beantragen würde.

    In wenigen Sätzen habe ich zuerst unsere familiäre Situation und den Unfall usamt Folgen geschildert und mit folgendem geendet:


    "Nachdem der Unfall mehr als ein Vierteljahr her ist, und die gegnerische Versicherung mehrfach angemahnt hat, bitte ich das Familiengericht Schritte einzuleiten, zur

    • Erteilung der Vertretungsvollmacht zur Wahrnehmung der Interessen unserer Tochter zu Gunsten der o. g. Anwaltskanzlei und um
    • Schweigepflichtsentbindung gegenüber den behandelnden Ärzten zu Gunsten der gegnerischen Versicherung."

    was ist damit gemeint, "in der ignorierten Anleitung.", wo finde ich die?


    Abgesehen davon, hätten wir heute unser Gespräch in der EB gehabt, wenn wir beide Eltern gesund gewesen wären. Jetzt wurde unser Treffen auf Freitag verschoben.

    Mein Bedarf an Überwachungs-App ist erstmal erledigt.


    Du gehst quasi mit Rüstung, Schild und Schwert zur EB und erwartest ein konstruktives Kind zentriertes Gespräch, in dem es im Kern aber um Deine Ängste geht?!

    Mein Handy benutzen die Kinder nur, wenn wir mit dem Auto zu Hause angekommen sind, und ein Hörspiel aus dem Podcast noch fertig gehört werden muss. Ansonsten haben wir 2 Notebooks, auf denen beide Kinder ihren eigenen Windows Account haben und die sie auch jederzeit nutzen können.

    Wenn sie ihre Zeit über die eingestellte 1 Stunde täglich hinaus verlängern wollen, schickt mir MS eine Nachricht.


    Wie das mit Mamas Handy war, weiß ich nicht. Darüber sprechen wir nicht.

    "unangenehmer", Komparativ - ich habe nicht geschrieben, dass ich zwischen zwei unangenehmen Dingen abgewogen habe.

    Die Erfahrung des Unfalls und der Folgen hatte und hat mir mental zugesetzt. Nur um diesem zusätzlichen Druck auzuweichen, und weil ich überzeugt war, dass ich keine Chance hatte, diese Unterschriften zu bekommen, habe ich das FG um Hilfe gebeten.

    Auf diese Idee, den RA hierzu zu beauftragen, bin ich nicht gekommen, und von seiner Seite kam auch kein Angebot dies zu tun oder Vorschlag was sonst zu tun sei. Ich denke, dass ich kein besonders wichtiger Fall für ihn bin.


    Erst als ich die Ladung in Händen hatte, habe ich ihn in diese Richtung angesprochen, ob, wenn das durch meine RS-Versicherung gedeckt wäre, er mich im FG-Verfahren vertreten würde.

    OT:

    Auf meine Frage (im Rahmen meines Scheidungsantrag), weshalb sie die Formulare der DRV nicht ausfüllt hatte die KM mir gegenüber geantwortet, dass sie das tut, um mich zu ärgern. Mir schien offensichtlich, dass sie hier wieder ihr Spielchen treibt. OT Ende


    Ich hatte den Unfall einem Anwalt übergeben. Dieser hat mich u. a. immer wieder an die fehlende Zustimmungen der KM erinnert.

    Zudem wurden mir die Schreiben der gegnerischen Versicherung weitergeleitet, die mich indirekt aufforderten, diese zu beschaffen.

    Ein Vierteljahr nach dem Unfall habe ich das FG angeschrieben und dort um HIlfe zur Erlangung der Zustimmung gebeten.

    Dafür musste ich 70 EUR einzahlen.


    Trotzdem war ich überrascht, als der Gelbe Brief hier eintraf mit Ladung, Verfahrensbestand für unsere Tochter, usw.

    Damit hatte ich nicht gerechnet, denn ich hatte mir lediglich den Druck vom Hals schaffen wollen, vom RA immer wieder gemahnt zu werden.

    In der EB stellt Ihr jetzt gemeinsam fest, daß Dir die Handynutzung zu viel ist, die Mutter findet es ok, die EB bleibt neutral.

    Und nu?


    vg von overtherainbow

    Morgen kann ich berichten, soweit es hierzu etwas zu berichten gibt.


    "Bei Dir klingt es wie das wasserdichte Plädoyer für das OLG um mit Dritten zu besprechen, was die Mutter besser verstehen sollte, damit Du nicht aus der Ferne überwachen musst."

