Beiträge von F4tH3R F16URE

    Meine Ex-Schwiegermutter ist heute nach langem Krebsleiden verschieden. Sie wurde nicht einmal 60 Jahre alt.
    Auch wenn das vor allem für ihre Tochter und ihre Enkelkinder unendlich traurig ist, so ist es für die Angehörigen ein Ende der langen Einbahnstraße aus Pflege, Krankheit und Tod.

    [quote='F4tH3R F16URE','index.php?page=Thread&postID=1985055#post1985055']Ich weiß aus eigener Erfahrung wie schwer es ist sich als AE am eigenen Schopf wieder aus dem Sumpf zu ziehen. Aber genausowenig kann man pauschal sagen das "Alleinerziehende" nicht für sich sorgen könnten. Dieses vermeintliche Bild das wir nach außen abgeben, ist imho nämlich mit einer der Gründe warum wir sowenig Unterstützung aus der breiten Bevölkerung erfahren, die aber dringend nötig wäre, damit sich überhaupt was für uns zum Positiven ändert.
    Offtopic Ende.


    Mir ist nicht entgangen, das es Stimmen gibt, die meinen, das Alleinerziehende zu sehr "gepampert" werden. Und doch sollte man vielleicht froh sein, das wir nicht mehr die Zustände unter Konrad Adenauer haben, in dessen Weltbild es die "Alleinerziehenden" gar nicht gab. Da gab es für alles einen "Vater". Bis 1969 gab es für alleinerziehende Mütter einen "Amtsvormund". Die Situation ist nicht neu. Nach dem 2. Weltkrieg gab es viele "Onkelehen". Da lebten die Kriegswitwen mit ihrem neuen Partner zusammen und kassierten die karge Kriegswitwenrente, während sie mit dem neuen Partner in wilder Ehe lebten. Spätestens 1963 hat sich der Staat, bzw. der Bundesfinanzgerichtshof aus der Verantwortung gezogen, als er meinte, die Versorgung der nichtehelichen Kinder sei keine außergewöhnliche Belastung für den neuen Lebenspartner, da es keine gesetzliche Unterhaltspflicht in diesem Sinne gäbe.
    An dem Bild der AE nach außen ändert sich dadurch m. M. auch nichts, wenn der Staat einem Partner eine faktische Unterhaltspflicht für das Zusammenleben mit Kindern auferlegt. Im Gegenteil. Das ist nur eine Verschiebung der finanziellen Verantwortung innerhalb der sozialstaatlichen Regelungen (Artikel 6, Absatz 4 des Grundgesetzes: "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.").
    Daraus könnte man auch ableiten, das der (Sozial)Staat auch dafür sorgen muß, das Alleinerziehende nicht auf die Wohlfahrt angewiesen sein müßten und sie in die Lage versetzt, ihren und den Lebensunterhalt ihrer Kinder selber zu bestreiten. Stattdessen erlegt er über die Sozialgesetzbücher dem nichtehelichen Partner die Versorgung der Alleinerziehenden auf. Eine Analogie dazu findet man auch in darin, wenn man die Institiutionen der "Tafeln" betrachtet. Die Versorgung der Hilfebedürftigen ist Aufgabe des Bundes. Stattdessen übernehmen die Tafeln als privat organisierte Initiativen diese Aufgabe, wobei die Lebensmittelkonzerne, welche die Tafeln beliefern, zum einen keine Kosten für die Entsorgung von Lebensmitteln haben und zum anderen sogar den Wert der abgegebenen Lebensmittel per Spendenquittung umsatzmildernd von der Steuer absetzen können. Das kann man gut finden, muß man aber nicht.

    Naja, das ist wohl bei tausenden nicht-ehelichen Partnerschaften so, oder? Und bei den ehelichen bzw. eingetragenen Partnerschaften doch erst recht... Ich sehe da jetzt nicht, wo sich der "böse Staat" mal wieder so unverschämt raus tut...


    Ich bin da ganz entspannt, das ist ja nicht mein Fall. Es ist allerdings schon seltsam, das der Staat einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine faktische Unterhaltspflicht (einschl. Stiefkindern) auferlegt, wo es keine gesetzliche gibt. Das degradiert eine Alleinerziehende doch zum Ladenhüter. Es mag Leute geben, die das gut finden. Ich bin da eher skeptisch. Aber vielleicht ist das ja auch gesetzlich gewollt oder wird in Kauf genommen.



