Alles Liebe und Gute, und :blume für Dich!
Beiträge von Luchsie
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Einzige Ausnahme sind Bescheinigungen über Schwerbehinderung
:lgh
genau die musste ich nachreichen... und ich hab mich noch gefragt, warum :brille
20 Jahre lang wollten die die nicht sehen :rainbow: -
Ist das ab diesem Jahr nicht mehr so?
genau, das hat sich geändert :daumenwenn die noch was brauchen, dann bekommst Du einen Brief
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Solange der unbefristete Titel nicht aufgehoben kann sie den gegen den Vater einklagen!
ja klar-
aaaaaaaaber- das gilt ja nur bis zur Verhandlung-
dann wird der Richter spätestens feststellen, dass das mit dem Titel falsch ist, und nur die Rückstände anweisen, und für die Zukunft keine Berechnung durchführen,
sondern den Titel aufheben :frag
zur Neuberechnung dann nur gegen euch beide
was wäre damit gewonnen?
und so, wie Du Tochterkind schilderst, wird sie wohl beides nicht tun..... -
Und obwohl es den Kindern an nichts fehlte - stand im Gutachten „Symbiose“ - die Mutter schränkt eine gesunde Entwicklung des Kindes ein ?!
so einen Fall habe ich im Bekanntenkreis....
den Kindern fehlte etwas, was in unserer Gesellschaft zur Entwicklung der Persönlichkeit gehört -
Tochter muss einklagen.... und das wird sie auch machen
aber gegen Euch beide....
einen rauspicken is nicht -
Rosi2011
:troestlass ihn an Dich Geld abgeben, und spar das für ihn....
anders würd das bei mir mit Sohni auch nicht klappen :kopfManche müssen es echt bis an die Grenze treiben- keine Ahnung, warum das so ist
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Alles Liebe und Gute, und :blume für Dich!
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:daumen
Glückwunsch!
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ich danke Euch :sonne
ich hatte einen tollen sonnigen UrlaubsTag im Kreise meiner besten Freundinnen!so schöööööööööööööööööööön :rotwerd
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nur am Rande als Tipp....
den Beihilfeanspruch hast Du auch, wenn Du gesetzlich krankenversichert bleibst-
Dies kann Zuzahlungen zu Zähnen/Brillen/Hörgeräten und anderen Hilfsmitteln dtl. senken!
schau mal z.B. hier
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Ich befürchte, dass aufgrund dieser Konstellation ich in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben werde und den doppelten Betrag (AG beteiligt sich nicht) zahlen muss
Du hast ja vermutlich Beihilfeanspruch-
von daher musst Du dich ja nur noch für den %tualen Differnzsatz privat versichern-Blöd bei einer privaten KV ist, dass Kinder idR. nicht kostenfrei mitversichert sind- von daher sind die Beiträge halt oft sehr happig!
Die Schwerbehinderung dürfte keine Rolle spielen, da Du ja nur den Differnzprozentsatz privat versicherst-
Ich würde Dir raten, einfach Angebote einholen!
(es kann aber durchaus sein, dass die gesetzliche günstiger ist- allerdings bieten inzwischen auch alle PKV den Mindesttarif an-)
Such Dir einen guten Versicherungsmakler (also einen, der mit vielen Versicherungen arbeitet), und lass Dir Angebote machen
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auch unsere :daumen wieder für Euch!
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wenn man den vollen/verdoppelten Kinderfreibetrag beanspruchen möchte, muss man auch das volle Kindergeld eintragen
da geht dann oft was verloren, wenn man das nicht macht-
(also, wenn der KV seinen Unterhaltspflicht nicht, oder nicht zu mind. 75% nachkommt)
- geht natürlich nicht, wenn man UHV erhält- das gilt dann als 75% -
Und wenn Du Dir das alles für Dich klar hast und in den schönsten Farben ausgemalt, darf die Frau kommen, die genau dazu passt...
meiner Erfahrung nach, kommt es dann gaaaaaaaaaaaaanz anders....dann kommt "die" Frau- und alles, was man sich vorher so schön zusammengebastelt/gewünscht hat, muss über den Haufen geworfen werden
man nennt das "Leben ist das, was passiert, während wir so schöne Pläne machen" :lach
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wie habt ihr den Knoten sinnvoll gelöst,
Wir haben uns für das Wechselmodell entschieden, und sind beide sehr sehr glücklich damit :daumenaktuell planen wir einen gemeinsamen 3. Wohnsitz als Ferienwohnung im Süden :brille
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Jugendamtsmitarbeiter können nicht befangen sein
mein Ex hat damals während unserem ABR Verfahren beim zuständigen JA gearbeitet...
und nur, weil der Richter die Aussagen des JA für völlig unglaubwürdig hielt, hat er persönlich GsD kein Wort geglaubt :thanks:
selbst in diesem Fall war es nicht möglich, seinen Kollegen für befangen zu erklären -
ich hab auch auf den Schulanmeldungen alleine unterschrieben :frag
ein mal haben sie nach der Unterschrift des Vaters gefragt... da hab ich hingeschrieben :"wenn Sie ihn finden, wäre es nett, wenn Sie mir die Adresse mitteilen"-
sie haben nicht mehr nachgefragt :brilleer ist angenommen, so what?
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Alles Liebe und Gute, und :blume
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ber zu meiner Zeit hatte kein Kind Nachhilfe
doch, ich :rotwerd
mit dem elendigen Ergebnis, dass ich doch sitzen geblieben bin, und den Nachhilfelehrer bis heute "hasse"...
Ergebnis war, dass ich meinen Kindern diesen Schei... erspart habe :brille