Beiträge von Simbaby

    Retourkutsche.
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    Das Problem scheint die Elternschaftigkeit zu sein.
    Sind und befinden sich Eltern gemeinsam in der Pflicht, bedarf es garnicht solcherart Threads, weil die Eltern im Interesse des Kindes dann mögliche/unmögliche Umgangszeiten selber miteinander im Interesse des Kindes erarbeiten täten.


    Nur mal am Rande:
    Ich hab den Umgang (Do-Mo aller 2 Wochen ) immer gefördert, hab bei Krankheit schnell gehandelt und hab versucht, immer im Turnus zu bleiben.
    Gebracht hat es mir garnix,
    weil unser KInd nicht mehr zurückgebracht wurde, weil Vereinbarungen nicht eingehalten wurden und am Ende unser KInd das alles nicht mehr ausgehalten hat.
    Ich kann grad nicht weiterschreiben, mir innert....

    Hi,
    fakt scheint doch aber hier zu sein, dass ein ET nicht wirklich gut weiß, ob das mit dem 17jähr. allein über Wochen funktioniert und da sehe ich es besser an, im Vorfeld die "Miseren" abzugehen, bevor ich das Kind ins kalte Wasser schmeiss und das dann nicht funktioniert.
    Es gibt nun mal Erkrankungen, die halt nicht der Norm entsprechen.


    Noch ne Möglichkeit wäre evtl., das Kind in der Wohnung mit besten Freund zu belassen, das Wirtschaftsgeld wöchentlich zuteilen und die Freundin regelmässig nachschauen lassen.
    So könnte der Bub selbständiges Leben üben und wäre nicht alleingelassen.


    Da es aber neben den "normalo Mensch" noch ne Extraschicht Mensch gibt, sollte hier das mal keiner so einfach belächeln oder diese TS hier mit ihrer Situation an sich selbst messen.
    DAs funzt nicht (und eigentlich wissen wir das hier auch ;-) )

    Hi,
    bei uns stand die Umgangsfrage letztes Jahr auch im Raum, weil der Umgang, der in der Kita-Zeit( Do-Mo alle 14 Tage) ab dem Schuljahr nicht mehr zu realisieren war.
    Entfernung war und ist 500 Km.
    Die Richterin hat dahin tendiert, dass alle Ferien hälftig als Umgang gelten sollten, der KV wollte am alten Umgang festhalten und beharrte weiterhin auf ein Wechselmodell.
    Letztendlich hätte ich einen Umgang Freitagmittag bis Sonntagabend aller 2 Wochen im Interesse des Kindes - ab Schulalter NICHT mehr zugestimmt.
    Auch ich bin damals weggezogen aus unüberwindbaren Gründen, hatte aber da noch das ASR und hatte den KV kurzfristig informiert.


    Die Richterin meinte letztes Jahr, dass hier im Fordergrund ein abhängiges Kind zu stehen hat und nicht ein verletztes ET-Ego.

    Hi,
    das Wochenende ist grade gelaufen...
    Folgendes:
    Meine 11 jähr. war Heut mit 3 Freundinnen im Wald ein Tipi bauen.
    Abends teilte sie mir mit, dass sie Morgen mit dem Zelt im Wald übernachten werden.
    Ohne Beisein von Erwachsenen.
    Meine ist Epileptikerin.


    Ich hab bei einer anderen Mutti angerufen und die hat mir lachend erzählt, dass ihr Kind solche Spontananwandlungen hätte und sie auch dagegen sei.
    Nun haben wir eine Alternative aufgezeigt und seit eben bin ich nun mal wieder ein "pöses, pöses Muttertier" :ohnmacht:


    Hättet ihr das so einfach erlaubt?

    Unsere Tochter ging mit 2,5 Jahren mit Übernachtung zum anderen ET und mit 4,5 wurde der Umgang ausgesetzt mit Begründung.
    Danach wurde der Umgang wieder angebahnt und das Kind litt nachweislich.
    Das führte dann wiederum dazu, dass der a.ET mal wieder Macht ausspielen wollte und das Kind einbehielt.
    Letztendlich sollte dann mal wieder per Gericht der Umgang entschieden werden.
    Da erschien der a.ET garnicht mehr, zeigte aber die Richterin bei der Kripo an.