    Mag sein, dass es in deinen Ohren so klingt.

    Falls du es konkretisieren kannst, wie ich es geschafft habe, bei dir einen bestimmten EIndruck zu erwecken, ohne im Entferntesten selbst daran gedacht zu haben, dann bitte gerne rückmelden. Danke


    rainbowfish

    Ich plädiere auf "Unschuldig", was diesen Beitrag in dem Jura-Forum angeht.


    Otterson

    Wenn sein Handy bimmelt, oder wenn er was nachgucken will, geht er natürlich an sein Handy. Es liegt ja offen auf der Fensterbank und das ist ja nicht verboten. Nur wenn er dann eine ganze Weile in der Küche steht und drauf tippt und tut, dann schicke ich ihn weg, und nach einer gewissen zeit, legt er das Handy dann auch hin und bewegt sich raus.

    ... und was "viel zu viel" ist. Das ist doch der Punkt, was ich sagen möchte.

    Damit wir überhaupt vernünftig über seine Handynutzung sprechen können, brauchen wir eine möglichst sachliche Grundlage. Wir gehen zur EB doch nicht um uns gegenseitig in die Pfanne zu hauen, sondern für unsere Kinder, um Hilfe und Unterstützung zu bekommen, dass wir einen noch besseren Job machen können, als wir dies ohnehin schon tun.

    Falsch!

    "Herr Lehrer, ich hab was!" so klingt dein "es bei der EB dann vorzuzeigen." So, als sei diese von mir gewünschte Dokumentation nur dafür da, um die KM anzuschwärzen. Aber darum gehts doch überhaupt nicht.


    Stell dir mal vor, du wärest EB-Beraterin und da hocken 2 Menschen vor dir, von denen der eine jammert, dass das Kind zu viel das und das tut und der andere Mensch sagt dass das Kind ganz normal das und das tut.


    Wie würdest du so eine Beratung durchführen, ohne zu wissen, was sie unter "viel zu viel" und was unter "normal" verstehen?


    Von der DAK gibt es diesen Artikel zu Mediensucht zu lesen.

    Hier der zweite Beschluss:


    1. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

    2. Der Verfahrenswert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.


    Gründe

    ... Der Antragsteller führte aus, dass er die Antragsgegnerin mehrfach um eine Unterschrift gebeten habe, aber erfolglos.

    Das Gericht hat nach Eingang des Kostenvorschusses eine Verfahrensbeiständin für das Kind bestellt und einen Anhörungstermin anberaumt.

    Der Antragsteller nahm seinen Antrag zurück, da die Antragsgegnerin bei einem gemeinsamen Beratungsgespräch im Jugendamt die entsprechenden Dokumente unterzeichnet hatte. Einige Tage nach Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller beantragte die Antragsgegnerin den Antrag des Antragstellers auf Alleinentscheidungsbefugnis zurückzuweisen.


    Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG. Es zeigt sich im Verhalten beider Beteiligter eine schwierige Elternkommunikation. Zwar hat der Antragsteller den Antrag zurückgenommen, jedoch wäre der Antrag durchaus begründet gewesen, wenn die Übergabe der Unterzeichneten Dokumente nicht bereits beim Termin im Jugendamt am 11.01.2024 erfolgt wäre. Es liegt durchaus im Interesse des gemeinsamen Kindes, wenn Schadenersatzansprüche aus Unfällen zeitnah geltend gemacht werden.


    Die Festsetzung des Verfahrenswertes beruht auf § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG.

    Ich habe 2 Briefe in gelbem Umschlag erhalten. Jeder enthielt einen Beschluss. Es folgt der erste Beschluss:

    Der Antragsgegnerin wird für den ersten Rechtszug mit Wirkung ab Antragstellung Verfahrenskostenhilfe bewilligt (§ 76 Abs. 1 FamFG, §§ 114, 119 Abs. 1 ZPO).

    Als Verfahrensbevollmächtigter wird die Kanzlei ... beigeordnet (§§ 76, 78 Abs. 2 FamFG).

    Die Bewilligung erfolgt mit Zahlungsanordnung.


    Gründe

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung erscheint nicht mutwillig und bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 76 Abs. 1 FamFG, §§ 114, 119 Abs. 1 ZPO). Zwar wurde der Antrag seitens des Antragstellers vor Eingang der Mandats- und Verteidigungsanzeige und des Verfahrenskostenhilfeantrags zurückgenommen, jedoch stand die Kostenentscheidung im Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch aus.