Beiträge von summa

    § 183, Absatz 1+2 ZPO:
    (1) Eine Zustellung im Ausland ist nach den
    bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen vorzunehmen. Wenn
    Schriftstücke auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen unmittelbar
    durch die Post übersandt werden dürfen, so soll durch Einschreiben mit
    Rückschein zugestellt werden, anderenfalls die Zustellung auf Ersuchen
    des Vorsitzenden des Prozessgerichts unmittelbar durch die Behörden des
    fremden Staates erfolgen. (2) Ist eine Zustellung nach Absatz 1 nicht
    möglich, ist durch die zuständige diplomatische oder konsularische
    Vertretung des Bundes oder die sonstige zuständige Behörde zuzustellen.
    Nach Satz 1 ist insbesondere zu verfahren, wenn völkerrechtliche
    Vereinbarungen nicht bestehen, die zuständigen Stellen des betreffenden
    Staates zur Rechtshilfe nicht bereit sind oder besondere Gründe eine
    solche Zustellung rechtfertigen.


    § 221 ZPO:
    Der Lauf einer richterlichen Frist beginnt, sofern nicht bei ihrer
    Festsetzung ein anderes bestimmt wird, mit der Zustellung des Dokuments,
    in dem die Frist festgesetzt ist, und, wenn es einer solchen Zustellung
    nicht bedarf, mit der Verkündung der Frist.



    Soweit ich mich richtig erinnere, gilt die 5+1 Regelung für Fälle, in denen jemand unbekannt verzogen ist.

    Das klingt gut. Bei mir hieß es, da es eine Anschrift im Ausland gibt, muß auch an diese per Auslandszustellung zugestellt werden. Er hat ja einen Anwalt im Scheidungsverfahren, möchte diesen aber nicht im Sorgerechtsverfahren einschalten (wahrscheinlich, um mir eins auszuwischen). Dass es hier nicht um mich, sondern um das Wohl eines unschuldigen Babys geht, spielt jawohl keine Rolle. In der kurzen Zeit, in der ich Mutter bin, habe ich mich schon oft darüber gewundert, wie Kindeswohl manchmal ausgelegt wird. :-(

    Lebte da der Mann auch im Ausland und war kein Deutscher? Ich habe herausgefunden, dass ein öffentlicher Aushang nur geht, wenn alle Zustellversuche gescheitert sind und ich nachgewiesen habe, dass meine Bemühungen, die aktuelle Anschrift im Ausland herauszufinden, gescheitert sind. Meine Konstellation ist so kompliziert und mittlerweile bin ich wirklich frustriert. Das raubt einem so viel Kraft!

    Mein Anwalt scheint sich da noch weniger auszukennen als ich. Mein Mann hat im Scheidungsverfahren einen Anwalt in Deutschland, möchte ihn aber nicht für dieses Nebenverfahren mandatieren. Öffentliche Zustellung wäre wohl nur gegeben, wenn es keine Anschrift geben würde. Es klang damals so, als wenn der Beschluss dann kurzfristig rechtskräftig werden würde, was ja gar nicht stimmt. Ich weiß auch nicht, irgendwie übernehme ich die Recherche und bitte meinen Anwalt dann, sich darum zu kümmern. Die Information, dass der Beschluss im April erst verschickt wurde und dies auf dem Diplomatenweg, habe ich auch nur durch meinen Anruf direkt beim Gericht. Das kann es doch alles nicht sein.

    Dass ein Titel schon mit Verkündung rechtskräftig wird kenne ich nur, wenn im Termin auf Rechtsmittel verzichtet wird. Der Antragsgegner war ordnungsgemäß geladen. Da er aber nicht in Deutschland lebt und kein Visum zur Einreise hat, war er natürlich nicht anwesend. Das ist alles so schwierig. Der Beschluss bringt mir ja so gar nichts. Meine Situation ist total verzwickt. Macht man einen Schritt nach vorne, geht es danach erstmal zwei Schritte zurück.