    Fazit:
    Unser Kind hat einen a.ET., der sich selber entsorgt hat.
    Der Leidensdruck ist weniger geworden.


    Mir, als übriggebliebenes ET, gab man gar keine Möglichkeit, da irgendwie eine bessere Lösung zu finden, da Mediationen und Termine in einer Beratungsstelle systematisch abgedroschen wurden von der anderen Seite.


    Wollt ich nur mal so am Rande einwerfen.....

    Gedanken kannst Du Dir machen, die Materie ändern...-eher weniger.
    Euer Kind wird da reinwachsen müssen, sollte das Interesse der Mutter für das Kind lange anhalten.
    Evtl. wäre es sinnig, dem KInd eine einfache Erklärung zu liefern, wenn es dann wirklich mal nachfragen sollte.
    Ich denke mal, -darüber nachzudenken ist ne eigene Sache, die Wahrheit dann für sich, die wird sich selber auspoolen.
    Ich würd dem KInd nur faktische Sätze sagen und nie mehr.
    Das KInd ist zu klein.
    Später ist dann später....

    oh, Sorry...
    Der Satz "Lass Die nix wegnehmen", stösst mir ziemlich auf.
    Wir reden hier von kleinen Menschen und nicht von nen Brot.


    Natürlich kann Mensch da Schritte einleiten...
    Aber, das Kind hin und herreisen, bringt garnix, damit wird dem KInd eher mehr geschadet.


    Und, ja, ich hab leider davon Erfahrung machen müssen...

    Hi,
    mein Gehirn ist Dienstags einfach immer überfordert, weil ich da Terminmarathon habe.
    Nun folgende Aufgabe.
    § Jungs sind insgesamt 56 Jahre alt.
    H. ist 5 Jahre jünger als C.und 12 Jahre älter als K.


    Wie alt sind die Knaben?

    ich hab es nicht ganz kappiert...
    Euer Kind lebt wo?
    Wenn es bei Dir lebt und der Vater sein Umgangsrecht wahr nimmt, steht Ihm kein UHV oder Kindergeld zu.
    Umgang hat mit Unterhalt nur dann was zu tun, wenn ein WM fabriziert wird.
    Naja, die Experten hier werden gleich noch spezifisch antworten....

    zana,
    da solltest Du im Interesse Deines Sohnes Hilfe beim JA holen.
    Das ist übergriffig, vor allem, wenn die Erwachsenen, die das Kind ja zu der Zeit in Obhut haben, nicht zielfördernd agieren.
    Für DEinen Sohn ist es tiefst erniedrigend, wird er doch unterdrückt, muss sich das "gefallen lassen" von kleinern Jungs und kann nicht mal hilfesuchend den Papa danach befragen, weil der das Problem garnicht sieht.


    Ich kenne eine Familie, da wurden die 3 Kinder untergebracht, da die weitaus jüngeren Kinder mit dem Umgangskind ähnlich umgegangen sind.
    Aber darum geht es jetzt garnicht.
    JETZT geht es darum, den Buben zu stärken und Jemanden an seine Seite zu stellen,der Ihn dabei unterstützt.


    Meine war 4 Jahre jung, als Menschen einfach redeten, machten und ihre Aussagen missachteten.
    Ich hab ganz, ganz tolle Bücher damals zu den THema bekommen, die will mein Kind noch Heut vorgelesen bekommen, obwohl sie die Bücher auswendig kennt.
    Ausserdem sind wir seit ca. 2 Jahren bei einer KInderpsychologin und - obwohl der ""Vorgang"" nun schon länger vorbei ist, wird die Rehabilitierung noch länger dauern.


    Ein Kind, welches in seinen Grundfesten so alleingelassen und verletzt wird, das verliert einfach die Übersicht über sich, die Eltern, den Konflikt und die Gesamtsituation.


    Wichtig ist, dem Sohn klar zu sagen, dass "so ein Verhalten" absolut NICHT!!! in Ordnung ist, dass so ein Verhalten tief verletzt und NICHT hinnehmbar ist.


