Hab mal mit meiner Anwältin telefonisch gesprochen und mich schlau gemacht.
Es kostet extra, das stimmt! Wenn es gerichtlich festgelegt werden soll. Jetzt sammle ich mal alle Unterlagen und sie schaut drüber, das kostet mich nix extra. Trotzdem ist etwas zu unternehmen immer relativ, kann sich lohnen oder auch nicht.
Der Sachverhalt bei uns ist jetzt, hier geht es um die Herrabsetzung des "betittelten!" Unterhalts und nicht um eine Erhöhung. Daher muss ich erstmal gar nichts tun, bzw mich gegen eine Herabsetzung aussprechen.
Oh Ton. ...
Der Unterhaltsanspruch beider Kinder ist auf 110% betiltelt. Stand 26. September 2013
Der Unterhaltsanspruch besteht somit und ein Herabsetzen in diesem Moment ist nicht rechtens. Sie als Beistand meiner Kinder dürfen nicht zu deren Lasten handeln. Ein Herrabsetzen ihrerseits ist nicht ohne weiteres möglich.Auch bei erneut eintretender Arbeitslosigkeit bleibt der Unterhaltsanspruch für ein halbes Jahr bestehen und darf nicht herrabgesetzt werden. Nun liegt eine einmalige Lohnabrechnung vor, es sind keine Überstunden, Sonderzahlungen, Urlaubs - und oder Weihnachtsgeld sowie sonstige geldwerten Aufwendungen berücksichtigt. Sollte nach Ablauf eines Jahres bzw eines längerfristigen Arbeitsverhältnisses davon auszugehen sein, das eine Anpassung nötig werden sollte, werde ich diesem zu gegebenen Umständen zustimmen.