Beiträge von felinarian

    Wir haben beide das Sorgerecht!!!!!!!!!
    Mir wurde gesagt das der wo das kind wohnt das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat!!!! :Hm :Hm


    Sorgerecht habe ich......und kind geht auch regelmäsig zu ihm......


    Was denn jetzt? Gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges Sorgerecht bei dir?


    Wenn ihr geschieden seid, dann habt ihr eigentlich GSR. Es sei denn, es wurde irgendwann gerichtlich was anderes festgelegt. Deine Frage kannst du dir also am besten selbst beantworten, indem du überlegst: Gab es jemals eine Verhandlung in der Sorgerechtsangelegenheiten behandelt wurden? Wenn ja, dann schau in den zugehörigen Unterlagen (Vereinbarungen, Urteile, etc.) nach. Wenn nein, kannst du eigentlich vom GSR und damit auch gemeinsamem ABR ausgehen.


    Davon ab: Selbst wenn du das ABr haben solltest, beibt das Recht des Vaters auf Umgang davon unberührt. Das hat er auch wenn du ASR inklusive alleinigem ABR haben solltest.





    meine Tochter ist Sehr Allergisch gegen Katzen und er meinte sich zwei kaufen zu müssen und jetzt auch noch Katzen babys dazu bekommen
    sie hat schwerwiegende Luftproblem was auch ein Allerkologe bestätigt hat.....er gibt die Katzen nicht her :hae:


    Am besten denke ich, sprichst du mit dem JA. Wenn die eine massive Gesundheitsgefährdung festgestellt haben, dann können die dir auch sagen, wie du dich am besten zu verhalten hast, damit dir niemand Umgangsboykott oder ähnliches vorwerfen kann.


    Wie alt ist deine Tochter denn? Will sie selbst unter diesen Umständen zum Vater? Ich persönlich stelle mir das ziemlich fürchterlich vor mit einer massiven Allergie, wenn ich dann das WE in einer Umgebung verbringen muss, wo ich den Allergenen nicht ausweichen kann. Wusste der Vater eigentlich von der Allergie? Wenn ja stelle ich mir das auch als ziemlich böses Signal an das Kind vor.

    Nur mal so ... was hat Dein Lebensgefährte damit zu tun ? Klar könnte man diesen auch mit dem Verfahrensbeistand reden lassen ... muß es aber nicht.


    In Anbetracht der Tatsache, dass es um seinen Sohn geht, hat der LG der TS ne ganze Menge damit zu tun.



    Ansonsten würde ich mich Bap anschließen. Wenn du gerne möchtest, dass der VP einen Hausbesuch macht, dann werde aktiv. Vorzugsweise nach Rücksprache mit deinem LG


    LG


    Mia

    Was ich jetzt gerade nicht verstehe: Er hat das Kind von 10:00-14:30 Uhr obwohl es eigentlich von 12:00-14:00 Uhr Mittagsschlaf macht und bei ihm aber nicht schläft. Folglich ist das Kind völlig übermüdet und damit natürlich anstrengend. Und das ja scheinbar nicht nur am Tag des Umgangs, sonder auch noch 2-3 Tage danach. Das kann doch irgendwie nicht im Sinne des Kindes sein. Und eigentlich auch nicht im Sinne der Eltern, die dann vermutich früher oder später völlig anti eingestellt sind, weil alle ständig mit einem total gestressten Kind zu tun haben.


    Gibt es da keine andere Möglichkeit? Kann er das Kind nicht z.B. von 14:00-18:00 nehmen ? Dann hätte der Kleine seinen Mittagsschlaf und der Papa ein ausgeschlafendes Kind, das folglich auch weniger qungelig und anstrengend ist.


    Und was die Erzieherinnen angeht: Der Hinweis, dass das alles gerade etwas viel für das Kind ist, scheint mir jetzt nicht völlig falsch. Möglicherweise ging die Idee dahin, dass es auch für den KV einfacher wird, den Umgang auszuweiten, wenn Kind erst mal gelernt hat , woanders durchzuschlafen als bei Mama.


    LG


    Mia
    (die gerade schrecklich froh ist, dass ihr Zwerg immer und überall schlafen kann)

    Hi,



    Wo abmelden ?
    Ich hatte Tochter auf dem Einw.-Meldeamt umgemeldet, das war dann der erste Schritt.
    KG-Antrag gestellt, fertig.