    Die Rechtsmittelfrist bei Beschlüssen / Titeln usw. beginnt erst mit Zustellung an zu laufen. Deshalb ja auch das Problem, dass der Beschluss erst in Monaten oder Jahren als zugestellt gilt und ab dann erst die Frist von einem Monat für die Einlegung des Rechtsmittels beginnt. Ich dachte immer, dass die 5+1 Regelung dann gilt, aber das ist wohl leider nicht so. :-(

    Nein, es geht um einen Sorgerechtsbeschluss vom letzten Spätsommer. Das AG sagte mir, dass er auf dem Diplomatenweg zugestellt werden würde, da es könne Monate oder Jahre dauern, bis er rechtskräftig wird. Man erwirkt einen Beschluss ja nicht zum Spaß und wenn es tatsächlich Jahre dauert, dann ist das echt ein Problem! Es sind ja so schon viele Monate vergangen und die Aussage des AG ist ja nun sehr großzügig. :-(

    Hallo,


    hat jemand von Euch Erfahrung mit der Zustellung von Beschlüssen / Urteilen über die diplomatische Vertretung eines Landes, wenn der Antragsgegner im nicht europäischen Ausland lebt? Weiß jemand, wie lange es ungefähr dauert, bis das Schriftstück als zugestellt gilt?


    Danke!

    Ganz ehrlich? Ich halte nichts davon, dass das Kind seinen Vater UNbedingt kennen(lernen) und Kontakt bestehen muss, wenn der KV es nicht wirklich will.. das ist dann immer so zwanghaft und was soll das dann für ein Verhältnis sein? Vor allem bin ich der Meinung, dass ein ggf. unregelmäßiger Kontakt das Kind nur verwirrt. Wenn mein Ex sich nicht kümmern sollte und ich quasi immer hinterherrennen müsste, damit der Kontakt mal zustande kommt, das werde ich def. nicht tun. Wer nicht richtig will, ist auch nicht mit ganzem Herzen dabei und sowas merkt ein Kind. Da finde ich es allein, ohne Kontakt zum KV besser.. auch wenn das Kind mir u.U. später unangenehme Fragen stellt ("Warum habe ich keinen Papa" etc), aber bevor ein schlechter/unregelmäßiger/erzwungener Kontakt besteht, lieber ganz ohne. Aber das ist natürlich nur meine Meinung... ich habe gelernt, es bringt nichts zu kämpfen und hinterherzurennen, Gespräche zu führen usw..
    Wie heißt es so schön? Wer will, findet einen Weg, wer nicht will, findet Ausreden. Wenn er es nicht will, bitte.. dann renne ich dem KV nicht noch hinterher, er ist erwachsen/alt genug, eigene Entscheidungen treffen und idR lässt der Mensch sich dann nichtmehr umstimmen. Entweder will ich von herzen für mein Kind da sein, oder eben nicht. Und was ich so lese, scheint das hier eher nicht der Fall zu sein. Aber letztendlich ist es schon richtig: Erstmal abwarten, wie sich der KV nach der Geburt verhält.


    Du sprichst mir aus der Seele!

    Grübel nicht so viel, Dein Baby grübelt mit Dir und fühlt alles, was Du auch fühlst. Ich weiß, dass es sehr schwer ist. Ich bin schon einige Tage nach dem positiven Schwangerschaftstest allein gewesen und wurde sehr, sehr übel behandelt. Das Kind war von ihm nicht gewollt und ist es auch heute nicht. Natürlich ist das alles noch nicht verdaut, aber die Liebe zum Baby macht einen stark! Gerade in der Zeit nach der Geburt habe ich mir sehr viele Sorgen gemacht und einige davon waren völlig unnötig, denn es kommt immer ganz anders, als man denkt. Das ist tatsächlich kein Spruch. Mach Dich nicht verrückt. Es ist schwer, ich weiß. So lange nichts akut ist, sondern nur "es könnte sein, dass...", ist es ja nur in unseren Gedanken. ;-)

