Irgendwie läuft da einiges nicht korrekt: Als ich meine Tochter im Sommer innerhalb der Stadt von der einen auf die andere Grundschule umgemeldet habe, war das ein riesen Verwaltungsakt: bei der neuen Grundschule vorsprechen, bei der alten offiziell abmelden mit Unterschrift und persönlich!, bei der neuen mit diesem Schrieb auftauchen und anmelden, auch persönlich und mit Unterschrift. Und immer wieder die Frage nach dem ASR.
Was ich noch gefunden habe: Das gemeinsame ABR dürfte das Zünglein an der Waage sein:
http://www.anwalt.de/rechtstip…-kindesentzug_033065.html
(falls Link nicht erlaubt, sorry).
D.h. die Mutter kann tatsächlich so handeln, wenn beide das ABR haben. Vollkommen unverständlich.