    Bei der KG-Kasse abmelden. Wäre zwar auch anders gegangen, falls sie sich quer gestellt hätte, aber so ging es am schnellsten.


    BTW: Abmelden bei der KG-Kasse muss sie in jedem Fall. Das Kind lebt nicht mehr bei ihr und damit ist sich nicht mehr berechtigt. Das fällt in die Mitwirkungspflicht und dagegen zu verstoßen kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Muss nicht und mit einem netten Sachbearbeiter kann man das sicher klären, aber die Möglichkeit hat die KG-Kasse, wenn sie Betrug o.ä. wittert...



    War bei mir auch so, aber das lag an deren Software und den Sachbearbeitern, die die Daten nicht sofort aktualisieren können.


    Aber die richten sich stark danach aus, wo das Kind gemeldet ist....AB dem Datum ist man berechtigt.


    Gruß
    babbedeckel


    Jein, wenn du mitten im Monat ummeldest, kannst du Pech haben. Uns hatte man gesagt, es bekommt immer der, der am Monatsanfang berechtigt ist. Ansonsten hast du aber recht.

    Ist das Kind auf dem Einw-Meldeamt umgemeldet ?
    Dann wird's auch überwiesen.
    Ab ummeldedatum...


    Bist du sicher? Bei uns war das nämlich nicht so (Januar dieses Jahr). Bei uns hieß es, die KM muss abmelden und mein LG muss einen neuen Antrag stellen, dann bekommt er das KG. Und obwohl Sohn schon bei uns gemeldet war, hat die KG-Kasse nochmal einen Monat KG an KM gezahlt... und dann wieder zurückgefordert.

    Genau genommen, kann das, was ihr macht sogar als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat gewertet und entsprechend geahndet werden. Es gibt nämlich beim Kindergeld eine sogenannte "Mitwirkungspflicht" und die umfasst die Mitteilungn von Veränderungen, die auf den Kindergeldbezug Auswirkung haben könne. Explizit dabei genannt ist, wenn ein Kind den Haushalt des Kindergeldberechtigten verlässt. Denn dann ist diese Person schließlich nicht mehr berechtigt.


    Das heißt, die KG-Kasse könnte nicht nur das KG für die letzten sechs Monate, seitdem eure Tochter bei ihr ausgezogen ist zurückfordern (seitdem dich Tochter bei dir lebt), sondern auch noch Ordnungsgeld o.ä. verhängen.

    Ich kann mich den anderen nur anschließen. Allerdings würde ich an deiner Stelle vorher noch kurz mit der KM sprechen. Wenn sie einverstanden ist, geht das nämlich recht einfach. War zumindest bei uns so. KM hat bei KG-Stelle angerufen und mitgeteilt, dass Sohn nicht mehr bei ihr lebt. Dann hat sie uns die KG-Nummer gesagt und wir haben einen neuen Antrag gestellt. Hat nur nen Monat gedauert, dann hatten wir das Geld.
    Wenn sie nicht einverstanden ist, könnte es ggf. etwas langwieriger und komplizierter werden. Sobald das Kind aber bei dir gemeldet ist, sollte es kein Problem sein, dich selbst als KG-Berechtigten eintragen zu lassen. Du hast deine Tochter doch schon umgemeldet, oder?


    Es könnte auch von daher wichtig sein, dass du als KG-Berechtigter giltst und das Geld direkt von der BAfA bekommst, fall du dein Einkommen mal offen legen musst für Unterhalt, Steuern, Schulden, Pfändungen, etc. Denn KG zählt in manchen Fällen nicht zum Einkommen und ist auch nicht pfändbar, regelmäßige Überweisungen von Privatpersonen hingegen schon.

    Das ist Selbstjustiz, wenn du den Umgang so lange von dir aus einstellst.


    Sie hat ihm ja nicht gesagt bzw. geschrieben, dass sie den Umgang aussetzen will, sondern hat ihm mitgeteilt, wozu das Jugendamt geraten hat. Sie hat ja schon deutlich gesagt, dass sie eigentlich werde das ASR noch die Einstellung des Umgangs wünscht, sondern einfach nur das der KV sich mal an abmachungen hält bzw. mal aktiv mitarbeitet, welche zu Stande zu bringen. Ansonsten hätte sie sich wohl kaum bemüht, eine Umgangsvereinbarung auszuarbeiten, die ihre RA an den KV weiterleiten soll.

