Beiträge von Simbaby

    bei uns wurden Teilsorgebereiche mir übertragen.
    Der KV klagte halt vor dem OLG dagegen und verlor
    und weil die Gegenklage ja von vornherein sinnlos war, darf er seinen "Sinnlosmist" och selber löhnen.
    Aber lass mal, hab im April leider schon wieder Gerichtstermin....


    Nee!
    Der Streitwert wird auf eine Summe festgelegt zb. 5000 Euro
    Daraus ergibt sich dann von Fall zu Fall die Summe, der anwaltl. Gegenseite und der Gerichte halt und da kommt es darauf an, was wer wieviel in der Std. halt nimmt oder jedenfalls so ähnlich..........

    nee....
    der Streitwert ist ne Summe, die anhand des Einkommens? -(der Verlierer muss ja Gericht und Gegenseite anwaltl. Vertretung berappen) -irgendwie errechnet wird, d.h. der Verlierer muss micht 3000 Euro zahlen, sondern die daraus errechnete Summe (Gericht und Anwalt Gegenseite)
    Aber, hier gibt es Leute, die das noch deutlich besser erklären können-warte halt mal etwas ab...

    O.T.
    bei uns wurde damals beim JA festgelegt, dass der KV innerhalb seiner Umgangszeit das Kind besuchen konnte.
    Taucht er ausserhalb dieser Zeiten auf, wäre er aus dem KH verwiesen worden.
    Das beruhte sich auf das Recht des Kindes, im KH ohne Stress gesunden zu können.
    Der Thread existiert hier evtl. noch in der Versenkung.
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    Was ich an diesem Thread hier nicht verstehe:
    Wieso reisst ein Gericht ein Geschwisterpaar auseinander?
    Wenn die KM nachweislich krank ist und Hilfe abgelehnt hat, warum ist dann dem Vater nicht -im Interesse der Kinder, beide Kindeer zugesprochen worden?
    Und warum darf das ET., wo das Kind NICHT lebt, über den Wohnsitz des anderen ET. und des Kindes entscheiden?


    Lässt mich schon etwas grübeln.
    Elternsein im Sinne der gemeinsamen Kinder, geht anders....

    Hi,
    ich kenn ähnlich gearteten "Shice" am Stück seit 6 Jahren...
    Unser KV schreibt ans Gericht, dass er mich t..d sehen will,dass die Gesetze vom Preußischen Reich Gültigkeit hätten und er den hiesigen Gesetzen nicht folgen muss etc... epp...
    Mein Rat an Dich:
    Mach Dich stark für Dich und die Kinder und hör auf, für den KV mitdenken zu wollen.
    DAS ist schädlich.
    Verleumdungsklage ist sinnlos und verlegt den "Dreck" nuir auf einen anderen, nicht erreichbaren Teppich.
    Arbeite mit JA, Lehrern etc... gut zusammen und lass durch Dein "Dabeibleiben und Durchsetzen" den KV schmelzen in den Augen seiner KInder.
    Ist traurig,
    aber ,glaub mir, es geht auch noch viel, viel schlimmer...

    ich klamüble mal für mich, um die Situation zu verstehen....
    Ihr habt 2 Kinder und GSR, der Sohn lebt bei der KM , die Tochter beim KV.
    WARUM hat man die KInder getrennt?


    Teilsorgebereiche werden übertragen, wen der Kontex eines Miteinander im Interesse des Kindes nachweislich nicht mehr besteht.
    Also hat hier ein ET. die Teilsorge (ich gehe mal von Förderung aus) eingeklagt, um im Interesse des Kindes Maßnahmen, die die Förderung betreffen, ergreifen zu können.
    Da bei GSR der andere ET dann schnell seine Erlaubnis zur Unterschrift widerrufen kann und im Fall von "Förderung bei Kindern" schnell gehandelt werden sollte, passiert dann mitunter DAS, was hier m.E. passiert ist.
    Dem ET. welches die Teilsorge hat, bleibt es überlassen, den anderen ET die Akteneinsicht zu gewähren oder zu verbieten.
    Dagegen kann man meist erfolglos klagen

    Hi,
    ich hab nun auch hier her gefunden und hoffe auf netten Austausch.
    Ich (45w) und meine Dämchen (5/10) kommen aus Bayern und lernen gerade unser Leben neu
    und gut oder jedenfalls besser als vorher, zu befüllen.
    LG
    Simbaby