Beiträge von willow_go

    Okay, dankeschön, dann muss ich das wohl übernehmen. Dass ich sie überhaupt beauftragt habe, lag ja aber eigentlich nur daran, dass sie mir am Anfang nicht die vollständigen Informationen über die Aussichten des Verfahrens gegeben hat. Hätte sie von Anfang an gesagt, dass es eigentlich noch zu früh ist und der Antrag zurückkommen kann, hätte ich sie ja nie beauftragt.. Aber sowas zählt wohl nicht bzw. ist auch nicht nachzuweisen, da es ein mündliches Gespräch war.


    Ja, in die Gebührenordnung habe ich mich auch mal reingelesen jetzt und das scheint so zu stimmen..

    Hallo ihr Lieben,


    ich war schon mal eine Zeit lang hier im Forum registriert und habe gute Ratschläge und Unterstützung zu meiner damals aktuellen Trennung bekommen. Nun hoffe ich, dass mir wer vielleicht auch im aktuellen Fall weiterhelfen kann.


    Nach der Trennung von meinen Mann war ich bei einer Anwältin, die mich zu Sorgerechtsfragen vertreten hat. Mein Mann und ich waren damals auch vor Gericht. Nach dem Gerichtstermin war ich ziemlich fertig (es ging sehr heftig zu zwischen mir und meinem Mann) und habe meine Anwältin sofort gebeten, mich auch in der geplanten Scheidung zu vertreten. Sie wusste, dass für mich zwei Monate später ein Umzug in eine andere Stadt bevorstand und, dass das Trennungsjahr erst halb um war. Sie nahm meine Bitte aber an und meinte, das würde gehen. Mein Wunsch war damals, dass die Scheidung in der alten Stadt stattfindet, da dort auch mein Mann weiter wohnte und ich ja dort schon meine Anwältin hatte. Sie schrieb also den Scheidungsantrag und schickte ihn mir zu. Am Telefon gab sie mir dann nochmal Informationen, die sich schon gar nicht mehr so positiv anhörten, wie das, was sie mir direkt nach dem Sorgerechtsverfahren gesagt hatte. Sie sagte, der Antrag müsse meinem Mann noch vor meinem Umzug zugestellt werden, dann wäre es kein Problem, dass auch die Scheidung in der alten Stadt stattfindet. Allerdings war dort ja das Trennungsjahr noch nicht um, weswegen sie mir sagte, dass die Gefahr bestand, dass der Antrag vom Gericht noch nicht angenommen wird und ich die Kosten dafür tragen muss. Ich sagte ihr daraufhin, dass mir das zu riskant sei und ich den Antrag daher doch nicht zu dem Zeitpunkt stellen wollte. Daraufhin sagte sie, dass ich mir melden solle, wenn ich den Scheidungsantrag stellen möchte.


    Ich hab das so hingenommen, obwohl ich nicht so ganz verstanden habe warum (da ich dann ja in eine ganz andere Stadt zog) und die Sache deswegen auch vergessen. Nun lebe ich gut ein halbes Jahr in der neuen Stadt und habe vor ein paar Wochen hier bei einem neuen Anwalt einen Scheidungsantrag gestellt.
    Nun kam ein Brief von meiner alten Anwältin, in dem stand, dass ich mich nicht mehr gemeldet hätte und auch nicht auf Emails reagiert hätte (das kann schon stimmen, da ich meine Email Adresse aufgrund eines Virus in der Zwischenzeit ändern musste) und sie nun davon ausgeht, dass die Sache erledigt ist und sie mir die Kosten in Rechnung stellt, da keine andere Stelle dafür aufkommt, da ja nie weiter vorgegangen wurde


    Dazu muss ich sagen, dass ich Prozesskostenbeihilfe für die erste Verhandlung bekommen habe. Ich bin alleinerziehende Studentin und habe kein bisschen Geld über. Die Rechnung beläuft sich auf ca. 350€ (Grundlage sind die kompletten Scheidungskosten, obwohl die Scheidung ja nie stattgefunden hat) und ich verstehe nicht, warum ich diese nun bezahlen soll. Wären von meiner Anwältin gleich richtige Informationen gekommen, hätte ich sie nie gebeten, den Scheidungsantrag schon zu schreiben. Und er wurde ja auch nie eingereicht! War ich nun tatsächlich verpflichtet (trotz Umzugs in eine andere Stadt) meine alte Anwältin wieder zu kontaktieren? Bzw. kann sie eine solche Leistung tatsächlich in Rechnung stellen? Ich bin verzweifelt. Zum Einen, weil das einfach eine Menge Geld für mich ist und zum Anderen, weil ich nicht überzeugt davon bin, dass dies wirklich gerechtfertigt ist.


    Hat jemand dazu vielleicht irgendwelche Ideen/Grundlagen/Tipps für mich?