    Wahrscheinlich hab ich einfach zu wenig "das-steht-mir-zu"-Veranlagung...


    Die habe ich auch nicht. Ich bin nur bei dem Verein, weil die Truppe mich zur Zwangsarbeit abkommandiert hat. Wieso sollte ich das jemandem anderen aufbürden? Das wäre unredlich. Von dem moralischen Unterton muß man sich aber auch nichts annehmen. Steuergeschenke und Staatsprämien werden ja auch von den (verpartnerten) Moralisten gerne mitgenommen.



    Weil sie ihren Job ernst nimmt? Wirtschaftliche Mittelverwendung und gesetzeskonformes Handeln? Oder unterstellst Du ihr Häme oder wie darf ich diesen Satz deuten?


    Was ich von diesen Leuten halte, darf ich hier gar nicht schreiben. Über wirtschaftliche Mittelverwendung und gesetzeskonformes Handeln in Optionskommunen und Arbeitsämtern kann ich einen ganzen Aufsatz schreiben. Die haben alleine in meinem Zuständigkeitsbereich von ihrem Verwaltungs- und Justizetat schon so viel verbraten, das die dafür eingesetzten öffentlichen Mittel wahrscheinlich bis zu meinem Renteneintritt gereicht hätten. Freude kommt bei einem den abschlägigen Bescheid ja wohl eher nicht auf. Daher tippe ich in der Tat eher auf Schadenfreude.


    Meines Wissens werdet ihr dann als Bedarfsgemeinschaft angesehen und sein Netto dürfte durchaus in die Berechnungen für ALG2 mit einfließen.


    Definitiv. Es sind Kinder im Haushalt zu versorgen. Das reicht für eine Veranlagung als BG schon. §7 Abs. 3a, Satz 2 und 3, SGB II. Habe gerade neulich anderswo von einer ähnlichen Fragestellung wie dieser gelesen, da hat der Freund so viel verdient, daß der Sozialleistungsträger nicht mal die Krankenkasse der Antragstellerin übernommen hätte. Der hätte dann quasi die Freundin komplett aus eigenem Einkommen unterhalten. Die Sachbearbeiterin der Antragstelle hat sich vor Vergnügen fast überschlagen.

    Im Wesentlichen sehe ich das so wie Frisko. Allerdings gibt es hierzu eine interessante Gerichtsentscheidung, deren Begründung man vielleicht für eine Argumentation heranziehen könnte:


    Zitat


    Es können auch die besonderen Belange von Eltern und Kindern (vor dem Hintergrund des Art 6 Grundgesetz) solche beachtenswerte Gründe darstellen. Wie bereits dargestellt, ist auf das soziale und schulische Umfeld minderjähriger schulpflichtiger Kinder Rücksicht zu nehmen. Ebenso ist die Situation von Alleinerziehenden dahin zu überprüfen, ob sie zur Betreuung ihrer Kinder auf eine besondere Infrastruktur angewiesen sind, die bei einem Wohnungswechsel in entferntere Ortsteile möglicherweise verlorenginge und im neuen Wohnumfeld nicht ersetzt werden könnte (BSG Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr 19 RdNr 35). Auch Angehörige unterer Einkommensschichten, die nicht auf Transferleistungen angewiesen sind, werden sich bei der Frage nach Kosteneinsparungen von diesen Gedanken leiten lassen.


    Umzug mit Hartz4


    In dem Gerichtsverfahren ging es zwar um eine Kostensenkungsmaßnahme, aber es spricht ja einiges dafür, das im Einzelfall auch die Belange von Alleinerziehenden hier zum Tragen kommen, also warum nicht auch für einen Umzug? Entsprechende Schwierigkeiten für das Kind sind bei den Schulwegen ja wie geschildert gegeben.


    Die Begründung, das der Sprit für das Chauffieren wegfällt, zählt nicht, weil dafür TE dann ja mit dem Auto zur Arbeit muß. Allerdings kann TE dann die Kosten von der Steuer absetzen.


