Beiträge von nana123454

    erkläre deinem sohn, dass die next zur familie des vaters dazugehört. erkläre ihm weiterhin, dass es ihm nicht zusteht irgendwelche forderungen zu stellen. weiterhin hat er sich seinem vater als auch dir mit respekt zu äußern und die sache so hinzunehmen wie sie ist. ihr seit die erwachsenen und solltet in dieser hinsicht nicht ständig gegeneinander arbeiten. ich wäre seitens deiner nicht damit einverstanden, das junior irgendwelche sachen entscheidet und kv den schwanz einzieht - umgs. ausgedrückt.

    also das mit dem üben finde ich nicht schlimm. mini hat manchmal 2-3 stunden hausaufgaben gemacht in der schule und dies dann nachgearbeitet. wenn die wochenpläne nicht erfüllt werden, dann hat er halt ein wochenende 7h pro tag am schreibtisch in seinem zimmer und muss es nacharbeiten plus hausaufgaben am we die noch anfallen. nur durch schule allein lernt kind nichts, war schon immer so, dass die kids zu hause lernen mussten mit den eltern.


    vielleicht das falsche schulsystem erwischt, wenn kind schon in der ersten klasse so schlechte noten hat? vielleicht ist kind lernbehindert? das mal geprüft`?

    für zwei personen werden bis zu 60qm zugrunde gelegt. es kann also heißen dass 50 qm genügend sind. so wie man auch nicht jeder einzelperson 45-50 qm genau bewilligt, sondern sagt 30 reichen auch. es kommt auf die bisherigen kosten an

    mach eine klare vereinbarung inklusive ferienumgänge und urlaub. dann sende ihm das zu mit bitte um kenntnisnahme. sollte er was ändern wollen, möge er sich termine ausdenken. dann mache diese termine bindend für ihn. dann gibts kein hin und hergeschiebe mehr. entweder nimmt er die kinder an diesen wochenenden oder halt nicht.


    wenn er nicht kommt wirst du es nicht ändern können. lass ihn ziehen und kümmer dich um dein leben. wenn kv seines auf die reihe bekommen hat, kann oder wird er sich schon melden.

    generell haben kinder überhaupt keinen anspruch auf eigene zimmer. aber in der praxis wird es so gehandelt, dass du eine dreiraumwohnung beziehen kannst, wenn der bedarf vorhanden ist. sprich du musst mit deinem sb sprechen, einen antrag stellen, mietangebote einbringen die im bereich dessen liegen was für zwei personen angemessen ist und dann abwarten ob man einen bedarf erkennt oder dir sagt, dass es auch auf 50qm reicht.

    ich arbeite in der freien wirtschaft. wer mich beschäftigen will, der muss auf diese familiären gegebenheiten eingehen. dazu ist auch ein arbeitgeber verpflichtet. vor 7.30 kann ich keine schichten beginnen, nach 16.30 keine schichten weiter arbeiten, da betreuung danach zu ist. keiner da ist der die kinder betreut etc. also muss man darüber reden und möglichkeiten finden solche arbeitnehmer unter zu bringen. andere ohne kinder oder mit partner federn dann halt die restlichen zeiten ab.

    natürlich darf der Papa den Spross aus der Kita abholen ... keine gute Kita-Leitung wird sich dem entgegenstellen ... es liegt ja
    gemeinsames Sorgerecht vor ...


    ebenso darf er mit Sicherheit seiner Neuen eine Vollmacht ausstellen, Spross abzuholen ...


    nein darf er nicht, wenn ich ihn aus der abholliste streiche und ganz klar darlege, dass es nicht gewünscht ist. punkt und jede sehr gute kitaleitung kennt diesen rechtlichen teil und hält sich auch daran. tun sie es nicht, gibts ganz gewaltigen ärger seitens des betreuenden elternteils und ein donnerwetter vom träger. gsr wird überbewertet in dieser situation gilt die alleinige alltagssorge des betreuenden elternteils. selbiges gilt auch im hort - nach der schule. ausgehändigt wird kind nur an den der a) in der liste steht und sich b) ausweisen kann. in dieser situation kann kv auch keine vollmachten ausstellen, die sind wertlos, weil sie nicht anerkannt und vom betreuenden elternteil abgesegnet sind.


    solange ein gericht nichts anderes entscheidet, ist das so. umgangsübergaben sind an der tür des bet.

    wenn das kind bei dir lebt, legst du die dinge fest die wichtig sind. du bestimmst alleinig die abholpersonen, du legst fest ob ex das kind holen darf aus der kita oder nicht. dabei ist es unerheblich ob ihr gsr habt oder nicht. wenn du das kind eingewöhnst, dann bestimmst du ob die next mit dir zusammen dahin geht oder nicht. in der regel wird eh nicht geduldet das die ganze familie zum eingewöhnen kommt, sondern nur eine person und das nur für ein paar tage.


    alles was bei ex zu hause abgeht während des umgangs, bestimmt er allein. das fällt schwer weil ihr erst seit einigen wochen getrennt seit, aber es wird einfacher werden. rede mit ex über die dinge die das kind betreffen. streite aber nie über next.


    entscheide also was für dich am besten erscheint. wenn du ex zum abholen des kindes nicht benötigst, weil du das selber abdecken kannst, dann streich ihn von der liste und lege die personen fest die du zum abholen möchtest. zum umgang kann er kind samstag morgen oder freitag abend bei dir abholen und fertig. ist ja eh nur alle zwei wochen am wochenende. wie gestaltest du die wochentage mit ex und kind? hat er da ein wenig umgang?

