Ich habe rechtlich die gleiche Situation wie du, allerdings wohnen der KV und ich im selben Ort. ( Manchmal ärgere ich mich sehr darüber, dass ich wieder hier her gezogen bin, aber das ist ein anderes Thema)
Also: Natürlich kannst du diese Termine alleine wahrnehmen, es sei denn, es geht darum, dass dein Kind die Schule wechseln/ verlassen soll oder irgend was anderes schwerwiegendes. Ich war ein einziges Mal mit dem KV zusammen bei einem Elterngespräch, danach bat die Klassenlehrerin mich darum, doch bitte alleine zu kommen. Sie würde den KV dann separat in Kenntnis setzen, wenn es etwas gäbe, was er wissen muss...
Allerdings kann der KV auch im Alleingang dann solche Gespräche führen, das ist bei gemeinsamer Sorge so, dass er natürlich jederzeit selbst um Gesprächstermine bitten darf.
Ist ja auch ok, denn ENTSCHEIDUNGEN wichtiger Art müsst ihr eh zusammen treffen ( weiterführende Schule etc.)
Mein Ex ist, genau wie ich im Verteiler für die Klassenemails, und in der Klassenwhatsapp Gruppe, so dass er, ohne dass ich dauernd informieren muss, die Möglichkeit hat, sich selbst zu informieren. Bisher war er auch bei jedem Elternabend. Ist ja sein gutes Recht. Und.. es hat immerhin schonmal dazu geführt, dass ER fürs 4. Schuljahr den Jahresbeitrag Klassenkasse übernommen hat...
Edit sagt noch: weil bei uns gerade aktuell so geschehen... KV wollte den Junior unbedingt nach der 4. aufs Gym schicken, wir sind in Brandenburg, also regulär Eintritt in die Weiterführende Schule ab Klasse 7 ( gibt hier auch nen Beitrag dazu). Er hat ( ohne auch nur ein einziges Mal mit mir darüber zu sprechen) einen Antrag gestellt bei der Grundschule. Der Klassenlehrer, der meinen Sohn aktuell nicht auf dem Gymnasium sieht, ( ab der 7.Klasse aber durchaus), hat ihm abgeraten und mitgeteilt, dass diesen Antrag nur beide Elternteile gemeinsam stellen können. ICH bin offiziell nie dazu vom Kindsvater befragt worden. Ich bin dagegen. Von mir gab es also keinen diesbezüglichen Antrag. Die Schule blieb dabei, ohne beide Unterschriften, keine Bescheinigung. ( Trotz Drohungen seitens des KV). Inzwischen ist der Anmeldezeitraum verstrichen.
Will sagen: Es erfordert in diesen wichtigen Dingen eine gemeinsame Entscheidung beider Elternteile. Gibt es diese nicht, kann der Elternteil, der unbedingt irgendwas durchdrücken will, damit vor Gericht gehen und eine Entscheidung herbeiführen. Einfach allein entscheiden ist nicht. Umgekehrt hab ich jetzt das Problem, dass ich umziehen muss. Es wird hier im Ort keinen geeigneten und bezahlbaren Wohnraum geben. Wenn ich also den Wohnort wechseln will ( es geht hier um ca. 20 Km Strecke maximal) muss ich den KV um Erlaubnis fragen, oder das Kind bei ihm lassen... oder eben auch vor Gericht ziehen...