    Sie funktioniert ja nicht nur nach oben, sondern auch nach unten. Und ein Unterhaltspflichtiger mit 2 Kindern und eh schon knapp am SB können dann schon 20 € mehr weh tun


    Der Richter wird sich schon überlegen, wie der Pflichtige die 20 Euro kompensieren kann. Schliesslich haben die Richter am OLG D'Dorf ja jetzt auch noch mit den ebenso neuen Leitlinien bei der Erwerbsobliegenheit die Grenze des Vollzeitjobs abgeschafft, jetzt darf 48 Stunden nach dem Arbeitszeitgesetz für den Unterhalt geschafft werden. Da kann man locker noch am Wochenende ein paar Werbeblätter austragen und schon hat man die 20 Euro wieder im Säckle. Mangelfälle obliegen jetzt sogar regelmässiger Überstundenleistungen im Rahmen der Arbeitszeitgesetze. Steuervorteile müssen wahrgenommen werden. "Sie hatten aber wenig Werbungskosten, in Ihrer Einkommensteuererklärung mein Lieber, da müssen Sie einfach mal gründlicher Ihre Unterlagen studieren, damit Sie einen höheren Betrag auf dem Formblatt des Finanzamts..." Bei Mangelfällen sind freiwillige Zuwendungen Dritter jetzt unterhaltsrechtlich für vogelfrei erklärt worden, nicht mehr wie bisher, wo es dem Willen des Zuwendenden oblag, ob der Empfänger der Zuwendungen daraus einen Vorteil ziehen konnte. Oder die Formulierung:"Ferner kann der Unterhaltsbedarf des Kindes dadurch gemindert sein, dass der umgangsberechtigte Elternteil dem Kind im Zuge seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen erbringt, mit denen er den Unterhaltsbedarf des Kindes auf andere Weise als durch Zahlung einer Geldrente teilweise deckt." Das ist doch völlig schwammiges Geschwurbel. Ein Fest für jeden Anwalt, die Begrifflichkeit des "erweitertes Umgangsrechts" in Frage zu stellen und daraus einen "gewöhnlichen Umgang" zu machen (Was ist überhaupt "erweitertes Umgangsrecht", wo fängt das an, wo hört das auf?).


    Mal abgesehen davon muß man sich wirklich überlegen, ob man sich ob der Ersparnis von 20 Euro im Monat so ein Gerichtsverfahren mit Anwaltspflicht antun möchte. Im ungünstigsten Fall wird das kostenpflichtig abgebügelt und von den dann anfallenden Kosten für Gerichtskasse, Anwaltsvertretung und Kosten der Gegenseite hätte man dann wahrscheinlich diesen Betrag mindestens drei Jahre lang an Unterhalt zahlen können. Dann haben die Kinder wenigstens noch etwas davon. Wer so etwas dennoch macht, der tut das wohl eher aus verletzter Eitelkeit, weil er den Kick braucht, weil er nicht rechnen kann oder ihm seine psychische Gesundheit egal ist.


    Im Januar dürfte das noch schlimmer werden und viele auf Abänderung klagen


    Wegen der paar Euro fünfzig? Da wird der Richter am Amtsgericht hämisch grinsen und freundlich darum bitten, das sich der Kläger das doch bitte vom Munde absparen möchte (O-Ton aus einer Gerichtsverhandlung meines Anwalts). Dafür setzt sich doch niemand von der Judikative hin und schreibt einen Abänderungsbeschluß.

    Wenn du deinem JC einen unterschriftsreifen Vertrag (Einstellungszusage) zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Vollzeit) vorweisen kannst, das also eher in abhängiger Beschäftigung als Arbeitnehmer(in) dann hast du wohl am ehesten Chancen, einen Zuschuss aus dem Vermittlungsbudget zu erhalten (das gilt auch für eine Autoreparatur). Aber auch nur unter der Prämisse, das du da soviel verdienst, das du nicht noch über das JC aufstocken mußt. Das Geld gibt es geschenkt, ist also kein Darlehen. Da würde ich glatt versuchen, gleich 2.000 Euro zu bekommen, weil absehbar ist, das die Mühle bei der nächsten Reparatur/Inspektion ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Insofern kannst du das bei einer Existenzgründung als Kleinunternehmer also wohl vergessen. Natürlich holt man sich erst eine Zusage für den Zuschuss und kauft dann das Auto. Nicht umgekehrt. Und schriftlich die Zusage vom JC geben lassen! Bitte nicht vergessen, daß die Zulassungskosten (Umschreibung) usw., auch ganz schön ins Geld gehen. Das sollte man bei seinem Antrag berücksichtigen. Ob du den Zuschuß (auf Antrag) bekommst, ist Ermessenssache des jeweiligen Sachbearbeiters. Es ist eine Kann-Leistung. Die entsprechende Entfernung zum Arbeitsplatz muß natürlich auch gegeben sein. Wen man da mit dem ÖVN in vertretbarer Zeit hinkommt und dem Arbeitgeber das egal ist, wie du an deinen Arbeitsplatz kommst, dann wird das wohl auch Essig mit der Förderung. Meistens ergeben sich solche Fälle eher, wenn der Arbeitgeber die Nutzung eines PKW durch den Arbeitnehmer zur Einstellungsvoraussetzung macht.

