Beiträge von nana123454

    wie sind denn die menschen aus westdeutschland oder norddeutschland oder süddeutschland. 25 jahre nach der wende muss man doch nicht mehr ständig die menschen darauf aufmerksam machen, dass sie noch immer als anders angesehen werden. es reicht wenn sie als menschen zweiter klasse bezahlt werden.

    es ist in vielen fällen so richtig frau raussteiger. leider ist es in vielen fällen mittlerweile so. es wird vielen vätern rechtsanwaltlich geraten sich zum JA zu begeben und dort diese einseitige erklärung zu leisten. die mutter wird dann aufgefordert, diese zu unterschreiben. tut sie es nicht, wird sie im gericht sehr gute gründe nennen müssen. interesse, umgang etc. sind da kein stichpunkt bei. sondern vorrangig ob kind misshandelt etc wurde. es wird gewertet das ein außergerichtlicher versuch seitens der mutter ausgeschlagen wurde.
    es reicht als vater unterhalt zu zahlen, so er kann und umgang hat nichts mit unterhalt zu tun und gsr nix mit mangelnden interesse

    um die thematik zu beeenden: du hast mitwirkungspflicht. dies bedeutet, dass du der angeordneten meldepflicht nachkommst. dabei ist es egal ob du dich noch in elternzeit wähnst oder nicht. kommst du dieser nicht nach durch ein attest oder lebensnotwendige u unverschiebbare dinge, wirst du sanktioniert. abhängig von deinem alter können das auch schnell 100% sein.
    wenn du irgendwann mal zeit hast, befleißige dich des lesens. geh dabei nicht auf seiten von nichtswissern wie inge hannedings oder gegen-alg-4.de sondern beschäftige dich mit der realität und die können auch manchmal eine beratungsstelle oder zur not ein anwalt sein.


    es ist dein recht mutter zu werden und es ist dein recht alg2 zu beantragen. du hast aber auch die pflicht den pflichten aus dem gesetz nachzukommen. ganz unproblematisch.

    jaja meint ich doch, er hat eine einseitige sorgerechtserklärung abgegeben. das ist der versuch die sache außergerichtlich zu klären. so wird es den meisten vätern empfohlen vorzugehen. wenn sie ablehnt die erklärung zu unterschreiben, dann muss er das gsr gerichtlich beantragen. die nicht erfolgte unterschrift wird ihr dann zu lasten gelegt. da sie keine plausiblen ablehnungsgründe wie kindesmissbrauch oder misshandlung des kindes nennt, wird er wohl gsr bekommen.
    vielleicht beantragt er es auch nicht, man kann nicht durch die glaskugel schauen.

    Sarek: es gibt so einige die das sagen. In der Regel weil die Frauen selten in so lange Elternzeiten gehen. Normalerweise sind sie nach einem Jahr spätestens wieder im Job. Viele auch früher, weil sie sich Elternzeit a) nicht leisten können b) eine sehr gute Betreuungsdichte ist - 5-19 Uhr-Kitas (variirend in Zeiten) und Tagesmütter die so arbeiten etc. und c) weil sie es nicht anders von ihren Eltern und Großeltern vorgelebt bekamen. Ich konnte mir die Elternzeit nicht leisten, Mini war mit 12 Wochen bei der Tagesmutter - Vollzeit. Mit Elterngeld und Alg2 kann ich meine Miete nicht zahlen und meine Kosten nicht decken. Depressiv sieht keins der Kinder aus der Schule aus und 90% waren mit 1 Jahr in der Kita. Die meisten die Elternzeit lange machen u. auf ihr Recht pochen, sind die Hartz-4-Eltern, wie sie hier heißen oder Hartzis wie sie sich selbst nennen.

    Romi:


    Es muss kein Wechselmodell geben. Wenn Km so überfordert und klammernd an dem Kind hängt, wird sicher eine Umsetzung des Kindes in den väterlichen Haushalt kein Problem sein. Das hat nichts mit Geringschätzung zu tun des anderen Elternteils, sondern mit ganz emotionsloser Einschätzung der Lage. ob ts km wertschätzt oder geringschätzt ist doch irrelevant. selbst wenn er sie überhaupt nicht schätzt, sondern ihr gegenüber emotionslos ist - sollte es kein problem sein.

    er muss dem gericht garnix erklären. er hat die vaterschaft anerkannt, wie lange er dazu braucht ist heute uninteressant. er hat sorgerecht beantragt und versucht die angelegenheit aussergerichtlich zu klären. auch das spricht nicht dafür, dass er kein interesse hat. im gegenteil es zeugt davon das er interesse hat. bis dato wird auch seitens der km kein grund genannt, warum er kein gsr bekommen könnte oder warum er kein guter vater sein könnte. das was einmal war ist für ein gericht heute uninteressant.

    die regel ist, das der elternteil der die entfernung schafft auch die kosten des umganges tragen wird. so wird es in der regel gerichtlich festgelegt bei einer auseinandersetzung. dein anwalt ist also nicht ganz auf der höhe.


    hier sollten dringend gespräche zwischen mutter und vater erfolgen, um zu klären was kv wirklich will. dabei bist du als lebensgefährte egal. am schwersten hat es das kind: es muss eine sprache lernen und ist dadurch schulisch ausgebremst, es wird aus seiner gewohnten sozialen umgebung gerissen und muss sich in einer fremden umgebung, wo es mit niemanden reden kann, zurechtfinden. klasse idee. vielleicht wartet man einfach ein paar jahre, bis man seine lebensträume verwirklicht und lässt kind erstmal die schule beenden oder wenigstens so die sprache pauken das es auf muttersprachniveau ist. dann kann man immer noch umziehen.