    Danke für die hilfreichen antworten.


    Wir wurden jetzt auf Medikinet eingestellt. Übers Wochenende sollten wir 5mg nehmen und Heute (Montag) 10mg.
    [...]
    Was meint ihr? Ich finde die Einstellung von heute auf Morgen viel zu schnell hoch dosiert aber die Ärztin meinte es so :(


    Hm, also aus Erfahrung mit meinem Bonus-Sohn kann ich sagen, dass es recht normal ist, so anzufangen. War bei ihm auch so, allerdings mit Ritalin.


    Allerdings hatte uns die Psychologin auch dazu gesagt, dass sie es normalerweise nicht ohne begleitende Verhaltenstherapie machen und er die Medis jetzt nur vor dem KLinikaufenthalt bekommt als Notfallmaßnahme, weil die Schule eben mit Schulverweis und JA drohte.


    Medis einstellen dauert und muss sehr engmaschig kontrolliert werden. Bemüh dich aber auf jeden Fall um eine gute Verhaltenstherapie für ihn. Und schau dir das mit der Schule nicht zu lange an. Wie ich schon sagte, bei uns hat die Schule fast den Erfolg der Therapie wieder ruhiniert, weil die Mitschüler und Lehrer eben doch nicht vergessen konnten, wie er vorher gewesen ist und er doch wieder grundsätzlich an das allem Schuld war, ihm niemand mehr glauben mochte und schon Kleinigkeiten, die bei anderen noch übersehen worden wären dutlich negativer bewertet und entsprechend bestraft wurden.
    Das ging am Ende so weit, dass er sich absichtlich vollkommen daneben benahm und andere Schüler angriff, weil er in ein Heim wollte, damit er nicht mehr auf diese Schule gehen muss. Seitdem er da weg ist und jetzt bei uns lebt und auf eine neue Schule geht, wo niemand weiß, was vorher gewesen ist, geht es ihm um Welten besser. Er geht wieder gern zur Schule, hat Freunde und auch seine Leistungen haben sich deutlich verbessert.
    Guck, wie es mit dem Medis ist, ob es besser wird. Wenn nicht, dann handle. Und wenn er schon morgens quasi heulend zusammenbricht vor der Schule ist es schon verdammt arg. Nur Schule wechseln ist auch schwierig, zumindest im Grundschulbereich, wenn man nicht gerade umzieht. Da gibt es oft noch die Schulbezirke und man kann die Schule nicht frei wählen (es sei denn man entscheidet sich für ne private Schule, wie Bekenntnisschulen oder so).


    Hast du die Möglichkeit, ihn mal in einer kinderpsychiatrischen (Tages)Klinik vorzustellen? Vielleicht können die euch helfen. Wie gesagt, dem Sohn meines Lebensgefährten hat das sehr geholfen. Er war fast 5 Monate da und hat sich in vielem völlig gewandelt. Vor allem geht da auch die Einstellung auf die Medis besser, weil die natürlich ganz anders beobachten und die Wirkung abschätzen können.


    Wie kommst du denn auf 800€ für die Miete? Die TS schrieb, dass sie normalerweise 1331€ bekäme. Wenn ich da jetzt die von dir ausgerechneten 761€ abziehe komme ich auf 570€ für die KdU. Und das ist als Warmmiete ohne Strom für 2 Personen völlig im Rahmen.


    Was reichlich seltsam ist, sind und bleiben die ständig wechselnden Auszahlungen. Allerdings könnte es natürlich auch sein, dass da Sanktionen oder Rückzahlungen drin sind. Vielleicht ne Nebenkostenabrechnung, die nen hohes Guthaben erbracht hatte oder so. Diese Beträge muss man ja dann der ARGE zurückzahlen. Üblicherweise in 10%igen Minderungen über einen gewissen Zeitraum.


    LG


    Mia

    Kommt der Betrag denn in etwa dem nahe, was du im Mietvertrag stehen hast? Oder passt der überhaupt nicht dazu?