    Die Erwerbstätigenfreibeträge nach §11b Abs. 3 SGB II werden vom Brutto aus berechnet. Obere Kappungsgrenze für die Freibeträge sind 1.500 Euro Brutto.
    Probier mal den Rechner des BMAS von hier:


    https://www.sgb2.info/freibetrag/rechner


    Zur Erläuterung:


    Zitat

    Vom Teil des Einkommens, das zwischen 100 und 1000 Euro liegt, werden 20 Prozent nicht angerechnet. Vom Teil des Einkommens, das zwischen 1000 und 1200 Euro liegt, werden 10 Prozent nicht angerechnet. Hat der Erwerbstätige ein eigenes minderjähriges Kind oder lebt ein minderjähriges Kind in seiner Bedarfsgemeinschaft (auch ein fremdes), wird stattdessen vom Teil des Einkommens, das zwischen 1000 und 1500 Euro liegt, 10 Prozent nicht angerechnet.


    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/…iten_bei_Erwerbseinkommen

    Barkassenrundfahrt durch die Speicherstadt, geht an den Landungsbrücken los.
    Hamburger Planetarium
    Köhlbrandbrücke
    Hamburger DOM (Kirmes)
    Fischmarkt besuchen
    Schiffe Cap San Diego und Rickmer Rickmers (Segelschiff) im Hafen besichtigen
    Alsterhaus am Jungferstieg, shoppen in 5 Etagen. :thumbsup:
    Hamburger Michel besuchen, mit Turmbesteigung
    Landungsbrücken und die Elbe
    Hamburger Stadtpark
    Binnenalster mit Fontäne, ggf. Alsterrundfahrt mit Raddampfer
    Hamburger Rathaus. Sollte man auch mal von innen gesehen haben.
    Shoppen und Bummeln in der Mönckebergstraße
    Elbphilharmonie (im Bau), soll mal das grösste Gebäude der Stadt werden.
    Parkanlage Planten und Blomen, viele Spielplätze, Rollschuhbahn.
    Die Reeperbahn kann man mit Kindern wohl auslassen. :D


    Denke, das reicht erstmal für einen kurzen Besuch in Hamburg


    Liege ich richtig das ich das dem Amt melden müßte und mir dann der Unterhalt um den Betrag reduziert wird?


    Ich würde sagen: Nein, wenn der Vater direkt an den Verein bezahlt. Eine ähnliche Fragegestellung gab es einmal bei einem meiner Gerichtsverfahren gegen "das Amt". Dazu habe ich folgendes Urteil gefunden:



    LSG Niedersachsen Bremen, L 7 AS 1416/10 v. 18.12.2012


    https://sozialgerichtsbarkeit.….php?modul=esgb&id=157834

    Ich war 1 Jahr nach der Trennung für sechs Wochen stationär in einer psychosomatischen Klinik. Der Therapeut hat mit der Holzhammermethode gearbeitet. Gab zu viele Anwendungen und zuwenig Gespräche. Ich war not amused. Allerdings hat das ruppige Auftreten des Therapeuten bei mir auch den Prozess angeschoben, mich mehr mit den Dingen auseinanderzusetzen, an denen ich Anteil zum Scheitern meiner Ehe hatte.