    Sollte sich vor dem nächsten Umgang unter den Eltern nicht deutlich eine vertretbare Lösung finden, würde ich dem Kind die Entscheidung abnehmen und den Umgang aussetzen.
    Ausserdem kann der KiSchBu Dir Kontakte zu Kinderpsychologen geben und das rate ich dringend an.
    Ausserdem das Gespräch mit dem JA.


    Erscheint als ziemlich viel "Kaspertheater", aber ein KInd kann auch mit einen KasperET nicht viel anfangen, wenn dieser nicht die Würde des KIndes schützen kann oder aus Blindheit/Dummheit/Verliebtheit das garnicht will.
    Dann müssen im Interesse des Kindes andere Institutionen greifen.


    Ich weiß, das ich mit meinen Nerven ziemlich fertig bin.
    Aber:
    Im Interesse meiner Kinder habe ich das alles mit absolviert über Jahre.
    Heut ist Ruhe.


    Wie soll aus einen verunsicherten, ängstlichen, nie wissenden Jungen, ein durchsetzungsfähiger Teen wewrden, wenn da nicht ne Macht existiert,die an explisierten Punkten laut NEIN funkt?


    Bitte, bitte funke, Dein Bub wird es Dir später danken

    naja, letztendlich hat es bei mir um die 6 Jahre gedauert, Kind geht dadurch an Förderschule und braucht noch lange, lange nen Psychologen und mmeine wird im Sommer grad mal 7.................
    "Eidesstattliche" kannste vergessen, ich hoffe, dass Eure Tochter vorher von ner Fachkraft begutachtet wird und dfa die richtigen Fragen gestellt werden.


    Wer sowas auf dem Rücken (s)eines Kindes tut, ist NIEMALS erwachsen geworden (boah ich bekomm Wuthals)

    Eilantrag auf Umgang sofort stellen und als Begründung "Entfremdung" angeben, ausserdem eine gutachterliche Testung beantragen, wo die Eltern im Intresse des Kindes beschaut werden sollten.(wie heißt das denn noch .....Erziehungsfähigkeit überprüfen lassen)
    Du musst jetzt zeitnah und schnell richtig agieren!

    :thanks: jetzt hab ich es geschnallt.
    Ehrlich?
    Da würd ich mich mit Blatt und Stift an meinen Küchentisch setzen und durchrechnen.
    GS für beide Kinder und Privatbetreuung.
    oder
    Jahrelangen Stress ausgesetzt sein, nicht mit Komunikation auf Kopfhöhe leben müssen, Stolpersteinen, etc...
    :D Man(n) nennt das dann letztendlich: "Nägel mitt Köppen" machen.
    Ehrlich?
    Wer so geartet ist und sich so gebährdet, hat noch lange, lange nicht den Blick aufs Kindswohl gerichtet.
    Das kommt mir ja so vor, als ob der Dich nochmals tüchtig zahlen lassen will, dafür, damit er seine Ausrede a.la : "Kann ich KInder nicht mehr nehmen"
    gut anbringen kann.
    Da fallen mir jetzt viele, viele Namenwörter zu ein.


    Mach mal: Küchentisch, Zettel, Stift und ne Uffrechnung.
    Mehr sag ich mal nüscht...

    :hae: hab da what nicht verstanden...
    Wenn Du für das Eine Kind die Schulsorgepflicht (oder wie das heißt) schon hast, und für das Andere Kind ne stinknormale GS wählst, kann der KV garnix machen, da ja Schule Pflicht ist.
    Ich würde dfann Kind 2 an der GS anmelden und Kind 1 zum neuen Jahr umanmelden.
    Wenn beide Kinder dann dort in den Hort gehen, dürfte ja der Umgang und das Zeitfenster dazu, kein Thema mehr sein - oder, ich hab es nicht geschnallt...


    Mir hat damals die Rektorin gesagt, dass sie in unserem Fall nur auf meine Unterschrift beharrt und der KV darf dann gern die Rektorin verklagen :engel :engel