    sag deinem chef das du ein kind hast, welches alter x hat. deine betreuung ist um xuhr zu ende, danach kannst du nicht arbeiten und gehst nach hause. die schule beginnt nächsten morgen um x uhr, dann kannst du frühestens anfangen zu arbeiten.


    dann kann dein chef sich darum kümmern dich in die muttischicht zu setzen und andere für die spätschichten zu verpflichten.

    garnicht. geh hin. stell deine anträge. frage nach dem bearbeitungsstand der alten anträge und reich deine lohnbescheinigungen, kontoauszüge, die einkommenserklärung deiner arbeitgeber etc gleich dazu mit ein. dann wird man dir in ruhe erklären, wer zuständig ist. dein arbeitgeber muss dir frei geben für einen termin beim AA. also ganz ruhig bleiben und hingehen. fertig.

    ich glaube auch nicht, dass die mutter ruhig sitzen bleibt und abwartet was passiert. es wird eine gegenargumentation geben und ein antrag auf abschmettern des urteils - immerhin ist ein jahr vergangen, dass kind ist eingelebt und hat eine gewohnte umgebung das wird auch ein richter nicht übersehen. zur not gibt es das gericht was über allen hängt und das ist das europäische. in der zwischenzeit, kann die mutter auch schon längst weiter gereist sein und sich in andere teile der welt absetzen.


    wäre die sache so stichhaltig und gerade und überzeugend, wäre dem antrag schon vor einem jahr statt gegeben worden. kind ist immer noch bei der mutter, die behörden sehen keinen grund vor ort einzugreifen. würde die sache nicht als abgeschlossen sehen.die frage ist auch, was das kind will.

    die leistungen werden auch erst dann eingestellt werden, wenn du dein erstes gehalt bekommst. ich würde mitteilen das du nicht genau weißt wann das ist. nimm den ersten des folgemonats. sollte es erst am ersten des folgemonats drauf sein, musst du den februar auch nicht zurückzahlen. sollte es am 28.2. kommen, musst du die leistungen zurückzahlen - in raten.


    es kann also passieren das die leistungen gestoppt werden, bis dein erster lohnzettel angekommen ist im jc und die die leistungen genau berechnen können.

    es gibt keine sonderleistungen. nimm dir einen alg2 rechner bei google. und rechne kurz durch was deine genaue leistungshöhe betrifft. das falsch gerechnet wurde, siehst du ja selber, denn du müssteset ja mehr bekommen.


    solltest du alleinerziehend sein stehen dir sonderbedarf alleinerziehend zu. sollte ein mehrbedarf aufgrund kostenaufwändiger ernährung vorliegen, steht dir auch der zu - dieser ist allerdings immer wieder zu beantragen.


    in deinem fall hilft nur hingehen, niemals telefonieren. wenn du möchtest kannst du auch die zahlen hier reinstellen. dann rechnet man dir das kurz performa durch.

    du nimmst einfach nur die veränderungsmitteilung und trägst dort ein, was sich ändert. wenn dein sb eine einkommensbescheinigung fordert, dann kannst du das nachreichen. in der regel reicht monatlich lohnzettel und kontoauszug mit eingang der zahlung. weiterhin reiche ein kopie vom arbeitsvertrag.

    stelle die kommunikation ein. rede nicht mehr über deinen alltag, lebe diesen einfach nur mit deinen kindern. es interessiert ihn nicht. lade ihn nicht mehr zu dir ein, lass ihn nicht mehr herein und halt ihn dir auf distanz. ihr seit kein paar mehr, also nimm ein paar schritte raus und entferne dich emotional von ihm. respektiere ihn als den vater deiner kinder, trauer über den verlust deines partners - aber zieh dich aus seinem dunstkreis zurück.


    vielleicht ist er überfordert mit all der den dingen die du gutgemeint beschlossen hast für ihn. lass ihn sich selbst finden. vereinbare umgang paar tage unter der woche mit übernachtung, jedes zweite wochenende, ferien und feiertage hälftig, drei wochen urlaub und jeder macht seines. wenn er was reden will, wird er das tun. lass ihn jetzt auf dich zukommen. ich denk ihr braucht ruhe in eurem action der letzten monate.

    salopp gesagt, will er also was haben, aber nix dafür tun. das ist aber nicht dein problem, sondern deines. würde ich mich nicht mehr drauf einlassen. vielleicht kannst du die übergaben auch in einer erziehungs- oder familienberatung machen.


    wenn er deinen plan kommentarlos übergeht, dann hat er ihn genehmigt. wenn er dann monate oder wochen später mit blödsinn kommt, würde ich darauf nicht reagieren. das würde ich mehrere monate durchziehen, bis er gezeigt hat das er regelmäßigkeitn einhalten kann, nein-akzeptiert und distanzen einhält. dann erst würde ich langsam zu verhandeln beginnen und auch mal was schieben oder ändern.

    du machst dich strafbar, wenn du urkundenfälschung bewußt begehst. trage den vater nach und trag ihn in die geburtsurkunde nach. es ist dein verschulden und hoffe das du dafür nicht zur rechenschaft gezogen wirst.


    weiterhin kann kv sich dann ja um umgang kümmern, wenn er welchen haben möchte. das steht ihm frei. er kann dann eine regelung erarbeiten, sein kind mit zu sich nehmen in den ferien und seinen wochenenden und dann ist gut. den kontakt haben sie ja, sollte unproblematisch verlaufen.


    allerdings solltest du schleunigst für vernünftige verhältnisse sorgen.