    Mach Dir nicht allzu viele Sorgen. Das tut Euch nicht gut. Mir kommt einiges aus Deinem Bericht leider bekannt vor und ich weiß, wie krank einen das macht. Du mußt aber unbedingt Kraft und Ruhe für Dich und das Baby haben. Man ist so voller Hormone, das Leben wird gerade komplett auf den Kopf gestellt und man hat Angst. Das wird aber wieder besser, glaub mir!

    Genau, mit Scheidung meine ich nur, dass ja sowieso erst nach rechtskräftiger Ehescheidung die Namensänderung beantragt werden kann. Ich hoffe, dass ich Glück habe, denn leider kann ich mich mit dem Namen überhaupt nicht identifizieren. Die Ehe wurde überhaupt nicht gelebt, so komisch das auch klingen mag (und ich mich wirklich frage, was ich mir wohl dabei gedacht habe). Ich fühle mich immer, als hätte ich den Namen eines fremden Menschen "geliehen".

    Danke sehr!
    Interesse hat er tatsächlich keines, er wollte das Baby nicht und daran hat sich auch nichts geändert. Natürlich habe ich es mir anders für mein Kind gewünscht und auch versucht, dass Kontakt besteht. Mittlerweile muß ich fast sagen, dass zum Glück kein Kontakt besteht - so traurig es ist! Mein Beitrag sollte auch nicht so negativ klingen. Im Großen und Ganzen sind wir hier ein tolles kleines Team und ich bin ehrlich gesagt auch stolz, dass ich die Schwangerschaft und das erste Jahr trotz vieler Baustellen, die sich aufgetan haben, so gut meistere. Familie und Freunde leben leider nicht in meiner direkten Nähe, aber es ist trotzdem alles zu schaffen. :-)

    Hallo zusammen,


    ich habe vor ca. einem Jahr den Weg in dieses Forum gefunden. Damals war ich noch schwanger und bereits seit der 5. SSW allein. Der Erzeuger und ich hatten uns noch nicht lange gedatet, als ich überraschend schwanger wurde. Trotz des anfänglichen Schocks wollte ich das Baby (eigentlich hatte ich nach vielen frustrierten Jahren akzeptiert, dass ich keine Kinder bekomme). Er wollte das Kind auf keinen Fall und setzte mich sehr unter Druck, das Baby abzutreiben. Er war alles andere als nett zu mir und ich habe leider heute noch daran zu kauen. Trotz der schwierigen Umstände habe ich mich für das Baby entschieden und nun ist es schon fast ein Jahr auf der Welt!


    Ich bin nach wie vor Single. Meistens klappt unser Leben zu zweit sehr gut und wir sind eigentlich glücklich. Finanziell ist es allerdings eine große Herausforderung (leider habe ich keinen, der mich unterstützt wie zum Beispiel Großeltern etc.), körperlich manchmal auch.


    Zum Erzeuger besteht kein wirklicher Kontakt. Er hat sich 6 Wochen nach der Geburt gemeldet und wollte dann doch mal sein Kind sehen. Es kam in dem Monat zu zwei kurzen Treffen und seitdem nie wieder. Die ausführliche Geschichte dazu lasse ich jetzt mal weg. Alles in allem sind Baby und Erzeuger sich fremd, genauso wie dieser Mann mir fremd geworden ist (seit unseren wenigen Verabredungen damals sind 1,5 Jahre vergangen).


    Ich freue mich auf den Austausch mit Euch!