    Im Anschluß, ich mußte 13 Monate warten und kam so lange bei einem Psychiater unter (der mir nur Pillen verschreiben wollte), habe ich eine Verhaltenstherapie in der Psychoambulanz der hiesigen Universität gemacht, knapp zwei Jahre. Hat mir sehr geholfen. Es ging mir nicht darum, irgendwelche Anomalien aus der Kindheit auszugraben, ich kannte sie schon alle. Trainiert haben wir, damit ich mit dem daraus angepaßten (antrainierten) Verhalten umgehen kann. Das war schon dermaßen ins Unterbewußtsein gesickert, das man sich seines "Verhaltens" gar nicht bewußt ist. Wir haben dann auch praktische Übungen gemacht, also beispielsweise Situationen nachgestellt, die mir bewußt unangenehm waren. Dazu hat er ggf. auch mal ein paar Studenten herangeholt, die ich persönlich gar nicht kannte und die mich mit bestimmten Gesprächssituationen konfrontierten. Durch diese Stresstests habe ich wirklich viel über mich selbst und mein Verhalten gelernt (wir haben das mit einer Kamera aufgezeichnet und uns später angeschaut und besprochen). Heute kann ich mich besser einschätzen und bin in Gesprächssituationen sicherer und entspannter, was für mich früher häufig eher beklemmend war. Sehr gut war auch, das ich mit dem Therapeuten vor jedem neuen Abschnitt auch ein bis drei "Lernziele" abgestimmt habe. Dabei wurde auch geklärt, wie wir dabei vorgehen und welche "Instrumente" wir dafür brauchen und wir wir sie anwenden.


    Während es Aufenthalts im Krankenhaus sollten wir unseren "Fortschritt" bildlich dokumentieren. Mein erstes Bild zeigte eine Person, die unter der Last eines gigantischen
    Bleigewichts zerquetscht wurde und mein letztes Bild ein Selbstporträts eines Mannes, der neugierig in die Zukunft schaut.


    Ich würde einfach malen, was mir als erstes zu der "Aufgabe" in den Sinn kommt. Und wenn es nur wolkenartiges Gekrakel ist. Das wäre ja die plastische Darstellung der eigenen, unsortierten Gedanken.


    Ich war auch vor einigen Jahren bei einem Therapeuten wegen eines Burn-Outs. Der dachte aber nur an seinen Geldbeutel, nicht an meine Gesundheit. So hat er mir mal einen zweistelligen Betrag in bar abgeknöpft, weil ich 5 Minuten zu spät zur Sitzung kam. Ich habe mich dann einfach 3 Monate krank schreiben lassen, habe einfach nur abgespannt und bin danach wieder ganz normal zur Arbeit gegangen.


    Heute bin ich mit dem Thema durch. Etwaige Rückfälle in frühere Verhaltensmuster oder Antriebslosigkeit bekämpfe ich mit Sport. Darum muß ich auch keine Pillen schlucken wie Citalopram (Antidepressiva) oder so ein Zeug.

    Bei uns geschieht die Verrechnung z. B. immer erst mit dem neuen Weiterbewilligungsbescheid bzw. der dann folgenden "Abrechnung". Die Bescheide sind deshalb ja immer nur "vorläufig".


    Das ist ja immer das Schöne an der Administration. Bei einer Überzahlung muß der Leistungsberechtigte sofort das Portemonaie aufmachen. Bei einer Erstattung (falls hier eine Bedarfsunterdeckung eintritt) lässt sich der Leistungsträger Zeit bis zum Ende des BWZ. Aber das lässt sich wohl nicht ändern. Also muß TE zusehen, das der Fehlbetrag des Folgemonats mit dem nächsten WBA oder einem endgültigen Bescheid berücksichtigt wird.

    Das Problem ist hier doch wohl, das sowohl der Arbeitgeber, als auch das JC die Überzahlung erstattet haben möchten. Der Arbeitgeber hat hier schon Fakten geschaffen und sich das Geld per Verrechnung zurückgeholt. Also dürften im Juli ja nur 60 Euro an Wudel Daddelda an Arbeitseinkommen für Juni geflossen sein. Jetzt will das Jobcenter als nächstes die 50, bzw. 48 Euro, auch noch mal haben.


    Ist sowas nicht ein besonderer Fall, in dem dieses Zuflussprinzip nicht gelten dürfte? ich meine, ich würde dann ja noch drauf zahlen :-/


    Für solche Fälle schreibe ich dem JC einen 2-Zeiler per Briefpost. Überschrift "Änderungsmitteilung". Dann sollte es auch einen Änderungsbescheid für den lfd. Bewilligungszeitraum geben.


    Hellsehen können die Leute ja auch nicht, insofern muß ihnen das ja auch erst einmal bekannt gemacht werden. Nach meiner persönlichen Erfahrung sollte man das immer schriftlich und damit nachweisbar machen.