    Romi: du betrachtest die Sache viel zu emotional. Man kann einen Menschen wertschätzen, wenn er dies verdient. Nur weil er Mutter oder Vater meines Kindes ist, hat er die Wertschätzung nur aus diesem Grunde nicht verdient. Mein EX hat mich belogen, betrogen und hintergangen - vor 8 Jahren. Wertschätzung deswegen? Nope niemals. Er hat sich Vertrauen und Wertschätzung über mehrere Jahre hart erarbeiten müssen. Wir mussten mehrere gemeinsame Gespräche führen um diesen Weg zu finden, auf dem wir uns heute befinden. Aber er ist auch nicht psychisch krank oder bringt unser Kind in Gefahr.
    Ich finde aber, wenn ein Elternteil einfach hoffnungslos überfordert ist mit einem Kind ist, dann sollte der andere die Initiative ergreifen und das Kind rausholen. Auf Dauer kann es einen Menschen kaputt machen in solchen Zwangswelten zu leben.

    Mein Ex wohnt in einer Ein-Raum-Wohnung. Alles spielt sich also in einem Raum ab - dort schlafen die zwei in einem Bett, essen sie und spielen sie. Kind hat kein eigenes Zimmer, kein eigenes Bett und es bricht sich keiner einen aus der Krone. Bis vor kurzem hatte Mini auch bei uns kein eigenes Zimmer und es gibt genügend Familien wo drei oder vier Kinder in einem Zimmer in zwei Doppelstockbetten schlafen. Einfach weil es eine Frage der Finanzen ist. Also finde ich es nicht wichtig, dass ein Vater sich eine größere Wohnung nimmt für 3-4 Tage Umgang im Monat.
    Würde vermuten bei guten Wetter werden sie viel draußen sein oder in den Urlaub fahren, so er genügend Geld hat.

    dann kannst du das als meldeversäumnis schon mal aufnehmen gedanklich und damit rechnen das du demnächst aus diesem Grund eine Anhörung bekommst mit Sanktionsbeschwerung. Wenn du keinen triftigen Grund wie Liegebescheinigung etc vorweisen kannst, dann wirst du mit der Sanktion leben müssen.

    Sie muss ja gar nicht dahin wenn sie in Elternzeit ist. Einfach anrufen und absagen reicht doch.
    Solche Schreiben gehen oft raus, fälschlicherweise.

    diese aussage ist falsch. Sie unterliegt der Meldepflicht und wenn ein SB einlädt, dann muss sie hin oder mit Sanktionen rechnen.


    Sei froh das dein Bearbeiter sich um dich kümmern möchte oder dir vielleicht was vermitteln möchte, es könnte dir demnächst den Berufseinstieg erleichtern. In den meisten Orten Deutschlands ist die Betreuungssituation mit Absicht sehr dünn gestreut und oft zeitlich massiv gekürzt. Ein JC hat oft mehr Gewicht um einen Kitaplatz Teil-oder Vollzeit freizuschaufeln, als du allein.
    Zudem tuts dem Kind gut, wenn es langsam in Teilzeitbetreuung kommt und du vielleicht in Weiterbildung oder Ausbildung oder einfach nur in den Prozess der Bewerbungen wieder reinkommst. Was ist daran schikanierend? Du nimmst doch auch ohne Gegenleistung und Murren monatlich das Alg2 an, eigentlich für Leute in Arbeit die mindestens 3 h einsetzbar sind.


    Dein SB wird fragen wie du dir die nächsten Wochen und Monate vorstellst. Wieviel Bewerbungen hast du abgeschickt. Was hast du getan eine Kitaplatz zu bekommemn? Wann fängt der an etc. Wenn du eine EGV bekommst, dann nimm die mit nach Hause und lies in Ruhe. Du kannst sie auch annonymisiert auf www.elo usw reinstellen. Die gucken sich das in Ruhe an und beraten dich.
    Also sieh es nicht negativ, sondern ehr als nettes Gespräch.

    Teile ihm einfach einige Termine mit. Entweder er geht darauf ein oder er lässt es bleiben. Wenn er spontan vor der Tür steht und klingelt, lass ihn dort stehn und klingeln. Dann wird er unverrichteter Dinge nach Hause fahren müssen. Vielleicht lehrt ihn das Kommunikation.

    im endeffekt ist es doch egal. Hier ist ein Vater der Urlaub mit seinem Kind möchte und dem 700 km einfach zuviel sind auf Dauer und pro Strecke. Also spricht überhaupt nichts dagegen. Ein Vierjähriger verkraftet das prima eine Woche Urlaub bei Papi zu machen und wird sich freuen. Manchmal muss man auch mal loslassen. Was macht TS denn wenn ein Kind weint? Es wird getröstet. Eigentlich ist kein Problem in der Sache zu erkennen.