Jetzt schreibe ich auch etwas dazu. Ich habe auch beide Threads gelesen.
Erstens, du solltest schleunigst abklären wer der jetzige Eigentümer ist und wohin du die Miete überweisen musst.
Zweitens hat jeder Vermieter das Recht die Wohnung in bestimmten Abständen zu besichtigen. Das kann dir also in einer neuen Wohnung genauso passieren. Sollte es keinen schriftlichen Mietvertrag geben, gilt das BGB. Deine Kündigungsfrist liegt also bei 3 Monaten.
Ich vermute, das du durch deine Krankheit nicht arbeitsfähig bist und ALG2 bekommst. Solltest du jetzt also die Kündigungsfrist nicht einhalten und in eine andere Wohnung ziehen, müsstest du die zweite Miete selbst bezahlen. Ich kann mir nicht vorstellen dass das Jobcenter dir Lagerraummiete bezahlt.
Dein Weg wird sicherlich kein leichter für dich sein, aber da musst du leider durch.
Eine bekannte von mir arbeitet in der Notaufnahme eines Krankenhauses und hat mir auch schon gesagt dass sie einen im Notfall stationär Einweisen können. Wenn dir dein Hausarzt dabei nicht hilft solltest du es also so probieren. Meiner Meinung nach solltest du nach der Therapie in Ruhe und mit Hilfe nach einer neuen Wohnung suchen solltest und jetzt nichts übereilen.
Das einzige das du tun kannst, ist den neuen Vermieter zu bitten mit maximal einer Begleitperson zu erscheinen und auf Grund deiner Krankheit auf Sauberkeit zu achten.
Viel Glück!!!