    Viele Grüße

    Jetzt ist es tatsächlich soweit und ich werde demnächst geschieden. Mittlerweile weiß ich, dass wir eine Ausnahmeregelung erwirken müssen, wenn mein Sohn den Ehenamen ablegen möchte. Da man davon ausgeht, dass der Mann, dessen Namen das Kind trägt, zumindest ein Stiefvater für das Kind ist / war, ist es normalerweise nicht möglich, den Namen abzulegen, es sei denn, das Kindeswohl ist in Gefahr. Bei uns ist es ja nun so, dass die Scheidung schon eingereicht war, bevor das Kind geboren ist und sich der Namensgeber und das Kind überhaupt nicht kennen und auch nicht kennenlernen werden (er lebt im Ausland und es besteht schon jetzt kein Kontakt mehr zwischen ihm und mir).


    Lange Rede, kurzer Sinn. Hat jemand damit Erfahrung? Natürlich gefährdet der Name nicht direkt das Kindeswohl, aber immerhin können weder ich, noch das Kind, sich mit dem Namen identifizieren (es war ja leider eine sehr, sehr kurze Ehe). Soll ich dazu im Scheidungstermin etwas sagen oder vorher schonmal das Standesamt kontaktieren? Da es ein langer ausländischer Name ist und die Ehe nicht gelebt wurde, bin ich mit dem Namen nie warm geworden. Ich kann es schwer beschreiben, aber ich hätte gern meinen Namen für uns und nicht den eines "Fremden".


    Danke Euch!

    Hallo zusammen!
    Ich habe den Weg zurück in dieses Forum gefunden und wollte einfach mal erzählen, dass zwei Monate nach der Geburt in einem Eilverfahren das gemeinsame Sorgerecht anstandslos ruhend gestellt wurde, so dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Sobald das Vaterschaftsanfechtungsverfahren beendet ist, wird das gemeinsame Sorgerecht dann ganz aufgehoben. :-)

    Na ja, das wird leider nicht passieren, da der Nochmann in Westafrika lebt und er jede Mithilfe verweigert (er ist gekränkt und will bis heute keine Trennung), und der Erzeuger in der 5 SSW weggelaufen und keinerlei Kontakt möglich ist. Ich warte brav bis nach der Scheidung. Die Vaterschaftsanfechtung ist aber lediglich mit meinem Exmann durchzuführen, da das Baby in der Ehe entstanden ist. Der Erzeuger ist momentan und auch dann erstmal "egal".


    Da ich nun aber weiß, dass es nicht unmöglich ist, dass wir beide meinen Mädchennamen annehmen nach der Scheidung, bin ich schonmal fröhlich. Es ist sowieso alles ein langer Prozeß, aber wir wurschteln uns durch. :-)

    Was will das Kind mit einem Nachnamen, mit dem es nichts zu tun hat? ;-)

    Ja genau das meine ich auch. Wie gesagt, dass es jetzt unseren Ehenamen bekommt, ist ja logisch. Es geht mir um die Zeit nach der Scheidung, wenn ich meinen alten Namen wieder annehme. Wir hatten eine sogenannte "Kurzehe" und ich hätte einfach gern wieder meinen Namen und dann natürlich auch für mein Baby. Dass wir unterschiedliche Namen haben, kommt für mich gar nicht in Frage.

    Ja, jetzt geht es auf keinen Fall, denn wir sind ja verheiratet und die Vaterschaft läßt sich erst nach der Geburt / Scheidung klären. Es ist dann ja aber eindeutig, dass mein Nochmann nicht der biologische Vater ist und daher auch keinerlei Beziehung zum Namen besteht. Ob der biologische Vater zustimmt, ist rechtlich völlig egal, denn wäre ich nicht verheiratet, würde das Baby auch automatisch meinen Namen bekommen (außer man beantragt etwas anderers).


    Meine Frage ist ja nur, ob mein Baby überhaupt meinen Mädchennamen bekommen kann nach der Scheidung, da dies normalerweise ja nicht einfach so geht. Ich kenne aber nur Fälle, in denen der dann Exmann der leibliche Vater ist.