    Mit der Kaution ist das so eine Sache. Ich habe seinerzeit von der Stadt ein zinsfreies Kationsdarlehen bekommen und die Kohle wurde direkt dem Vermieter überwiesen. Allerdings erst nachdem ich schon in der Wohnung war.
    Habe aber auch schon gehört, das ARGEn das Geld ausgezahlt haben sollen, damit der Empfänger es selbst an den Vermieter weitergibt. Was natürlich leider zum Missbrauch reizt...

    Jetzt vielleicht OT und ihr werdet mich alle gleich steinigen:
    wieso kommst du mit soviel Geld nicht klar?????
    ich Buckel mich jeden Tag über 6 Stunden krumm und hab weniger wie du ( sorry aber in unserem System läuft was falsch!!!) :motz:


    Nochmal: Um beurteilen zu können, ob das jetzt viel oder wenig Geld ist, muss man wissen, was da jetzt alles eingerechnet ist. Wenn das inklusive KdU ist, dann ist ein Satz von ca. 1300€ für eine Alleinerziehende mit Kind völlig normal. (Kann je nach Stadt sogar noch höher liegen, abhängig von den Mietkosten, die bewilligt werden...)


    Recht gebe ich dir ganz sicher, wenn das JC in diesem Fall die Miete noch zusätzlich zahlen würde. Dann ist das ne verdammte Menge Kohle mit der man eigentlich zurecht kommen sollte.


    Das die TS verunsichert ist, weil die Auszahlungsbeträge so schwanken und tendenziell immer weniger werden finde ich aber durchaus nachvollziehbar. Deswegen wunderte ich mich ja schon darüber, dass sie scheinbar keine Bescheide mit Berechnungsbögen hat, auf denen die Zusammensetzung und das Zustandekommen des Auszahlungsbetrags aufgeschlüsselt ist.


    LG


    Mia


    P.S.: Steinigen tue ich dich trotzdem nicht. Ich bin Weibsvolk.... ;)

    Verstehe ich das richtig, 1 Erwachsener, der nicht arbeitet plus 1 Kind, das in den Genuss von regelmäßigem Umgang kommt, haben über 1000,-€ zum Leben, Miete zahlt das Amt und Mama beschwert sich, dass Papa keinen Unterhalt zahlt und ihr was abgezogen wird, weil er Umgangskosten beantragt???


    Bei der Summe kannst du davon ausgehen, dass das Amt de Miete nicht an den Vermieter zahlt, sondern die KdU auszahlt und die TS muss dann davon ihre Miete selbst zahlen. So war es jedenfalls bei mir, in der Zeit, als ich noch ALG II bezog. Mein Bedarf mit dem Zwerg war auf etwas über 1300€ festgesetzt (Hatte Mehrbedarf wegen Schwerbehinderung), abzüglich KG habe ich dann etwas über 1100e ausgezahlt bekommen. Davon musste ich meine Miete dann aber selbst zahlen.


    Verwirrend finde ich hier die fast monatlich sich verändernden Auszahlungsbeträge. Eigentlich ist es so, dass die JC für jede Änderung nen neuen Bescheid schicken, wo man genau nachlesen kann, wie sich die Änderungen zusammensetzen und wie sie begründet sind. Ich glaube, ich habe aus dem letzten Jahr allein 10 Bescheide bekommen, davon 8 Änderungsbescheide. (Merhbedarf einrechnen, Mehrbedarf wieder rausrechnen, weil Zwegi zu früh kam, anderen Mehrbearf rückwirkend wieder einrechen...) Und ich kann damit auf den Cent nachvollziehen, wieviel Geld ich bekommen habe und woher die Summe kam.


    LG


    Mia


    Naja, freiwillig zugegeben, dass sie das alles nicht mehr schafft hat sie nicht. Die Schule hat ihr die Pistole auf die Brust gesetzt: "Entweder Sie wenden sich ans JA oder wir tun es." Sie alle Beratungs- und Hilfeangebot immer strikt abgelehnt. "Wie sieht denn das aus, wenn ich.... " hieß es immer. Die Schule hatte ihr mehrfach gesagt, sie möge sich doch bitte, bitte Hilfe holen, dem Jungen zu liebe. Hat sie immer abgeblockt. Und als die Schule dann eben auch meinem LG mitteilte, "Entweder es passiert was, oder der Junge fliegt von der Schule und wir informieren das JA" ist er eben eingeschritten und hat Umzug und Schulwechsel eingeleitet. (Sollte im Sommer eh passieren, weil der Junge zum Papa woillte) SR und ABR haben sie ja beide. Sie war dann vor allem froh, ihn los zu sein.