    OT: Das die Zeilenumbrüche in einem hier abgesendeten Beitrag immer anders ausfallen, als im Editor, macht mich noch wahnsinnig....

    Also, bei einem Mietvertrag geht kündigen nicht einfach so zum Monatsende. Die in dem Vertrag benannten Fristen müssen schon eingehalten werden und bei einer "Vertragsstörung", also z. B. bei unangemessenem Verhalten des Mieters, muß der Vermieter erst zuvor abmahnen. WBS gibt es m. W. beim Sozial- und Wohnungsamt deiner Gemeinde. Den brauchst du für die Anmietung einer Wohnung aber nicht zwingend. Vielmehr muß der Mietpreis im Bezug von ALGII "angemessen" sein. Die Obergrenzen legt die jeweilige Kommune/Gemeinde fest. Da solltest du also beim Jobcenter vorstellig werden und dich erkundigen.


    In den Zeiten, in denen deine Kinder dich "besuchen", bilden sie mit dir eine "temporäre Bedarfsgemeinschaft" oder auch "zeitweise Bedarfsgemeinschaft".
    In den Sozialgesetzbüchern gibt es eine Vorschrift, die besagt, das die Gemeinde in ihrer Satzung regeln soll, welcher Mehrbedarf an Wohnraum für getrennt lebende Elternteile (mit den Kindern für Umgangszeiten) gedeckt werden kann. In der Praxis haben allerdings die allerwenigstens Gemeinden überhaupt eine solche Satzung. Der gesetzliche Anspruch besteht dennoch. Die Ermittlung des Wohnflächenbedarfs liegt in dem Fall zunächst im Ermessen des Grundsicherungsträgers. Mittlerweile wird umgangsberechtigten Kindern die hälftige Wohnraumfläche für eine weitere Person nach den Wohnbauförderungsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes zugesprochen. Das, je nach Bundesland, zwischen 5 und 7,5 Quadratmeter. Du könntest also demnach eine Wohnung bis zu 60-65 Quadratmetern anmieten, sofern sie die sozialrechtlichen Angemessenheitsgrenzen der Gemeinde des neuen Wohnortes nicht übersteigt. Außerdem kannst du tageweise Regelleistungen für die Kinder beantragen, wenn sie sich in deinem Haushalt aufhalten.


    Schwierigkeiten gibt es erwartungsgemäß immer dann, wenn es den Jobcentern zu teuer wird, Erwerbslose loszuwerden (Umzugskosten) oder aufzunehmen (Mietkaution, Erstausstattung etc.). Ich persönlich habe sehr schlechte Erfahrungen mit den Jobcentern gemacht, die haben eigentlich fast alle Anträge abgewimmelt und so war ich gezwungen, mir das erst alles vor Gericht zu erprozessieren. Aber seitdem läuft das einwandfrei. :-D


    Du kannst ja auch mal den "Verein" hier dazu befragen. Das ist doch bei dir vor der Haustür:


    https://erwerbsloseninitiativelimburgweilburg.wordpress.com/

    Also meine Mutter hat's auch überlebt, als ich mit fünfzehn Jahren bei ihr ausgezogen bin. Sie ist heute über 70 Jahre und bei bester Gesundheit und Laune. Wir haben heute wieder ein sehr herzliches Verhältnis. Aber der Abstand zu ihr war damals absolut und bitter notwendig. Wäre ich da geblieben, dann hätte ich heute nicht einmal eine Berufsausbildung. Hat etwa ein halbes Jahr gedauert, bis ich erstmals wieder mit ihr telefoniert habe, wenig später habe ich sie dann regelmässig besucht. Auf jeden Fall hat mich der Auszug weit nach vorne gebracht, was mein
    berufliches Fortkommen angeht. Andere Kollateralschäden habe ich erst viel später eingefahren, weil ich nicht auf mein Bauchgefühl gehört habe, aber das ist ein anderes Thema.


    Aber so, über die Zeit gesehen, ist alles wieder gut geworden... :-D


    Lass es erst mal absacken. Dann erschliessen sich neue Perspektiven.

    Also ich kenne die Situation aus der Perspektive des umgangsberechtigten Vaters. Ich hatte Stress mit den alten Vermietern, u. a. auch der Kinder wegen und die Wohnung war für alle viel zu klein (zu schnuckelig?). Der Umgang hat darum zeitweilig "auf der Straße" oder im Haushalt der KM, auch mit Übernachtungen dort meinerseits, statt gefunden. Ganz plötzlich kamen dann Fragestellungen auf wie:"Wer zahlt denn den Strom, wenn du hier abends Fernsehen siehst oder das warme Wasser, mit dem du dich wäschst?" Oder es gab Streß über die Art und Weise der Haushaltsführung (Reinlichkeit). Sowohl die KM als auch ich waren sehr froh, als ich dann endlich in meine neue Wohnung umziehen konnte. Das ist aber nur meine persönliche Erfahrung und hat keine Allgemeingültigkeit.


    Die Einstellung "Ist doch nicht dein Problem!", die ich hier glaube, gelesen zu haben, finde ich für das Interesse der Kinder beschämend. Ich habe es der Mutter hoch angerechnet, das sie das von sich aus angeboten hat (die Kinder sowieso). Dennoch war es für uns von vornherein klar, das dies nur eine Übergangslösung darstellen sollte. Ich habe mich dann aber auch nach Kräften bemüht, zeitnah eine passende Wohnung zu finden.


    Über Next hier oder da würde ich mir doch jetzt noch keinen Kopf machen. Überhaupt sollte man sich über ungelegte Eier wenig Gedanken machen.


    Wichtiger ist hier wohl eine Einschätzung über die Zuverlässigkeit des Ex und eine funktionierende Basis an aufrichtigem Umgang der Eltern miteinander.


    Ansonsten sehe ich es wie Canchero. Try it!

    Naja, also wenn der KV selber nicht mehr der Kreditnehmer ist, dann gäbe es da m. E. nichts mehr zu berücksichtigen. Das OLG Hamm kann ja viel urteilen, wenn der Tag lang ist. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Wir haben in Deutschland richterliche Unabhängigkeit und wenn ein Amtsrichter sich nicht um die Meinung seiner Kollegen der gleichen oder einer höheren Instanz schert, dann steht ihm das frei, anders zu entscheiden. Da kann man noch dagegen (auf eigene Kosten) ins Beschwerdeverfahren gehen und seine Entscheidung kommt dem Richter vielleicht zusammen mit einem Rüffel wie ein Boomerang auf seinen Schreibtisch zurück. Aber da geht eben erst mal Zeit ins Land und die Gebührenzähler und die Zeilen auf der Anwaltsrechnung tickern weiter.


    Dein Anwalt wird dir wohl (leider) nicht lebenslang dankbar sein, daß er mal gut an dir verdient hat...


    Ich kann aber auch nicht beurteilen, warum dein Anwalt Angst hat, das die Berechnung des Mehrbedarfs ein Eigentor werden könnte. Da müsste ich schon in die Glaskugel schauen. Zu einer Beurteilung fehlt es an konkreten Zahlen der relevanten (bereinigten) Einkommen.


    Vielleicht wissen da andere mehr. Alles Gute.

    Viel mir dazu noch ein: Hubschraubermuseum in Bückeburg.
    In etwa gleicher Entfernung:


    Burg Limberg in Preussisch Oldendorf, beliebtes Ausflugsziel zum Wandern. War auch mal vor einiger Zeit dort.


    In Espelkamp selber gibt es noch als Sehenswürdigkeit die Ellerburg (ehemalige Wasserburg aus dem 15. Jahrhundert). Von der Burg selber
    ist allerdings nix mehr zu sehen, nur noch die Gebäude (z. B. Mühle) des zugehörigen Gutes und im Burghof gibt es drei sehr alte Linden, eine davon über 400 Jahre alt.


    Eventuell käme auch ein Abstecher nach Bad Essen in Frage. Der historisch Ortskern rund um den Kirchplatz mit seinen Fachwerkhäusern ist sehenswert. Im Zentrum wurde ein Grossteil der Gartenanlage und ein Spielplatz aus der Landesgartenschau 2010 erhalten. Es gibt dort auch eine kleine Saline, wo man quasi mal eine Meeresbrise mit salzhaltig (Sole) angereichterter Luft schnuppern kann. Ein Solefreibad hat der Ort auch.


    Für Kinder gibt es dort einen sehr großen Familienpark zum Toben und vielen Spielgeräten, Sandspielfläche, mit reichlich Grünfläche, auf der die Eltern ein bisschen chillen und ihren Kindern beim Spielen zusehen können.


    Dann noch Varusschlacht und Park Kalkriese. Den Römern auf der Spur...