    Es kotzt uns einfach ziemlich an, dass mein LG ihr vieles abgenommen hat, wie z.B das er sämtliche Schulden übernommen hat, weil er eben weiß, dass wir immer besser verdienen werden als sie, einfach schon wegen unserer Ausbildung (Fachinformatiker verdienen einfach gut), sie sich aber hinstellt und sagt: "Ich sehe nicht ein zu arbeiten, ihr habt ja genug."
    Hilfeangebote aller Art, und davon hatte sie allein seit der Trennung massig (Erziehungsberatung, Sozialdienst, Psychologische Beratung, etc.) schlägt sie alle aus. Und die Angebote und Hinweise, das das vielleicht gut für sie sein könnte, kamen stets von neutralen dritten, wie z.B. der Psycholgin den Sohnes. Mein LG sagt dazu nichts, weil er weiß, dass sie seine Hinweise vermutlich als Angriff auffassen würde. Sie braucht das alles nicht und sie hat keine Probleme, ist stets ihr Antwort.


    Wir suchen einfach einen Weg, ihr klar zu machen, dass sie wenigstens Verantwortung für sich selbst übernehmen sollte, wenn schon nicht für ihren Sohn. Ja, wir verdienen gut und ja, wir können die beiden Kinder alleine durchbringen. Nur ihr dann auch noch Unterhalt zahlen, dann wird es auch bei uns richtig knapp, zumal da eben noch die Schulden sind, die getilgt werden wollen (und sollen).


    LG


    Mia

    Denk doch mal logisch...
    Er hat die Vaterschaft anerkannt und ist somit unterhaltspflichtig. Wenn sie die Vaterschaft anzweifeln und er evtl nicht der Vater wäre, würden sie von keinem Geld fordern können. Dem JC ist der Vater eigtl egal, hauptsaxhe sie können Geld verlangen.
    Das JC kann sich eben nicht den reicheren Mann als Papa aussuchen....


    Ich glaub, wir haben uns da missverstanden.


    Es geht um das JC seiner Noch-Frau. Die wollen Geld von ihm, also TU. Und der wäre ja geringer, wenn er zwei Kinder hat, die er erst mal versorgen muss. Von daher hätten sie schon was davon, wenn sie nachweisen könnten, dass der Kleine nicht von ihm ist, denn dan wäre er ja nicht mehr unterhaltspflichtig für ihn (und für mich als Mutter), also bliebe mehr Geld für die Noch-Frau.


    Mein JC hat seinerzeit sich nicht mal bei ihm gemeldet wegen KU und BU, obwohl ich ihn angegeben hatte. Und jetzt ist das eh vom Tisch weil ich kein Hartz IV mehr beziehe seit diesem Monat.


    LG


    Mia

    Mit 1600€ Netto hat man noch ne Chance auf VKH? Das könnte vielleicht einiges ändern. Einer der Gründe, warum er alles alleine machen möchte ist nämlich, dass er eben meint, er müsste das alles selbst zahlen, weil er ja jetzt verdient und dann keine Hilfen mehr bekommt. Deswegen hat nur sie einen RA, er aber nicht.


    An wen muss man sich da denn wenden um das zu klären, bzw. wo kann man da Infos bekommen? Spieln für VKH eigentlich so Dinge wie KG oder UVG ne Rolle? Und würden die auch nach meinem Einkommen fragen? (Hab mit ner 50%-Stelle ein Einkommen, wie mache mit ner Vollzeitstelle...)


    LG


    Mia

    Was genau meinst du jetzt mit ausgliedern? Hab da gerade keinen Plan, wie das läuft.


    Sage meinem LG schon seit langem, dass es vielleicht mal Zeit für ne Beratung wäre, aber es mag nicht so richtig. Ist der Meinung, wir würden das schon alles so hinkriegen. Ich sehe das etwas anders, aber leider kann ich nicht viel machen, wenn er nicht will.


    LG


    Mia